MDK-Begutachtung, Antrag, Pflegekasse – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
Gesundheitliche Anliegen erfordern in Deutschland oft komplexe Antragsverfahren. Für Pflegegrad beantragen – MDK-Begutachtung, Antrag, Pflegekasse – führt diese Seite mit 12 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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📋 Pflegegrad beantragen
Kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen (empfohlen)
Pflegestützpunkt, der
Pflegekasse oder einem
Sozialverband (VdK, Caritas, AWO) beraten. Die Beratung erklärt Ihnen Pflegeleistungen, Antragsprozess und MDK-Begutachtung. Berater helfen beim Ausfüllen des Antrags und geben Tipps zur Vorbereitung.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder aus Krankenhausaufenthalten.
Wofür: Zeigen der Beratungsstelle Ihren aktuellen Gesundheitszustand - erleichtert die Einschätzung des Pflegebedarfs.
Praxistipp: Nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich für qualifizierte Beratung.
Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen vor Antrag)
Pflegetagebuch über mindestens 14 Tage, besser 4 Wochen. Dokumentieren Sie täglich benötigte Hilfe (Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilettengang, Mobilität, Medikamente), Zeitaufwand, besondere Vorkommnisse (Stürze, Verwirrtheit, Inkontinenz) und Arztbesuche. Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Hilfsmittel für die MDK-Begutachtung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Kostenlose Vorlagen bei Pflegekassen, Sozialverbänden oder als App (z.B. 'Pflegetagebuch' im App Store).
Inhalt: Welche Hilfe wird benötigt? Wie viel Zeit nimmt jede Tätigkeit in Anspruch? Besondere Vorkommnisse (Stürze, Verwirrtheit, Inkontinenz).
Wichtig: Auch psychische Belastungen, Orientierungsprobleme und nächtliche Unruhe dokumentieren.
Praxistipp: Seien Sie ehrlich und detailliert - beschönigen Sie nichts. Das Tagebuch zeigt den realen Pflegebedarf.
Ärztliche Unterlagen und Berichte zusammenstellen
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt, Fachärzten (z.B. Neurologe, Kardiologe).
Wofür: Belegen den Pflegebedarf und können dem MDK-Gutachter gezeigt werden.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Hausarzt um eine kurze schriftliche Einschätzung des Pflegebedarfs - sehr hilfreich bei MDK-Begutachtung.
Wo bekommen: Vom Krankenhaus oder Reha-Klinik bei Entlassung.
Wofür: Dokumentieren den aktuellen Gesundheitszustand und Behandlungsverlauf.
Praxistipp: Besonders wichtig bei kürzlichen Krankenhausaufenthalten (letzte 3-6 Monate).
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder Apotheke erstellen lassen (kostenlos).
Wofür: Zeigt die Schwere der Erkrankungen und hilft dem MDK-Gutachter.
Praxistipp: Bundeseinheitlicher Medikationsplan ist Pflicht bei 3+ Medikamenten - fragen Sie Ihren Arzt danach.
Wo bekommen: Von Ihrem Pflegedienst oder Therapeuten.
Wofür: Belegen den bereits bestehenden Hilfebedarf durch professionelle Pflegekräfte.
Praxistipp: Falls Sie schon einen Pflegedienst nutzen, bitten Sie um eine kurze Stellungnahme zum Pflegebedarf.
Wo bekommen: Von Ihrem Facharzt (Orthopäde, Radiologe).
Wofür: Belegen körperliche Einschränkungen der Mobilität.
Praxistipp: Besonders relevant bei Arthrose, Bandscheibenvorfällen, Frakturen.
Wo bekommen: Von Neurologen, Psychiatern, Gerontopsychiatern.
Wofür: Psychische und kognitive Einschränkungen sind wichtige Kriterien für Pflegegrad.
Praxistipp: Bei Demenz ist ein neurologisches/gerontopsychiatrisches Gutachten sehr wertvoll.
Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen
Pflegekasse (Krankenkasse, Abteilung Pflege). Ein einfacher Satz reicht: 'Hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades' bzw. bei Höherstufung 'Hiermit beantrage ich die Höherstufung meines Pflegegrades'. Antrag telefonisch, schriftlich oder online möglich. Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular zu.
Benötigte Unterlagen
Wo: Immer dabei haben.
Enthält: Krankenversicherungsnummer (10-stellig), Name, Geburtsdatum, Krankenkasse.
