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Todesfall & Erbschaft – Schritt-für-Schritt Anleitung

Sterbeurkunde, Nachlassgericht, Testament

✅ 27 Schritte📋 8 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
27
Schritte
8
Checklisten
2026
Aktualisiert

Sterbeurkunde, Nachlassgericht, Testament – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

TodesfallErbschaftTestamentNachlassgerichtSterbeurkunde

In schwierigen Lebenssituationen helfen klare Anleitungen, den Überblick zu behalten. Für Todesfall & Erbschaft – Sterbeurkunde, Nachlassgericht, Testament – führt diese Seite mit 8 Checklisten mit insgesamt 27 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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📋 Erste Schritte nach einem Todesfall

1

Todesbescheinigung und Totenschein ausstellen lassen

Lassen Sie den Tod offiziell feststellen und die
Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen. Dieser erste notwendige Schritt dokumentiert den Todesfall und ist Voraussetzung für alle weiteren Formalitäten wie Bestattung, Sterbeurkunde und Nachlassregelung.
Wichtig – häufige Verwechslung: Totenschein und Sterbeurkunde sind ZWEI verschiedene Dokumente: Der
Totenschein ist ein ärztliches Dokument (vertraulich, enthält Todesursache) – er wird NICHT für Erbangelegenheiten verwendet. Die
Sterbeurkunde ist das standesamtliche Dokument (öffentlich, ohne Todesursache) – sie ist das entscheidende Dokument für Banken, Behörden und Erbsachen.
Detaillierter Unterschied: Der
Totenschein (= ärztliche Todesbescheinigung) wird vom Arzt ausgestellt, ist vertraulich und enthält die medizinische Todesursache. Er wird dem Standesamt übergeben, aber nicht an Dritte herausgegeben (Datenschutz) – Hinterbliebene erhalten in der Regel keine Kopie. Die
Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt (auf Basis des Totenscheins), ist öffentlich und enthält Name, Geburtsdatum, Todesdatum und Todesort – aber KEINE Todesursache. Diese Urkunde benötigen Sie für alle weiteren Schritte: Behörden, Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht.

Benötigte Unterlagen

Totenschein (Todesbescheinigung)
Offizielles ärztliches Dokument zur Feststellung des Todes. Enthält Name, Todeszeitpunkt, Todesort und Todesursache (vertraulich).
Wo bekommen: Bei Tod zu Hause: Hausarzt oder Notarzt rufen (112), keine Kosten. Bei Tod im Krankenhaus/Pflegeheim: Wird automatisch ausgestellt. Bei ungeklärtem Tod: Polizei rufen, ggf. Obduktion durch Rechtsmedizin.
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Sofort nach Feststellung.
Unterschied zur Sterbeurkunde: Der Totenschein ist das ärztliche Dokument (enthält Todesursache, vertraulich). Die Sterbeurkunde ist das standesamtliche Dokument (ohne Todesursache, öffentlich) – für alle Erbangelegenheiten wird die Sterbeurkunde benötigt, NICHT der Totenschein!
Praxistipp: Bewahren Sie mehrere Kopien auf - das Original geht meist ans Standesamt. Kontaktieren Sie frühzeitig ein Bestattungsunternehmen, die übernehmen viele organisatorische Schritte.
Zuständig: Arzt und Sie
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2

Bestattungsunternehmen beauftragen

Beauftragen Sie ein
Bestattungsunternehmen zur Organisation der Beerdigung. Das Unternehmen übernimmt Überführung, Versorgung des Verstorbenen, Sarg oder Urne, Trauerfeier-Organisation sowie alle Formalitäten mit Standesamt, Friedhof und Kirche. Vergleichen Sie mehrere Angebote.

Benötigte Unterlagen

Totenschein
Todesbescheinigung vom Arzt (siehe Schritt 1).
Wofür: Übergabe an Bestattungsunternehmen für Überführung und Formalitäten.
Praxistipp: Das Bestattungsunternehmen kann meist direkt mit dem Totenschein beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen.

Optionale Unterlagen

Kostenvoranschlag Bestatter
Schriftliches Angebot des Bestattungsunternehmens.
Wo bekommen: Von mehreren Bestattungsunternehmen einholen (telefonisch oder vor Ort).
Kosten Bestattung 2026: Einfache Erdbestattung 5.000-8.000 EUR, einfache Feuerbestattung 3.000-5.000 EUR, anonyme Bestattung 1.500-3.000 EUR, Seebestattung 3.000-5.000 EUR.
Zusammensetzung: Bestatterleistungen (1.500-3.000 EUR), Sarg/Urne (500-3.000 EUR), Friedhofsgebühren (500-2.000 EUR), Grabstein/Grabpflege (1.000-5.000 EUR).
Praxistipp: Fragen Sie nach 'einfacher würdevoller Bestattung' - spart Kosten ohne Würdeverlust. Bei Bedürftigkeit: Sozialbestattung beim Sozialamt beantragen.
🔍 Länder-Hinweis: Friedhofsgebühren regional sehr unterschiedlich: Großstädte (München, Hamburg) 1.500-3.000 EUR für Grabstelle, ländlich oft 500-1.000 EUR. Friedhofszwang in allen Bundesländern außer Bremen (dort Privatfriedhöfe erlaubt).
Zuständig: Sie selbst und Bestattungsunternehmen
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3

Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Beantragen Sie die
Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Dieses offizielle Dokument ist unverzichtbar für alle weiteren Schritte wie Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht und Erbschein. Bestellen Sie gleich 5-10 Exemplare, da viele Institutionen Originale verlangen.

Benötigte Unterlagen

Totenschein
Todesbescheinigung vom Arzt (siehe Schritt 1).
Wofür: Vorlage beim Standesamt zur Beantragung der Sterbeurkunde.
Praxistipp: Das Bestattungsunternehmen kann dies oft für Sie übernehmen.
Personalausweis des Antragstellers
Ihr gueltiger Personalausweis oder Reisepass (als Antragsteller).
Wo: Immer dabei haben.
Wichtig: Standesamt prueft Ihre Identitaet und Berechtigung.
Praxistipp: Bei Reisepass zusaetzlich Meldebescheinigung mitbringen.
Personalausweis des Verstorbenen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person.
Wo bekommen: Aus den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Praxistipp: Falls nicht auffindbar, kann die Geburtsurkunde als Ersatz dienen.

Optionale Unterlagen

Geburtsurkunde des Verstorbenen
Falls vorhanden. Geburtsurkunde der verstorbenen Person.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar.
Kosten: Ca. 12-15 EUR bei Nachbestellung.
Praxistipp: Erleichtert die Beantragung, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
Heiratsurkunde oder Stammbuch
Nur bei verheirateten Verstorbenen. Heiratsurkunde oder Familienstammbuch.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes.
Kosten: Ca. 12-15 EUR bei Nachbestellung.
Praxistipp: Bei Verheirateten unbedingt erforderlich - wird im Standesamt eingetragen.
Scheidungsurteil
Nur bei geschiedenen Verstorbenen. Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Familiengericht.
Praxistipp: Ohne Scheidungsnachweis kann Sterbeurkunde nicht korrekt ausgestellt werden.
Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
Nur bei verwitweten Verstorbenen. Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen.
Praxistipp: Dokumentiert den Familienstand 'verwitwet' für die Sterbeurkunde.
Zuständig: Standesamt
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📋 Bestattung und Trauerfeier organisieren

Erdbestattung (Sargbestattung auf Friedhof)Feuerbestattung/Urnenbestattung (Einäscherung)Seebestattung (Urne wird im Meer beigesetzt)
1

Bestattungsart und Friedhof auswählen

Wählen Sie gemeinsam mit der Familie die
Bestattungsart und den
Friedhof. Prüfen Sie, ob ein
Testament oder eine
Bestattungsverfügung des Verstorbenen existiert, die seine Wünsche dokumentiert. Die Wahl beeinflusst Kosten (1.500-8.000 EUR) und Pflegeaufwand erheblich.

