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Reha beantragen – Schritt-für-Schritt Anleitung

Antrag bei Krankenkasse oder Rentenversicherung

✅ 42 Schritte📋 9 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
42
Schritte
9
Checklisten
2026
Aktualisiert

Antrag bei Krankenkasse oder Rentenversicherung – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

RehaRehabilitationKrankenkasseRentenversicherung

Gesundheitliche Anliegen erfordern in Deutschland oft komplexe Antragsverfahren. Für Reha beantragen – Antrag bei Krankenkasse oder Rentenversicherung – führt diese Seite mit 9 Checklisten mit insgesamt 42 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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Haken setzen, Unterlagen fotografieren, Fortschritt speichern, Bericht herunterladen – auch offline. Keine Anmeldung nötig.

📋 Rehabilitationsmaßnahme beantragen

Medizinische Reha stationär (Klinik, 3 Wochen)Medizinische Reha ambulant (wohnortnah, täglich)Anschlussheilbehandlung AHB (direkt nach Krankenhausaufenthalt)
1

Reha-Bedarf prüfen und medizinische Notwendigkeit feststellen

Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob eine
Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. Reha ist sinnvoll bei chronischen Erkrankungen, nach Operationen oder bei drohender Erwerbsminderung. Grundsatz:
Reha vor Rente! Ihr Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und legt Reha-Ziele fest.

Benötigte Unterlagen

Arztberichte
Medizinische Berichte über Ihre Erkrankung und bisherige Behandlungen.
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt und Fachärzten.
Kosten: Meist 10-20 EUR pro Bericht.
Wichtig: Berichte nicht älter als 6 Monate.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arzt um detaillierte Funktionsbeschreibungen (z.B. 'kann nicht länger als 30 Min. stehen') - das erhöht die Bewilligungschancen erheblich!
Zuständig: Sie selbst und behandelnder Arzt
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2

Zuständigen Kostenträger klären (Rentenversicherung oder Krankenkasse)

Klären Sie, wer die Reha-Kosten übernimmt:
Deutsche Rentenversicherung (bei Erwerbstätigkeit, Reha vor Rente),
Krankenkasse (bei Rentnern, Anschlussheilbehandlung) oder
Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall). Im Zweifel Antrag bei Rentenversicherung stellen - diese leitet bei falscher Zuständigkeit automatisch weiter.
Weiterleitungspflicht §16 SGB I: Wenn Sie den Reha-Antrag beim falschen Kostenträger stellen (z.B. bei der Krankenkasse statt bei der DRV), ist der Träger gesetzlich verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger weiterzuleiten. Der entscheidende Vorteil: Die
Frist zur Entscheidung läuft ab dem Eingang beim ersten Träger – nicht erst ab Weiterleitung. Sie verlieren also keine Zeit, wenn Sie versehentlich den falschen Kostenträger anschreiben. Stellen Sie im Zweifel den Antrag und lassen Sie die Weiterleitung vom Träger erledigen.

Benötigte Unterlagen

Versicherungsnachweise
Nachweise über Ihre Versicherungsverhältnisse.
Wo bekommen: Sozialversicherungsausweis vom Arbeitgeber/Rentenversicherung, Rentenversicherungsverlauf online unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Krankenkassenkarte immer dabei.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei Unsicherheit Rentenversicherungsverlauf anfordern (zeigt alle Beitragszeiten).
Praxistipp: Stellen Sie im Zweifel den Antrag bei der Rentenversicherung - die prüft und leitet ggf. automatisch an die Krankenkasse weiter!

Optionale Unterlagen

Rentenversicherungsnummer
Rentenversicherungsnummer (bei Reha über Deutsche Rentenversicherung).
Wo finden: Auf Ihrer Renteninformation oder Sozialversicherungsausweis.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bei Reha über DRV ist die Rentenversicherungsnummer zwingend erforderlich.
Berichte vorheriger Behandlungen
Berichte vorheriger Behandlungen (Arztberichte, OP-Berichte, Therapieverläufe).
Wo bekommen: Von behandelnden Ärzten, Kliniken oder Therapeuten.
Kosten: 10-20 EUR pro Bericht.
Praxistipp: Je mehr medizinische Dokumentation Sie vorlegen, desto besser begründet ist Ihr Antrag - erhöht die Bewilligungschance erheblich.
Zuständig: Sie selbst
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3

Reha-Antrag stellen mit ärztlicher Verordnung

Ihr Arzt füllt die
ärztliche Verordnung für medizinische Rehabilitation aus (Muster 61 oder G0100/G0110). Sie selbst füllen zusätzlich einen Sozialversicherungs- und Einkommensfragebogen aus. Reichen Sie den Antrag beim Kostenträger ein (Rentenversicherung online/per Post, Krankenkasse über Arzt). Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Benötigte Unterlagen

Krankenversicherungskarte
Elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Prüfen Sie vor Antragstellung die Gültigkeit Ihrer Karte - abgelaufene Karten werden nicht akzeptiert.
Ärztliches Attest/Reha-Verordnung
Ärztliche Verordnung/Attest zur medizinischen Notwendigkeit der Reha.
Wo bekommen: Behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt oder Krankenhausarzt).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Detaillierte Diagnose und Begründung.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Diagnosen und Behandlungshistorie genau dokumentieren - je ausführlicher, desto höher die Bewilligungschance.
Reha-Antrag (Hauptformular)
Reha-Antrag G0100 (bei Rentenversicherung) oder entsprechendes Formular bei Krankenkasse.
Wo bekommen: Rentenversicherung, Krankenkasse oder online zum Download.
Umfang: 4-8 Seiten.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Nutzen Sie die Beratung Ihrer Krankenkasse als Unterstützung beim Ausfüllen - die helfen oft kostenlos!
Ärztliche Verordnung (Muster 61 oder G0100/G0110)
Ärztliches Formular zur Reha-Verordnung.
Wo bekommen: Ihr Hausarzt oder Facharzt füllt es aus.
Varianten: Muster 61 (für Krankenkasse), G0100/G0110 (für Rentenversicherung).
Kosten: Kostenlos.
Inhalt: Diagnose, bisherige Behandlungen, medizinische Notwendigkeit, Reha-Ziele.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arzt um eine ausführliche medizinische Begründung - je detaillierter, desto höher die Bewilligungschancen!
Antragsformular mit persönlichen Angaben
Sozialversicherungs- und Einkommensfragebogen.
Wo bekommen: Von Ihrem Arzt, bei der Rentenversicherung/Krankenkasse oder online zum Download.
Inhalt: Persönliche Daten, Einkommen, Familienstand, Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Dauer: 15-30 Min. ausfüllen.
Praxistipp: Halten Sie Sozialversicherungsausweis und Gehaltsabrechnung bereit.
Arztberichte
Aktuelle medizinische Berichte.
Wo bekommen: Von behandelnden Ärzten.
Kosten: 10-20 EUR pro Bericht.
Wichtig: Fügen Sie alle relevanten Befunde bei (Röntgenbilder, MRT, Laborwerte).
Praxistipp: Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung.
Zuständig: Behandelnder Arzt und Sie selbst
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4

Wunsch- und Wahlrecht nutzen (bevorzugte Reha-Klinik angeben)

Sie haben ein gesetzliches
Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Reha-Einrichtung (§ 8 SGB IX). Geben Sie Ihre Wunschklinik im Reha-Antrag an. Wählen Sie nach Spezialisierung, Bewertungen und Lage. Der Kostenträger muss Ihrem Wunsch entsprechen, wenn die Klinik geeignet ist und einen Vertrag hat.

Benötigte Unterlagen

Liste recherchierter Wunschkliniken
Selbst recherchierte Liste geeigneter Reha-Kliniken.
Wo recherchieren: www.deutsche-rentenversicherung.de (Kliniksuche), rehakliniken.de (Bewertungsportal), Google-Suche nach spezialisierten Kliniken.
Auswahlkriterien: Spezialisierung auf Ihre Erkrankung, Bewertungen anderer Patienten, Lage/Entfernung, Ausstattung.
Kosten: Recherche kostenlos.
Praxistipp: Nutzen Sie rehakliniken.de für ehrliche Patientenbewertungen - wählen Sie Kliniken mit 4+ Sternen und passender Spezialisierung!
Zuständig: Sie selbst
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5

Bewilligungsbescheid prüfen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Nach 3-6 Wochen erhalten Sie einen
Bescheid vom Kostenträger - entweder Bewilligung oder Ablehnung. Bei Bewilligung prüfen Sie Klinik, Dauer und Zuzahlung (10 EUR/Tag stationär, max. 420 EUR). Bei Ablehnung legen Sie innerhalb von 1 Monat
schriftlich Widerspruch ein und holen Sie eine ausführlichere ärztliche Stellungnahme ein.
Zuzahlungsbefreiung beantragen: Die Reha-Zuzahlung von 10 EUR/Tag kann bei Überschreitung der persönlichen Belastungsgrenze (2% des Bruttojahreseinkommens, für chronisch Kranke 1%) vollständig erlassen werden. Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung der Krankenkasse aktiv beantragen – dies gilt nicht automatisch.

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid
Positiver Bescheid über die Bewilligung Ihrer Reha.
Wo bekommen: Per Post vom Kostenträger (Rentenversicherung/Krankenkasse).
Dauer: 3-6 Wochen nach Antragstellung.
Inhalt: Zugewiesene Klinik, Reha-Dauer, Zuzahlung, Termin.
Wichtig: Prüfen Sie, ob Wunschklinik berücksichtigt wurde.
Praxistipp: Falls nicht Ihre Wunschklinik - Widerspruch mit Verweis auf § 8 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht) einlegen!