Wichtig: Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angegliedert - Sie stellen Antrag bei derselben Stelle wie Ihre Krankenversicherung! Versichertennummer steht auf Karte oben rechts.
Praxistipp: Notieren Sie Ihre Versichertennummer - sie steht auch auf allen Krankenversicherungsunterlagen und Arztrezepten. Bei Antragstellung telefonisch brauchen Sie diese Nummer!
Wo bekommen: Immer dabei haben.
Praxistipp: Bei betreutem Antrag: Auch Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten mitschicken.
Wo bekommen: Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse). Oft reicht auch formloser Antrag per Telefon/Brief mit Namen, Versichertennummer und 'Ich beantrage einen Pflegegrad'.
Praxistipp: Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit des Antrags - ab diesem Tag kann rückwirkend Pflegegeld gezahlt werden!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von behandelnden Ärzten und Kliniken.
Praxistipp: Je mehr medizinische Dokumentation Sie dem Gutachter vorlegen können, desto besser - erhöht die Chance auf höheren Pflegegrad!
Wo bekommen: Von der Pflegekasse zugeschickt nach formlosem Erstantrag (telefonisch, per Brief, E-Mail oder online).
Inhalt: Persönliche Daten, Angaben zum Gesundheitszustand, gewünschte Pflegeleistungen.
Ausfüllen: Geben Sie Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Kontaktdaten an. Bei Höherstufung/Widerspruch: Kurz begründen, warum Pflegebedarf gestiegen ist.
Praxistipp: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Sachbearbeiters beim ersten Kontakt - das ist Ihr Nachweis.
Begutachtungstermin durch MDK/Medicproof vereinbaren
MDK (gesetzlich Versicherte) oder
Medicproof (privat Versicherte) innerhalb 1-2 Wochen telefonisch zur Terminvereinbarung. Begutachtung meist zu Hause, Dauer 45-90 Minuten, auf Wunsch per Video. Frist: innerhalb 5 Wochen nach Antrag, bei Palliativpflege innerhalb 1 Woche.
Auf MDK-Begutachtung vorbereiten
Benötigte Unterlagen
Wofür: Zeigen dem MDK-Gutachter den dokumentierten Pflegebedarf.
Wichtig: Das Tagebuch ist Ihr wichtigstes Hilfsmittel - es belegt den realen Alltag.
Praxistipp: Legen Sie das Tagebuch gut sichtbar bereit und gehen Sie mit dem Gutachter wichtige Einträge durch.
Optionale Unterlagen
Wofür: Können dem MDK-Gutachter beim Termin gezeigt werden.
Wichtig: Müssen nicht vorgelegt werden, helfen aber bei der Einschätzung.
Praxistipp: Legen Sie alle Unterlagen griffbereit, zeigen Sie sie aber nur auf Nachfrage - der Gutachter soll primär den Alltag sehen.
Beispiele: Rollator, Gehstock, Pflegebett, Inkontinenzmaterial (Windeln), Duschstuhl, Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung.
Wofür: Zeigt dem Gutachter, welche Hilfen bereits benötigt werden.
Praxistipp: Stellen Sie alle Hilfsmittel gut sichtbar auf - nicht im Schrank verstecken!
MDK-Begutachtung durchführen lassen
MDK-Gutachter (Pflegefachkraft oder Arzt) sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte (0-100). Antworten Sie ehrlich und vollständig. Schildern Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag. Zeigen Sie alle Hilfsmittel. Lassen Sie die Person selbst Dinge tun - so werden Einschränkungen sichtbar. Pflegegrade: ab 12,5 Punkten PG 1, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3, ab 70 PG 4, ab 90 PG 5.
Bescheid der Pflegekasse abwarten und prüfen
Bescheid mit Pflegegrad-Entscheidung (PG 1-5 oder Ablehnung) und Begründung. Bearbeitungszeit: ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 6-10 Wochen (gesetzlich 25 Arbeitstage). Prüfen Sie den Bescheid genau. Sie können das vollständige MDK-Gutachten anfordern. Bei Verzögerung über 25 Arbeitstage: 70 EUR Verzugspauschale pro Woche verlangen.
Optionale Unterlagen
Wann: Per Post nach 4-10 Wochen (gesetzlich 25 Arbeitstage, oft überschritten).
Inhalt: Pflegegrad (1-5 oder Ablehnung), Begründung (basierend auf MDK-Gutachten), Höhe der Pflegeleistungen.