Optionale Unterlagen

Testament
Falls vorhanden. Letztwillige Verfügung des Verstorbenen.
Wo suchen: Zu Hause (Schreibtisch, Safe), beim Notar, beim Nachlassgericht (Zentrales Testamentsregister).
Wichtig: Kann Wünsche zur Bestattungsart enthalten.
Praxistipp: Testament nicht selbst öffnen, wenn versiegelt - sofort ans Nachlassgericht übergeben.
Bestattungsverfügung
Falls vorhanden. Schriftliche Verfügung des Verstorbenen zu Bestattungswünschen (Art, Ort, Ablauf).
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen, ggf. bei Vertrauenspersonen hinterlegt.
Inhalt: Gewünschte Bestattungsart (Erd-/Feuer-/Seebestattung), religiöser/weltlicher Ablauf, Musikwünsche.
Praxistipp: Bestattungsverfügung ist rechtlich nicht bindend, sollte aber respektiert werden.
Friedhofsordnung
Regelwerk des gewählten Friedhofs.
Wo bekommen: Vom Friedhofsamt oder auf Website des Friedhofs.
Inhalt: Grabarten, Nutzungsdauern (meist 20-30 Jahre), Gebühren, Gestaltungsvorschriften für Grabsteine.
Kosten Beispiele: Erdbestattung 5.000-8.000 EUR (Grabstelle 20-30 Jahre, Grabpflege nötig), Feuerbestattung 3.000-5.000 EUR (günstiger, weniger Pflege), Seebestattung 3.000-5.000 EUR (keine Grabstelle, GPS-Koordinaten), anonyme Bestattung 1.500-3.000 EUR (günstigste Option, kein Grab).
Praxistipp: Feuerbestattung ist meist günstiger und pflegeleichter - gute Option für Angehörige.
🔍 Länder-Hinweis: Bestattungsfristen: Die meisten Bundesländer 4-10 Tage nach Tod (Bayern 96 Stunden bis 8 Tage, Berlin/NRW 4-8 Tage). Krematoriumskosten regional unterschiedlich: Ostdeutschland 200-400 EUR, Süddeutschland/Großstädte 400-800 EUR.
Zuständig: Sie selbst
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2

Trauerfeier planen und Angehörige informieren

Planen Sie die
Trauerfeier (Ort, Zeitpunkt, Ablauf) und informieren Sie Angehörige, Freunde und Bekannte. Entscheiden Sie über
Traueranzeige in der Zeitung oder persönliche Benachrichtigung. Berücksichtigen Sie Bestattungsfristen (meist 4-10 Tage) und koordinieren Sie mit Pfarrer oder Trauerredner.
Zuständig: Sie selbst und Bestattungsunternehmen
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📋 Nachlass und Erbe regeln

Mit Testament (Erblasser hat Testament hinterlassen)Ohne Testament (gesetzliche Erbfolge greift)Erbausschlagung (Erbe ablehnen wegen Schulden)
1

Testament suchen und Nachlassgericht informieren

Suchen Sie nach einem
Testament des Verstorbenen und übergeben Sie es unverzüglich dem
Nachlassgericht. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert alle Erben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wichtig zur Erbausschlagungsfrist: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung läuft ab Kenntnis des Erbfalls – NICHT ab dem Todesdatum. Bei im Ausland lebenden Erben gilt eine verlängerte Frist von 6 Monaten ab Kenntnis. Die Entscheidung ist unwiderruflich!

Optionale Unterlagen

Testament
Falls vorhanden. Letztwillige Verfügung des Verstorbenen.
Wo suchen: Zu Hause (Schreibtisch, Safe, wichtige Unterlagen), beim Notar (informiert automatisch das Nachlassgericht), beim Nachlassgericht (Zentrales Testamentsregister prüfen), bei Vertrauenspersonen (Anwalt, enger Freund).
Wichtig: Versiegeltes Testament NICHT selbst öffnen - sofort an Nachlassgericht übergeben.
Was passiert: Nachlassgericht eröffnet Testament (verliest vor Erben, meist 4-8 Wochen nach Tod), Sie erhalten Eröffnungsbescheid mit Kopie und Anschriften aller Erben.
Praxistipp: Bei fehlendem Testament gilt gesetzliche Erbfolge (Ehepartner + Kinder zu gleichen Teilen).
Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Vorlage beim Nachlassgericht für Testament-Eröffnung und Erbschein-Antrag.
Praxistipp: Bestellen Sie gleich mehrere Originale beim Standesamt - jede Institution verlangt oft ein eigenes Exemplar.
Zuständig: Sie selbst und Nachlassgericht
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Erbschein beantragen oder Erbe ausschlagen

Beantragen Sie einen
Erbschein beim Nachlassgericht, um sich gegenüber Banken und Behörden als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. Bei überschuldetem Nachlass können Sie das Erbe innerhalb 6 Wochen ausschlagen. Prüfen Sie Vermögen und Schulden sorgfältig - die Entscheidung ist unwiderruflich.
Kein Erbschein bei kleinen Nachlässen: Bei Nachlässen ohne Immobilien akzeptieren manche Banken Kontoguthaben bis 5.000-10.000 EUR auch ohne Erbschein – nur mit Sterbeurkunde und Testament/Erbvertrag. Fragen Sie direkt bei der Bank nach, bevor Sie den kostenpflichtigen Erbschein beantragen.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Pflicht-Dokument für Erbschein-Antrag beim Nachlassgericht.
Praxistipp: Original erforderlich - Kopien reichen nicht.
Personalausweis
Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wofür: Identitätsnachweis beim Nachlassgericht.
Praxistipp: Immer im Original mitbringen.

