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Pflegegrad beantragen – Schritt-für-Schritt Anleitung

MDK-Begutachtung, Antrag, Pflegekasse

✅ 12 Schritte📋 1 Checkliste🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
12
Schritte
1
Checklisten
2026
Aktualisiert

MDK-Begutachtung, Antrag, Pflegekasse – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

PflegegradPflegekasseMDKBegutachtungPflegegeld

Gesundheitliche Anliegen erfordern in Deutschland oft komplexe Antragsverfahren. Für Pflegegrad beantragen – MDK-Begutachtung, Antrag, Pflegekasse – führt diese Seite mit 12 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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Haken setzen, Unterlagen fotografieren, Fortschritt speichern, Bericht herunterladen – auch offline. Keine Anmeldung nötig.

📋 Pflegegrad beantragen

Erstantrag Pflegegrad (noch kein Pflegegrad)Höherstufung (bestehenden Pflegegrad erhöhen)Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid einlegen
1

Kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen (empfohlen)

Lassen Sie sich kostenlos bei einem
Pflegestützpunkt, der
Pflegekasse oder einem
Sozialverband (VdK, Caritas, AWO) beraten. Die Beratung erklärt Ihnen Pflegeleistungen, Antragsprozess und MDK-Begutachtung. Berater helfen beim Ausfüllen des Antrags und geben Tipps zur Vorbereitung.

Optionale Unterlagen

Arztberichte
Falls vorhanden. Bestehende medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Diagnosen, Entlassungsberichte).
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder aus Krankenhausaufenthalten.
Wofür: Zeigen der Beratungsstelle Ihren aktuellen Gesundheitszustand - erleichtert die Einschätzung des Pflegebedarfs.
Praxistipp: Nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich für qualifizierte Beratung.
🔍 Länder-Hinweis: Pflegestützpunkte sind nicht flächendeckend verfügbar. In Bayern, Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern gibt es alternative Beratungsstrukturen. Alternativ bieten alle Pflegekassen telefonische Beratung an.
Zuständig: Pflegestützpunkt / Pflegekasse / Sozialverband
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Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen vor Antrag)

Führen Sie ein
Pflegetagebuch über mindestens 14 Tage, besser 4 Wochen. Dokumentieren Sie täglich benötigte Hilfe (Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilettengang, Mobilität, Medikamente), Zeitaufwand, besondere Vorkommnisse (Stürze, Verwirrtheit, Inkontinenz) und Arztbesuche. Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Hilfsmittel für die MDK-Begutachtung.

Benötigte Unterlagen

Pflegetagebuch
Tägliche Dokumentation des Pflegebedarfs über mindestens 14 Tage.
Wo bekommen: Kostenlose Vorlagen bei Pflegekassen, Sozialverbänden oder als App (z.B. 'Pflegetagebuch' im App Store).
Inhalt: Welche Hilfe wird benötigt? Wie viel Zeit nimmt jede Tätigkeit in Anspruch? Besondere Vorkommnisse (Stürze, Verwirrtheit, Inkontinenz).
Wichtig: Auch psychische Belastungen, Orientierungsprobleme und nächtliche Unruhe dokumentieren.
Praxistipp: Seien Sie ehrlich und detailliert - beschönigen Sie nichts. Das Tagebuch zeigt den realen Pflegebedarf.
Zuständig: Sie selbst / pflegende Angehörige
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Ärztliche Unterlagen und Berichte zusammenstellen

Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Dokumente, die den Pflegebedarf belegen. Diese müssen nicht mit dem Antrag eingereicht werden, sind aber wichtig für Vorbereitung und können dem MDK-Gutachter beim Termin gezeigt werden. Machen Sie Kopien für Ihre Unterlagen.