Prüfen: Ist der Pflegegrad nachvollziehbar? Wurden alle Einschränkungen berücksichtigt? Stimmt die Begründung mit dem Begutachtungstermin überein?
Widerspruchsrecht: 1 Monat ab Erhalt.
Praxistipp: Fordern Sie das vollständige MDK-Gutachten bei der Pflegekasse an - vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.
Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen
Widerspruch einlegen. Schreiben Sie formlos: 'Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Begründung folgt.' Die ausführliche Begründung können Sie später nachreichen. Fügen Sie neue ärztliche Stellungnahmen, Pflegetagebuch-Auszüge oder Zeugenaussagen bei. Lassen Sie sich von Sozialverband unterstützen.
Benötigte Unterlagen
Frist: Innerhalb 1 Monat nach Erhalt des Bescheids.
Inhalt: 'Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Begründung folgt.' Name, Adresse, Versichertennummer, Unterschrift.
Versand: Per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll (Nachweis der Frist-Einhaltung).
Praxistipp: Schicken Sie den Widerspruch lieber zu früh als zu spät - die ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.
Optionale Unterlagen
Inhalt: Welche Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt? Welche Punkte im MDK-Gutachten sind falsch? Konkrete Beispiele aus dem Alltag.
Belege: Neue ärztliche Stellungnahmen, Pflegetagebuch-Auszüge, Zeugenaussagen von Angehörigen/Pflegekräften.
Praxistipp: Lassen Sie sich von einem Sozialverband (VdK, Caritas) helfen - die Beratung ist für Mitglieder oft kostenlos und die Erfolgsquote steigt erheblich.
Pflegeleistungen beantragen und organisieren (Pflegegeld)
Pflegeleistungen zu. Prüfen Sie anhand der unten aufgeführten Leistungen und Anträge, welche für Ihre Situation passen, und beantragen Sie diese direkt bei der
Pflegekasse. Mehrere Leistungen können gleichzeitig kombiniert werden.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Nachweis für alle Leistungsanträge bei Pflegekasse, Pflegediensten und Sanitätshäusern.
Wichtig: Bewahren Sie den Bescheid sorgfältig auf - Sie benötigen ihn für alle weiteren Schritte.
Praxistipp: Machen Sie mehrere Kopien - für Pflegedienst, Sanitätshaus, eigene Unterlagen.
Optionale Unterlagen
Beträge 2026: PG 2: 347 EUR, PG 3: 599 EUR, PG 4: 800 EUR, PG 5: 990 EUR/Monat. Kein Pflegegeld bei PG 1.
Wo beantragen: Formlos oder per Formular bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online).
Wichtig: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Pflegeberatungseinsätze nachweisen (siehe Schritt 11).
Praxistipp: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung anteilig gemeinsam genutzt werden.
Beträge 2026: PG 2: 796 EUR, PG 3: 1.497 EUR, PG 4: 1.859 EUR, PG 5: 2.299 EUR/Monat.
Wo beantragen: Antrag bei der Pflegekasse + Pflegevertrag direkt mit dem gewählten Pflegedienst abschließen.
Praxistipp: Vergleichen Sie mehrere Pflegedienste in Ihrer Region – Qualität und Leistungsumfang unterscheiden sich.
Beispiel PG 2: Pflegedienst nutzt 50 % der 796 EUR → zusätzlich 50 % des Pflegegelds = 173,50 EUR werden ausgezahlt.
Wo beantragen: Bei der Pflegekasse – der Pflegedienst meldet monatlich den genutzten Betrag, die Pflegekasse berechnet das anteilige Pflegegeld automatisch.
Praxistipp: Sinnvoll wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt und Angehörige den Rest.
nicht auf das Sachleistungsbudget angerechnet.
Beträge 2026: PG 2: 721 EUR, PG 3: 1.357 EUR, PG 4: 1.685 EUR, PG 5: 2.085 EUR/Monat.
Wo beantragen: Antrag bei der Pflegekasse + Betreuungsvertrag mit der gewählten Einrichtung abschließen.
Achtung: Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten ist selbst zu zahlen.
Praxistipp: Angebote sind regional sehr unterschiedlich – frühzeitig einen Platz suchen, Wartezeiten einplanen.
Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Gemeinsames Jahresbudget ab 01.07.2025: 3.539 EUR für beide Leistungen zusammen, flexibel einsetzbar, bis zu 8 Wochen, ab PG 2, keine Vorpflegezeit mehr erforderlich.