Optionale Unterlagen

Testament und Eröffnungsprotokoll
Falls vorhanden. Testament plus Protokoll der Testamentseröffnung vom Nachlassgericht.
Wo bekommen: Vom Nachlassgericht nach Eröffnung (meist 4-8 Wochen nach Tod).
Wichtig: Bei Testament reicht oft Testament + Eröffnungsprotokoll statt Erbschein für Banken - spart Kosten.
Praxistipp: Fragen Sie Ihre Bank, ob sie Testament + Protokoll akzeptieren, bevor Sie teuren Erbschein beantragen.
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Oft erforderlich. Geburtsurkunde der verstorbenen Person.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Verwandtschaft bei gesetzlicher Erbfolge.
Praxistipp: Beim Standesamt vorab erfragen, ob erforderlich.
Heiratsurkunde
Bei verheirateten Verstorbenen. Heiratsurkunde oder Familienstammbuch.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Ehe für Ehegatten-Erbrecht.
Praxistipp: Für überlebende Ehepartner unverzichtbar.
Scheidungsurteil
Bei geschiedenen Verstorbenen. Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Familiengericht.
Wofür: Nachweis, dass Ehe beendet war (Ex-Partner ist kein Erbe mehr).
Praxistipp: Ohne Nachweis könnte Ex-Partner als Erbe vermutet werden.
Vermögensübersicht und Schuldenverzeichnis
Aufstellung aller Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Wertgegenstände) und Schulden (Kredite, Dispo, Verbindlichkeiten) des Verstorbenen.
Wo bekommen: Selbst erstellen durch Durchsicht aller Unterlagen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Wofür: Berechnung des Nachlasswertes (für Erbschein-Gebühr) und Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung.
Kosten Erbschein: Abhängig vom Nachlasswert (50.000 EUR = ca. 330 EUR, 200.000 EUR = ca. 870 EUR).
Praxistipp: Bei überschuldetem Nachlass SOFORT Erbe ausschlagen (innerhalb 6 Wochen beim Nachlassgericht, Gebühr ca. 30 EUR) - sonst haften Sie für alle Schulden!
Zuständig: Nachlassgericht
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📋 Behördengänge und Verträge nach Todesfall

1

Rentenversicherung, Krankenkasse und Versicherungen informieren

Informieren Sie alle relevanten Institutionen über den Todesfall mit der
Sterbeurkunde. Melden Sie Rentenzahlungen sofort (sonst Rückforderung), beantragen Sie Witwenrente/Waisenrente, reichen Sie Sterbeurkunden bei Lebens- und Unfallversicherungen ein und kündigen Sie überflüssige Versicherungen.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde (mehrere Originale)
Offizielle Urkunde über den Tod in mehrfacher Ausfertigung.
Wo bekommen: Beim Standesamt (siehe vorherige Schritte) - bestellen Sie 5-10 Originale.
Wofür: Jede Institution (Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung, Unfallversicherung, etc.) verlangt meist ein Original.
Kosten: Ca. 12-15 EUR pro Exemplar.
Praxistipp: Lieber 2-3 mehr bestellen - nachträgliche Bestellung ist umständlicher und teurer.

Optionale Unterlagen

Versicherungspolicen
Falls vorhanden. Verträge aller Versicherungen des Verstorbenen.
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen, in E-Mails, anhand Kontoauszüge (Abbuchungen prüfen).
Welche Versicherungen: Lebensversicherung (Auszahlung an Bezugsberechtigte), Unfallversicherung/Sterbegeldversicherung (Auszahlung mit Sterbeurkunde), private Krankenversicherung (kündigen, Beiträge zurückfordern), Haftpflicht/Hausrat (kündigen oder auf Erben übertragen).
Praxistipp: Durchsuchen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate nach Abbuchungen - so finden Sie alle laufenden Versicherungen.
Rentenunterlagen
Falls Verstorbener Rentner war. Rentenbescheide und Rentenversicherungsnummer.
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen.
Wofür: Deutsche Rentenversicherung informieren (Rentenzahlung wird sonst weiter gezahlt und muss zurückgezahlt werden!), Witwenrente/Witwerrente beantragen (bis zu 55% der Rente, lebenslang), Waisenrente für Kinder beantragen (10-20% pro Kind bis 18 bzw. 27 Jahre).
Wichtig: Witwenrente innerhalb 12 Monate beantragen - wird bis zu 12 Monate rückwirkend gezahlt!
Praxistipp: Beantragen Sie Witwenrente SOFORT - jeder Monat Verzögerung kostet Geld.
Zuständig: Sie selbst
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2

Bankkonten, Verträge und Mitgliedschaften kündigen

Regeln Sie finanzielle Angelegenheiten und Verträge des Verstorbenen. Informieren Sie Banken mit
Sterbeurkunde (Konten werden gesperrt bis Erbschein vorliegt), kündigen Sie Verträge (Miete, Strom, Telefon) mit Sonderkündigungsrecht, melden Sie das Auto ab und löschen Sie Social-Media-Konten.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde (mehrere Originale)
Offizielle Urkunde über den Tod in mehrfacher Ausfertigung (siehe Schritt 1).
Wofür: Banken, Vertragspartner, Zulassungsstelle, Social-Media-Plattformen.
Praxistipp: Für diesen Schritt nochmals 3-5 Originale einplanen.

Optionale Unterlagen

Erbschein
Für Bankkonten erforderlich. Amtlicher Nachweis, dass Sie rechtmäßiger Erbe sind (siehe vorherige Schritte).
Wo bekommen: Beim Nachlassgericht (Bearbeitungszeit 4-12 Wochen).
Wofür: Zugriff auf Bankkonten, Auflösung von Konten, Überweisung von Guthaben auf Ihre Konten.
Ausnahme: Bestattungskosten können oft sofort vom Konto des Verstorbenen beglichen werden (Bank informieren).
Kosten: Abhängig vom Nachlasswert (50.000 EUR = ca. 330 EUR, 200.000 EUR = ca. 870 EUR).
Praxistipp: Bei Testament reicht manchmal Testament + Eröffnungsprotokoll - fragen Sie Ihre Bank.
Vollmacht (über den Tod hinaus)
Falls vorhanden. Schriftliche Vollmacht des Verstorbenen, die ausdrücklich 'über den Tod hinaus' gilt.
Wo suchen: Bei wichtigen Unterlagen.
Vorteil: Ermöglicht Zugriff auf Konten ohne Erbschein (schneller und günstiger).
Achtung: Normale Vollmachten erlöschen mit dem Tod - nur 'postmortale' Vollmachten bleiben gültig.
Praxistipp: Banken akzeptieren nicht immer postmortale Vollmachten - fragen Sie vorab.
Vertragsunterlagen
Alle laufenden Verträge des Verstorbenen.
Wo suchen: Zu Hause bei Unterlagen, E-Mails durchsuchen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Abbuchungen zeigen Verträge).
Welche Verträge: Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht 3 Monate, sonst übernimmt Erbe), Strom/Gas/Wasser (ummelden oder kündigen), Telefon/Internet/Mobilfunk (Sonderkündigungsrecht mit Sterbeurkunde), Zeitungsabos, Streamingdienste (Netflix, Spotify), Fitnessstudio (Sonderkündigungsrecht), Vereine, ADAC.
Praxistipp: Kontoauszüge der letzten 3 Monate durchsuchen - dort sehen Sie alle Abbuchungen und finden vergessene Verträge!
Fahrzeugschein
Falls Verstorbener Auto besaß. Zulassungsbescheinigung Teil I (kleiner Fahrzeugschein).
Wo suchen: Bei Fahrzeugpapieren oder im Auto.
Wofür: Auto abmelden oder auf Erben ummelden (Zulassungsstelle mit Erbschein, Fahrzeugschein, Sterbeurkunde).
Kfz-Versicherung: Informieren über Todesfall (ggf. Beitrag zurückfordern oder auf Erben ummelden).
Praxistipp: Auto bei Nichtnutzung sofort abmelden - spart Steuern und Versicherung.
Zuständig: Sie selbst
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3