Optionale Unterlagen

Arztbriefe und Diagnosen
Falls vorhanden. Medizinische Unterlagen von Hausarzt und Fachärzten mit Diagnosen.
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt, Fachärzten (z.B. Neurologe, Kardiologe).
Wofür: Belegen den Pflegebedarf und können dem MDK-Gutachter gezeigt werden.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Hausarzt um eine kurze schriftliche Einschätzung des Pflegebedarfs - sehr hilfreich bei MDK-Begutachtung.
Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha
Falls vorhanden. Berichte nach stationären Aufenthalten.
Wo bekommen: Vom Krankenhaus oder Reha-Klinik bei Entlassung.
Wofür: Dokumentieren den aktuellen Gesundheitszustand und Behandlungsverlauf.
Praxistipp: Besonders wichtig bei kürzlichen Krankenhausaufenthalten (letzte 3-6 Monate).
Medikamentenplan
Wichtig! Liste aller aktuellen Medikamente mit Dosierung und Einnahmezeiten (Medikamentenplan des Hausarztes).
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder Apotheke erstellen lassen (kostenlos).
Wofür: Zeigt die Schwere der Erkrankungen und hilft dem MDK-Gutachter.
Praxistipp: Bundeseinheitlicher Medikationsplan ist Pflicht bei 3+ Medikamenten - fragen Sie Ihren Arzt danach.
Berichte von Pflegediensten oder Therapeuten
Falls vorhanden. Dokumentationen von ambulanten Pflegediensten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten.
Wo bekommen: Von Ihrem Pflegedienst oder Therapeuten.
Wofür: Belegen den bereits bestehenden Hilfebedarf durch professionelle Pflegekräfte.
Praxistipp: Falls Sie schon einen Pflegedienst nutzen, bitten Sie um eine kurze Stellungnahme zum Pflegebedarf.
Röntgen-/MRT-Befunde
Bei körperlichen Einschränkungen. Bildgebende Befunde bei orthopädischen Problemen (Rücken, Gelenke, Knochen).
Wo bekommen: Von Ihrem Facharzt (Orthopäde, Radiologe).
Wofür: Belegen körperliche Einschränkungen der Mobilität.
Praxistipp: Besonders relevant bei Arthrose, Bandscheibenvorfällen, Frakturen.
Atteste zu chronischen Erkrankungen, Demenz oder psychischen Erkrankungen
Falls vorhanden. Fachärztliche Atteste bei Demenz, Depression, Angststörungen oder anderen psychischen Erkrankungen.
Wo bekommen: Von Neurologen, Psychiatern, Gerontopsychiatern.
Wofür: Psychische und kognitive Einschränkungen sind wichtige Kriterien für Pflegegrad.
Praxistipp: Bei Demenz ist ein neurologisches/gerontopsychiatrisches Gutachten sehr wertvoll.
Zuständig: Hausarzt / Fachärzte / Krankenhäuser
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Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen

Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer
Pflegekasse (Krankenkasse, Abteilung Pflege). Ein einfacher Satz reicht: 'Hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades' bzw. bei Höherstufung 'Hiermit beantrage ich die Höherstufung meines Pflegegrades'. Antrag telefonisch, schriftlich oder online möglich. Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular zu.

Benötigte Unterlagen

Krankenversicherungskarte
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Versichertennummer.
Wo: Immer dabei haben.
Enthält: Krankenversicherungsnummer (10-stellig), Name, Geburtsdatum, Krankenkasse.
Wichtig: Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angegliedert - Sie stellen Antrag bei derselben Stelle wie Ihre Krankenversicherung! Versichertennummer steht auf Karte oben rechts.
Praxistipp: Notieren Sie Ihre Versichertennummer - sie steht auch auf allen Krankenversicherungsunterlagen und Arztrezepten. Bei Antragstellung telefonisch brauchen Sie diese Nummer!
Personalausweis
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Wo bekommen: Immer dabei haben.
Praxistipp: Bei betreutem Antrag: Auch Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten mitschicken.
Antrag auf Pflegegrad
Antrag auf Pflegegrad (Formular).
Wo bekommen: Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse). Oft reicht auch formloser Antrag per Telefon/Brief mit Namen, Versichertennummer und 'Ich beantrage einen Pflegegrad'.
Praxistipp: Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit des Antrags - ab diesem Tag kann rückwirkend Pflegegeld gezahlt werden!

