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Kündigung & Jobwechsel – Schritt-für-Schritt Anleitung

Kündigungsfristen, Abfindung, Arbeitszeugnis

✅ 46 Schritte📋 6 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
46
Schritte
6
Checklisten
2026
Aktualisiert

Kündigungsfristen, Abfindung, Arbeitszeugnis – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

KündigungJobwechselAbfindungArbeitszeugnisArbeitsamt

Arbeit und Bildung in Deutschland sind mit konkreten behördlichen Schritten verbunden. Für Kündigung & Jobwechsel – Kündigungsfristen, Abfindung, Arbeitszeugnis – führt diese Seite mit 6 Checklisten mit insgesamt 46 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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📋 Kündigung aussprechen

Ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist)Aufhebungsvertrag vereinbaren (sofortiges Ende möglich)
1

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag prüfen

Prüfen Sie Ihren
Arbeitsvertrag auf die
Kündigungsfrist. Gesetzlich gilt für Arbeitnehmer
4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), in der
Probezeit nur 2 Wochen. Wichtig: Die gestaffelten verlängerten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB (z.B. 2 Monate nach 5 Jahren, 3 Monate nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit) gelten
ausschließlich für Kündigungen durch den Arbeitgeber – Arbeitnehmer kündigen unabhängig von der Betriebszugehörigkeit immer mit 4 Wochen. Der Vertrag kann längere, aber nie kürzere Fristen vorsehen. Berechnen Sie das
frühestmögliche Enddatum Ihres Arbeitsverhältnisses, um Fehler zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsvertrag
Ihr ursprünglicher Arbeitsvertrag mit allen Regelungen.
Wo bekommen: In Ihren persönlichen Unterlagen (Original oder Kopie, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben).
Was steht drin: Kündigungsfrist, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch.
Praxistipp: Nutzen Sie einen Online-Kündigungsfrist-Rechner, um das exakte Enddatum zu ermitteln – so vermeiden Sie teure Fehler bei der Berechnung.
Zuständig: Sie selbst
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2

Kündigungsschreiben erstellen

Die Kündigung muss
schriftlich mit Original-Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail oder SMS sind
unwirksam. Erstellen Sie ein sachliches Schreiben mit Name, Adresse, Datum, Empfänger,
eindeutiger Kündigungserklärung (z.B. 'Hiermit kündige ich zum [Datum]'), Bitte um Bestätigung und
handschriftlicher Unterschrift. Begründung ist nicht erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben
Formelles Schreiben an Ihren Arbeitgeber mit Kündigungserklärung.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Muster online verfügbar bei Arbeitsrecht-Portalen).
Muss enthalten: Ihre Daten, Datum, Empfänger, eindeutige Kündigungserklärung, Kündigungstermin, Bitte um Bestätigung.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie handschriftlich mit Kugelschreiber – nur so ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform erfüllt.
Zuständig: Sie selbst
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3

Optional: Gespräch mit Vorgesetztem führen

Ein
Vorabgespräch mit dem Vorgesetzten ist optional, aber professionell. Erklären Sie sachlich Ihre Beweggründe und bedanken Sie sich. Wichtig: Das Gespräch
ersetzt NICHT die schriftliche Kündigung. Manche Arbeitgeber machen
Gegenangebote – überlegen Sie vorher, ob Sie offen dafür sind. Führen Sie das Gespräch erst 1-2 Tage vor Einreichung, um unkontrollierte Verbreitung zu vermeiden.
Zuständig: Sie selbst (optional)
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4

Kündigung beim Arbeitgeber einreichen

Übergeben Sie das Kündigungsschreiben
persönlich an Personalabteilung oder Geschäftsführung und lassen Sie sich den
Empfang schriftlich bestätigen (Datum, Unterschrift). Alternativ:
Einschreiben mit Rückschein für gerichtsfesten Nachweis. Wichtig: Der
Zugang beim Arbeitgeber zählt, nicht das Absendedatum. Persönliche Übergabe ist am sichersten.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben (Original)
Das ausgedruckte und unterschriebene Kündigungsschreiben für den Arbeitgeber.
Wo bekommen: Von Ihnen erstellt (siehe vorheriger Schritt).
Kosten: Kostenlos (nur Druck/Papier).
Praxistipp: Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen, bevor Sie das Original übergeben.
Empfangsbestätigung
Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über Erhalt Ihrer Kündigung.
Wo bekommen: Arbeitgeber unterschreibt auf Ihrer Kopie des Kündigungsschreibens mit Datum.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung – so haben Sie sofort Gewissheit und können offene Fragen direkt klären.
Zuständig: Personalabteilung oder Geschäftsführung
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5

Schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten

Der Arbeitgeber sollte Ihnen zeitnah eine
Kündigungsbestätigung zusenden, die das
Enddatum nennt. Prüfen Sie, ob das Datum mit Ihrer Berechnung übereinstimmt. Falls Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten oder das Datum abweicht,
haken Sie schriftlich nach. Die Bestätigung ist wichtig für Arbeitsagentur und persönliche Unterlagen.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsbestätigung
Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über Ihre Kündigung mit Enddatum.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber per Post oder E-Mail (meist innerhalb 1-2 Wochen nach Einreichung Ihrer Kündigung).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Dokumente (Ihr Kündigungsschreiben, Empfangsbestätigung, Kündigungsbestätigung) sorgfältig auf – Sie benötigen diese später für die Arbeitsagentur und für Ihre persönlichen Unterlagen.
Zuständig: Arbeitgeber (Personalabteilung)
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6

Qualifiziertes Arbeitszeugnis schriftlich anfordern

Sie haben
gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO), das Tätigkeiten,
Leistung und Verhalten bewertet. Fordern Sie es
schriftlich direkt bei Kündigung oder in der Kündigungsfrist an. Der Arbeitgeber hat ca.
2 Wochen Zeit. Das Zeugnis muss
wohlwollend formuliert sein. Frühzeitige Anforderung ermöglicht Korrekturen bei unzufriedenen Formulierungen.

Benötigte Unterlagen

Anforderungsschreiben Arbeitszeugnis
Formelle schriftliche Anforderung des qualifizierten Arbeitszeugnisses beim Arbeitgeber.
Wo bekommen: Selbst erstellen (kurze E-Mail oder Brief an Personalabteilung).
Muss enthalten: 'Ich bitte um Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.'
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fordern Sie das Zeugnis frühzeitig an – so haben Sie noch Zeit für Korrekturen, falls Sie mit der Formulierung nicht zufrieden sind.
Zuständig: Sie selbst
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7

Resturlaub mit Personalabteilung klären

Ihr
Urlaubsanspruch bleibt bei Kündigung vollständig bestehen (§ 7 BUrlG). Klären Sie
Resturlaubstage und planen Sie mit der Personalabteilung, wann Sie diese nehmen. Nicht genommener Urlaub wird
ausgezahlt (Urlaubsabgeltung) mit der letzten Gehaltsabrechnung. Verzicht darauf ist
unwirksam. Urlaub nehmen ermöglicht Zeit für Bewerbungen oder Erholung.
Urlaubsberechnung bei unterjährigem Ausscheiden (§ 5 BUrlG): Scheiden Sie
vor dem 30.06. aus, erhalten Sie
1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (z.B. 30 Tage Jahresurlaub, Ausscheiden nach 4 Monaten = 10 Tage). Scheiden Sie
nach dem 30.06. aus, steht Ihnen der
volle Jahresurlaub zu.

Benötigte Unterlagen

Urlaubskonto-Übersicht
Übersicht über Ihre verbleibenden Urlaubstage.
Wo bekommen: Von der Personalabteilung oder im Mitarbeiterportal/Zeiterfassungssystem einsehbar.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Nehmen Sie den Urlaub wenn möglich – so haben Sie Zeit für Bewerbungen oder Erholung vor dem neuen Job, und die Bezahlung ist die gleiche.
Zuständig: Personalabteilung
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8

Liste der Arbeitsmittel erstellen

Erstellen Sie eine
vollständige Liste aller erhaltenen Arbeitsmittel: Laptop, Diensthandy, Firmenwagen, Schlüssel, Firmenkreditkarte, Arbeitskleidung, Werkzeuge, etc. Notieren Sie auch
Zugänge (E-Mail, Software, VPN, Cloud). Alles muss am
letzten Arbeitstag zurückgegeben werden. Sichern Sie vorher wichtige persönliche Kontakte oder Notizen vom Diensthandy.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsmittel-Liste
Ihre selbst erstellte Liste aller vom Arbeitgeber erhaltenen Gegenstände und Zugänge.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel, Word oder handschriftlich).
Muss enthalten: Laptop, Handy, Firmenwagen, Schlüssel, Kreditkarte, Arbeitskleidung, Software-Zugänge.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fotografieren Sie wichtige persönliche Kontakte oder Notizen vorher ab – nach der Rückgabe des Diensthandys haben Sie keinen Zugriff mehr darauf.
Zuständig: Sie selbst
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9

Übergabe der Aufgaben und Projekte vorbereiten

Bereiten Sie eine
strukturierte Übergabe vor: laufende Projekte, wichtige Kontakte, offene Aufgaben mit Fristen,
Passwörter und Zugänge, Ablageorte wichtiger Dokumente. Klären Sie mit dem Vorgesetzten, wer die
Nachfolge antritt. Planen Sie Zeit für Übergabegespräche ein. Ein digitales
Übergabe-Dokument (Word/PDF) hilft Ihnen und dem Nachfolger langfristig.