Optionale Unterlagen

Ablehnungsbescheid
Nur bei Ablehnung. Negativer Bescheid mit Ablehnungsgründen.
Häufige Gründe: Fehlende medizinische Notwendigkeit, fehlende Reha-Fähigkeit, fehlende Vorversicherungszeit.
Wichtig: Widerspruchsfrist 1 Monat (§84 SGG) ab Zugang!
Praxistipp: Bei Ablehnung IMMER Widerspruch einlegen - viele werden im Widerspruchsverfahren doch bewilligt!
Widerspruchsschreiben
Nur bei Ablehnung oder falscher Klinikzuweisung. Formloser schriftlicher Widerspruch.
Wo: An den Kostenträger per Post.
Frist: 1 Monat ab Bescheid-Zugang (§84 SGG).
Inhalt: 'Hiermit lege ich Widerspruch ein' (Begründung kann nachgereicht werden).
Hilfe: Sozialverband (VdK, SoVD) oder Patientenberatung.
Praxistipp: Holen Sie eine ausführlichere ärztliche Stellungnahme ein - bessere Begründung erhöht Erfolgsaussichten!
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeit Reha-Antrag: Ländlich 3-4 Wochen (Rentenversicherung) bzw. 4-5 Wochen (Krankenkasse), Großstadt 5-8 Wochen (Rentenversicherung) bzw. 6-10 Wochen (Krankenkasse). Widerspruch: Ländlich 6-8 Wochen, Großstadt 10-16 Wochen.
Zuständig: Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse)
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6

Reha-Aufenthalt vorbereiten und organisieren

Bereiten Sie sich auf die Reha vor: Arbeitgeber informieren und
AU-Bescheinigung holen, Anreise planen (meist sonntags, Beginn montags), Koffer packen (Sportkleidung, Badeanzug, Medikamente), wichtige Unterlagen mitnehmen. Definieren Sie konkrete
Reha-Ziele, die Sie mit dem Reha-Arzt besprechen.

Benötigte Unterlagen

Einweisungsschreiben der Reha-Klinik
Offizielles Einweisungsschreiben mit Anreiseinfos und Termin.
Wo bekommen: Per Post von der Reha-Klinik nach Bewilligung.
Dauer: 1-2 Wochen nach Bewilligungsbescheid.
Inhalt: Anreisedatum, Adresse, Telefonnummer, Anfahrtsbeschreibung, was mitbringen.
Wichtig: Mitbringen zur Reha!
Praxistipp: Speichern Sie die Klinik-Telefonnummer im Handy - bei Verspätung oder Problemen direkt anrufen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Krankschreibung für die Dauer der Reha.
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt vor Reha-Beginn.
Wichtig: Für Arbeitgeber UND Krankenkasse (getrennte Ausfertigungen).
Dauer: Für gesamte Reha-Dauer (meist 3 Wochen).
Praxistipp: Holen Sie die AU rechtzeitig (1 Woche vor Reha-Beginn) - Sie sind während der Reha krankgeschrieben, nicht im Urlaub!
Arztberichte und Befunde
Alle aktuellen medizinischen Unterlagen.
Wo bekommen: Von behandelnden Ärzten.
Mitnehmen: Arztberichte, Röntgenbilder/MRT auf CD, Laborwerte, Medikamentenliste.
Kosten: 10-20 EUR pro Bericht.
Praxistipp: Erstellen Sie eine Liste Ihrer Medikamente mit Dosierung - der Reha-Arzt braucht diese beim Aufnahmegespräch.
Personalausweis
Gültiger Personalausweis.
Wo: Immer dabei.
Wichtig: Zur Reha-Aufnahme zwingend!
Praxistipp: Mitbringen zur Klinik.
Krankenversichertenkarte
Versichertenkarte.
Wo: Immer dabei.
Wichtig: Für Abrechnung.
Praxistipp: Bei elektronischer Karte PIN nicht vergessen.
Zuständig: Sie selbst
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7

Während der Reha: Therapien wahrnehmen und aktiv mitarbeiten

Nehmen Sie aktiv an allen
Therapien teil: Physiotherapie, Sporttherapie, Massagen, Ergotherapie, Ernährungsberatung, psychologische Gespräche. Zu Beginn: Aufnahmegespräch mit Reha-Arzt und Erstellung Ihres individuellen Therapieplans. Während der Reha: Anwesenheitspflicht, aktive Mitarbeit. Zwischengespräch zur Erfolgsprüfung, Abschlussgespräch mit Empfehlungen für zu Hause.
Achtung bei Reha-Abbruch: Wenn Sie die Reha ohne wichtigen Grund vorzeitig abbrechen, kann der Kostenträger (DRV, Krankenkasse) die
Kosten ganz oder teilweise zurückfordern (§§ 66, 103 SGB X). Außerdem kann bei DRV-Reha eine erneute Reha-Leistung für bis zu 3 Jahre verweigert werden. Unterbrechen Sie die Reha nur bei medizinischer Notwendigkeit und dokumentieren Sie den Grund schriftlich beim Reha-Arzt.

Benötigte Unterlagen

Individueller Therapieplan
Ihr persönlicher Wochenplan mit allen Therapien.
Wo bekommen: Von der Reha-Klinik beim Aufnahmegespräch (1. Tag).
Inhalt: Welche Therapien wann stattfinden (Physiotherapie, Sport, Massage, etc.), täglicher Zeitplan.
Wichtig: Anwesenheitspflicht - unentschuldigtes Fehlen kann zu Abbruch führen!
Praxistipp: Bitten Sie bei Überforderung oder Schmerzen um Anpassung des Plans - der Reha-Arzt passt ihn an Ihre Belastbarkeit an.
Unterlagen aus Gesundheitsschulungen
Schulungsmaterial und Übungsanleitungen.
Wo bekommen: Während der Reha von Therapeuten und Dozenten.
Inhalt: Übungen für zu Hause, Ernährungstipps, Informationen zur Erkrankung, Selbsthilfe-Strategien.
Wichtig: Gut aufbewahren für Nachsorge!
Praxistipp: Machen Sie sich Notizen bei Schulungen - dieses Wissen hilft Ihnen langfristig bei der Krankheitsbewältigung.
Zuständig: Reha-Klinik und Sie selbst
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8

Nach der Reha: Entlassungsbericht prüfen und Nachsorge umsetzen

Sie erhalten einen
Entlassungsbericht mit Diagnosen, durchgeführten Therapien, Erfolgen und Empfehlungen für zu Hause. Bringen Sie ihn zum Hausarzt und besprechen Sie die Nachsorge. Wichtig:
Nachsorge konsequent umsetzen - Reha-Sport, ambulante Physiotherapie, IRENA oder stufenweise Wiedereingliederung.

Benötigte Unterlagen

Entlassungsbericht der Reha-Klinik
Umfassender Abschlussbericht über Ihre Reha.
Wo bekommen: Am letzten Reha-Tag von der Klinik (Kopie für Sie, Original geht an Hausarzt/Kostenträger).
Inhalt: Diagnosen, durchgeführte Therapien, erreichte Verbesserungen, Empfehlungen für zu Hause, Nachsorge-Empfehlungen (Reha-Sport, Physio), Arbeitsfähigkeit.
Wichtig: Zum Hausarzt mitbringen!
Praxistipp: Setzen Sie die Nachsorge-Empfehlungen konsequent um - der langfristige Reha-Erfolg hängt davon ab, ob Sie zu Hause weitermachen!
Zuständig: Reha-Klinik und Sie selbst
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9

Zuzahlungsbefreiung für Reha beantragen

Bei stationärer Reha fallen
10 EUR Zuzahlung pro Tag an (bei GKV-Leistungen). Wenn Ihre Zuzahlungen im laufenden Jahr bereits die persönliche
Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Belastungsgrenze beträgt
2 % des Bruttojahreseinkommens (für chronisch Kranke nur
1 %). Als chronisch krank gilt, wer wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung dauerhaft in Behandlung ist – Nachweis durch ärztliche Bescheinigung. Bereits gezahlte Zuzahlungen des Jahres (Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus) werden angerechnet. Die Befreiung muss aktiv bei der Krankenkasse
beantragt werden – sie gilt nicht automatisch. Bei Bewilligung erhalten Sie eine Befreiungsbescheinigung, die für das gesamte Kalenderjahr gilt.

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung (bei Krankenkasse)
Formloser Antrag oder Formular Ihrer Krankenkasse auf Befreiung von Zuzahlungen.
Wo bekommen: Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (online, per Post oder in der Geschäftsstelle).
Kosten: Kostenlos.
Voraussetzung: Belastungsgrenze (2 % Bruttoeinkommen bzw. 1 % bei chronisch Kranken) muss erreicht oder überschritten sein.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des laufenden Jahres (Quittungen aus Arztpraxis, Apotheke, Krankenhaus) – erst wenn die Grenze erreicht ist, stellt die Kasse die Befreiung aus!
Nachweise über geleistete Zuzahlungen
Quittungen und Belege über bereits geleistete Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr.
Was zählt: Nachweise über bereits geleistete Zuzahlungen (z.B. Medikamentenzuzahlungen 5-10 EUR/Pkg., Krankenhauszuzahlung 10 EUR/Tag), Reha-Zuzahlung.
Wo sammeln: Quittungen von Ärzten, Apotheke, Klinik aufbewahren.
Praxistipp: Führen Sie ein einfaches Haushaltsbuch für Zuzahlungen – viele unterschätzen, wie schnell die Grenze erreicht wird, besonders bei mehreren Erkrankungen oder Pflegebedarf.