Optionale Unterlagen

Ärztliche Befunde
Ärztliche Befunde, Diagnosen, Krankenhausberichte.
Wo bekommen: Von behandelnden Ärzten und Kliniken.
Praxistipp: Je mehr medizinische Dokumentation Sie dem Gutachter vorlegen können, desto besser - erhöht die Chance auf höheren Pflegegrad!
Antragsformular Pflegekasse
Offizielles Formular zur Beantragung des Pflegegrades.
Wo bekommen: Von der Pflegekasse zugeschickt nach formlosem Erstantrag (telefonisch, per Brief, E-Mail oder online).
Inhalt: Persönliche Daten, Angaben zum Gesundheitszustand, gewünschte Pflegeleistungen.
Ausfüllen: Geben Sie Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Kontaktdaten an. Bei Höherstufung/Widerspruch: Kurz begründen, warum Pflegebedarf gestiegen ist.
Praxistipp: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Sachbearbeiters beim ersten Kontakt - das ist Ihr Nachweis.
Zuständig: Pflegekasse (= Krankenkasse, Abteilung Pflege)
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Begutachtungstermin durch MDK/Medicproof vereinbaren

Nach Antragsstellung meldet sich der
MDK (gesetzlich Versicherte) oder
Medicproof (privat Versicherte) innerhalb 1-2 Wochen telefonisch zur Terminvereinbarung. Begutachtung meist zu Hause, Dauer 45-90 Minuten, auf Wunsch per Video. Frist: innerhalb 5 Wochen nach Antrag, bei Palliativpflege innerhalb 1 Woche.
Zuständig: MDK (gesetzlich Versicherte) / Medicproof (privat Versicherte)
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Auf MDK-Begutachtung vorbereiten

Bereiten Sie sich gründlich auf den Begutachtungstermin vor. Der Gutachter prüft sechs Bereiche: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen/psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsleben. Seien Sie ehrlich, beschönigen Sie nichts. Lassen Sie die Person Tätigkeiten selbst demonstrieren. Angehörige sollten dabei sein.

Benötigte Unterlagen

Pflegetagebuch
Ausgefülltes Pflegetagebuch über mindestens 14 Tage (siehe Schritt 2).
Wofür: Zeigen dem MDK-Gutachter den dokumentierten Pflegebedarf.
Wichtig: Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Hilfsmittel - es belegt den realen Alltag.
Praxistipp: Legen Sie das Tagebuch gut sichtbar bereit und gehen Sie mit dem Gutachter wichtige Einträge durch.

Optionale Unterlagen

Arztberichte und Medikamentenplan
Alle gesammelten medizinischen Unterlagen (siehe Schritt 3).
Wofür: Können dem MDK-Gutachter beim Termin gezeigt werden.
Wichtig: Müssen nicht vorgelegt werden, helfen aber bei der Einschätzung.
Praxistipp: Legen Sie alle Unterlagen griffbereit, zeigen Sie sie aber nur auf Nachfrage - der Gutachter soll primär den Alltag sehen.
Liste der Hilfsmittel
Übersicht aller verwendeten Hilfsmittel.
Beispiele: Rollator, Gehstock, Pflegebett, Inkontinenzmaterial (Windeln), Duschstuhl, Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung.
Wofür: Zeigt dem Gutachter, welche Hilfen bereits benötigt werden.
Praxistipp: Stellen Sie alle Hilfsmittel gut sichtbar auf - nicht im Schrank verstecken!
Zuständig: Sie selbst / pflegende Angehörige
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MDK-Begutachtung durchführen lassen

Beim Termin prüft ein
MDK-Gutachter (Pflegefachkraft oder Arzt) sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte (0-100). Antworten Sie ehrlich und vollständig. Schildern Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag. Zeigen Sie alle Hilfsmittel. Lassen Sie die Person selbst Dinge tun - so werden Einschränkungen sichtbar. Pflegegrade: ab 12,5 Punkten PG 1, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3, ab 70 PG 4, ab 90 PG 5.
Zuständig: MDK-Gutachter
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Bescheid der Pflegekasse abwarten und prüfen

Die Pflegekasse sendet nach Antragstellung einen schriftlichen
Bescheid mit Pflegegrad-Entscheidung (PG 1-5 oder Ablehnung) und Begründung. Bearbeitungszeit: ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 6-10 Wochen (gesetzlich 25 Arbeitstage). Prüfen Sie den Bescheid genau. Sie können das vollständige MDK-Gutachten anfordern. Bei Verzögerung über 25 Arbeitstage: 70 EUR Verzugspauschale pro Woche verlangen.