Krankenkasse des Verstorbenen informieren

Informieren Sie die
Krankenkasse des Verstorbenen über den Todesfall. Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Prüfen Sie außerdem, ob Angehörige bisher über den Verstorbenen
familienversichert waren – in diesem Fall muss die eigene Absicherung neu geregelt werden.
Praxistipp: Familienversicherte Kinder oder Ehepartner müssen sich spätestens innerhalb von 3 Monaten anderweitig versichern, um eine Lücke zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Pflicht-Dokument zur Abmeldung beim Krankenkasse.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie einreichen – je nach Krankenkasse genügt auch ein Scan per E-Mail oder Online-Formular.
Krankenversicherungskarte des Verstorbenen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Verstorbenen.
Wo suchen: Im Portemonnaie oder bei persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Rückgabe an die Krankenkasse nach dem Tod – Karte wird eingezogen und deaktiviert.
Praxistipp: Karte direkt mit dem Abmeldebrief einschicken.
Zuständig: Sie selbst
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4

Arbeitgeber des Verstorbenen informieren

Informieren Sie den
Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall, falls dieser noch erwerbstätig war. Das Gehalt wird bis zum Ende des Sterbemonats weitergezahlt. Prüfen Sie tarifvertragliche Ansprüche auf
Sterbegeld, ausstehende
Urlaubsabgeltung sowie Ansprüche auf
Betriebsrente oder Hinterbliebenenbezüge.
Praxistipp: Manche Tarifverträge (z. B. TVöD, TV-L) sehen Sterbegeldzahlungen von 1-2 Monatsverdiensten vor. Unbedingt HR-Abteilung direkt ansprechen – solche Ansprüche werden nicht automatisch ausgezahlt.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber für die Abmeldung und Abrechnung.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie – HR-Abteilung informieren, was sie benötigen.
Arbeitsvertrag des Verstorbenen
Falls vorhanden. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag des Verstorbenen.
Wo suchen: Bei persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Prüfung von Sterbegeldansprüchen, Urlaubsabgeltung, Betriebsrente und sonstigen Hinterbliebenenbezügen.
Praxistipp: Auch ohne Arbeitsvertrag: HR-Abteilung nach Sterbegeld und Betriebsrente fragen – Arbeitgeber sind zur Auskunft verpflichtet.
Zuständig: Sie selbst
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📋 Witwenrente/Witwerrente beantragen (Hinterbliebenenrente)

1

Voraussetzungen für Witwenrente prüfen und Art der Rente verstehen

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf
Witwenrente (Rente wegen Todes). Sie erhalten als hinterbliebener Ehepartner kleine Witwenrente (25%, befristet 24 Monate) oder große Witwenrente (55%, lebenslang) - abhängig von Alter, Kindern und Erwerbsminderung.
Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen an den überlebenden Ehepartner weitergezahlt – nicht nur die reduzierte Witwenrente. Erst ab dem 4. Monat gilt die reguläre Witwenrente (25% oder 55%). Das Sterbevierteljahr beginnt im Monat nach dem Todestag.
Zuständig: Sie selbst (Information)
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2

Eigenes Einkommen prüfen (Anrechnung auf Witwenrente)

Prüfen Sie Ihr eigenes Einkommen (Arbeitslohn, eigene Rente, Mieteinnahmen). Einkommen über dem
Freibetrag (ab Juli 2025: 1.076,86 EUR/Monat, plus 228,42 EUR pro Kind) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Seit der vollständigen Rentenangleichung 2024 gibt es keinen Ost/West-Unterschied mehr. Berechnen Sie vorab, wie sich Arbeit auf Ihre Witwenrente auswirkt.
🔍 Länder-Hinweis: Seit der vollständigen Rentenangleichung 2024 gibt es keinen Ost/West-Unterschied mehr beim Freibetrag. Bundesweit einheitlich ab Juli 2025: 1.076,86 EUR/Monat Freibetrag, plus 228,42 EUR pro Kind (wird jährlich angepasst).
Zuständig: Sie selbst
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3

Witwenrente bei Deutscher Rentenversicherung beantragen

Beantragen Sie die
Witwenrente so schnell wie möglich bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird bis zu 12 Monate rückwirkend ab Todestag gezahlt - aber nur wenn Sie innerhalb 12 Monate beantragen! Danach geht Geld verloren. Antrag online, persönlich oder per Post (Formular R0600).

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde des Ehepartners
Offizielle Urkunde über den Tod Ihres Ehepartners (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Pflicht-Dokument für Witwenrenten-Antrag.
Wichtig: Original erforderlich.
Praxistipp: Bestellen Sie beim Standesamt direkt ein Extra-Exemplar für die Rentenversicherung.
Heiratsurkunde
Urkunde über Ihre Eheschließung.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Ehe als Voraussetzung für Witwenrente.
Praxistipp: Ohne Heiratsurkunde kein Witwenrenten-Anspruch nachweisbar.
Ihre Geburtsurkunde
Ihre eigene Geburtsurkunde.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt Ihres Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Identitätsnachweis und Altersnachweis (für große vs. kleine Witwenrente).
Praxistipp: Meist wird auch Personalausweis akzeptiert.
Personalausweis
Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wofür: Identitätsnachweis bei Antragstellung.
Praxistipp: Bei persönlicher Antragstellung im Original mitbringen.
Bankverbindung (IBAN)
Ihre Bankverbindung für Rentenzahlungen.
Wo bekommen: EC-Karte oder Online-Banking.
Wofür: Überweisung der monatlichen Witwenrente.
Praxistipp: Einfach IBAN von EC-Karte abschreiben - kein Formular nötig.

Optionale Unterlagen

Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
12-stellige Nummer des verstorbenen Ehepartners.
Wo finden: Auf Rentenunterlagen, Rentenbescheid, Sozialversicherungsausweis.
Wofür: Erleichtert Zuordnung beim Rentenversicherungsträger.
Falls nicht vorhanden: Rentenversicherung kann über Name, Geburtsdatum und letzte Adresse suchen.
Praxistipp: Beschleunigt die Bearbeitung, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Geburtsurkunden der Kinder
Falls Sie Kinder haben. Geburtsurkunden Ihrer waisenrentenberechtigten Kinder (unter 18 bzw. in Ausbildung bis 27).
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes.
Wofür: Höherer Freibetrag bei Einkommensanrechnung (plus 228,42 EUR pro Kind), gleichzeitige Beantragung von Waisenrente.
Praxistipp: Waisenrente gleich mit beantragen - sind oft 'nur' 10-20%, aber über Jahre mehrere tausend Euro!
Einkommensnachweise
Falls Sie eigenes Einkommen haben. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, Steuerbescheid, Mietverträge (bei Mieteinnahmen).
Wofür: Berechnung der Einkommensanrechnung auf Witwenrente (Einkommen über Freibetrag wird zu 40% angerechnet).
Praxistipp: Auch wenn lästig - alle Einkünfte ehrlich angeben, sonst droht Rückforderung!
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeit: Ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-14 Wochen (Berlin, München oft länger wegen Antragsvolumen).
Zuständig: Sie selbst
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Bescheid prüfen und Rentenzahlung überwachen

Prüfen Sie den
Witwenrenten-Bescheid der Rentenversicherung auf Korrektheit (Rentenhöhe, Sterbevierteljahr, Einkommensanrechnung). Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 1 Monat (§84 SGG). Die Witwenrente wird monatlich am Monatsende überwiesen. Melden Sie Änderungen (Einkommen, Wiederheirat, Umzug) sofort.
Sterbevierteljahr (§ 67 SGB VI): In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners wird die volle Rente des Verstorbenen weiterhin an den Hinterbliebenen ausgezahlt – nicht nur die Witwen-/Witwerrente. Das gilt sowohl für gesetzliche Altersrente als auch für Erwerbsminderungsrente. Erst ab dem 4. Monat nach dem Todesmonat beginnt die reguläre Witwenrente. Praktisch: Hat der Verstorbene z.B. 1.800 EUR Rente erhalten, bekommt der Hinterbliebene in den ersten 3 Monaten ebenfalls 1.800 EUR – erst danach die reduzierte Witwenrente (55% bzw. 25%). Prüfen Sie, ob das Sterbevierteljahr im Bescheid korrekt ausgewiesen wurde.