Optionale Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung (chronisch krank)
Nur bei chronischer Erkrankung. Ärztliche Bescheinigung, dass Sie wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung dauerhaft in Behandlung sind.
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder behandelnden Facharzt.
Kosten: Meist kostenlos bis 10 EUR.
Wofür: Nachweis für die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % (statt 2 %).
Praxistipp: Lohnt sich bei niedrigem Einkommen erheblich – bei 24.000 EUR Jahreseinkommen sind es 240 EUR statt 480 EUR als Grenze!
Einkommensnachweis
Nachweis über das Bruttojahreseinkommen zur Berechnung der Belastungsgrenze.
Was gilt als Einkommen: Bruttolohn, Rente, Krankengeld, ggf. Einkommen des Ehepartners.
Wo bekommen: Aktuelle Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Steuerbescheid.
Praxistipp: Die Krankenkasse errechnet Ihre Belastungsgrenze anhand der Zuzahlungsbelege und Einkommensangaben – legen Sie alle Nachweise vollständig vor, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zuständig: Sie selbst, Krankenkasse
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📋 Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

1

Voraussetzungen für stufenweise Wiedereingliederung prüfen

Die
stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) hilft nach längerer Krankheit schrittweise zurück in den Job. Sinnvoll, wenn Sie noch nicht voll belastbar sind (z.B. nur 2-4 Stunden/Tag). Wichtig: Sie bleiben
weiterhin krankgeschrieben und erhalten Krankengeld. Dauer: 6 Wochen bis 6 Monate. Ihr Arzt muss zustimmen, Ihr Arbeitgeber ebenfalls.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Aktuelle Krankschreibung.
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt.
Wichtig: Sie bleiben während der GESAMTEN Wiedereingliederung krankgeschrieben!
Gültig: Muss die gesamte Wiedereingliederungs-Dauer abdecken (6 Wochen bis 6 Monate).
Praxistipp: Die Wiedereingliederung ist KEIN Urlaub - Sie erhalten kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern weiter Krankengeld von der Krankenkasse!
Arztberichte
Medizinische Berichte über Ihre Erkrankung.
Wo bekommen: Von behandelnden Ärzten oder Reha-Klinik (Entlassungsbericht).
Kosten: 10-20 EUR pro Bericht.
Wichtig: Begründung, warum schrittweise Rückkehr medizinisch nötig ist.
Praxistipp: Der Arzt entscheidet über den Stufenplan - nicht der Arbeitgeber! Sie genießen Kündigungsschutz wie bei Krankheit.
Zuständig: Sie selbst und behandelnder Arzt
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2

Stufenplan mit Arzt und Arbeitgeber erstellen

Ihr
Arzt erstellt den Stufenplan (nicht der Arbeitgeber!) - er legt fest, wie viele Stunden Sie arbeiten und wie die Arbeitszeit gesteigert wird. Typisch: Start mit 2 Std/Tag, alle 2 Wochen Steigerung um 2 Std. Besprechen Sie mit dem Arbeitgeber, welche Tätigkeiten Sie zuerst übernehmen. Wichtig:
Keine Überstunden! Der Plan ist verbindlich.

Benötigte Unterlagen

Stufenplan vom Arzt
Ärztliches Formular mit schrittweiser Arbeitszeitsteigerung.
Wo bekommen: Ihr Hausarzt erstellt ihn.
Inhalt: Wochenweise Steigerung der Arbeitsstunden (z.B. Woche 1-2: 10 Std, Woche 3-4: 20 Std, etc.).
Beispiel: Bei 40-Std-Woche Start mit 2 Std/Tag, alle 2 Wochen +2 Std, nach 6 Wochen Vollzeit.
Wichtig: Der Arzt entscheidet medizinisch - Arbeitgeber kann Wünsche äußern, aber nicht den Plan bestimmen.
Praxistipp: Lieber langsam starten (2 Std statt 4) - Überforderung kann zum Abbruch führen!
Zuständig: Behandelnder Arzt, Sie selbst und Arbeitgeber
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3

Wiedereingliederung bei Krankenkasse oder Rentenversicherung beantragen

Die Wiedereingliederung muss vom
Kostenträger genehmigt werden. Zuständig:
Krankenkasse (bei Krankengeld) oder
Rentenversicherung (bei Übergangsgeld nach Reha). Ihr Arzt füllt den Antrag mit Stufenplan aus. Sie holen die
Zustimmung Ihres Arbeitgebers ein (formlos schriftlich/E-Mail). Nach 1-2 Wochen erhalten Sie einen Bescheid. Sie erhalten weiterhin Krankengeld/Übergangsgeld.

Benötigte Unterlagen

Antrag auf stufenweise Wiedereingliederung
Formular mit Stufenplan.
Wo bekommen: Ihr Arzt füllt es aus und sendet es an Krankenkasse/Rentenversicherung.
Inhalt: Stufenplan, medizinische Begründung, Dauer der Wiedereingliederung.
Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen.
Wichtig: Während der Wiedereingliederung erhalten Sie weiter Krankengeld (70% Brutto, max. 90% Netto) - KEIN Gehalt vom Arbeitgeber!
Praxistipp: Informieren Sie regelmäßig Ihre Krankenkasse über den Fortschritt (Folge-AU einreichen).
Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers
Formlose Zustimmungserklärung Ihres Arbeitgebers.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber (per E-Mail oder Brief).
Inhalt: 'Ich stimme der stufenweisen Wiedereingliederung von [Name] zu.'
Wichtig: Arbeitgeber kann ablehnen (muss begründen), in der Praxis stimmen aber die meisten zu.
Praxistipp: Holen Sie die Zustimmung frühzeitig ein - am besten VOR dem Arzttermin, damit keine Verzögerung entsteht!
Zuständig: Behandelnder Arzt, Sie selbst, Arbeitgeber, Krankenkasse/Rentenversicherung
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4

Wiedereingliederung durchführen und Stundenplan einhalten

Beginnen Sie die Wiedereingliederung nach dem ärztlichen
Stufenplan. Wichtige Regeln: Halten Sie sich strikt an die Arbeitszeiten (
keine Überstunden!), Sie bleiben krankgeschrieben und erhalten Krankengeld, genießen weiterhin Kündigungsschutz. Alle 2-4 Wochen zum Arzt für Folge-AU. Bei Überforderung Arzt informieren und Stufenplan anpassen.

Benötigte Unterlagen

Stufenplan
Ihr ärztlicher Stundenplan mit wochenweiser Steigerung.
Wo: Vom Arzt ausgestellt, Kopie für Sie.
Wichtig: Strikt einhalten - keine Überstunden!
Beispiel 4 Std/Tag: 8:00-12:00 Uhr arbeiten, dann nach Hause erholen.
Praxistipp: Überschreiten Sie NIEMALS die geplanten Stunden - das gefährdet den Erfolg und kann zum Abbruch führen!
Folge-AU-Bescheinigungen
Laufende Krankschreibungen während der Wiedereingliederung.
Wo bekommen: Alle 2-4 Wochen vom Arzt (mit Vermerk 'Wiedereingliederung').
Wichtig: Sie bleiben die GESAMTE Zeit krankgeschrieben!
An wen: Arbeitgeber UND Krankenkasse.
Praxistipp: Vereinbaren Sie regelmäßige Arzttermine alle 2 Wochen - so besprechen Sie Fortschritt und erhalten neue AU.

Optionale Unterlagen

Belastungstagebuch
Optional, aber empfohlen. Tagebuch über Ihre Belastbarkeit.
Was notieren: Wie fühlen Sie sich nach der Arbeit? Schmerzen? Erschöpfung? Überforderung?
Nutzen: Gibt dem Arzt konkrete Rückmeldung für Anpassung des Stufenplans.
Praxistipp: Hören Sie auf Ihren Körper - bei anhaltender Überforderung kann der Stufenplan verlangsamt werden!
Zuständig: Sie selbst, Arbeitgeber, behandelnder Arzt
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5

Bei Überforderung oder Problemen Stufenplan anpassen oder abbrechen

Bei Überforderung, Schmerzen oder zu schneller Steigerung reagieren Sie
sofort: Gehen Sie zum Arzt - er kann den
Stufenplan anpassen (langsamer steigern, weniger Stunden). Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber über andere Tätigkeiten. Bei dauerhafter Überforderung kann der Arzt die Wiedereingliederung
abbrechen - Sie sind dann wieder vollständig krankgeschrieben.

Optionale Unterlagen

Arztberichte
Aktuelle medizinische Berichte zur Dokumentation Ihrer Überforderung.
Wo bekommen: Von Ihrem behandelnden Arzt nach Schilderung der Probleme.
Kosten: Meist kostenlos bis 15 EUR.
Inhalt: Beschreibung der gesundheitlichen Verschlechterung, Gründe für Anpassung des Stufenplans oder Abbruch.
Praxistipp: Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden im Belastungstagebuch - das hilft dem Arzt, die Situation besser einzuschätzen und den Stufenplan anzupassen!
Angepasster Stufenplan
Nur bei Anpassung. Überarbeiteter Stufenplan mit langsamerer Steigerung.
Wo bekommen: Vom Arzt nach Besprechung der Probleme.
Änderungen: Weniger Stunden pro Stufe, längere Verweildauer pro Stufe, längere Gesamtdauer.
Wichtig: Informieren Sie Arbeitgeber UND Krankenkasse über Änderungen.
Praxistipp: Lieber frühzeitig den Plan anpassen, als die Wiedereingliederung scheitern zu lassen!
Ärztliche Stellungnahme bei Abbruch
Nur bei Abbruch. Ärztliches Attest über Abbruch der Wiedereingliederung.
Wo bekommen: Vom Arzt, wenn Wiedereingliederung medizinisch nicht mehr sinnvoll.
Gründe: Gesundheitliche Verschlechterung, dauerhafte Überforderung, Arbeitgeber hält sich nicht an Vereinbarungen.
Folgen: Sie sind wieder vollständig krankgeschrieben (weiter Krankengeld).
Praxistipp: Nach Abbruch mit Arzt besprechen: Erneute Reha? Erwerbsminderungsrente? Zweiter Versuch später?
Zuständig: Behandelnder Arzt, Sie selbst
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6

Erfolgreicher Abschluss und Rückkehr zur vollen Arbeitszeit

Nach erfolgreichem Durchlaufen des Stufenplans ist die Wiedereingliederung abgeschlossen. Ihr Arzt stellt eine
Arbeitsfähigkeitsbescheinigung aus ('voll arbeitsfähig ab [Datum]'). Ab diesem Datum erhalten Sie wieder
Gehalt vom Arbeitgeber (kein Krankengeld mehr), die AU endet. Informieren Sie Arbeitgeber und Krankenkasse rechtzeitig (1 Woche vorher). Achten Sie weiterhin auf Ihre Gesundheit!