Optionale Unterlagen

Pflegegrad-Bescheid
Offizieller Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegrad-Entscheidung.
Wann: Per Post nach 4-10 Wochen (gesetzlich 25 Arbeitstage, oft überschritten).
Inhalt: Pflegegrad (1-5 oder Ablehnung), Begründung (basierend auf MDK-Gutachten), Höhe der Pflegeleistungen.
Prüfen: Ist der Pflegegrad nachvollziehbar? Wurden alle Einschränkungen berücksichtigt? Stimmt die Begründung mit dem Begutachtungstermin überein?
Widerspruchsrecht: 1 Monat ab Erhalt.
Praxistipp: Fordern Sie das vollständige MDK-Gutachten bei der Pflegekasse an - vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.
Zuständig: Pflegekasse
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Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen

Bei Unzufriedenheit mit der Entscheidung können Sie innerhalb 1 Monat nach Bescheid-Erhalt schriftlich
Widerspruch einlegen. Schreiben Sie formlos: 'Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Begründung folgt.' Die ausführliche Begründung können Sie später nachreichen. Fügen Sie neue ärztliche Stellungnahmen, Pflegetagebuch-Auszüge oder Zeugenaussagen bei. Lassen Sie sich von Sozialverband unterstützen.

Benötigte Unterlagen

Widerspruchsschreiben
Formloser schriftlicher Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid.
Frist: Innerhalb 1 Monat nach Erhalt des Bescheids.
Inhalt: 'Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Begründung folgt.' Name, Adresse, Versichertennummer, Unterschrift.
Versand: Per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll (Nachweis der Frist-Einhaltung).
Praxistipp: Schicken Sie den Widerspruch lieber zu früh als zu spät - die ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.

Optionale Unterlagen

Ausführliche Begründung mit Nachweisen
Kann später nachgereicht werden. Detaillierte Begründung des Widerspruchs mit Belegen.
Inhalt: Welche Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt? Welche Punkte im MDK-Gutachten sind falsch? Konkrete Beispiele aus dem Alltag.
Belege: Neue ärztliche Stellungnahmen, Pflegetagebuch-Auszüge, Zeugenaussagen von Angehörigen/Pflegekräften.
Praxistipp: Lassen Sie sich von einem Sozialverband (VdK, Caritas) helfen - die Beratung ist für Mitglieder oft kostenlos und die Erfolgsquote steigt erheblich.
Zuständig: Sie selbst / Sozialverband
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Pflegeleistungen beantragen und organisieren (Pflegegeld)

Nach Bewilligung des Pflegegrades stehen Ihnen verschiedene
Pflegeleistungen zu. Prüfen Sie anhand der unten aufgeführten Leistungen und Anträge, welche für Ihre Situation passen, und beantragen Sie diese direkt bei der
Pflegekasse. Mehrere Leistungen können gleichzeitig kombiniert werden.

Benötigte Unterlagen

Pflegegrad-Bescheid
Bescheid der Pflegekasse über bewilligten Pflegegrad (siehe Schritt 8).
Wofür: Nachweis für alle Leistungsanträge bei Pflegekasse, Pflegediensten und Sanitätshäusern.
Wichtig: Bewahren Sie den Bescheid sorgfältig auf - Sie benötigen ihn für alle weiteren Schritte.
Praxistipp: Machen Sie mehrere Kopien - für Pflegedienst, Sanitätshaus, eigene Unterlagen.