Optionale Unterlagen

Witwenrenten-Bescheid
Offizieller Bescheid der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Witwenrente.
Wann: Per Post nach 4-14 Wochen Bearbeitungszeit.
Inhalt: Monatliche Brutto-Witwenrente (vor Abzug KV/PV), Art der Rente (kleine/große Witwenrente), Zahlungsbeginn (rückwirkend ab Todestag oder ab Antragsmonat), angerechnetes Einkommen, Abzüge (Krankenversicherung ca. 7,3% + Pflegeversicherung ca. 3,05-3,4%).
Beispiel: 800 EUR Brutto minus ca. 83 EUR KV/PV = ca. 717 EUR Netto.
Praxistipp: Prüfen Sie: Ist Rentenhöhe korrekt (55% bzw. 25%)? Wurde Sterbevierteljahr (erste 3 Monate 100%) berücksichtigt? Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 1 Monat (§84 SGG) (kostenlos, formlos per Post).
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung
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Waisenrente für Kinder beantragen (falls vorhanden)

Beantragen Sie
Waisenrente für die Kinder des Verstorbenen. Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben): 10% der Rente, Vollwaisenrente (beide Eltern verstorben): 20%. Anspruch bis 18 Jahre, verlängert bis 27 bei Ausbildung/Studium. Wird nicht auf Kindergeld angerechnet - beide Leistungen parallel möglich.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod des Elternteils (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Pflicht-Dokument für Waisenrenten-Antrag.
Praxistipp: Kann gemeinsam mit Witwenrenten-Antrag eingereicht werden.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des waisenrentenberechtigten Kindes.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Verwandtschaft zum Verstorbenen.
Praxistipp: Bei mehreren Kindern alle Geburtsurkunden mitschicken.

Optionale Unterlagen

Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
Nur bei Kindern über 18 Jahre. Aktuelle Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung (Studium), Nachweis über Freiwilligendienst (FSJ, BFD).
Wo bekommen: Von Schule, Ausbildungsbetrieb, Universität, Trägerorganisation.
Wofür: Verlängerung der Waisenrente über 18. Geburtstag hinaus (bis maximal 27 Jahre).
Wichtig: Muss jährlich neu eingereicht werden!
Praxistipp: Waisenrente endet automatisch mit 18 - rechtzeitig Nachweis einreichen für lückenlose Weiterzahlung.
Gutachten bei Behinderung
Nur bei behinderten Kindern. Ärztliches Gutachten oder Schwerbehindertenausweis.
Wo bekommen: Vom Arzt oder Versorgungsamt.
Wofür: Waisenrente lebenslang, wenn Behinderung vor 18. Geburtstag eingetreten ist (Kind kann sich nicht selbst unterhalten).
Praxistipp: Lebenslange Waisenrente bei Behinderung - unbedingt beantragen!
Zuständig: Sie selbst (für das Kind)
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📋 Wohnung des Verstorbenen auflösen

1

Sonderkündigungsrecht als Erbe nutzen

Erben haben ein
Sonderkündigungsrecht nach §564 BGB: Der Erbe kann innerhalb von
1 Monat nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich kündigen. Die eigentliche
Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate zum Monatsende (§573d Abs. 2 BGB). Die Kündigung muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Alternativ kann der Erbe die Miete nahtlos weiterführen, wenn er die Wohnung behalten möchte.
Praxistipp: Handeln Sie zügig – solange der Mietvertrag läuft, fallen Mietzahlungen an, die aus dem Nachlass beglichen werden müssen.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben
Schriftliche Kündigung des Mietvertrags durch den Erben.
Inhalt: Name des Verstorbenen, Adresse der Mietwohnung, Datum des Todes, Bezugnahme auf §564 BGB, gewünschter Kündigungstermin, Unterschrift des Erben.
Frist zur Erklärung: 1 Monat ab Kenntnis vom Todesfall (Ausschlussfrist!).
Kündigungsfrist: Dann 3 Monate zum Monatsende.
Praxistipp: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden – Zugangsnachweis für Fristwahrung wichtig.
Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Nachweis des Todesfalls gegenüber dem Vermieter.
Praxistipp: Kopie reicht meist aus – Original nur auf Anfrage einreichen.
Erbnachweis (Erbschein oder Testament)
Nachweis der Erbenstellung gegenüber dem Vermieter.
Möglichkeiten: Erbschein (amtlich, kostet Gebühren) oder Testament + Eröffnungsprotokoll (kostengünstiger).
Wo bekommen: Erbschein beim Nachlassgericht, Testament-Eröffnungsprotokoll ebenfalls vom Nachlassgericht.
Praxistipp: Viele Vermieter akzeptieren Testament + Eröffnungsprotokoll – fragen Sie vor Beantragung des Erbscheins nach.
Zuständig: Sie selbst
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2

Hausrat sichern und Wertgegenstände dokumentieren

Vor jeder Entrümpelung:
Wertgegenstände fotografieren, alle wichtigen Dokumente sichern (Versicherungspolicen, Sparbücher, Kontoauszüge, Testamente, Grundbuchauszüge).
Wichtig: Nichts wegwerfen, bevor die Erbschaft vollständig geklärt ist! Bei Beauftragung eines Entrümpelungsunternehmens mehrere Angebote einholen (ca. 500-3.000 EUR je nach Wohnungsgröße).
Praxistipp: Erstellen Sie eine Inventarliste mit Fotos – sie dient als Nachweis gegenüber Miterben und ist bei der Erbschaftsteuererklärung hilfreich.

Benötigte Unterlagen

Fotodokumentation
Fotographische Dokumentation aller Wertgegenstände und des Wohnungszustands.
Wofür: Nachweis gegenüber Miterben, Vermieter und Finanzamt (Erbschaftsteuer).
Praxistipp: Wertgegenstände (Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten) besonders detailliert fotografieren – Seriennummern und Marken festhalten.
Inventarliste
Schriftliche Aufstellung aller Gegenstände in der Wohnung.
Inhalt: Möbel, Elektrogeräte, Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld, Dokumente.
Wofür: Grundlage für Erbteilung, Erbschaftsteuererklärung und Nachweis bei Streitigkeiten.
Praxistipp: Liste von allen anwesenden Erben unterschreiben lassen – verhindert spätere Missverständnisse.
Zuständig: Sie selbst
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3

Mietkaution zurückfordern

Die
Mietkaution (maximal 3 Kaltmieten) steht dem Erben zu. Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit für die Prüfung von Ansprüchen und die Abrechnung. Die Kaution sollte auf einem
Treuhandkonto liegen (insolvenzgeschützt). Prüfen Sie die Kontoauszüge des Verstorbenen: Wohin wurde die Kaution ursprünglich überwiesen?
Praxistipp: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Kautionsabrechnung auf, sobald die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde – setzen Sie eine angemessene Frist von 4-6 Wochen.