Benötigte Unterlagen

Arbeitsfähigkeitsbescheinigung vom Arzt
Bescheinigung über volle Arbeitsfähigkeit.
Wo bekommen: Vom Arzt am Ende der Wiedereingliederung.
Inhalt: 'Patient ist wieder voll arbeitsfähig ab [Datum]'.
Wichtig: Ab diesem Datum erhalten Sie wieder Gehalt vom Arbeitgeber (kein Krankengeld mehr), AU endet.
An wen: Arbeitgeber UND Krankenkasse.
Praxistipp: Informieren Sie Arbeitgeber/Personalabteilung 1 Woche vorher, damit Sie wieder auf der Gehaltsliste stehen!
Zuständig: Behandelnder Arzt, Sie selbst, Arbeitgeber
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📋 Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen

1

Indikation und Kostenträger im Krankenhaus klären

Eine AHB (Anschlussheilbehandlung) ist eine stationäre Reha, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt – z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Hüft- oder Knie-OP, Krebsbehandlung oder Wirbelsäulen-OP. Sie wird nur bei bestimmten
AHB-pflichtigen Diagnosen bewilligt. Der
Sozialdienst im Krankenhaus klärt: Ist eine AHB indiziert? Welcher Kostenträger ist zuständig? Zuständig ist die
Deutsche Rentenversicherung, wenn ausreichende Rentenversicherungszeiten vorliegen, sonst die gesetzliche Krankenkasse. Dieser Schritt muss zwingend im Krankenhaus erfolgen – sprechen Sie den Sozialdienst frühzeitig an!

Benötigte Unterlagen

Krankenhausentlassungsbericht
Ärztlicher Bericht des Krankenhauses über Diagnose, Behandlung und Verlauf.
Wo bekommen: Wird vom Krankenhaus ausgestellt.
Wichtig: Bildet die Grundlage für die AHB-Indikationsprüfung.
Praxistipp: Fragen Sie den Sozialdienst aktiv nach der AHB-Möglichkeit – nicht alle Ärzte weisen von sich aus darauf hin!
Kostenträger-Feststellung durch Sozialdienst
Internes Klärungsdokument des Krankenhaussozialdienstes zur Zuständigkeit (DRV oder GKV).
Wo bekommen: Wird vom Sozialdienst im Krankenhaus erstellt.
Wichtig: Ohne diese Klärung kann kein AHB-Antrag gestellt werden.
Praxistipp: Sprechen Sie den Sozialdienst möglichst früh während des Krankenhausaufenthalts an – die AHB muss unmittelbar nach Entlassung beginnen!
Zuständig: Sozialdienst im Krankenhaus
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2

AHB über Sozialdienst im Krankenhaus beantragen

Der AHB-Antrag wird
nicht selbst gestellt, sondern über den
Sozialdienst des Krankenhauses. Der Sozialdienst füllt die erforderlichen Formulare aus und leitet alle Unterlagen an den zuständigen Kostenträger (DRV oder GKV) weiter. Die AHB soll in der Regel
spätestens 14 Tage nach Krankenhausentlassung beginnen – deshalb ist frühzeitiges Ansprechen des Sozialdienstes im Krankenhaus entscheidend. Die Bewilligung erfolgt durch den Kostenträger meist noch während des Krankenhausaufenthalts.

Benötigte Unterlagen

AHB-Antrag (wird vom Sozialdienst ausgefüllt)
Offizielles Antragsformular für die Anschlussheilbehandlung.
Wer füllt aus: Sozialdienst im Krankenhaus, nicht der Patient selbst.
Wo: Wird intern vom Sozialdienst an den Kostenträger weitergeleitet.
Wichtig: Sie müssen dem Antrag zustimmen und ggf. unterschreiben.
Praxistipp: Fragen Sie aktiv nach dem Bearbeitungsstand – kurz vor Entlassung sollte die Bewilligung vorliegen!
Ärztlicher Befundbericht
Ärztlicher Bericht mit Diagnose, Behandlungsverlauf und medizinischer Begründung für die AHB.
Wo bekommen: Wird vom Krankenhausarzt ausgestellt und vom Sozialdienst dem Antrag beigefügt.
Wichtig: Muss die AHB-pflichtige Diagnose dokumentieren.
Praxistipp: Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen – gut aufbewahren!
Zuständig: Sozialdienst im Krankenhaus, Kostenträger (DRV oder GKV)
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3

AHB-Einrichtung auswählen (Wunsch- und Wahlrecht nutzen)

Der Kostenträger schlägt eine Reha-Einrichtung vor. Sie haben jedoch ein gesetzliches
Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX): Ein begründeter Wunsch nach einer anderen geeigneten Einrichtung muss berücksichtigt werden, wenn die Mehrkosten nicht erheblich sind. Wohnortnähe kann als Argument angeführt werden (z.B. für Familienbesuche während der AHB). Sprechen Sie Ihren Wunsch gegenüber dem Sozialdienst oder direkt gegenüber dem Kostenträger aus.

Benötigte Unterlagen

Einrichtungsvorschlag des Kostenträgers
Schriftlicher Vorschlag der Reha-Klinik durch DRV oder GKV.
Wo bekommen: Vom Kostenträger während oder kurz nach dem Krankenhausaufenthalt.
Inhalt: Name und Adresse der vorgeschlagenen Einrichtung, Beginn der AHB.
Wichtig: Prüfen Sie Spezialisierung und Lage der vorgeschlagenen Klinik.
Praxistipp: Falls Sie eine andere Klinik wünschen, teilen Sie dies dem Sozialdienst sofort mit – nach Bewilligung ist eine Änderung schwieriger!
Zuständig: Kostenträger (DRV oder GKV), Sie selbst
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4

Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit prüfen

Bei der AHB fällt eine
Zuzahlung von 10 EUR pro Tag an. Bei der
DRV gilt: maximal 14 Tage pro Kalenderjahr (§ 32 SGB VI), also maximal 140 EUR. Bei der
GKV gilt die allgemeine Belastungsgrenze: 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Eine bereits bei der Krankenkasse vorliegende
Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung gilt auch für die AHB-Zuzahlung. Befreiung muss aktiv beantragt werden – sie gilt nicht automatisch. Bereits gezahlte Zuzahlungen im laufenden Jahr (z.B. während des Krankenhausaufenthalts) werden angerechnet.

Benötigte Unterlagen

Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung der Krankenkasse
Bescheinigung über Befreiung von Zuzahlungen.
Wo bekommen: Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (schriftlich oder online beantragen).
Voraussetzung: Jahreszuzahlungen haben die Belastungsgrenze (2% Bruttoeinkommen, 1% bei chronisch Kranken) erreicht.
Wichtig: Muss aktiv beantragt werden – gilt nicht automatisch.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des laufenden Jahres (Krankenhaus, Arztbesuche, Medikamente) – erst wenn die Grenze erreicht ist, stellt die Kasse die Befreiung aus!
Zuständig: Sie selbst, Krankenkasse
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📋 Reha-Nachsorge (IRENA/T-RENA) beantragen

1

Voraussetzungen für IRENA prüfen

IRENA (Intensivierte Rehabilitations-Nachsorge) ist ein Nachsorgeprogramm der
Deutschen Rentenversicherung im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante DRV-Rehabilitation. Voraussetzungen: Die Reha wurde von der DRV bewilligt und abgeschlossen, der Patient ist ausreichend erwerbsfähig und ein zertifizierter IRENA-Anbieter ist im Wohnortumkreis erreichbar. IRENA umfasst
24 Einheiten à 60 Minuten über 12 Wochen, findet wohnortnah statt und ist für den Versicherten kostenfrei. Nicht zutreffend, wenn die Reha von der GKV oder einer anderen Stelle finanziert wurde.

Benötigte Unterlagen

Entlassungsbericht der Rehaklinik
Abschlussbericht der Reha-Klinik mit Diagnosen, Therapien und Nachsorge-Empfehlungen.
Wo bekommen: Am letzten Reha-Tag von der Klinik (Kopie für Sie).
Wichtig: Enthält die Empfehlung für IRENA, falls die Klinik diese ausgesprochen hat.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob IRENA im Entlassungsbericht empfohlen wird – fehlt die Empfehlung, sprechen Sie die Klinik noch vor Entlassung darauf an!
Zuständig: Sie selbst, Rehaklinik
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2

Antrag auf IRENA während der Reha stellen (über die Klinik)

Der IRENA-Antrag wird
nicht selbst gestellt, sondern von der
Rehaklinik vor der Entlassung vorbereitet und an die zuständige DRV weitergeleitet. Patienten müssen aktiv nachfragen, da die Initiative nicht immer von der Klinik ausgeht. IRENA beginnt in der Regel
innerhalb von 3 Wochen nach Reha-Ende. Bei Ablehnung durch die DRV kann Widerspruch eingelegt werden. Achtung: Wenn kein zertifizierter Anbieter in Wohnortnähe verfügbar ist, kann IRENA nicht bewilligt werden.