Optionale Unterlagen

Pflegegeld – Antrag
Monatliche Geldleistung, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen – die Pflegekasse zahlt direkt an Sie aus.
Beträge 2026: PG 2: 347 EUR, PG 3: 599 EUR, PG 4: 800 EUR, PG 5: 990 EUR/Monat. Kein Pflegegeld bei PG 1.
Wo beantragen: Formlos oder per Formular bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online).
Wichtig: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Pflegeberatungseinsätze nachweisen (siehe Schritt 11).
Praxistipp: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung anteilig gemeinsam genutzt werden.
Pflegesachleistungen – Antrag
Professionelle Pflegekräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen Körperpflege, Anziehen, Medikamentengabe, Wundversorgung u. ä. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst – Sie erhalten kein Geld ausgezahlt.
Beträge 2026: PG 2: 796 EUR, PG 3: 1.497 EUR, PG 4: 1.859 EUR, PG 5: 2.299 EUR/Monat.
Wo beantragen: Antrag bei der Pflegekasse + Pflegevertrag direkt mit dem gewählten Pflegedienst abschließen.
Praxistipp: Vergleichen Sie mehrere Pflegedienste in Ihrer Region – Qualität und Leistungsumfang unterscheiden sich.
Kombinationsleistung – Antrag
Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen: Wer das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpft, erhält anteilig Pflegegeld für den ungenutzten Teil.
Beispiel PG 2: Pflegedienst nutzt 50 % der 796 EUR → zusätzlich 50 % des Pflegegelds = 173,50 EUR werden ausgezahlt.
Wo beantragen: Bei der Pflegekasse – der Pflegedienst meldet monatlich den genutzten Betrag, die Pflegekasse berechnet das anteilige Pflegegeld automatisch.
Praxistipp: Sinnvoll wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt und Angehörige den Rest.
Tages-/Nachtpflege – Antrag
Pflegebedürftige werden tagsüber oder nachts in einer teilstationären Einrichtung betreut und kehren abends bzw. morgens nach Hause zurück – entlastet pflegende Angehörige erheblich. Wird
nicht auf das Sachleistungsbudget angerechnet.
Beträge 2026: PG 2: 721 EUR, PG 3: 1.357 EUR, PG 4: 1.685 EUR, PG 5: 2.085 EUR/Monat.
Wo beantragen: Antrag bei der Pflegekasse + Betreuungsvertrag mit der gewählten Einrichtung abschließen.
Achtung: Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten ist selbst zu zahlen.
Praxistipp: Angebote sind regional sehr unterschiedlich – frühzeitig einen Platz suchen, Wartezeiten einplanen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Antrag
Verhinderungspflege: Fällt die hauptpflegende Person aus (Urlaub, Krankheit, Auszeit), übernimmt eine Ersatzperson die Pflege zu Hause – stundenweise oder über mehrere Wochen.
Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Gemeinsames Jahresbudget ab 01.07.2025: 3.539 EUR für beide Leistungen zusammen, flexibel einsetzbar, bis zu 8 Wochen, ab PG 2, keine Vorpflegezeit mehr erforderlich.
Wo beantragen: Antrag bei der Pflegekasse, bei Kurzzeitpflege zusätzlich Heimvertrag mit der Einrichtung.
Praxistipp: Das Budget kann vollständig für eine der beiden Leistungsarten genutzt werden.
Entlastungsbetrag – Antrag
131 EUR/Monat ab PG 1 – zweckgebunden für anerkannte Betreuungsangebote, Alltagsunterstützung und haushaltsnahe Dienstleistungen (kein Bargeld). Nicht genutzte Beträge können in das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden (spätestens bis 30. Juni des Folgejahres abrufen).
Neu ab 2025 (Pflegekompetenz-Stärkungsgesetz): Der Entlastungsbetrag kann auch für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfe) über zugelassene Anbieter eingesetzt werden – nicht nur für pflegebezogene Leistungen.
Wo beantragen: Bei der Pflegekasse – Nachweise über genutzte Angebote einreichen.
Praxistipp: Fragen Sie die Pflegekasse nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region.
Pflegehilfsmittel – Antrag
Bis 42 EUR/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz u. ä.
Wo beantragen: Antrag über ein Sanitätshaus (dieses rechnet direkt mit der Pflegekasse ab) oder direkt bei der Pflegekasse.
Praxistipp: Viele Sanitätshäuser übernehmen die Antragstellung kostenlos – einfach mit dem Pflegegrad-Bescheid hingehen.
Wohnraumanpassung – Antrag
Bis 4.180 EUR einmalig je Maßnahme für barrierefreien Umbau: Haltegriffe, Duschumbau, Rampen, Türverbreiterungen u. ä. Bis zu 16.720 EUR wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben.
Wo beantragen: Bei der Pflegekasse –
unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragen, sonst kein Anspruch!
Praxistipp: Lassen Sie sich vorab von einem Pflegeberater oder Ergotherapeuten beraten, welche Umbauten sinnvoll sind.
🔍 Länder-Hinweis: Angebote für Tages-/Nachtpflege, Betreuungsgruppen und Pflegedienste variieren regional stark. Informieren Sie sich bei Ihrem Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse über Angebote in Ihrer Region.
Zuständig: Pflegekasse / Pflegedienste / Sanitätshäuser
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Pflegeberatungsgespräch (§ 37.3 SGB XI) regelmäßig wahrnehmen