Benötigte Unterlagen

Übergabe-Dokument
Strukturierte Dokumentation Ihrer Aufgaben für den Nachfolger.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Word, PDF oder Excel).
Muss enthalten: Laufende Projekte, wichtige Kontakte, offene Aufgaben mit Fristen, Passwörter/Zugänge, Ablageorte.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Erstellen Sie ein digitales Übergabe-Dokument (z.B. Word oder PDF) mit allen wichtigen Infos – so können Sie und Ihr Nachfolger später jederzeit darauf zurückgreifen.
Zuständig: Sie selbst
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10

Abschlussgespräch mit Vorgesetztem oder Personalabteilung

Das
Exit-Interview ist eine Gelegenheit für konstruktives Feedback und positive Abschlüsse. Typische Themen: Wechselgründe, Feedback zum Unternehmen, organisatorische Details, Übergabe der Arbeitsmittel. Bleiben Sie
sachlich und professionell – die Arbeitswelt ist klein. Nutzen Sie das Gespräch für letzte Klärungen und fragen Sie ggf. nach einem
LinkedIn-Empfehlungsschreiben.
Zuständig: Vorgesetzter oder Personalabteilung
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11

Letzter Arbeitstag: Arbeitsmittel zurückgeben und verabschieden

Geben Sie alle
Arbeitsmittel zurück und lassen Sie sich die Rückgabe
schriftlich bestätigen (Übergabe-Quittung). Löschen Sie private Daten von Firmengeräten und melden Sie sich von Accounts ab. Verabschieden Sie sich professionell von Kollegen – auch bei Frust
im Guten gehen. Tauschen Sie private Kontakte aus (LinkedIn). Prüfen Sie Ihre
Schlusslohnabrechnung.

Benötigte Unterlagen

Rückgabe-Quittung
Schriftliche Bestätigung über die vollständige Rückgabe aller Arbeitsmittel.
Wo bekommen: Von der Personalabteilung am letzten Arbeitstag (lassen Sie sich alle zurückgegebenen Gegenstände einzeln aufgelistet bestätigen).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Lassen Sie sich jedes einzelne Teil quittieren – so vermeiden Sie spätere Missverständnisse oder Forderungen.
Schlusslohnabrechnung
Ihre letzte Gehaltsabrechnung mit Resturlaub-Auszahlung und ggf. Abfindung.
Wo bekommen: Von der Lohnbuchhaltung/Personalabteilung (meist am letzten Arbeitstag oder wenige Tage später per Post).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Tauschen Sie mit wichtigen Kollegen private Kontaktdaten aus, bevor Sie Ihre Firmen-E-Mail verlieren – LinkedIn-Kontakte sind eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben.
Zuständig: Personalabteilung oder Vorgesetzter
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12

Qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten und prüfen

Prüfen Sie das
Arbeitszeugnis (nach 2-4 Wochen) auf Vollständigkeit, korrekte Daten,
Leistungsbewertung und Schlussformel. Achten Sie auf versteckte
Negativ-Codes ('bemühte sich' = mangelhaft). Bei Unzufriedenheit haben Sie
Anspruch auf Korrektur. Zeigen Sie das Zeugnis einem Arbeitsrechts-Experten – Codes sind für Laien schwer erkennbar.
Zeugnis-Notenskala (Leistungsbeurteilung): 'stets zu vollsten Zufriedenheit' =
sehr gut | 'zu voller Zufriedenheit' =
gut | 'zu unserer Zufriedenheit' =
befriedigend | 'im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit' =
ausreichend/mangelhaft | 'hat sich bemüht' =
ungenügend. Achten Sie darauf, dass mindestens 'zu voller Zufriedenheit' (gut) im Zeugnis steht – alles darunter ist im Bewerbungsverfahren nachteilig.

Benötigte Unterlagen

Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Offizielles Zeugnis mit Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber per Post (auf Firmenpapier, unterschrieben), meist 2-4 Wochen nach dem letzten Arbeitstag.
Kosten: Kostenlos (gesetzlicher Anspruch nach § 109 GewO).
Praxistipp: Zeigen Sie das Zeugnis einem erfahrenen Kollegen oder einem Arbeitsrechts-Experten – Zeugnis-Codes sind für Laien oft schwer zu durchschauen.
Zuständig: Arbeitgeber (Personalabteilung)
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13

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot prüfen (§74 HGB)

Ein
nachvertragliches Wettbewerbsverbot untersagt Ihnen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für Konkurrenzunternehmen tätig zu sein oder ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu gründen. Es ist nur wirksam, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: (1)
schriftliche Vereinbarung (mündliche Absprachen sind unwirksam), (2)
maximal 2 Jahre Laufzeit (§74a HGB), (3)
berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers (z.B. Schutz von Kundendaten, Betriebsgeheimnissen). Als Gegenleistung ist der Arbeitgeber zur
Karenzentschädigung verpflichtet: mindestens
50 % des letzten monatlichen Gehalts pro Monat der Verbotsdauer (§74 Abs. 2 HGB). Zahlt der Arbeitgeber weniger als 50 %, haben Sie als Arbeitnehmer ein
Wahlrecht: Sie können das Verbot entweder einhalten (und die vereinbarte Entschädigung kassieren) oder es ignorieren (erhalten dann allerdings gar keine Entschädigung). Hat der
Arbeitgeber gekündigt, können Sie sich innerhalb von
1 Monat nach Zugang der Kündigung schriftlich vom Wettbewerbsverbot lösen – verlieren dann aber Ihren Entschädigungsanspruch.
Ohne schriftliche Vereinbarung gilt kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Das
BAG-Urteil vom 27.03.2025 stellt klar, dass auch geldwerte Aktienoptionen bei der Berechnung der Karenzentschädigung einzubeziehen sind.
Praxistipp: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag gezielt auf entsprechende Klauseln, bevor Sie einen Vertrag beim nächsten Arbeitgeber unterschreiben. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine kurze Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht – die Kosten sind überschaubar, ein Verstoß gegen ein wirksames Wettbewerbsverbot kann hingegen sehr teuer werden.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsvertrag / Wettbewerbsverbotsklausel
Ihr Arbeitsvertrag mit der Klausel zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Wo bekommen: In Ihren persönlichen Unterlagen – das Exemplar, das Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Was prüfen: Gibt es eine schriftliche Wettbewerbsklausel? Wie lange gilt das Verbot (max. 2 Jahre)? Welche Tätigkeiten und Branchen sind verboten? Wie hoch ist die vereinbarte Karenzentschädigung (mind. 50 % des letzten Gehalts)? Liegt ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vor?
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Lassen Sie die Klausel im Zweifelsfall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen – viele Kanzleien bieten eine kostengünstige Erstberatung an, und ein wirksames Wettbewerbsverbot zu verletzen kann Schadensersatzforderungen in beträchtlicher Höhe auslösen.
Zuständig: Sie selbst, ggf. Fachanwalt für Arbeitsrecht
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📋 Jobwechsel organisieren

Neuer Arbeitsvertrag bereits unterschrieben (nahtloser Übergang)Noch kein neuer Job (Vorbereitung für Bewerbungsphase)Bereits im neuen Job, noch in Probezeit
1

Neuen Arbeitsvertrag gründlich prüfen

Prüfen Sie den neuen Vertrag gründlich:
Gehalt (Brutto, Zulagen, Boni),
Arbeitszeit, Urlaubsanspruch (mind. 20 Tage),
Probezeit (max. 6 Monate), Kündigungsfristen, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort,
Homeoffice-Regelung, Zusatzleistungen. Bei Unklarheiten: Nachfragen oder
Anwalt konsultieren (ca. 150-300 EUR). Vergleichen Sie mit dem alten Vertrag – manche Regelungen sind verhandelbar.