Wo beantragen: Antrag bei der Pflegekasse, bei Kurzzeitpflege zusätzlich Heimvertrag mit der Einrichtung.
Praxistipp: Das Budget kann vollständig für eine der beiden Leistungsarten genutzt werden.
Neu ab 2025 (Pflegekompetenz-Stärkungsgesetz): Der Entlastungsbetrag kann auch für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfe) über zugelassene Anbieter eingesetzt werden – nicht nur für pflegebezogene Leistungen.
Wo beantragen: Bei der Pflegekasse – Nachweise über genutzte Angebote einreichen.
Praxistipp: Fragen Sie die Pflegekasse nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region.
Wo beantragen: Antrag über ein Sanitätshaus (dieses rechnet direkt mit der Pflegekasse ab) oder direkt bei der Pflegekasse.
Praxistipp: Viele Sanitätshäuser übernehmen die Antragstellung kostenlos – einfach mit dem Pflegegrad-Bescheid hingehen.
Wo beantragen: Bei der Pflegekasse –
unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragen, sonst kein Anspruch!
Praxistipp: Lassen Sie sich vorab von einem Pflegeberater oder Ergotherapeuten beraten, welche Umbauten sinnvoll sind.
Pflegeberatungsgespräch (§ 37.3 SGB XI) regelmäßig wahrnehmen
Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige
Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Zweck: Sicherung der Pflegequalität zu Hause und Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Häufigkeit (ab 2026, BEEP-Gesetz – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege): Pflegegrad 2–5: mindestens
alle 6 Monate verpflichtend. Pflegegrad 4 und 5 können auf Wunsch bis zu 4× pro Jahr stattfinden. Pflegegrad 1: keine Pflicht, aber freiwillig bis zu 2× pro Jahr möglich.
Wer führt das Gespräch durch? Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegestützpunkt. Die Kosten trägt die Pflegekasse vollständig – Sie zahlen nichts.
Was passiert beim Beratungsbesuch? Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause (ca. 30–60 Minuten), beurteilt die Pflegesituation, gibt Tipps zur richtigen Pflege und zeigt Hilfsmittel und Entlastungsangebote auf. Anschließend stellt der Pflegedienst eine Bescheinigung aus, die Sie an Ihre Pflegekasse schicken müssen.
Achtung: Kommen Sie der Pflicht nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen.
Benötigte Unterlagen
Wer stellt aus: Der ambulante Pflegedienst oder Pflegestützpunkt, der den Besuch durchgeführt hat.
Was enthält sie: Datum des Besuchs, Name der Pflegefachkraft, Bestätigung der Beratung, ggf. Empfehlungen.
Was tun damit: Bescheinigung an Ihre Pflegekasse einsenden (per Post, Fax oder Online-Portal).
Frist: Unmittelbar nach dem Beratungsbesuch weiterleiten – nicht warten!
Praxistipp: Fragen Sie den Pflegedienst nach dem Besuch direkt nach der Bescheinigung und senden Sie sie noch am selben Tag weiter, damit es keine Probleme mit der Pflegegeld-Zahlung gibt.
Regelmäßige Begutachtungen und Pflegegrad-Anpassungen beachten
Wiederholungsbegutachtungen anordnen (meist nach 1-3 Jahren). Bei deutlicher Verschlechterung können Sie jederzeit eine
Höherstufung beantragen (formloser Antrag wie beim Erstantrag). Dokumentieren Sie wichtige Veränderungen (Stürze, neue Diagnosen, Krankenhausaufenthalte) für eventuelle Höherstufungsanträge. Bewahren Sie alle Bescheide und Gutachten auf.
Optionale Unterlagen
Wofür: Bei plötzlicher Verschlechterung haben Sie sofort Nachweise für einen Höherstufungsantrag. Bei Wiederholungsbegutachtung können Sie den Pflegeverlauf dokumentiert zeigen.
Praxistipp: Führen Sie das Tagebuch zumindest in Phasen mit Verschlechterung weiter - so sind Sie für Höherstufung gerüstet.
Wo bekommen: Von Hausarzt, Fachärzten, nach Krankenhausaufenthalten.
Wofür: Belegen die Verschlechterung für Höherstufungsantrag.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arzt um ein Attest, wenn sich der Zustand deutlich verschlechtert hat - wichtig für erfolgreiche Höherstufung.