Wer
Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige
Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Zweck: Sicherung der Pflegequalität zu Hause und Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Häufigkeit (ab 2026, BEEP-Gesetz – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege): Pflegegrad 2–5: mindestens
alle 6 Monate verpflichtend. Pflegegrad 4 und 5 können auf Wunsch bis zu 4× pro Jahr stattfinden. Pflegegrad 1: keine Pflicht, aber freiwillig bis zu 2× pro Jahr möglich.
Wer führt das Gespräch durch? Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegestützpunkt. Die Kosten trägt die Pflegekasse vollständig – Sie zahlen nichts.
Was passiert beim Beratungsbesuch? Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause (ca. 30–60 Minuten), beurteilt die Pflegesituation, gibt Tipps zur richtigen Pflege und zeigt Hilfsmittel und Entlastungsangebote auf. Anschließend stellt der Pflegedienst eine Bescheinigung aus, die Sie an Ihre Pflegekasse schicken müssen.
Achtung: Kommen Sie der Pflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen.

Benötigte Unterlagen

Beratungsbesuch-Bescheinigung
Nachweis über den durchgeführten Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI).
Wer stellt aus: Der ambulante Pflegedienst oder Pflegestützpunkt, der den Besuch durchgeführt hat.
Was enthält sie: Datum des Besuchs, Name der Pflegefachkraft, Bestätigung der Beratung, ggf. Empfehlungen.
Was tun damit: Bescheinigung an Ihre Pflegekasse einsenden (per Post, Fax oder Online-Portal).
Frist: Unmittelbar nach dem Beratungsbesuch weiterleiten – nicht warten!
Praxistipp: Fragen Sie den Pflegedienst nach dem Besuch direkt nach der Bescheinigung und senden Sie sie noch am selben Tag weiter, damit es keine Probleme mit der Pflegegeld-Zahlung gibt.
🔍 Länder-Hinweis: Die Pflicht zum Beratungsbesuch gilt bundesweit einheitlich. Manche Pflegekassen schicken eine Aufforderung kurz vor Fälligkeit – verlassen Sie sich aber nicht darauf und vereinbaren Sie den Termin selbst rechtzeitig.
Zuständig: Ambulanter Pflegedienst / Pflegestützpunkt (Kosten trägt Pflegekasse)
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12

Regelmäßige Begutachtungen und Pflegegrad-Anpassungen beachten

Der Pflegegrad bleibt in der Regel dauerhaft bestehen, aber die Pflegekasse kann
Wiederholungsbegutachtungen anordnen (meist nach 1-3 Jahren). Bei deutlicher Verschlechterung können Sie jederzeit eine
Höherstufung beantragen (formloser Antrag wie beim Erstantrag). Dokumentieren Sie wichtige Veränderungen (Stürze, neue Diagnosen, Krankenhausaufenthalte) für eventuelle Höherstufungsanträge. Bewahren Sie alle Bescheide und Gutachten auf.