Benötigte Unterlagen

Neuer Arbeitsvertrag
Ihr neuer Arbeitsvertrag vom zukünftigen Arbeitgeber.
Wo bekommen: Vom neuen Arbeitgeber per Post oder E-Mail zugeschickt (vor Unterschrift).
Muss enthalten: Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Probezeit, Kündigungsfristen, Tätigkeitsbeschreibung.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Vergleichen Sie den neuen Vertrag mit Ihrem alten – manchmal sind Regelungen im alten Vertrag besser, die Sie verhandeln können.
Zuständig: Sie selbst
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2

Starttermin mit neuem Arbeitgeber abstimmen

Koordinieren Sie den
Starttermin mit Ihrer Kündigungsfrist. Idealerweise beginnen Sie
nahtlos am Tag nach Ende des alten Jobs – das vermeidet Lücken bei Gehalt und Sozialversicherung. Sie können auch eine
Pause (1-2 Wochen) einplanen für Erholung oder Bewerbungen. Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber rechtzeitig mit, wann Sie starten können.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsbestätigung (alter Arbeitgeber)
Bestätigung vom alten Arbeitgeber mit Ihrem letzten Arbeitstag.
Wo bekommen: Vom alten Arbeitgeber nach Einreichung Ihrer Kündigung.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Ein Puffer von 1-2 Wochen zwischen den Jobs kann Gold wert sein – Sie haben Zeit zum Durchatmen, für Bewerbungsgespräche bei anderen Firmen oder für Urlaub.
Starttermin-Vereinbarung
Schriftliche Bestätigung des Starttermins beim neuen Arbeitgeber.
Wo bekommen: Vom neuen Arbeitgeber per E-Mail oder im Arbeitsvertrag festgehalten.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Klären Sie auch, ob der erste Arbeitstag ein Montag sein soll (üblich) oder ein anderer Wochentag.
Zuständig: Sie selbst und neuer Arbeitgeber
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3

Unterlagen für neuen Arbeitgeber zusammenstellen

Stellen Sie Unterlagen für Personalakte und Lohnabrechnung zusammen:
Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig),
Sozialversicherungsausweis,
Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse, Bankverbindung (IBAN), ggf. Schwerbehinderungs-Nachweis, ggf. Führungszeugnis. Die
Lohnsteuerbescheinigung vom alten Arbeitgeber reichen Sie nach Erhalt nach. Erstellen Sie einen Ordner mit allen Kopien für Rückfragen.

Benötigte Unterlagen

Steuer-Identifikationsnummer
Ihre persönliche 11-stellige Steuer-ID.
Wo bekommen: Auf Ihrer letzten Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuerbescheid oder beim Bundeszentralamt für Steuern online abrufen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Diese Nummer bleibt lebenslang gleich – bewahren Sie sie gut auf.
Sozialversicherungsausweis
Ausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer.
Wo bekommen: Wurde Ihnen bei Ihrer ersten Beschäftigung zugeschickt. Bei Verlust: Neue Anfordern bei Ihrer Krankenkasse (kostenlos).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Die Nummer finden Sie auch auf jeder Gehaltsabrechnung.
Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse
Bescheinigung Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Wo bekommen: Bei Ihrer Krankenkasse anfordern (online, telefonisch oder per E-Mail).
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Meist innerhalb 1-3 Tagen per Post oder sofort online.
Praxistipp: Viele Krankenkassen bieten die Bescheinigung direkt im Online-Portal zum Download an – das ist am schnellsten.
Bankverbindung (IBAN)
Ihre IBAN für die Gehaltszahlung.
Wo bekommen: Auf Ihrer EC-Karte, Kontoauszügen oder im Online-Banking.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Erstellen Sie einen Ordner (digital oder Papier) mit allen Kopien – so haben Sie bei Rückfragen alles griffbereit.
Zuständig: Sie selbst
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4

Führungszeugnis für neue Stelle beantragen

Ein
Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das Einträge zu strafrechtlichen Verurteilungen enthält (oder deren Fehlen bestätigt). Nur
Sie selbst können ein Führungszeugnis beantragen – der Arbeitgeber kann dies nicht an Ihrer Stelle tun.
Kosten: 13 EUR.
Bearbeitungszeit: 1–2 Wochen.
Wo beantragen: Online beim
Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de, bequem von zu Hause) oder persönlich beim
Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Ihres Wohnorts. Das Führungszeugnis wird dann per Post an Sie zugesandt.
Gesetzliche Pflicht besteht für bestimmte Berufsgruppen: Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen (§72a SGB VIII – hier wird in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis verlangt), Sicherheitsgewerbe (§34a GewO) sowie für bestimmte Berufserlaubnisse (z.B. Ärzte, Lehrer). Bei normalen
Büro- oder Verwaltungsstellen besteht keine gesetzliche Pflicht, aber viele Arbeitgeber fragen danach. Beantragen Sie es rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag, damit keine Wartezeit entsteht.
Praxistipp: Beantragen Sie das Führungszeugnis online über bundesjustizamt.de – das geht schnell, und der Versand per Post dauert in der Regel nur wenige Tage. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis (für Tätigkeiten mit Minderjährigen) verlangt, geben Sie beim Antrag die entsprechende Behörde als Adressaten an – das erweiterte Führungszeugnis darf nur direkt an eine Behörde oder nach §30a BZRG ausnahmsweise auch an Sie selbst gesandt werden.

Benötigte Unterlagen

Führungszeugnis
Amtliche Bescheinigung über Einträge im Bundeszentralregister.
Wo beantragen: Online auf bundesjustizamt.de (Zahlung per Überweisung oder Lastschrift, Zustellung per Post) oder persönlich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.
Kosten: 13 EUR.
Bearbeitungszeit: 1–2 Wochen.
Arten: Normales Führungszeugnis (für Arbeitgeber im privaten Bereich) oder erweitertes Führungszeugnis (§30a BZRG, für Tätigkeiten mit Minderjährigen).
Wichtig: Nur die betroffene Person selbst kann das Führungszeugnis beantragen – nicht der Arbeitgeber.
Praxistipp: Beantragen Sie das Führungszeugnis mindestens 2–3 Wochen vor dem geplanten ersten Arbeitstag, damit es rechtzeitig vorliegt. Online-Beantragung ist am schnellsten und komfortabelsten.
Zuständig: Sie selbst / Bundesamt für Justiz / Einwohnermeldeamt
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5

Private Zusatzversicherungen prüfen und anpassen

Überprüfen Sie private Versicherungen:
Berufsunfähigkeitsversicherung (neue Tätigkeit melden – Beitrag kann sich ändern), Rechtsschutz, private Unfallversicherung. Prüfen Sie
vermögenswirksame Leistungen (VL) und
betriebliche Altersvorsorge (privat weiterführen oder mitnehmen?). Neue Arbeitgeber bieten oft Zusatzleistungen (bAV, Gesundheitsvorsorge). Kündigen Sie nicht vorschnell – oft sind Anpassungen ohne neue Gesundheitsprüfungen möglich.

Benötigte Unterlagen

Versicherungspolice Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre BU-Versicherungsunterlagen.
Wo bekommen: In Ihren Versicherungsunterlagen oder bei Ihrem Versicherer anfordern.
Was tun: Neue Tätigkeit dem Versicherer melden (Beitrag kann sich ändern).
Kosten: Keine zusätzlichen Kosten für Anpassung.
Praxistipp: Kündigen Sie Ihre alten Versicherungen nicht vorschnell – oft können Sie diese unkompliziert anpassen, ohne neue Gesundheitsprüfungen durchlaufen zu müssen.
Zuständig: Sie selbst und Versicherungen
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6

Abschied vom alten Arbeitgeber würdevoll gestalten

Die letzten Wochen prägen, wie man Sie erinnert. Bleiben Sie
professionell und engagiert. Übergeben Sie Aufgaben sorgfältig, unterstützen Sie Nachfolger, verabschieden Sie sich persönlich, bedanken Sie sich. Organisieren Sie ggf. einen kleinen Abschied. Tauschen Sie
Kontaktdaten (LinkedIn) aus. Auch bei Frust:
Im Guten gehen – die Arbeitswelt ist klein.
Zuständig: Sie selbst
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7