Benötigte Unterlagen

Mietvertrag
Mietvertrag des Verstorbenen.
Wo suchen: Bei persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Nachweis der Kautionshöhe und der vereinbarten Konditionen.
Praxistipp: Im Mietvertrag steht, wie viel Kaution gezahlt wurde und auf welches Konto.
Kautionsnachweis
Beleg über die gezahlte Mietkaution.
Wo suchen: Kontoauszüge des Verstorbenen aus dem Einzugsjahr oder Quittung vom Vermieter.
Wofür: Nachweis gegenüber Vermieter, dass Kaution korrekt hinterlegt wurde.
Praxistipp: Falls kein Nachweis vorhanden: Bank kann historische Kontoauszüge gegen Gebühr ausstellen.
Kontoauszüge
Kontoauszüge des Verstorbenen.
Wo bekommen: Als Erbe mit Erbschein bei der Bank.
Wofür: Nachweis der Kautionszahlung und Überprüfung, ob Kaution auf Treuhandkonto geflossen ist.
Praxistipp: Kautionen auf dem Privatkonto des Vermieters (ohne Treuhandkonto) sind im Insolvenzfall des Vermieters gefährdet – ggf. rechtliche Beratung suchen.
Zuständig: Sie selbst
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4

Wohnung besenrein übergeben

Die Wohnung muss
besenrein und in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter übergeben werden. Erstellen Sie ein
Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen im Mietvertrag sind laut BGH-Rechtsprechung (seit 2015) oft unwirksam – prüfen Sie dies vor kostspieligen Renovierungsarbeiten. Übergeben Sie alle Schlüssel und lassen Sie die Übergabe schriftlich bestätigen.
Praxistipp: Laden Sie alle Schlüssel-Übergaben per Foto oder schriftlich dokumentiert ab – vermeidet spätere Streitigkeiten über angeblich fehlende Schlüssel.

Benötigte Unterlagen

Übergabeprotokoll (unterschrieben)
Schriftliches Protokoll der Wohnungsübergabe, von Erbe und Vermieter unterzeichnet.
Inhalt: Zustand der Wohnung (Wände, Böden, Fenster, Sanitär), Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Mängelliste, Datum der Übergabe.
Wofür: Schutz vor späteren Nachforderungen des Vermieters.
Praxistipp: Protokoll sofort vor Ort unterschreiben lassen – nachträgliche Änderungen erschweren. Fotos ergänzend anfertigen.
Schlüsselübergabe-Bestätigung
Schriftliche Bestätigung über die Rückgabe aller Schlüssel.
Inhalt: Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel (Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Keller, Garage etc.), Datum, Unterschrift des Vermieters.
Wofür: Nachweis, dass alle Schlüssel vollständig zurückgegeben wurden – schützt vor Kosten für Schlossaustausch.
Praxistipp: Immer im Übergabeprotokoll vermerken oder separates Dokument ausstellen lassen.
Zuständig: Sie selbst
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📋 Erbschaftsteuer und letzte Steuererklärung

1

Freibeträge für Erbschaftsteuer prüfen

Prüfen Sie die
Erbschaftsteuer-Freibeträge nach §16 ErbStG: Ehepartner 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR je Kind, Enkel 200.000 EUR.
Eltern: 100.000 EUR Freibetrag (§16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Steuerklasse I).
Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 EUR (Steuerklasse II – diese Gruppe hat einen deutlich niedrigeren Freibetrag als Eltern!). Liegt der geerbte Wert über dem persönlichen Freibetrag, entsteht Steuerpflicht. Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt grundsätzlich 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls – das Finanzamt kann diese Frist auf Antrag verlängern.
Wichtig: Das Finanzamt wird vom Nachlassgericht und von Banken automatisch informiert – eine freiwillige Meldung empfiehlt sich dennoch. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Erbe hinzugerechnet!
Praxistipp: Beauftragen Sie frühzeitig einen Steuerberater, wenn Immobilien oder größere Vermögenswerte vorhanden sind.

Benötigte Unterlagen

Vermögensaufstellung
Vollständige Aufstellung aller Nachlassgüter zum Todeszeitpunkt.
Inhalt: Bankguthaben und Wertpapiere (mit Stichtagswert), Immobilien (Grundbuchauszug, ggf. Verkehrswertgutachten), Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände, Unternehmensbeteiligungen.
Wofür: Grundlage für Erbschaftsteuererklärung und Prüfung der Freibetragsausschöpfung.
Praxistipp: Bankguthaben: Kontoauszüge zum Todestag anfordern. Immobilien: Finanzamt bewertet nach Bedarfswert (oft unter Verkehrswert).
Nachweise über Schenkungen der letzten 10 Jahre
Belege über Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten 10 Jahren vor dem Tod gemacht hat.
Wofür: Schenkungen werden dem Erbe für die Freibetragsberechnung hinzugerechnet (§14 ErbStG).
Wo suchen: Notarverträge, Schenkungsverträge, Kontoauszüge mit größeren Überweisungen.
Praxistipp: Nur Schenkungen an dieselbe Person werden zusammengerechnet – Schenkungen an verschiedene Personen werden getrennt bewertet.
Zuständig: Sie selbst (ggf. mit Steuerberater)
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2

Letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen abgeben

Erben sind gesetzlich verpflichtet, die
letzte Einkommensteuererklärung für das Todesjahr des Verstorbenen abzugeben (Zeitraum: 1. Januar bis zum Todestag). Es gelten die regulären Abgabefristen. Steuererstattungen aus dieser Erklärung gehören zum Nachlass; Steuernachzahlungen sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern die Erbschaftsteuer.
Praxistipp: Die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt sich – er kann zugleich die Erbschaftsteuererklärung übernehmen und Synergien nutzen.

Benötigte Unterlagen

Lohnsteuerbescheinigungen des Verstorbenen
Elektronische oder gedruckte Lohnsteuerbescheinigung(en) des Todesjahres.
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber oder aus Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Erforderlich für Einkommensteuererklärung des Todesjahres.
Praxistipp: Arbeitgeber muss die Bescheinigung auf Anfrage auch an Erben herausgeben.
Rentenbescheide
Aktuelle Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung oder berufsständischer Versorgungswerke.
Wo bekommen: Aus Unterlagen des Verstorbenen oder bei der Rentenversicherung.
Wofür: Renteneinkünfte sind steuerpflichtig (Ertragsanteil bzw. Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn).
Praxistipp: Auch Betriebsrenten und Beamtenpensionen sind steuerpflichtig – alle Einkunftsarten berücksichtigen.
Kontoauszüge des Verstorbenen (Zinsen)
Kontoauszüge bzw. Jahressteuerbescheinigungen der Banken.
Wo bekommen: Bei der Bank des Verstorbenen mit Erbschein.
Wofür: Nachweis von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden) für die Einkommensteuererklärung.
Praxistipp: Banken stellen Jahressteuerbescheinigungen aus – direkt bei der Bank anfordern.
Zuständig: Sie selbst (ggf. mit Steuerberater)
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3

Erbschaftsteuererklärung einreichen

Falls der
Freibetrag überschritten wird: Reichen Sie die Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt ein. Immobilien werden nach dem steuerlichen
Bedarfswert bewertet, der in der Regel unter dem Verkehrswert liegt. Für Hausrat gilt ein gesonderter Freibetrag: 41.000 EUR (Ehepartner), 12.000 EUR (Kinder). Die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Erbrecht ist bei größeren Nachlässen dringend empfohlen.
Praxistipp: Lassen Sie Immobilien durch einen Gutachter bewerten, wenn der Verkehrswert deutlich unter dem Bedarfswert liegt – der niedrigere Wert gilt dann für die Erbschaftsteuer.