Optionale Unterlagen

Fortlaufendes Pflegetagebuch
Empfohlen nach Bewilligung. Weiterführung des Pflegetagebuchs auch nach Pflegegrad-Bewilligung.
Wofür: Bei plötzlicher Verschlechterung haben Sie sofort Nachweise für einen Höherstufungsantrag. Bei Wiederholungsbegutachtung können Sie den Pflegeverlauf dokumentiert zeigen.
Praxistipp: Führen Sie das Tagebuch zumindest in Phasen mit Verschlechterung weiter - so sind Sie für Höherstufung gerüstet.
Arztberichte bei Verschlechterung
Bei Verschlechterung wichtig. Neue ärztliche Berichte bei zusätzlichen Erkrankungen oder Verschlimmerung.
Wo bekommen: Von Hausarzt, Fachärzten, nach Krankenhausaufenthalten.
Wofür: Belegen die Verschlechterung für Höherstufungsantrag.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arzt um ein Attest, wenn sich der Zustand deutlich verschlechtert hat - wichtig für erfolgreiche Höherstufung.
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Häufige Fragen zu Pflegegrad beantragen

Für Pflegegrad beantragen werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Pflegetagebuch, Krankenversicherungskarte, Personalausweis, Antrag auf Pflegegrad, Widerspruchsschreiben, Pflegegrad-Bescheid, Beratungsbesuch-Bescheinigung. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Lassen Sie sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt, der Pflegekasse oder einem Sozialverband (VdK, Caritas, AWO) beraten. Die Beratung erklärt Ihnen Pflegeleistungen, Antragsprozess und MDK-Begutachtung. Berater helfen beim Ausfüllen des Antrags und geben Tipps zur Vorbereitung.
Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens 14 Tage, besser 4 Wochen. Dokumentieren Sie täglich benötigte Hilfe (Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilettengang, Mobilität, Medikamente), Zeitaufwand, besondere Vorkommnisse (Stürze, Verwirrtheit, Inkontinenz) und Arztbesuche. Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Hilfsmittel für die MDK-Begutachtung.
Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Dokumente, die den Pflegebedarf belegen. Diese müssen nicht mit dem Antrag eingereicht werden, sind aber wichtig für Vorbereitung und können dem MDK-Gutachter beim Termin gezeigt werden. Machen Sie Kopien für Ihre Unterlagen.
Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse, Abteilung Pflege). Ein einfacher Satz reicht: 'Hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades' bzw. bei Höherstufung 'Hiermit beantrage ich die Höherstufung meines Pflegegrades'. Antrag telefonisch, schriftlich oder online möglich. Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular zu.
Nach Antragsstellung meldet sich der MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte) innerhalb 1-2 Wochen telefonisch zur Terminvereinbarung. Begutachtung meist zu Hause, Dauer 45-90 Minuten, auf Wunsch per Video. Frist: innerhalb 5 Wochen nach Antrag, bei Palliativpflege innerhalb 1 Woche.
Bereiten Sie sich gründlich auf den Begutachtungstermin vor. Der Gutachter prüft sechs Bereiche: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen/psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsleben. Seien Sie ehrlich, beschönigen Sie nichts. Lassen Sie die Person Tätigkeiten selbst demonstrieren. Angehörige sollten dabei sein.
Beim Termin prüft ein MDK-Gutachter (Pflegefachkraft oder Arzt) sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte (0-100). Antworten Sie ehrlich und vollständig. Schildern Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag. Zeigen Sie alle Hilfsmittel. Lassen Sie die Person selbst Dinge tun - so werden Einschränkungen sichtbar. Pflegegrade: ab 12,5 Punkten PG 1, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3, ab 70 PG 4, ab 90 PG 5.
Die Pflegekasse sendet nach Antragstellung einen schriftlichen Bescheid mit Pflegegrad-Entscheidung (PG 1-5 oder Ablehnung) und Begründung. Bearbeitungszeit: ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 6-10 Wochen (gesetzlich 25 Arbeitstage). Prüfen Sie den Bescheid genau. Sie können das vollständige MDK-Gutachten anfordern. Bei Verzögerung über 25 Arbeitstage: 70 EUR Verzugspauschale pro Woche verlangen.
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