Ersten Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber vorbereiten

Klären Sie vorab:
Arbeitsort, Parkplätze/ÖPNV,
Uhrzeit, Ansprechpartner, Dresscode. Bereiten Sie vor: passende Kleidung, alle
Unterlagen (aus Schritt 3), Notizblock, Stift. Planen Sie Zeit für die Anfahrt ein – lieber
15 Minuten zu früh. Am ersten Tag: Team kennenlernen, Zugänge erhalten, Einführung. Seien Sie offen und zurückhaltend –
mehr zuhören als reden.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen für Personalakte (Kopien)
Kopien aller Dokumente aus Schritt 3 für die Personalabteilung.
Wo bekommen: Kopien Ihrer Steuer-ID, Sozialversicherungsausweis, Krankenkassenbescheinigung, IBAN.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Seien Sie offen, freundlich und zurückhaltend – hören Sie mehr zu, als Sie reden, und beobachten Sie die Unternehmenskultur, bevor Sie zu viel von sich preisgeben.
Zuständig: Sie selbst
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8

Arbeitsbescheinigung vom alten Arbeitgeber erhalten

Die
Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur enthält Beschäftigungsdauer, Beendigungsgrund und Bruttogehalt. Sie benötigen diese für späteres
Arbeitslosengeld (die Agentur berechnet damit Ihren Anspruch). Sie wird meist mit der
Schlusslohnabrechnung verschickt. Falls nicht, fordern Sie sie bei der Personalabteilung an. Bewahren Sie sie sorgfältig auf – auch bei nahtlosem Jobwechsel.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsbescheinigung
Offizielles Formular für die Arbeitsagentur mit Daten zu Ihrer Beschäftigung.
Wo bekommen: Vom alten Arbeitgeber (meist automatisch mit der Schlusslohnabrechnung verschickt). Falls nicht: Bei Personalabteilung anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Auch wenn Sie jetzt einen neuen Job haben – legen Sie die Arbeitsbescheinigung in einen sicheren Ordner, Sie könnten sie in Zukunft brauchen.
Zuständig: Alter Arbeitgeber (Personalabteilung)
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9

Lohnsteuerbescheinigung vom alten Arbeitgeber anfordern

Die
Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch ans Finanzamt, Kopie für Sie) enthält Bruttogehalt, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge. Reichen Sie sie beim
neuen Arbeitgeber ein – er berechnet damit Ihre Lohnsteuer korrekt und vermeidet Nachzahlungen. Wichtig auch für Ihre
Steuererklärung. Falls nicht automatisch erhalten, aktiv anfordern. Der neue Arbeitgeber kann ohne starten – Sie reichen nach.

Benötigte Unterlagen

Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über Ihr Bruttogehalt und abgeführte Steuern beim alten Arbeitgeber.
Wo bekommen: Vom alten Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses (elektronisch übermittelt, Sie erhalten Kopie per Post oder E-Mail).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Der neue Arbeitgeber kann auch ohne die alte Lohnsteuerbescheinigung starten – Sie reichen diese einfach nach, sobald Sie sie haben.
Zuständig: Alter Arbeitgeber (Lohnbuchhaltung)
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10

Krankenkassenwechsel prüfen (optional)

Jobwechsel ist Gelegenheit zum Kassenwechsel. Gesetzliche Kassen unterscheiden sich bei
Zusatzbeiträgen (0,3-2,7%) und
Zusatzleistungen (Boni, Zuschüsse für Zahnreinigung, Osteopathie). Wechsel möglich nach
12 Monaten Mitgliedschaft (Ausnahme: Beitragserhöhung). Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber Ihre Kasse mit – er meldet Sie an. Kündigung: schriftlich,
1 Monat zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 SGB V, gilt seit 2021). Prüfen Sie Leistungen, nicht nur Beitrag.

Benötigte Unterlagen

Mitgliedsbescheinigung neue Krankenkasse
Bescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse (falls Sie wechseln).
Wo bekommen: Von Ihrer neuen Krankenkasse nach Anmeldung (meist innerhalb 1-3 Tagen per Post oder online).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Prüfen Sie nicht nur den Zusatzbeitrag, sondern auch die Leistungen – manchmal lohnt sich ein etwas höherer Beitrag für bessere Zusatzleistungen.
Zuständig: Sie selbst und Krankenkasse
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11

Probezeit im neuen Job erfolgreich meistern

In der
Probezeit (max. 6 Monate) gilt
2 Wochen Kündigungsfrist – für beide Seiten. Tipps: Pünktlichkeit, zuhören, Fragen stellen,
Unternehmenskultur kennenlernen, Beziehungen aufbauen,
Erfolge dokumentieren, Feedback annehmen, Krankheitstage vermeiden. Am Ende:
Feedback-Gespräch. Bereiten Sie sich vor: Was lief gut? Wo verbessern? Notizen in ersten 30 Tagen helfen beim Einarbeiten.
Zuständig: Sie selbst
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📋 Bei Arbeitsagentur melden (Arbeitslosigkeit vermeiden)

Bereits neuen Job gefunden (nur zur Sicherheit melden)Noch kein neuer Job (drohende Arbeitslosigkeit)
1

Sich arbeitsuchend melden (3 Monate vor Ende der Beschäftigung)

Melden Sie sich
spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur. Bei
kurzfristiger Kündigung (unter 3 Monate): nur
3 Tage Zeit! Die Meldung ist
Pflicht – auch mit neuem Job – sonst droht
Kürzung des Arbeitslosengeldes (bis 1 Woche). Meldung erfolgt
online oder telefonisch. Sie erhalten Bestätigung und ggf. Beratungstermine.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben oder Kündigungsbestätigung
Nachweis über das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses mit Enddatum.
Wo bekommen: Ihre eigene Kündigung oder Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Melden Sie sich sofort arbeitsuchend, sobald Sie die Kündigung erhalten – auch wenn Sie noch keinen Plan B haben, ist diese Meldung Pflicht.
Zuständig: Sie selbst
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2

Online-Anmeldung arbeitsuchend über Portal durchführen

Die
Online-Meldung über www.arbeitsagentur.de ist am einfachsten. Benötigt: Account (E-Mail/Passwort) oder
ELSTER-Zertifikat. Formular ausfüllen: persönliche Daten, bisheriger Job, gewünschte Tätigkeit, Verfügbarkeit (ca.
10-15 Minuten). Sie erhalten
Bestätigungsnummer – notieren! Alternativ: telefonisch (0800 4 5555 00) oder persönlich. Online-Meldung ist schnellste – Bestätigung
speichern/drucken.

Benötigte Unterlagen

Bestätigung Arbeitsuchend-Meldung
Bestätigungsnummer oder Ausdruck Ihrer Online-Meldung.
Wo bekommen: Direkt nach Online-Meldung auf www.arbeitsagentur.de (Bestätigungsseite mit Nummer).
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Sofort.
Praxistipp: Die Online-Meldung ist am schnellsten und Sie haben sofort eine Bestätigung – drucken oder speichern Sie diese unbedingt ab.
Zuständig: Sie selbst
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3

Unterlagen für Beratungsgespräch bei Arbeitsagentur vorbereiten

Nach Arbeitsuchend-Meldung erhalten Sie ggf.
Einladung zum Beratungsgespräch. Bereiten Sie vor:
Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Kündigungsbestätigung, Arbeitsvertrag, ggf. Bewerbungsunterlagen. Themen: berufliche Perspektiven,
Weiterbildungen, Jobsuche-Unterstützung. Seien Sie
offen und ehrlich – Berater helfen. Überlegen Sie vorher, in welche
Richtung Sie beruflich gehen möchten.

Benötigte Unterlagen

Lebenslauf (aktuell)
Ihr aktueller Lebenslauf für das Beratungsgespräch.
Wo bekommen: Selbst erstellen/aktualisieren.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Überlegen Sie sich vor dem Termin, in welche Richtung Sie beruflich gehen möchten – das macht die Beratung effizienter.
Arbeitszeugnisse
Ihre bisherigen Arbeitszeugnisse.
Wo bekommen: Aus Ihren persönlichen Unterlagen (von früheren Arbeitgebern erhalten).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bringen Sie Kopien mit, keine Originale.
Kündigungsbestätigung
Bestätigung vom Arbeitgeber über das Enddatum.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber nach Kündigung.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Falls der Arbeitgeber keine schriftliche Bestätigung ausstellt, reicht auch Ihr eigenes Kündigungsschreiben mit Empfangsbestätigung als Nachweis.
🔍 Länder-Hinweis: Terminvereinbarung Arbeitsagentur: Ländlich wenige Tage bis 1 Woche, Großstadt 2-5 Wochen Wartezeit (Berlin, Hamburg, München).
Zuständig: Sie selbst
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4

Sich arbeitslos melden (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit)

Die
Arbeitslos-Meldung (getrennt von Arbeitsuchend-Meldung) muss
spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen – sonst
verlieren Sie Geld! Frühestens
3 Monate vorher möglich. Meldung: online oder persönlich. Damit beantragen Sie automatisch
Arbeitslosengeld I (ALG I). Jeder Tag Verspätung kostet Geld! Melden Sie sich am letzten Arbeitstag arbeitslos (online ab 0:00 Uhr).