Benötigte Unterlagen

IRENA-Antrag (von der Klinik ausgefüllt)
Antragsformular für die Intensivierte Rehabilitations-Nachsorge.
Wer füllt aus: Die Rehaklinik – nicht der Patient selbst.
Wo: Wird von der Klinik intern an die DRV weitergeleitet.
Wichtig: Fragen Sie aktiv nach, ob IRENA beantragt wurde!
Praxistipp: Sprechen Sie spätestens in der zweiten Reha-Woche Ihren behandelnden Reha-Arzt auf IRENA an – kurz vor Entlassung bleibt sonst keine Zeit mehr.
Zuständig: Rehaklinik, Deutsche Rentenversicherung
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3

Zertifizierten IRENA-Anbieter finden und Termine vereinbaren

IRENA-Anbieter müssen von der
Deutschen Rentenversicherung zertifiziert sein. Eine Liste zertifizierter Anbieter ist über die DRV erhältlich oder kann direkt bei der zuständigen DRV-Stelle erfragt werden. Vergleichen Sie mehrere Anbieter nach Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und therapeutischem Angebot. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids vereinbaren Sie direkt mit dem Anbieter Termine – IRENA sollte zeitnah nach Reha-Ende beginnen.

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid IRENA
Schriftlicher Bescheid der DRV über Genehmigung der IRENA-Nachsorge.
Wo bekommen: Per Post von der zuständigen DRV-Stelle nach Antragstellung durch die Klinik.
Inhalt: Genehmigung, Anzahl der Einheiten (24), Gültigkeitszeitraum.
Wichtig: Ohne Bescheid kein IRENA – bewahren Sie ihn gut auf.
Praxistipp: Wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre DRV-Stelle (Hotline 0800 1000 4800, kostenlos).
Terminvereinbarung mit IRENA-Anbieter
Schriftliche oder telefonische Bestätigung des Termins beim zertifizierten Anbieter.
Wo: Direkt beim gewählten IRENA-Anbieter nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.
Wichtig: IRENA sollte innerhalb von 3 Wochen nach Reha-Ende beginnen – frühzeitig Termin vereinbaren!
Praxistipp: Fragen Sie beim Anbieter nach, ob der Bewilligungsbescheid vorliegen muss oder ob ein Termin bereits vorher vereinbart werden kann.
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung, Sie selbst
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📋 Reha-Sport und Funktionstraining beantragen

1

Verordnung (Muster 56) vom Arzt ausstellen lassen

Reha-Sport und Funktionstraining werden vom
behandelnden Arzt auf dem Verordnungsformular
Muster 56 verordnet. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Behinderung oder chronische Erkrankung.
Reha-Sport: maximal 50 Übungseinheiten (bei chronisch kranken oder schwerbehinderten Menschen: bis zu 120 Einheiten).
Funktionstraining (z.B. Wassergymnastik, Trockengymnastik bei rheumatischen Erkrankungen): maximal 60 Einheiten. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse. Kein Eigenanteil für GKV-Versicherte (keine Zuzahlung).

Benötigte Unterlagen

Muster 56 (Verordnung vom Arzt)
Offizielles Verordnungsformular für Reha-Sport und Funktionstraining.
Wo bekommen: Vom Hausarzt oder behandelnden Facharzt.
Inhalt: Art der Maßnahme (Reha-Sport oder Funktionstraining), Diagnose, Anzahl der Einheiten, ggf. Indikationsgruppe.
Kosten: Kostenlos (Kassenrezept).
Wichtig: Muster 56 muss bei der Krankenkasse vor Beginn der Maßnahme genehmigt werden!
Praxistipp: Informieren Sie Ihren Arzt über vorhandene Anbieter in Ihrer Nähe – er kann die Verordnung gezielt auf die verfügbare Indikationsgruppe ausstellen.
Zuständig: Behandelnder Arzt
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2

Genehmigung bei der Krankenkasse einholen

Das ausgefüllte Formular
Muster 56 muss bei der gesetzlichen Krankenkasse zur
Genehmigung eingereicht werden – eine Teilnahme vor Genehmigung geht auf eigenes Risiko. Die Krankenkasse prüft den Anspruch und erteilt in der Regel innerhalb von wenigen Wochen einen Bescheid. Bei Ablehnung kann
Widerspruch eingelegt werden (Frist: 1 Monat ab Zugang des Bescheids). Privatversicherte wenden sich an ihre PKV – Kostenübernahme ist dort nicht einheitlich geregelt.

Benötigte Unterlagen

Muster 56 (Einreichung bei Krankenkasse)
Das vom Arzt ausgestellte Formular Muster 56 wird bei der Krankenkasse eingereicht.
Wo einreichen: Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (per Post, online oder persönlich).
Bearbeitungszeit: In der Regel 2-4 Wochen.
Wichtig: Beginnen Sie NICHT vor Erhalt der Genehmigung mit dem Reha-Sport – die Krankenkasse zahlt sonst nicht!
Praxistipp: Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der bevorzugten Einreichmethode (manche haben eigene Online-Portale).
Genehmigungsbescheid der Krankenkasse
Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse für Reha-Sport oder Funktionstraining.
Wo bekommen: Per Post von der Krankenkasse nach Prüfung des Muster 56.
Inhalt: Genehmigte Maßnahme, Anzahl der Einheiten, Gültigkeitszeitraum.
Wichtig: Bescheid gut aufbewahren – wird vom Anbieter benötigt.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob die genehmigte Einheitenzahl der Verordnung entspricht – bei Abweichungen Krankenkasse kontaktieren.
Zuständig: Sie selbst, Krankenkasse
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3

Anerkannten Anbieter suchen und teilnehmen

Der Anbieter muss vom zuständigen
Landesverband anerkannt sein (z.B. Landessportbund, DVGS – Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie). Listen anerkannter Anbieter sind über die Krankenkasse oder die jeweiligen Landesverbände erhältlich. Unterschied zwischen den Maßnahmen:
Reha-Sport umfasst sportliche Aktivierungsangebote wie Herzsport, Lungensport oder Rückenschule.
Funktionstraining umfasst Wassergymnastik oder Trockengymnastik und richtet sich vorrangig an Menschen mit rheumatischen Erkrankungen. Teilnahmenachweise sind regelmäßig bei der Krankenkasse einzureichen.

Benötigte Unterlagen

Genehmigungsbescheid
Genehmigung der Krankenkasse aus Schritt 2.
Wo: Zum Anbieter mitbringen bei der ersten Teilnahme.
Wichtig: Anbieter prüft die Genehmigung vor Aufnahme.
Praxistipp: Fragen Sie beim Anbieter, welche Unterlagen beim ersten Termin mitgebracht werden müssen.
Teilnahmenachweise
Nachweise über die tatsächliche Teilnahme an den Einheiten.
Wo bekommen: Vom Anbieter nach jeder Einheit oder gesammelt am Ende.
Einreichen: Bei der Krankenkasse nach Abschluss aller Einheiten oder auf Anforderung.
Wichtig: Belege aufbewahren – Krankenkasse kann Nachweise anfordern.
Praxistipp: Klären Sie mit dem Anbieter vorab, wie die Nachweise dokumentiert und weitergeleitet werden.
Zuständig: Sie selbst, anerkannter Anbieter
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📋 Anschlussheilbehandlung (AHB) organisieren

1

AHB-Indikation und 14-Tage-Frist verstehen

Eine
Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine stationäre Reha, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt. Anders als die normale Reha folgt die AHB direkt auf bestimmte
AHB-pflichtige Diagnosen – z.B. nach Hüft- oder Knie-OP, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebsbehandlung oder Wirbelsäulen-OP. Die AHB muss in der Regel
spätestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Der wichtigste Unterschied zur normalen Reha: Der Antrag läuft
nicht über den Hausarzt, sondern über den
Sozialdienst des Krankenhauses. Der Kostenträger wird automatisch ermittelt – die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei Erwerbstätigen, die GKV bei Rentnern und Nichterwerbstätigen. Sprechen Sie den Sozialdienst so früh wie möglich im Krankenhausaufenthalt an!

Benötigte Unterlagen

Krankenhausentlassungsbericht
Ärztlicher Bericht des Krankenhauses über Diagnose, Behandlung und Verlauf.
Wo bekommen: Wird vom Krankenhaus erstellt und ausgehändigt.
Wichtig: Bildet die Grundlage für die AHB-Indikationsprüfung.
Praxistipp: Fragen Sie den Stationsarzt oder Sozialdienst aktiv nach der AHB-Möglichkeit – nicht alle Ärzte weisen von sich aus darauf hin, obwohl bei typischen Diagnosen ein klarer Anspruch bestehen kann!
Zuständig: Sozialdienst im Krankenhaus
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2

Sozialdienst im Krankenhaus frühzeitig ansprechen

Der
Sozialdienst im Krankenhaus ist Ihr zentraler Ansprechpartner für die AHB. Er prüft, ob eine AHB-Indikation vorliegt, klärt den zuständigen Kostenträger (DRV oder GKV) und stellt den Antrag direkt an den Kostenträger – Sie müssen
keinen eigenen Antrag beim Kostenträger stellen. Der Sozialdienst benötigt: Ihre persönlichen Versicherungsdaten, Ihre Wünsche zur Reha-Einrichtung. Wichtig: Sprechen Sie den Sozialdienst möglichst zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthalts an, damit die Bewilligung noch während der stationären Behandlung erteilt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 1-3 Tage.