Benötigte Unterlagen

Erbschaftsteuererklärung
Formular zur Erbschaftsteuererklärung (Formular ErbSt 1 A).
Wo bekommen: Beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de.
Inhalt: Angaben zum Erblasser, zu den Erben, zum Nachlasswert, zu Freibeträgen und Schulden.
Wofür: Festsetzung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt.
Praxistipp: Das Finanzamt setzt eine Frist – bei Verstreichen drohen Verspätungszuschläge. Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen.
Grundbuchauszug
Aktueller Grundbuchauszug für geerbte Immobilien.
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt (Amtsgericht) des Belegenheitsortes, ca. 10-20 EUR.
Wofür: Nachweis des Immobilieneigentums für die Erbschaftsteuererklärung.
Praxistipp: Erben haben nach Vorlage des Erbscheins Anspruch auf Einsicht und Ausfertigung des Grundbuchs.
Gutachten zum Immobilienwert
Falls Immobilien vorhanden. Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Wo bekommen: Über Architektenkammer, IHK oder lokale Gutachterausschüsse.
Kosten: Ca. 0,5-1% des Immobilienwerts (Kurzgutachten ab ca. 500 EUR, Vollgutachten ab ca. 1.500 EUR).
Wofür: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt, wenn der Bedarfswert zu hoch angesetzt ist.
Praxistipp: Lohnt sich, wenn der steuerliche Bedarfswert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegt – spart Erbschaftsteuer.
Zuständig: Sie selbst (ggf. mit Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht)
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📋 Sozialleistungen nach Todesfall prüfen

1

Waisenrente beantragen

Kinder des Verstorbenen haben ggf. Anspruch auf
Waisenrente (Halbwaisenrente wenn ein Elternteil lebt, Vollwaisenrente wenn beide tot). Halbwaisenrente: ca. 10% der Rente des Verstorbenen plus Rentenerhöhungen, Vollwaisenrente: ca. 20%. Anspruch besteht bis 18 Jahre (Halbwaise), bis 27 Jahre bei Ausbildung oder Studium. Antrag: Deutsche Rentenversicherung, Formular W0100 (kostenlos). Voraussetzung: Verstorbener hatte mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Praxistipp: Beantragen Sie die Waisenrente so früh wie möglich – die DRV zahlt frühestens ab dem Sterbemonat, nicht rückwirkend für frühere Monate.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod des Elternteils (siehe Erste Schritte).
Wofür: Pflicht-Dokument für den Waisenrenten-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie – DRV akzeptiert Kopien, wenn Original vorgezeigt wurde.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des waisenrentenberechtigten Kindes.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Verwandtschaft zum Verstorbenen und des Alters.
Praxistipp: Bei mehreren Kindern alle Geburtsurkunden gleichzeitig einreichen.
Formular W0100 (Waisenrenten-Antrag)
Offizieller Antrag auf Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wo bekommen: Kostenlos bei der DRV, in jedem Versicherungsamt oder online unter deutsche-rentenversicherung.de.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Das Formular kann auch telefonisch bei der DRV (0800 1000 4800, kostenlos) angefordert werden.

Optionale Unterlagen

Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis (bei Kindern über 18)
Nur bei Kindern über 18 Jahre. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung (Studium) oder Nachweis über Freiwilligendienst.
Wo bekommen: Von Schule, Ausbildungsbetrieb, Universität oder Trägerorganisation.
Wichtig: Muss jährlich neu eingereicht werden – Waisenrente endet automatisch mit 18 ohne aktuellen Nachweis.
Praxistipp: Reichen Sie den Nachweis rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag ein.
Zuständig: Sie selbst (für das Kind)
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2

Unterhaltsvorschuss für Kinder beantragen

Wenn der verstorbene Elternteil Unterhalt geleistet hat, sollten Sie prüfen, ob Kinder Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss (Jugendamt) haben. Der Unterhaltsvorschuss richtet sich primär an Alleinerziehende bei nicht-zahlendem lebendem Elternteil. Bei Tod: Prüfen Sie, ob die Halbwaisenrente ausreicht oder ob Unterhaltsvorschuss zusätzlich möglich ist. Anspruch für Kinder bis 18 Jahre.
Beträge 2026: Bis 5 Jahre: 227 EUR/Monat; 6 bis 11 Jahre: 299 EUR/Monat; 12 bis 17 Jahre: 394 EUR/Monat.
Praxistipp: Klären Sie mit dem Jugendamt Ihres Wohnorts, ob trotz Waisenrente noch Unterhaltsvorschuss möglich ist – die Waisenrente wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, ein Rest kann aber verbleiben.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod des Elternteils (siehe Erste Schritte).
Wofür: Nachweis gegenüber dem Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss-Antrag.
Praxistipp: Kopie genügt meist – beim Jugendamt nachfragen.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des anspruchsberechtigten Kindes.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt (ca. 12-15 EUR bei Nachbestellung).
Wofür: Nachweis des Alters und der Elternschaft für den Unterhaltsvorschuss-Antrag.
Praxistipp: Lassen Sie direkt mehrere Ausfertigungen ausstellen – die Urkunde wird auch für Kindergeld, Schule und weitere Stellen benötigt.
Personalausweis des Antragstellers
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils.
Wofür: Identitätsnachweis beim Jugendamt.
Praxistipp: Immer im Original mitbringen.

Optionale Unterlagen

Waisenrentenbescheid (falls bereits erhalten)
Falls Waisenrente bereits beantragt. Bescheid der Deutschen Rentenversicherung über die Waisenrente.
Wofür: Das Jugendamt rechnet die Waisenrente auf den Unterhaltsvorschuss an – der Bescheid beschleunigt die Bearbeitung.
Praxistipp: Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss nicht abwarten bis Waisenrentenbescheid vorliegt – Zahlung beginnt erst ab Antragstellung.
Zuständig: Jugendamt
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3