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Ihr gültiger Personalausweis.
Wo bekommen: Immer bei sich tragen.
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Melden Sie sich bereits am letzten Arbeitstag arbeitslos (online ab 0:00 Uhr möglich) – so sichern Sie sich ALG I ab dem ersten Tag ohne Lücke.
Kündigungsbestätigung mit Enddatum
Bestätigung vom Arbeitgeber mit letztem Arbeitstag.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber nach Kündigung.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf – Sie brauchen sie später für den vollständigen ALG-I-Antrag.
Zuständig: Sie selbst
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5

Unterlagen für Arbeitslosengeld-Antrag zusammenstellen

Für den
ALG-I-Antrag benötigen Sie: Personalausweis, Kündigungsbestätigung,
Arbeitsbescheinigung (wichtigstes Dokument – enthält Job/Gehaltsdaten), Sozialversicherungsausweis, Lebenslauf, Bankverbindung (IBAN), ggf. Kindergeldbescheid, ggf. Schwerbehindertenausweis. Ohne
Arbeitsbescheinigung kann die Agentur ALG I nicht berechnen. Fordern Sie sie aktiv beim Ex-Arbeitgeber an – jede Verzögerung verschiebt Zahlung.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Ihr gültiger Personalausweis zur Identifikation.
Wo bekommen: Immer bei sich tragen.
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Prüfen Sie vorab, ob Ihr Ausweis noch gültig ist – ein abgelaufener Ausweis kann den Termin verzögern.
Kündigungsbestätigung
Bestätigung vom Arbeitgeber mit Enddatum.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Falls Sie keine separate Bestätigung haben, reicht auch Ihr Kündigungsschreiben mit Empfangsbestätigung.
Arbeitsbescheinigung
Wichtigstes Dokument mit allen Job- und Gehaltsdaten für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes.
Wo bekommen: Vom Ex-Arbeitgeber (meist mit Schlusslohnabrechnung). Falls nicht: Aktiv anfordern!
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fordern Sie die Arbeitsbescheinigung aktiv bei Ihrem Ex-Arbeitgeber an, falls Sie diese nicht automatisch mit der Schlusslohnabrechnung erhalten – jede Verzögerung verschiebt Ihre ALG-I-Zahlung.
Sozialversicherungsausweis
Ausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen (bei erster Beschäftigung erhalten).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Falls verloren, können Sie die Nummer auch auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung finden oder bei Ihrer Krankenkasse neu anfordern.
Lebenslauf
Aktueller Lebenslauf.
Wo bekommen: Selbst erstellen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf mit der letzten Position und bereiten Sie ihn digital als PDF vor – viele Arbeitsagenturen verlangen eine E-Mail-Version.
IBAN-Nachweis
Ihre Bankverbindung für ALG-Zahlungen.
Wo bekommen: EC-Karte, Kontoauszug oder Online-Banking.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bringen Sie einen aktuellen Kontoauszug oder Ihre EC-Karte mit – so können Sie die IBAN bei Bedarf direkt ablesen.
Zuständig: Sie selbst
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6

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Bei
Eigenkündigung droht
12 Wochen Sperrzeit – kein ALG, Anspruch verkürzt sich dauerhaft! Sperrzeit vermeiden:
'wichtiger Grund' erforderlich. Anerkannte Gründe:
Mobbing (mit Nachweisen), Pflichtverletzungen Arbeitgeber,
gesundheitliche Gründe (Attest), Umzug zu Ehepartner (über 2 Std. Arbeitsweg), Pflege Angehöriger. Wichtig:
schriftlich dokumentieren, Nachweise einreichen!
Achtung Aufhebungsvertrag: Auch ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit (12 Wochen) auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Ein Aufhebungsvertrag ist KEIN sicherer Weg, die Sperrzeit zu umgehen. Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von 12 Wochen geendet hätte (z.B. befristeter Vertrag) und die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Am sichersten ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Benötigte Unterlagen

Nachweise für wichtigen Grund
Dokumente, die Ihren wichtigen Kündigungsgrund belegen (nur bei Eigenkündigung).
Wo bekommen: Je nach Situation unterschiedlich – Ärztliches Attest (vom Arzt), Mietvertrag bei Umzug (vom Vermieter), Nachweise über Pflegebedürftigkeit (Pflegekasse), Dokumentation von Mobbing (E-Mails, Zeugenaussagen).
Kosten: Je nach Dokument unterschiedlich (Attest ca. 5-20 EUR, Mietvertrag kostenlos).
Praxistipp: Am sichersten ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Achtung: Ein Aufhebungsvertrag ist KEIN sicherer Weg zur Sperrzeitvermeidung – auch dieser kann eine 12-wöchige Sperrzeit auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Versuchen Sie, wenn möglich, einen wichtigen Grund lückenlos zu dokumentieren.
Zuständig: Sie selbst
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7

Bewerbungsbemühungen dokumentieren und nachweisen

Als
ALG-I-Bezieher müssen Sie sich aktiv bewerben. Die Arbeitsagentur verlangt regelmäßig
Bewerbungsnachweise (meist
5-10 pro Monat laut Eingliederungsvereinbarung). Dokumentieren Sie: Datum, Firma, Position, Art (E-Mail/Portal/Post). Sammeln Sie
Eingangsbestätigungen oder Screenshots. Bei fehlenden Nachweisen drohen
Sanktionen (Kürzung/Sperrung ALG I). Führen Sie eine
Excel-Tabelle – so können Sie sofort nachweisen.

Benötigte Unterlagen

Bewerbungsnachweise
Liste und Belege aller Ihrer Bewerbungen.
Wo bekommen: Selbst erstellen – Excel-Tabelle mit Datum, Firma, Position, Art der Bewerbung. Sammeln Sie Eingangsbestätigungen per E-Mail oder machen Sie Screenshots von Online-Bewerbungen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Führen Sie eine Excel-Tabelle mit allen Bewerbungen – so haben Sie alles übersichtlich und können bei Bedarf sofort nachweisen, dass Sie aktiv suchen.
Zuständig: Sie selbst
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8

Arbeitslosengeld-Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen

Prüfen Sie den
Bewilligungsbescheid auf: ALG-Höhe (60% oder 67% bei Kindern),
Anspruchsdauer (12-24 Monate je nach Alter/Einzahlung), Beginn/Ende, ggf. Sperrzeit. Bei Fehlern oder Unzufriedenheit:
Widerspruch innerhalb
1 Monat (§84 SGG) schriftlich einlegen, detailliert begründen, Nachweise beifügen. Bei Ablehnung:
Sozialgericht (kostenlos). Lassen Sie sich von
Beratungsstelle oder Fachanwalt helfen.

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid ALG I
Offizieller Bescheid der Arbeitsagentur über Höhe und Dauer Ihres Arbeitslosengeldes.
Wo bekommen: Von der Arbeitsagentur per Post (nach Bearbeitung Ihres Antrags, meist 2-4 Wochen).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einer Beratungsstelle (z.B. DGB-Rechtsschutz, Sozialverband) oder einem Fachanwalt für Sozialrecht helfen – ein Widerspruch sollte gut begründet sein.
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeit Widersprüche: Ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-14 Wochen (Berlin, NRW überlastet).
Zuständig: Arbeitsagentur
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9

Mit Arbeitsvermittlung kooperieren und Termine wahrnehmen

Als ALG-I-Bezieher müssen Sie
kooperieren:
Termine wahrnehmen (alle 4-8 Wochen), auf
Vermittlungsvorschläge reagieren, an Maßnahmen teilnehmen,
Ortsabwesenheit melden (Urlaub genehmigen!), Änderungen mitteilen (Adresse, Nebenjob, Krankheit). Bei Pflichtverletzung drohen
Sanktionen: 1. Mal 30% Kürzung (3 Monate), 2. Mal 60%, 3. Mal komplettes Ruhen. Nehmen Sie Pflichten ernst – Sanktionen bringen finanzielle Not.

Benötigte Unterlagen

Eingliederungsvereinbarung
Vertrag zwischen Ihnen und der Arbeitsagentur über Ihre Pflichten als ALG-I-Bezieher.
Wo bekommen: Von der Arbeitsagentur bei einem der ersten Termine (zum Unterschreiben vorgelegt).
Muss enthalten: Anzahl monatlicher Bewerbungen, Termine, Pflichten.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Nehmen Sie alle Termine und Pflichten ernst – die Arbeitsagentur prüft genau, und Sanktionen können Sie in ernste finanzielle Not bringen.
Zuständig: Arbeitsagentur und Sie selbst
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📋 Arbeitgeber kündigt mir – was tun?