Benötigte Unterlagen

Krankenversichertenkarte
Elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse.
Wofür: Identifikation für den Sozialdienst zur Kostenträger-Klärung.
Praxistipp: Halten Sie auch Ihre Rentenversicherungsnummer bereit (auf dem Sozialversicherungsausweis) – die DRV benötigt sie bei Erwerbstätigen.
Sozialversicherungsausweis / Rentenversicherungsnummer
Nachweis der Rentenversicherungsnummer.
Wo finden: Auf dem Sozialversicherungsausweis (Plastikkarte), auf der Renteninformation oder Lohnabrechnung.
Wofür: Prüfung der DRV-Zuständigkeit (ausreichende Beitragszeiten?).
Praxistipp: Lassen Sie sich die Rentenversicherungsnummer ggf. von Angehörigen aus Ihren Unterlagen heraussuchen und mitbringen.
Zuständig: Sozialdienst im Krankenhaus
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3

Wunschklinik angeben und Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Bei der AHB haben Sie ein gesetzliches
Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX). Der Kostenträger schlägt eine AHB-Einrichtung vor – Sie können jedoch eine andere geeignete Klinik wünschen, wenn begründete Gründe vorliegen (z.B. Wohnortnähe für Familienbesuche, Spezialisierung der Klinik). Teilen Sie Ihren Wunsch dem Sozialdienst mit. Wohnortnähe ist ein häufig akzeptiertes Argument. Der Kostenträger muss dem Wunsch entsprechen, sofern die Klinik über einen Vertrag mit dem Kostenträger verfügt und die Mehrkosten nicht erheblich sind.

Benötigte Unterlagen

Einrichtungsvorschlag des Kostenträgers
Schriftlicher Vorschlag der AHB-Klinik durch DRV oder GKV.
Wo bekommen: Vom Sozialdienst oder direkt vom Kostenträger, meist noch während des Krankenhausaufenthalts.
Prüfen: Spezialisierung der Klinik, Lage, Entfernung zum Wohnort.
Praxistipp: Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer bestimmten Klinik dem Sozialdienst so früh wie möglich mit – nach erteilter Bewilligung ist eine Änderung schwieriger!
Zuständig: Kostenträger (DRV oder GKV), Sie selbst
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4

Zuzahlung und Entlassung vorbereiten

Bei der AHB gilt ebenfalls eine
Zuzahlung von 10 EUR pro Tag. Bei DRV-Leistungen: maximal 14 Tage pro Kalenderjahr zuzahlungspflichtig (§ 32 SGB VI), also maximal 140 EUR. Bei GKV-Leistungen gelten die allgemeinen Belastungsgrenzen (2 % Bruttoeinkommen, 1 % für chronisch Kranke). Eine bereits vorliegende Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung gilt auch für die AHB. Bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlungen werden angerechnet. Bereiten Sie außerdem die Entlassung aus dem Krankenhaus vor: Informieren Sie Arbeitgeber und ggf. Familienmitglieder, organisieren Sie Notwendiges für die Anreise zur AHB-Klinik.

Benötigte Unterlagen

Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung (falls vorhanden)
Bescheinigung über Befreiung von Zuzahlungen.
Wo bekommen: Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach Antragstellung.
Voraussetzung: Belastungsgrenze (2 % Bruttoeinkommen oder 1 % bei chronisch Kranken) erreicht.
Wichtig: Muss aktiv beantragt werden – gilt nicht automatisch.
Praxistipp: Reichen Sie alle Zuzahlungsbelege des laufenden Jahres bei der Krankenkasse ein und beantragen Sie die Befreiung proaktiv – das spart 10 EUR pro Reha-Tag!
🔍 Länder-Hinweis: Bei DRV-Leistungen: max. 14 Zuzahlungstage pro Kalenderjahr bundesweit einheitlich. Bei GKV: individuelle Belastungsgrenze – regional keine Unterschiede.
Zuständig: Sie selbst, Krankenkasse
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📋 Reha-Nachsorge (IRENA) beantragen

1

Voraussetzungen für IRENA kennen

IRENA (Intensivierte Rehabilitations-Nachsorge) ist ein Nachsorgeprogramm der
Deutschen Rentenversicherung (DRV) – ausschließlich für Versicherte, deren Reha von der DRV finanziert wurde. IRENA umfasst
24 Therapieeinheiten à mindestens 90 Minuten, verteilt über 12 Wochen, in einer wohnortnahen zertifizierten Einrichtung. Die Nachsorge ist für Sie vollkommen
kostenlos (DRV trägt alle Kosten, kein Eigenanteil). Voraussetzungen im Überblick: 1) Die vorherige Reha wurde von der DRV bewilligt und abgeschlossen. 2) Die Reha-Einrichtung empfiehlt IRENA (mindestens zwei Ziele noch verbesserungsfähig: funktionale Einschränkungen, Verhaltensänderungen, berufliche Wiedereingliederung). 3) Ein zertifizierter IRENA-Anbieter ist in Wohnortnähe erreichbar.
Wichtig: Wurde Ihre Reha von der GKV oder einem anderen Träger bezahlt, haben Sie keinen IRENA-Anspruch.

Benötigte Unterlagen

Entlassungsbericht der Rehaklinik
Abschlussbericht der Reha-Klinik mit Diagnosen, Therapieergebnissen und Nachsorge-Empfehlungen.
Wo bekommen: Am letzten Reha-Tag von der Klinik (Kopie für Sie).
Wichtig: Enthält die IRENA-Empfehlung, falls ausgesprochen. Fehlt die Empfehlung, sprechen Sie den Reha-Arzt noch vor Entlassung an!
Praxistipp: Fragen Sie spätestens in der zweiten Reha-Woche aktiv nach IRENA – dann hat die Klinik noch Zeit, alles zu beantragen.
Zuständig: Rehaklinik, Deutsche Rentenversicherung
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2

Antrag über die Rehaklinik stellen (nicht selbst beantragen)

Den IRENA-Antrag stellen
nicht Sie selbst, sondern die
Rehaklinik kurz vor Ihrer Entlassung. Die Klinik füllt das Antragsformular aus und leitet es direkt an die zuständige DRV weiter. Fragen Sie aktiv nach: Wurde IRENA beantragt? Wann ist mit dem Bewilligungsbescheid zu rechnen? IRENA sollte innerhalb von
3 Monaten nach Reha-Ende beginnen. Bei Ablehnung durch die DRV können Sie Widerspruch einlegen. Ist kein zertifizierter Anbieter in Ihrer Wohnortnähe vorhanden, kann IRENA nicht bewilligt werden – fragen Sie in diesem Fall nach alternativen Nachsorgeprogrammen (z.B. T-RENA für psychische Erkrankungen oder ambulante Physiotherapie).

Benötigte Unterlagen

IRENA-Antrag (von der Klinik ausgefüllt)
Antragsformular für die Intensivierte Rehabilitations-Nachsorge.
Wer füllt aus: Die Rehaklinik – nicht der Patient selbst.
Wo: Wird von der Klinik intern an die DRV weitergeleitet.
Wichtig: Fragen Sie aktiv nach, ob und wann IRENA beantragt wurde!
Praxistipp: Sprechen Sie spätestens in der zweiten Reha-Woche Ihren behandelnden Reha-Arzt auf IRENA an – kurz vor Entlassung bleibt sonst keine Zeit mehr für die Beantragung.
Zuständig: Rehaklinik, Deutsche Rentenversicherung
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3

Zertifizierten IRENA-Anbieter finden und Termine vereinbaren

IRENA-Anbieter müssen von der
Deutschen Rentenversicherung zertifiziert sein. Eine Liste zertifizierter Anbieter erhalten Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Stelle (Hotline: 0800 1000 4800, kostenlos). Vergleichen Sie mehrere Anbieter nach Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Therapieangebot und Spezialisierung. IRENA findet als
Gruppentherapie mit max. 10 Teilnehmenden statt und umfasst 24 Einheiten à mindestens 90 Minuten über 12 Wochen. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids vereinbaren Sie direkt mit dem Anbieter Ihre Termine. Starten Sie möglichst zeitnah, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Ende.

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid IRENA
Schriftlicher Bescheid der DRV über Genehmigung der IRENA-Nachsorge.
Wo bekommen: Per Post von der zuständigen DRV-Stelle nach Antragstellung durch die Klinik.
Inhalt: Genehmigung, Anzahl der Einheiten (24 à min. 90 Min.), Gültigkeitszeitraum, benannter oder gewählter Anbieter.
Wichtig: Ohne Bescheid kein IRENA – bewahren Sie ihn gut auf.
Praxistipp: Rufen Sie bei der DRV an, wenn der Bescheid nicht innerhalb von 2-3 Wochen nach Reha-Ende eintrifft (Hotline 0800 1000 4800, kostenlos).
Terminvereinbarung mit IRENA-Anbieter
Schriftliche oder telefonische Bestätigung der Termine beim zertifizierten Anbieter.
Wo: Direkt beim gewählten IRENA-Anbieter nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.
Wichtig: IRENA muss innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Ende beginnen – frühzeitig Termine vereinbaren!
Praxistipp: Fragen Sie beim Anbieter, ob ein Vortermin ohne Bescheid bereits reserviert werden kann – so vermeiden Sie Wartezeiten auf beliebten Terminen.
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung, Sie selbst
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📋 Reha-Sport oder Funktionstraining beantragen

1

Unterschied Reha-Sport und Funktionstraining kennen

Es gibt zwei Formen:
Reha-Sport und
Funktionstraining – beide werden ärztlich verordnet (Muster 56), aber für unterschiedliche Indikationen.
Reha-Sport umfasst sport- und bewegungstherapeutische Angebote wie Herzsport, Lungensport, Rückenschule oder Wassergymnastik in anerkannten Gruppen. Verordnungsmenge: max.
50 Einheiten (bei chronisch Kranken/Schwerbehinderung bis 120 Einheiten) auf 18 Monate.
Funktionstraining ist gezielte Krankengymnastik in Gruppen, insbesondere bei rheumatischen Erkrankungen (z.B. Arthritis, Arthrose). Verordnungsmenge: max.
60 Einheiten auf 18 Monate. Beide Maßnahmen sind für gesetzlich Versicherte
ohne Eigenanteil – die GKV übernimmt die vollständigen Kosten. Der Kostenträger kann je nach Vorgeschichte auch die DRV oder Unfallversicherung sein.
Zuständig: Sie selbst, behandelnder Arzt
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2

Verordnung Muster 56 beim Arzt ausstellen lassen

Die Verordnung erfolgt durch Ihren
behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) auf dem speziellen
Formular Muster 56. Das Formular enthält: Diagnose mit ICD-Code, Art der Maßnahme (Reha-Sport oder Funktionstraining), Indikationsgruppe, Anzahl der verordneten Einheiten, ggf. Hinweis auf Schwerbehinderung (bis 120 Einheiten möglich). Wichtig: Die Verordnung muss
vor Beginn der Maßnahme bei der Krankenkasse genehmigt werden. Informieren Sie Ihren Arzt gerne über vorhandene Anbieter in Ihrer Nähe – er kann die Verordnung gezielt auf die verfügbare Indikationsgruppe ausstellen.