Sterbegeldversicherung und private Lebensversicherung abrufen

Prüfen Sie systematisch alle Versicherungen des Verstorbenen:
Sterbegeldversicherung (spezielle Versicherung für Bestattungskosten, ca. 5.000 bis 15.000 EUR),
private Lebensversicherung (Auszahlung an begünstigte Person, Verjährungsfrist meist 3 Jahre beachten),
Unfallversicherung (bei Unfalltod ggf. doppelte oder höhere Versicherungssumme durch Unfallzusatz),
betriebliche Altersvorsorge (Betrieb über Tod informieren und Hinterbliebenenleistungen prüfen). Wichtig: Das gesetzliche Sterbegeld der GKV wurde 2004 abgeschafft – manche private Krankenkassen zahlen noch ein freiwilliges Sterbegeld. Versicherungen schriftlich mit Sterbeurkunde (Kopie) und ggf. Original-Polizze melden.
Praxistipp: Prüfen Sie in Bankunterlagen, Versicherungsordner und E-Mails des Verstorbenen alle Verträge systematisch – viele vergessen Lebens- und Unfallversicherungen, die sie vor Jahren abgeschlossen haben.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde (Kopie)
Kopie der offiziellen Sterbeurkunde.
Wofür: Pflicht-Dokument bei der Meldung des Todesfalls an alle Versicherungen.
Praxistipp: Beglaubigte Kopie oder Original je nach Anforderung der Versicherung – vorab telefonisch klären, was benötigt wird.
Versicherungspolizzen
Originalverträge aller Versicherungen des Verstorbenen.
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen, in E-Mail-Postfach des Verstorbenen (mit Zugangserlaubnis), anhand von Kontoauszügen (Abbuchungen prüfen).
Welche Versicherungen: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Sterbegeldversicherung, betriebliche Altersvorsorge.
Praxistipp: Durchsuchen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate nach Abbuchungen – so finden Sie alle laufenden Versicherungen auch ohne Polizze.
Personalausweis des Antragstellers
Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bezugsberechtigten Person.
Wofür: Identitätsnachweis gegenüber der Versicherung bei der Auszahlung.
Praxistipp: Bei Lebensversicherungen muss die im Vertrag genannte begünstigte Person den Antrag stellen.

Optionale Unterlagen

Totenschein oder Arztbericht (bei Unfallversicherung)
Nur bei Unfalltod und Unfallversicherung. Ärztlicher Bericht über Todesursache oder Totenschein (enthält Todesursache).
Wo bekommen: Vom Arzt oder Krankenhaus – Arzt ist zur Ausstellung verpflichtet.
Wofür: Nachweis des Unfalltodes gegenüber der Unfallversicherung für erhöhte Leistungen.
Praxistipp: Die Unfallversicherung zahlt bei Unfalltod oft die doppelte oder dreifache Versicherungssumme – unbedingt melden!
Zuständig: Sie selbst
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4

Unfallrente und Berufskrankheit prüfen (Berufsgenossenschaft)

Wenn der Verstorbene infolge eines
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gestorben ist, haben Hinterbliebene Anspruch auf
Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige
Berufsgenossenschaft (BG) zahlt Witwenrente (30% der Vollrente des Verstorbenen) und Waisenrente (15% Halbwaise, 20% Vollwaise). Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist, aber baldige Antragstellung wird empfohlen (Zahlungsbeginn ab Todesmonat). Die zuständige BG richtet sich nach der Branche des Verstorbenen (z.B. BG BAU für Baubranche, BG RCI für Chemie, BGHW für Handel und Warenlogistik).
Praxistipp: Fragen Sie beim ehemaligen Arbeitgeber nach, bei welcher Berufsgenossenschaft der Verstorbene versichert war – die BG zahlt auch wenn der Unfall viele Jahre zurückliegt und erst jetzt als Todesursache anerkannt wird.

Benötigte Unterlagen

Sterbeurkunde
Offizielle Urkunde über den Tod (siehe Erste Schritte).
Wofür: Pflicht-Dokument für den Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Berufsgenossenschaft.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie – bei der BG vorab nachfragen.
Angaben zur Todesursache (Arztbericht oder Totenschein)
Ärztlicher Bericht oder Attest über die Todesursache.
Wo bekommen: Vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus (auf Anfrage der Angehörigen).
Wofür: Nachweis, dass der Tod auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Praxistipp: Die BG beauftragt bei Bedarf eigene Gutachter – eigener Arztbericht beschleunigt aber die erste Prüfung.
Nachweis über Beschäftigung des Verstorbenen
Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag, Rentenversicherungsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung).
Wo bekommen: Aus Unterlagen des Verstorbenen oder beim ehemaligen Arbeitgeber anfordern.
Wofür: Nachweis, bei welcher Berufsgenossenschaft der Verstorbene versichert war.
Praxistipp: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Auskunft über die zuständige BG zu erteilen.
Zuständig: Sie selbst und zuständige Berufsgenossenschaft
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Häufige Fragen zu Todesfall & Erbschaft

Für Todesfall & Erbschaft werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Totenschein (Todesbescheinigung), Totenschein, Personalausweis des Antragstellers, Personalausweis des Verstorbenen, Sterbeurkunde, Personalausweis, Sterbeurkunde (mehrere Originale), Krankenversicherungskarte des Verstorbenen. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Lassen Sie den Tod offiziell feststellen und die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen. Dieser erste notwendige Schritt dokumentiert den Todesfall und ist Voraussetzung für alle weiteren Formalitäten wie Bestattung, Sterbeurkunde und Nachlassregelung. Wichtig – häufige Verwechslung: Totenschein und Sterbeurkunde sind ZWEI verschiedene Dokumente: Der Totenschein ist ein ärztliches Dokument (v
Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen zur Organisation der Beerdigung. Das Unternehmen übernimmt Überführung, Versorgung des Verstorbenen, Sarg oder Urne, Trauerfeier-Organisation sowie alle Formalitäten mit Standesamt, Friedhof und Kirche. Vergleichen Sie mehrere Angebote.
Beantragen Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Dieses offizielle Dokument ist unverzichtbar für alle weiteren Schritte wie Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht und Erbschein. Bestellen Sie gleich 5-10 Exemplare, da viele Institutionen Originale verlangen.
Wählen Sie gemeinsam mit der Familie die Bestattungsart und den Friedhof. Prüfen Sie, ob ein Testament oder eine Bestattungsverfügung des Verstorbenen existiert, die seine Wünsche dokumentiert. Die Wahl beeinflusst Kosten (1.500-8.000 EUR) und Pflegeaufwand erheblich.
Planen Sie die Trauerfeier (Ort, Zeitpunkt, Ablauf) und informieren Sie Angehörige, Freunde und Bekannte. Entscheiden Sie über Traueranzeige in der Zeitung oder persönliche Benachrichtigung. Berücksichtigen Sie Bestattungsfristen (meist 4-10 Tage) und koordinieren Sie mit Pfarrer oder Trauerredner.
Suchen Sie nach einem Testament des Verstorbenen und übergeben Sie es unverzüglich dem Nachlassgericht. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert alle Erben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wichtig zur Erbausschlagungsfrist: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung läuft ab Kenntnis des Erbfalls – NICHT ab dem Todesdatum. Bei im Ausland lebenden Erben gilt eine verlängerte Fris
Beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht, um sich gegenüber Banken und Behörden als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. Bei überschuldetem Nachlass können Sie das Erbe innerhalb 6 Wochen ausschlagen. Prüfen Sie Vermögen und Schulden sorgfältig - die Entscheidung ist unwiderruflich. Kein Erbschein bei kleinen Nachlässen: Bei Nachlässen ohne Immobilien akzeptieren manche Banken Kontoguthaben b
Informieren Sie alle relevanten Institutionen über den Todesfall mit der Sterbeurkunde. Melden Sie Rentenzahlungen sofort (sonst Rückforderung), beantragen Sie Witwenrente/Waisenrente, reichen Sie Sterbeurkunden bei Lebens- und Unfallversicherungen ein und kündigen Sie überflüssige Versicherungen.
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