1

Kündigung auf Formfehler prüfen (3-Wochen-Frist!)

SOFORT prüfen:
Schriftform vorhanden?
Originalunterschrift (keine Kopie, kein Fax)? Vollmacht des Unterzeichners bekannt? Falls Betriebsrat vorhanden: Wurde er angehört?
Frist für Kündigungsschutzklage: NUR 3 WOCHEN ab Zugang der Kündigung (§4 KSchG) – danach ist Klage ausgeschlossen! Im Zweifel sofort Anwalt oder Gewerkschaft kontaktieren.

Praxistipp: Lassen Sie das Kündigungsschreiben noch am selben Tag von einem Anwalt oder Betriebsrat auf Formfehler prüfen – schon fehlende Betriebsratsanhörung macht die gesamte Kündigung unwirksam.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben (Original)
Das Original-Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber persönlich übergeben oder per Einschreiben.
Was prüfen: Schriftform, Originalunterschrift, Vollmacht des Unterzeichners, Betriebsratsanhörung.
Kosten: Kostenlos (erhalten).
Praxistipp: Bewahren Sie das Original sorgfältig auf – es ist das zentrale Beweisdokument für alle weiteren Schritte.
Vollmachtsnachweis des Unterzeichners
Nachweis, dass die unterzeichnende Person zur Kündigung bevollmächtigt war.
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber anfordern (falls unklar, ob z.B. Personalleiter oder Vorgesetzter zeichnungsberechtigt ist).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fehlt die Vollmacht oder ist sie nicht bekannt, können Sie die Kündigung nach §174 BGB unverzüglich zurückweisen – das muss aber sofort (innerhalb weniger Tage) geschehen.
Zuständig: Sie selbst / Anwalt / Betriebsrat
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2

Sich sofort arbeitsuchend melden (spätestens nach 3 Tagen)

Innerhalb von
3 Tagen nach Kenntnis des Enddatums bei der Arbeitsagentur
arbeitsuchend melden (§38 SGB III) – sonst droht ALG-I-Kürzung! Online: arbeitsagentur.de oder Tel.
0800 4 5555 00 (kostenlos).

Praxistipp: Melden Sie sich sofort online – die Meldung dauert nur 10 Minuten und sichert Ihren vollen Arbeitslosengeld-Anspruch. Warten Sie nicht auf das Ende der Kündigungsfrist.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben
Nachweis über das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Enddatum.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber erhalten.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Auch wenn Sie noch keine Bestätigung des Enddatums haben – melden Sie sich trotzdem sofort arbeitsuchend, das Datum können Sie nachreichen.
Personalausweis
Ihr gültiger Personalausweis zur Identifikation.
Wo bekommen: Immer bei sich tragen.
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Die Online-Meldung bei der Arbeitsagentur ist am schnellsten – Bestätigung sofort speichern oder ausdrucken.
Zuständig: Sie selbst / Arbeitsagentur
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3

Kündigungsschutzklage prüfen (3-Wochen-Frist!)

Klage beim Arbeitsgericht wenn: Betrieb
>10 Mitarbeiter, Beschäftigung
>6 Monate, Kündigung
sozial nicht gerechtfertigt ODER
Formfehler. Klage kann auch zur
Abfindungsverhandlung führen (viele Klagen enden mit Vergleich). Arbeitsgericht ist erste Instanz,
kein Anwaltszwang.
FRIST: NUR 3 WOCHEN ab Zugang der Kündigung!

Praxistipp: Klagen Sie im Zweifel immer – in ca. 70% der Fälle endet ein Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich und einer Abfindung. Die Klage ist das stärkste Verhandlungsmittel.

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben
Original-Kündigung als Grundlage der Klage.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber erhalten.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Ohne Kündigungsschreiben kann keine Klage eingereicht werden – bewahren Sie es sorgfältig auf.
Arbeitsvertrag
Ihr ursprünglicher Arbeitsvertrag als Nachweis der Beschäftigungsdauer und -bedingungen.
Wo bekommen: In Ihren persönlichen Unterlagen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Der Arbeitsvertrag belegt Ihre Betriebszugehörigkeit und ist wichtige Grundlage für die Klage.
Klage beim Arbeitsgericht (ArbG)
Formelle Klageschrift gegen die Kündigung.
Wo bekommen: Vom Anwalt für Arbeitsrecht eingereicht, oder beim Arbeitsgericht direkt zur Niederschrift aufnehmen lassen (kein Anwaltszwang!).
Kosten: Keine Gerichtskosten in 1. Instanz. Anwalt: ca. 150-300 EUR Erstberatung (oft von Rechtsschutzversicherung übernommen).
Praxistipp: Das Arbeitsgericht nimmt Klagen auch zur Niederschrift auf – Sie können also ohne Anwalt persönlich erscheinen und die Klage diktieren.
🔍 Länder-Hinweis: Kündigungsschutzgesetz gilt bundesweit. Arbeitsgerichte in allen Bundesländern vorhanden. Tarifverträge können zusätzliche Rechte einräumen.
Zuständig: Arbeitsgericht / Anwalt für Arbeitsrecht
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4

Abfindung verhandeln

Es gibt
KEIN gesetzliches Recht auf Abfindung (außer Sozialplan). Abfindung ist verhandelbar: Faustformel
ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Verhandlungsspielraum: 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter).
Steuerliche Behandlung: Fünftelregelung (§34 EStG) kann Steuerlast deutlich reduzieren – Auszahlung in einem Betrag oder auf Folgejahr verschieben. Gewerkschaft oder Fachanwalt einschalten.

Praxistipp: Die eingereichte Kündigungsschutzklage ist Ihr stärkstes Verhandlungsmittel. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor Sie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen mit einem Berater geklärt haben.

Benötigte Unterlagen

Aufhebungsvertrag/Abfindungsvereinbarung
Schriftliche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfindungshöhe.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber vorgelegt oder durch Anwalt/Gericht ausgehandelt.
Kosten: Kostenlos (erhalten).
Praxistipp: Lassen Sie jeden Aufhebungsvertrag vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen – einmal unterschrieben sind alle Rechte meist verwirkt.
Gehaltsabrechnungen
Letzte 12 Monate Gehaltsabrechnungen als Grundlage für Abfindungsberechnung.
Wo bekommen: In Ihren persönlichen Unterlagen oder vom Arbeitgeber anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Die Abfindungshöhe wird auf Basis des Bruttomonatsgehalts berechnet – alle Zulagen, Boni und Sonderzahlungen sollten einbezogen werden.
🔍 Länder-Hinweis: Abfindungshöhen regional unterschiedlich: Großstädte (Berlin, München, Hamburg) oft höhere Abfindungen durch stärkere Gewerkschaften und mehr Betriebsräte.
Zuständig: Arbeitgeber / Anwalt / Arbeitsgericht
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5

Zeugnis, Resturlaub und Arbeitspapiere einfordern

Ansprüche sichern:
Qualifiziertes Arbeitszeugnis (§109 GewO),
Resturlaub auszahlen lassen falls nicht in Freistellung enthalten,
Arbeitspapiere (Lohnsteuerbescheinigung, Sozialversicherungsnachweis) fristgerecht anfordern.

Praxistipp: Fordern Sie das Zeugnis bereits mit der Kündigung schriftlich an – so bleibt genug Zeit für Korrekturen. Nicht ausgezahlter Resturlaub ist eine Schuld des Arbeitgebers, auf die Sie nicht verzichten können.

Benötigte Unterlagen

Arbeitszeugnis
Qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten.
Wo bekommen: Schriftlich beim Arbeitgeber anfordern (gesetzlicher Anspruch §109 GewO).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Prüfen Sie das Zeugnis auf versteckte Negativformulierungen – 'hat sich stets bemüht' bedeutet im Zeugnis-Code 'ungenügend'.
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über Bruttogehalt und abgeführte Steuern.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses (automatisch oder auf Anforderung).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Wird für Steuererklärung und neuen Arbeitgeber benötigt – frühzeitig anfordern.
Sozialversicherungsausweis
Ausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer.
Wo bekommen: In Ihren Unterlagen; bei Verlust bei der Krankenkasse neu anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Die Nummer steht auch auf jeder Gehaltsabrechnung – kein Originalausweis zwingend erforderlich.
Zuständig: Arbeitgeber (Personalabteilung)
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📋 Abfindung verhandeln und versteuern

1

Abfindungsanspruch und Verhandlungsposition ermitteln

Kein gesetzlicher Anspruch außer: Sozialplan (Betriebsänderung), §1a KSchG (Arbeitgeber bietet Abfindung an bei Kündigung).
Verhandlungsposition stärken: Kündigungsschutzklage einreichen (schafft Verhandlungsdruck), Fehler in Kündigung suchen, Betriebszugehörigkeit und Alter berücksichtigen.
Faustformel: ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Verhandlungsspielraum: 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter).