Benötigte Unterlagen

Muster 56 (Verordnung vom Arzt)
Offizielles Verordnungsformular für Reha-Sport und Funktionstraining (Muster 56).
Wo bekommen: Vom Hausarzt oder behandelnden Facharzt.
Inhalt: Diagnose (ICD-Code), Art der Maßnahme (Reha-Sport oder Funktionstraining), Indikationsgruppe, Anzahl der Einheiten (max. 50 Einheiten Reha-Sport, max. 60 Einheiten Funktionstraining – bei Schwerbehinderung/chronisch krank bis 120 Einheiten Reha-Sport).
Kosten: Kostenlos (Kassenrezept).
Wichtig: Genehmigung der Krankenkasse abwarten, bevor Sie anfangen!
Praxistipp: Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Nähe – er hat oft Empfehlungen oder Kontaktdaten.
Zuständig: Behandelnder Arzt (Hausarzt oder Facharzt)
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3

Muster 56 bei der Krankenkasse einreichen und Genehmigung einholen

Reichen Sie das ausgefüllte
Muster 56 bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur
Genehmigung ein – per Post, online oder persönlich. Beginnen Sie die Maßnahme erst nach Genehmigung, da die Krankenkasse sonst nicht zahlt. Bearbeitungszeit: in der Regel 2-4 Wochen. Bei Ablehnung legen Sie
Widerspruch ein (Frist: 1 Monat ab Zugang des Bescheids). Privatversicherte wenden sich an ihre PKV – die Kostenübernahme ist dort nicht einheitlich geregelt. Der Bewilligungsbescheid enthält: genehmigte Maßnahme, Einheitenzahl und Gültigkeitszeitraum.

Benötigte Unterlagen

Genehmigungsbescheid der Krankenkasse
Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse für Reha-Sport oder Funktionstraining.
Wo bekommen: Per Post von der Krankenkasse nach Einreichen des Muster 56.
Inhalt: Genehmigte Maßnahme (Reha-Sport oder Funktionstraining), Anzahl der Einheiten, Gültigkeitszeitraum.
Wichtig: Bescheid gut aufbewahren – wird vom Anbieter beim ersten Termin benötigt.
Praxistipp: Reichen Sie das Muster 56 möglichst schnell nach dem Arztbesuch ein – die Einheiten-Gültigkeit von 18 Monaten beginnt ab Ausstellungsdatum der Verordnung zu laufen.
Zuständig: Sie selbst, Krankenkasse
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4

Anerkannten Anbieter finden und teilnehmen

Der Anbieter muss von der zuständigen
Behörde / Landesverband anerkannt sein. Anerkannte Anbieter finden Sie über: Ihre Krankenkasse (gibt Listen heraus), den
Deutschen Behindertensportverband (DBS) (Reha-Sport), die
Deutschen Rheumaliga oder
DVGS (Funktionstraining), örtliche Sportvereine und Physio-Praxen. Nehmen Sie die
Teilnahmenachweise sorgfältig auf – diese müssen nach Abschluss aller Einheiten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach Verbrauch der genehmigten Einheiten kann eine Folgeverordnung beim Arzt beantragt werden, falls medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht.

Benötigte Unterlagen

Genehmigungsbescheid
Genehmigung der Krankenkasse (aus Schritt 3).
Wo: Zum Anbieter beim ersten Termin mitbringen.
Wichtig: Anbieter prüft die Genehmigung vor Aufnahme.
Praxistipp: Fragen Sie beim Anbieter vorab, welche Unterlagen beim ersten Termin mitgebracht werden müssen.
Teilnahmenachweise
Nachweise über die tatsächliche Teilnahme an den Einheiten.
Wo bekommen: Vom Anbieter (meist Stempelkarte oder digitale Dokumentation).
Einreichen: Bei der Krankenkasse nach Abschluss aller genehmigten Einheiten.
Wichtig: Belege aufbewahren – Krankenkasse kann Nachweise anfordern.
Praxistipp: Klären Sie mit dem Anbieter vorab, ob er die Nachweise selbst an die Krankenkasse schickt oder ob Sie das selbst erledigen müssen.
Zuständig: Sie selbst, anerkannter Anbieter
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📋 Berufliche Rehabilitation beantragen (Umschulung, Wiedereingliederung)

Umschulung in neuen Beruf (bei Berufsunfähigkeit)Berufliche Weiterbildung/AnpassungArbeitsplatz-Anpassung am bisherigen Arbeitsplatz
1

Prüfen, ob berufliche Rehabilitation sinnvoll ist (Voraussetzungen)

Berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) hilft, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sinnvoll bei drohender Erwerbsunfähigkeit, Schwerbehinderung oder nach Arbeitsunfall. Zahlt meist die
Deutsche Rentenversicherung,
Agentur für Arbeit oder
Berufsgenossenschaft. Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit gefährdet, Aussicht auf Erfolg.
Zuständig: Sie selbst
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2

Ärztliche Stellungnahme einholen (Berufsunfähigkeit, Einschränkungen)

Holen Sie ärztliche Nachweise über Ihre gesundheitlichen Einschränkungen ein. Vom Hausarzt/Facharzt/Betriebsarzt. Das Attest muss enthalten:
Diagnose (ICD-10-Code),
konkrete Funktionseinschränkungen (z.B. 'Kann max. 10 kg heben'),
Prognose ('Dauerhafte Einschränkung'),
Empfehlung für berufliche Reha. Wichtig: Je konkreter, desto höher die Bewilligungschance!

Benötigte Unterlagen

Ärztliche Stellungnahme zur Berufsunfähigkeit
Attest zur beruflichen Einschränkung.
Wo bekommen: Vom Hausarzt oder Facharzt.
Kosten: 10-30 EUR.
Inhalt: Diagnose (ICD-10), konkrete Funktionseinschränkungen, Prognose, Empfehlung für Umschulung/Anpassung.
Wichtig: NICHT nur Krankschreibung - explizit BERUFLICHE Einschränkungen beschreiben!
Praxistipp: Sagen Sie Ihrem Arzt konkret: 'Ich brauche eine Stellungnahme für berufliche Reha' - das erhöht Bewilligungschancen massiv!
Fachärztliche Befunde
Alle relevanten medizinischen Befunde.
Wo bekommen: Von Fachärzten (Orthopäde, Neurologe, Psychiater, etc.).
Kosten: 10-20 EUR pro Bericht.
Mitschicken: Röntgenbilder, MRT auf CD, Laborwerte.
Praxistipp: Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung - der Kostenträger muss die medizinische Notwendigkeit eindeutig erkennen!
Zuständig: Hausarzt / Facharzt
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3

Antrag auf berufliche Rehabilitation bei Kostenträger stellen (DRV, Agentur für Arbeit, BG)

Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Kostenträger:
Deutsche Rentenversicherung (bei Erwerbsminderung, Formular G0100),
Agentur für Arbeit (bei Arbeitslosigkeit, persönlich Termin), oder
Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall). Reichen Sie Antragsformular, ärztliche Stellungnahmen, Lebenslauf ein. Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen (DRV oft 2-4 Monate).

Benötigte Unterlagen

Antragsformular (G0100 bei DRV)
Offizielles Antragsformular für berufliche Reha.
Wo bekommen: Bei DRV: Formular G0100 (Download www.deutsche-rentenversicherung.de oder Tel. 0800 1000 4800 kostenlos). Bei Agentur für Arbeit: Persönlich im Termin. Bei BG: Bei zuständiger Berufsgenossenschaft.
Ausfüllen: Persönliche Daten, berufliche Situation, Gesundheitszustand.
Praxistipp: Lassen Sie sich von Sozialverband (VdK, SoVD) beim Ausfüllen helfen - erhöht Bewilligungschancen! (Jahresbeitrag ca. 72 EUR).
Ärztliche Stellungnahmen
Alle ärztlichen Unterlagen aus Schritt 2.
Inhalt: Stellungnahme zur Berufsunfähigkeit, fachärztliche Befunde, Röntgenbilder/MRT.
Wichtig: Fügen Sie ALLE relevanten Unterlagen bei - unvollständige Anträge verzögern Bearbeitung.
Praxistipp: Machen Sie Kopien für sich, bevor Sie Originale einreichen!
Lebenslauf (tabellarisch)
Beruflicher Werdegang.
Inhalt: Schulabschluss, Ausbildung, bisherige Tätigkeiten, Arbeitgeber, Zeiträume, aktuelle Situation.
Format: Tabellarisch (nicht ausformuliert).
Wichtig: Lückenlos - Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit erwähnen.
Praxistipp: Max. 2 Seiten - konzentrieren Sie sich auf beruflich Relevantes.
🔍 Länder-Hinweis: Deutsche Rentenversicherung bundesweit zuständig (zentrale Hotline). Arbeitsagenturen regional (Termin am Wohnort). Berufsgenossenschaften branchenweise organisiert (z.B. BG Bau, BG Handel).
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung / Agentur für Arbeit / Berufsgenossenschaft
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4

Begutachtung durch Sozialmedizinischen Dienst abwarten

Nach Antragstellung (ca. 4-8 Wochen) erfolgt eine
sozialmedizinische Begutachtung. Sie erhalten eine Einladung zum Termin (30-60 Min.). Der Gutachter prüft Ihre Einschränkungen, fragt nach beruflicher Tätigkeit und Belastungen. Wichtig: Bereiten Sie sich vor! Beschreiben Sie konkret, was nicht mehr geht. Nehmen Sie alle ärztlichen Unterlagen mit. Weder übertreiben noch herunterspielen!