Praxistipp: Eine eingereichte Kündigungsschutzklage erhöht die Abfindungsbereitschaft des Arbeitgebers massiv – selbst eine schwache Klage kann zu einem guten Vergleich führen. Verhandeln Sie niemals ohne vorherige Klage.

Benötigte Unterlagen

Arbeitsvertrag
Nachweis der Beschäftigungsdauer und Gehaltsregelungen.
Wo bekommen: In Ihren persönlichen Unterlagen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Abfindungsklausel oder einen Verweis auf einen Tarifvertrag enthält – das kann Ihre Verhandlungsposition stärken.
Gehaltsabrechnungen letzte 12 Monate
Nachweis des Bruttomonatsgehalts als Berechnungsgrundlage.
Wo bekommen: In Ihren Unterlagen oder vom Arbeitgeber anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Beziehen Sie alle regelmäßigen Zulagen, Boni und Sonderzahlungen in die Berechnung ein – nicht nur das Grundgehalt.
Klageschrift Arbeitsgericht (ggf.)
Eingereichte Kündigungsschutzklage als Verhandlungsgrundlage.
Wo bekommen: Von Ihrem Anwalt oder beim Arbeitsgericht zur Niederschrift aufgenommen.
Kosten: Keine Gerichtskosten 1. Instanz.
Praxistipp: Reichen Sie die Klage immer fristwahrend ein (3-Wochen-Frist!) – Sie können sie später zurücknehmen, wenn eine Einigung erzielt wird.
🔍 Länder-Hinweis: Abfindungshöhen regional unterschiedlich: In Großstädten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt) sind höhere Abfindungen üblich als in ländlichen Regionen.
Zuständig: Sie selbst / Anwalt / Gewerkschaft
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2

Fünftelregelung für Steuervorteil prüfen

Abfindungen werden nach
§34 EStG begünstigt besteuert wenn: Außerordentliche Einkünfte (Entschädigung für entgangene Einnahmen), Zusammenballung von Einkünften im Zuflussjahr.
Berechnung: 1/5 der Abfindung × 5 = Steuer. Oft
20–40% Steuerersparnis möglich. Steuerberater konsultieren!

Praxistipp: Die Fünftelregelung lohnt sich besonders bei großen Abfindungen. Lassen Sie die Steuerersparnis vorab vom Steuerberater berechnen – das hilft auch bei der Abfindungsverhandlung, da Sie den Nettobetrag besser einschätzen können.

Benötigte Unterlagen

Aufhebungsvertrag mit Abfindungsklausel
Schriftliche Vereinbarung über Abfindungshöhe und Zahlungsmodalitäten.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber vorgelegt oder durch Anwalt/Gericht ausgehandelt.
Muss enthalten: Abfindungshöhe, Zahlungszeitpunkt, Steuerklausel.
Kosten: Kostenlos (erhalten).
Praxistipp: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag immer vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen – einmal unterschrieben sind alle Klagerechte meist verwirkt.
Steuerbescheid Vorjahr
Letzter Einkommensteuerbescheid für Steuerberater-Beratung.
Wo bekommen: Vom Finanzamt per Post oder im Elster-Portal.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bringen Sie den Steuerbescheid zur Steuerberater-Beratung mit – er zeigt Ihr bisheriges Einkommen und hilft bei der Berechnung der optimalen Abfindungsstrategie.
Zuständig: Steuerberater / Finanzamt
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3

Auszahlungszeitpunkt optimieren

Abfindung möglichst in Jahr mit
niedrigem sonstigem Einkommen auszahlen (z.B. nach Jahreswechsel).
Teilzahlung auf 2 Jahre kann Fünftelregelung gefährden – Steuerberater fragen. Ggf. Zahlung in
betriebliche Altersvorsorge (steuer- und sozialversicherungsfrei bis Grenzen).

Praxistipp: Eine Verschiebung der Auszahlung in das Folgejahr (z.B. Januar statt Dezember) kann Tausende Euro Steuern sparen – sprechen Sie das gezielt in der Verhandlung an.

Benötigte Unterlagen

Aufhebungsvertrag
Vereinbarung über Abfindung und Auszahlungszeitpunkt.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber vorgelegt oder durch Anwalt/Gericht ausgehandelt.
Kosten: Kostenlos (erhalten).
Praxistipp: Der Auszahlungszeitpunkt ist oft verhandelbar – ein Arbeitgeber ist häufig bereit, die Zahlung in das Folgejahr zu verschieben.
Vereinbarung über Auszahlungszeitpunkt
Schriftliche Festlegung, wann die Abfindung ausgezahlt wird.
Wo bekommen: Im Aufhebungsvertrag oder als separate Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen – mündliche Absprachen zum Zahlungszeitpunkt sind schwer durchsetzbar.
Zuständig: Steuerberater / Arbeitgeber
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4

Sozialversicherungsrechtliche Folgen prüfen

Abfindung selbst ist sozialversicherungsfrei. Aber: Bei
Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann
ALG-I-Sperrzeit (12 Wochen) drohen! Außerdem:
Ruhen des ALG I wenn Arbeitsverhältnis vor gesetzlicher Kündigungsfrist endet (§158 SGB III). Arbeitsagentur konsultieren.

Praxistipp: Klären Sie vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unbedingt mit der Arbeitsagentur, ob und wie lange eine Sperrzeit droht – das kann deutlich mehr kosten als die Abfindung einbringt.

Benötigte Unterlagen

Aufhebungsvertrag
Vereinbarung über Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber vorgelegt.
Kosten: Kostenlos (erhalten).
Praxistipp: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag von der Arbeitsagentur und einem Anwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben – nur so können Sie alle Konsequenzen abschätzen.
Beratungsgespräch Arbeitsagentur
Persönliche oder telefonische Beratung zur Sperrzeit-Frage.
Wo bekommen: Arbeitsagentur telefonisch (0800 4 5555 00, kostenlos) oder persönlich.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Schildern Sie Ihre Situation anonym und fragen Sie konkret nach möglichen Sperrzeiten – die Beratung ist kostenlos und kann teure Fehler verhindern.
Zuständig: Arbeitsagentur / Steuerberater
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📋 Kündigung erhalten - was tun?

Betriebsbedingte Kündigung (Stellenabbau, Umstrukturierung)Personenbedingte Kündigung (Krankheit, fehlende Eignung)Verhaltensbedingte Kündigung (Pflichtverletzung, Fehlverhalten)
1

Kündigungsschreiben prüfen (Form, Frist, Begründung, Betriebsrat)

Prüfen Sie sofort:
Schriftform (Original-Unterschrift, keine E-Mail/Fax),
Kündigungsfrist eingehalten (gesetzlich 4 Wochen zum 15./Monatsende, § 622 Abs. 1 BGB; bei langjährigen Mitarbeitern gelten verlängerte Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB – 2 Monate nach 5 Jahren, 3 Monate nach 8 Jahren usw. – diese gestaffelten Fristen gelten nur für Arbeitgeber-Kündigungen!),
Kündigungsgrund angegeben (bei Kündigungsschutz: über 10 Mitarbeiter + über 6 Monate Zugehörigkeit),
Betriebsrat ordnungsgemäß angehört (§ 102 BetrVG – häufiger Fehler, macht Kündigung
unwirksam!), bei
Schwerbehinderung (GdB 50+): Integrationsamt-Zustimmung. Lassen Sie
sofort (3 Tage) von Betriebsrat/Anwalt prüfen!

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschreiben (Original)
Das Original-Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber mit Unterschrift.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber übergeben (persönlich, per Einschreiben oder Einwurf).
Was prüfen: Schriftform, Unterschrift, Frist, Begründung, Betriebsrat-Anhörung.
Kosten: Kostenlos (erhalten).
Praxistipp: Lassen Sie die Kündigung SOFORT (innerhalb 3 Tagen) von Betriebsrat oder Anwalt für Arbeitsrecht prüfen – Betriebsrat-Fehler sind häufig und machen Kündigung komplett unwirksam!
🔍 Länder-Hinweis: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt bundesweit einheitlich. Ausnahme: Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeiter (kein Kündigungsschutz). Tarifverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen (regional unterschiedlich).
Zuständig: Sie selbst / Anwalt / Betriebsrat
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2

Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (innerhalb 3 Wochen!)