Optionale Unterlagen

Beschwerde-Tagebuch
Optional, aber sehr hilfreich! Tagebuch über tägliche Beschwerden und Einschränkungen.
Wie führen: 2 Wochen vor Begutachtung täglich notieren: Welche Tätigkeiten schwerfallen, Schmerzen verursachen, nicht mehr möglich sind.
Nutzen: Hilft beim Gespräch mit Gutachter, konkrete Beispiele zu nennen.
Praxistipp: Viele Antragsteller spielen Beschwerden aus Scham herunter - das Tagebuch erinnert Sie an alle Einschränkungen!
🔍 Länder-Hinweis: Sozialmedizinischer Dienst der DRV bundesweit organisiert. Begutachtung oft am Wohnort oder in nächstgelegener Reha-Einrichtung.
Zuständig: Sozialmedizinischer Dienst / Gutachter
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Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen

Nach 4-12 Wochen erhalten Sie einen
Bescheid: Bewilligung (Maßnahme genehmigt, Kostenübernahme), teilweise Bewilligung oder Ablehnung. Bei Ablehnung:
Widerspruch einlegen! Frist:
1 Monat ab Zugang. Schriftlich an Kostenträger, mit neuen ärztlichen Stellungnahmen. Bei erneuter Ablehnung: Klage beim Sozialgericht (kostenlos!).

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid
Positiver Bescheid über Genehmigung der beruflichen Reha.
Wo bekommen: Per Post vom Kostenträger.
Dauer: 4-12 Wochen nach Begutachtung.
Inhalt: Genehmigte Maßnahme (Umschulung, Weiterbildung, Arbeitsplatzanpassung), Kostenübernahme, Reha-Träger, Dauer, Leistungen (Übergangsgeld).
Praxistipp: Prüfen Sie, ob ALLE beantragten Maßnahmen genehmigt wurden - bei 'teilweiser Bewilligung' können Sie Widerspruch für den abgelehnten Teil einlegen!

Optionale Unterlagen

Ablehnungsbescheid
Nur bei Ablehnung. Negativer Bescheid mit Ablehnungsgründen.
Gründe: Keine ausreichenden Einschränkungen, Reha-Erfolg nicht absehbar, andere Maßnahmen vorrangig.
Wichtig: Widerspruchsfrist 1 Monat ab Zugang (Datum + 3 Tage Post)!
Praxistipp: Legen Sie IMMER Widerspruch ein - in 30-50% wird nach Widerspruch doch bewilligt! Sozialverband (VdK, SoVD) hilft kostenlos!
🔍 Länder-Hinweis: Widerspruchsverfahren bundesweit einheitlich (Sozialgesetzbuch SGB). Sozialgericht am Wohnort zuständig. Verfahren kostenlos (keine Gerichtsgebühren in 1. Instanz).
Zuständig: Kostenträger (DRV / Agentur für Arbeit / BG)
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Umschulung, Weiterbildung oder Arbeitsplatzanpassung durchführen

Nach Bewilligung beginnt die
berufliche Rehabilitation. Je nach Maßnahme:
Umschulung (2-3 Jahre, Vollzeit, anerkannter Abschluss, Übergangsgeld 68-75% Netto),
Weiterbildung (3-12 Monate, Kurse/Zertifikate, Übergangsgeld) oder
Arbeitsplatzanpassung (technische Hilfsmittel, Umbau, Arbeitsassistenz, Kostenübernahme meist 100%). Wichtig: Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres. Je nach Gesamteinkommen kann eine Steuernachzahlung entstehen.

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid mit Leistungsdetails
Bescheid mit allen Details zur genehmigten Maßnahme.
Inhalt: Art der Maßnahme (Umschulung/Weiterbildung/Anpassung), Dauer, Kostenübernahme, Übergangsgeld-Höhe, zuständiger Bildungsträger/Arbeitgeber.
Wichtig: Gut aufbewahren - dient als Nachweis gegenüber Bildungsträger.
Praxistipp: Übergangsgeld kommt monatlich vom Kostenträger - rechnen Sie mit Verzögerung im 1. Monat!

Optionale Unterlagen

Teilnahmebescheinigungen
Bei Umschulung/Weiterbildung. Bescheinigungen über Anwesenheit und Fortschritt.
Wo bekommen: Vom Bildungsträger monatlich oder quartalsweise.
Wichtig: Regelmäßig an Kostenträger senden - sonst kann Übergangsgeld gestoppt werden!
Bei Abbruch: Kostenträger muss informiert werden - Übergangsgeld endet.
Praxistipp: Kopieren und aufbewahren - bei Problemen mit Zahlungen ist dies Ihr Nachweis!
🔍 Länder-Hinweis: Bildungsträger regional unterschiedlich (z.B. IHK, VHS, private Anbieter). Übergangsgeld bundesweit einheitlich berechnet (68-75% des Netto). **Steuerliche Besonderheit Übergangsgeld:** Das Übergangsgeld ist **steuerfrei** (§3 Nr. 28 EStG), unterliegt aber dem **Progressionsvorbehalt** (§32b EStG). Das bedeutet: Das Übergangsgeld selbst wird nicht besteuert, erhöht jedoch den Steuersatz auf andere Einkünfte desselben Jahres (z.B. Arbeitslohn vor oder nach der Reha-Maßnahme). Bei größeren Beträgen kann eine Steuernachzahlung entstehen – rechnen Sie damit und legen Sie ggf. Rücklagen an. Bitte nicht verwechseln: Das Übergangsgeld ist steuerfrei, aber progressionsvorbehaltpflichtig.
Zuständig: Bildungsträger / Arbeitgeber / Kostenträger
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Häufige Fragen zu Reha beantragen

Für Reha beantragen werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Arztberichte, Versicherungsnachweise, Krankenversicherungskarte, Ärztliches Attest/Reha-Verordnung, Reha-Antrag (Hauptformular), Ärztliche Verordnung (Muster 61 oder G0100/G0110), Antragsformular mit persönlichen Angaben, Liste recherchierter Wunschkliniken. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. Reha ist sinnvoll bei chronischen Erkrankungen, nach Operationen oder bei drohender Erwerbsminderung. Grundsatz: Reha vor Rente! Ihr Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und legt Reha-Ziele fest.
Klären Sie, wer die Reha-Kosten übernimmt: Deutsche Rentenversicherung (bei Erwerbstätigkeit, Reha vor Rente), Krankenkasse (bei Rentnern, Anschlussheilbehandlung) oder Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall). Im Zweifel Antrag bei Rentenversicherung stellen - diese leitet bei falscher Zuständigkeit automatisch weiter. Weiterleitungspflicht §16 SGB I: Wenn Sie den Reha-Antrag beim falschen Kostentr
Ihr Arzt füllt die ärztliche Verordnung für medizinische Rehabilitation aus (Muster 61 oder G0100/G0110). Sie selbst füllen zusätzlich einen Sozialversicherungs- und Einkommensfragebogen aus. Reichen Sie den Antrag beim Kostenträger ein (Rentenversicherung online/per Post, Krankenkasse über Arzt). Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Sie haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Reha-Einrichtung (§ 8 SGB IX). Geben Sie Ihre Wunschklinik im Reha-Antrag an. Wählen Sie nach Spezialisierung, Bewertungen und Lage. Der Kostenträger muss Ihrem Wunsch entsprechen, wenn die Klinik geeignet ist und einen Vertrag hat.
Nach 3-6 Wochen erhalten Sie einen Bescheid vom Kostenträger - entweder Bewilligung oder Ablehnung. Bei Bewilligung prüfen Sie Klinik, Dauer und Zuzahlung (10 EUR/Tag stationär, max. 420 EUR). Bei Ablehnung legen Sie innerhalb von 1 Monat schriftlich Widerspruch ein und holen Sie eine ausführlichere ärztliche Stellungnahme ein. Zuzahlungsbefreiung beantragen: Die Reha-Zuzahlung von 10 EUR/Tag kann
Bereiten Sie sich auf die Reha vor: Arbeitgeber informieren und AU-Bescheinigung holen, Anreise planen (meist sonntags, Beginn montags), Koffer packen (Sportkleidung, Badeanzug, Medikamente), wichtige Unterlagen mitnehmen. Definieren Sie konkrete Reha-Ziele, die Sie mit dem Reha-Arzt besprechen.
Nehmen Sie aktiv an allen Therapien teil: Physiotherapie, Sporttherapie, Massagen, Ergotherapie, Ernährungsberatung, psychologische Gespräche. Zu Beginn: Aufnahmegespräch mit Reha-Arzt und Erstellung Ihres individuellen Therapieplans. Während der Reha: Anwesenheitspflicht, aktive Mitarbeit. Zwischengespräch zur Erfolgsprüfung, Abschlussgespräch mit Empfehlungen für zu Hause. Achtung bei Reha-Abbru
Sie erhalten einen Entlassungsbericht mit Diagnosen, durchgeführten Therapien, Erfolgen und Empfehlungen für zu Hause. Bringen Sie ihn zum Hausarzt und besprechen Sie die Nachsorge. Wichtig: Nachsorge konsequent umsetzen - Reha-Sport, ambulante Physiotherapie, IRENA oder stufenweise Wiedereingliederung.
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