Bei ungerechtfertigter/formfehlerhafter Kündigung:
Kündigungsschutzklage. WICHTIG:
3 Wochen Frist ab Zugang (§ 4 KSchG) – danach gilt Kündigung als wirksam! Voraussetzungen: Kündigungsschutz (über 10 Mitarbeiter + über 6 Monate Zugehörigkeit), Kündigung sozial ungerechtfertigt/formfehlerhaft. Vorgehen: Anwalt konsultieren (ca. 190 EUR), Klage einreichen,
Güteverhandlung (4-8 Wochen) – oft
Abfindung (ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter/Beschäftigungsjahr).
Keine Gerichtskosten 1. Instanz! Klagen Sie IMMER – in 70% Abfindung!

Benötigte Unterlagen

Kündigungsschutzklage
Formelle Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung.
Wo bekommen: Von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht eingereicht (Sie beauftragen den Anwalt, er erstellt und reicht die Klage ein).
Kosten: Erstberatung ca. 190 EUR + MwSt., oft übernimmt Rechtsschutzversicherung. Keine Gerichtskosten in 1. Instanz!
Frist: Nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung!
Praxistipp: Klagen Sie IMMER bei unrechtfertigter Kündigung – in 70% der Fälle erhalten Sie Abfindung (ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr)!
🔍 Länder-Hinweis: Arbeitsgerichte bundesweit einheitlich. Verfahren überall gleich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten meist ab 3 Monaten Wartezeit.
Zuständig: Arbeitsgericht / Anwalt für Arbeitsrecht
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3

Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen (innerhalb 3 Tagen arbeitslos melden!)

Melden Sie sich sofort bei der Arbeitsagentur (auch bei laufender Klage!). Fristen:
3 Monate VOR Arbeitsende melden – sonst
1 Woche Sperrzeit! Am
1. Tag Arbeitslosigkeit arbeitslos melden – sonst kein ALG I davor! Unterlagen: Kündigungsschreiben, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Lebenslauf,
Arbeitsbescheinigung. ALG-I-Höhe:
60% Netto (mit Kind 67%), Dauer: 12-24 Monate. Melden Sie sich
sofort telefonisch (0800 4 5555 00) – vermeiden Sie Leistungsverluste!

Benötigte Unterlagen

Arbeitsbescheinigung
Wichtigstes Dokument für ALG-I-Antrag mit Job- und Gehaltsdaten.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber (meist zusammen mit Kündigungsschreiben oder Schlusslohnabrechnung). Falls nicht erhalten: Aktiv bei Personalabteilung anfordern!
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Melden Sie sich SOFORT telefonisch bei Arbeitsagentur (Hotline 0800 4 5555 00, kostenlos) – so vermeiden Sie Sperrzeiten und Leistungsverluste!
Kündigungsschreiben
Original-Kündigung vom Arbeitgeber.
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber erhalten.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Falls Sie nur eine Kopie haben, ist das meist auch ausreichend – wichtig ist das Datum und der Kündigungsgrund.
Personalausweis
Ihr gültiger Personalausweis.
Wo bekommen: Immer bei sich haben.
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweis noch gültig ist – bei abgelaufenem Ausweis kann die Bearbeitung verzögert werden.
Sozialversicherungsausweis
Ausweis mit Sozialversicherungsnummer.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Sie können die Nummer auch auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden – ein physischer Ausweis ist nicht zwingend erforderlich.
🔍 Länder-Hinweis: ALG-I-Höhe bundesweit einheitlich (60%/67% des Netto). Bezugsdauer abhängig von Alter und Beitragsjahren (bundesweit gleich).
Zuständig: Arbeitsagentur
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4

Abfindung verhandeln (bei betriebsbedingter Kündigung)

Bei betriebsbedingter Kündigung oft
Abfindung möglich (70-80% erhalten welche).
KEIN automatischer Anspruch (außer Sozialplan/Tarifvertrag). Faustformel:
ca. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Verhandlungsspielraum: 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter je nach Klageposition). Verhandlung: Nicht sofort Aufhebungsvertrag unterschreiben,
Kündigungsschutzklage einreichen (erhöht Position massiv!), in
Güteverhandlung Abfindung verhandeln. Steuer:
Fünftelregelung (spart 20-40%). Verhandeln Sie IMMER – auch bei schwächerer Position ist eine Abfindung möglich!
🔍 Länder-Hinweis: Abfindungshöhen regional unterschiedlich: Großstädte (Berlin, München, Hamburg) oft höhere Abfindungen (starke Gewerkschaften, Betriebsräte). Ländliche Regionen oft niedriger. Gerichtsvergleiche bundesweit ähnlich.
Zuständig: Arbeitgeber / Arbeitsgericht / Anwalt
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Häufige Fragen zu Kündigung & Jobwechsel

Für Kündigung & Jobwechsel werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Kündigungsschreiben (Original), Empfangsbestätigung, Kündigungsbestätigung, Anforderungsschreiben Arbeitszeugnis, Urlaubskonto-Übersicht, Arbeitsmittel-Liste. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf die Kündigungsfrist. Gesetzlich gilt für Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), in der Probezeit nur 2 Wochen. Wichtig: Die gestaffelten verlängerten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB (z.B. 2 Monate nach 5 Jahren, 3 Monate nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit) gelten ausschließlich für Kündigungen durch den Arbeitgeber – Arbeitnehmer kündig
Die Kündigung muss schriftlich mit Original-Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail oder SMS sind unwirksam. Erstellen Sie ein sachliches Schreiben mit Name, Adresse, Datum, Empfänger, eindeutiger Kündigungserklärung (z.B. 'Hiermit kündige ich zum [Datum]'), Bitte um Bestätigung und handschriftlicher Unterschrift. Begründung ist nicht erforderlich.
Ein Vorabgespräch mit dem Vorgesetzten ist optional, aber professionell. Erklären Sie sachlich Ihre Beweggründe und bedanken Sie sich. Wichtig: Das Gespräch ersetzt NICHT die schriftliche Kündigung. Manche Arbeitgeber machen Gegenangebote – überlegen Sie vorher, ob Sie offen dafür sind. Führen Sie das Gespräch erst 1-2 Tage vor Einreichung, um unkontrollierte Verbreitung zu vermeiden.
Übergeben Sie das Kündigungsschreiben persönlich an Personalabteilung oder Geschäftsführung und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen (Datum, Unterschrift). Alternativ: Einschreiben mit Rückschein für gerichtsfesten Nachweis. Wichtig: Der Zugang beim Arbeitgeber zählt, nicht das Absendedatum. Persönliche Übergabe ist am sichersten.
Der Arbeitgeber sollte Ihnen zeitnah eine Kündigungsbestätigung zusenden, die das Enddatum nennt. Prüfen Sie, ob das Datum mit Ihrer Berechnung übereinstimmt. Falls Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten oder das Datum abweicht, haken Sie schriftlich nach. Die Bestätigung ist wichtig für Arbeitsagentur und persönliche Unterlagen.
Sie haben gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO), das Tätigkeiten, Leistung und Verhalten bewertet. Fordern Sie es schriftlich direkt bei Kündigung oder in der Kündigungsfrist an. Der Arbeitgeber hat ca. 2 Wochen Zeit. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Frühzeitige Anforderung ermöglicht Korrekturen bei unzufriedenen Formulierungen.
Ihr Urlaubsanspruch bleibt bei Kündigung vollständig bestehen (§ 7 BUrlG). Klären Sie Resturlaubstage und planen Sie mit der Personalabteilung, wann Sie diese nehmen. Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt (Urlaubsabgeltung) mit der letzten Gehaltsabrechnung. Verzicht darauf ist unwirksam. Urlaub nehmen ermöglicht Zeit für Bewerbungen oder Erholung. Urlaubsberechnung bei unterjährigem Ausscheiden
Erstellen Sie eine vollständige Liste aller erhaltenen Arbeitsmittel: Laptop, Diensthandy, Firmenwagen, Schlüssel, Firmenkreditkarte, Arbeitskleidung, Werkzeuge, etc. Notieren Sie auch Zugänge (E-Mail, Software, VPN, Cloud). Alles muss am letzten Arbeitstag zurückgegeben werden. Sichern Sie vorher wichtige persönliche Kontakte oder Notizen vom Diensthandy.
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