Krankengeld, Kinderkrankengeld, Entgeltfortzahlung – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
Gesundheitliche Anliegen erfordern in Deutschland oft komplexe Antragsverfahren. Für Krankengeld beantragen – Krankengeld, Kinderkrankengeld, Entgeltfortzahlung – führt diese Seite mit 3 Checklisten mit insgesamt 19 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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📋 Krankengeld beantragen
Arbeitsunfähigkeit vom Arzt feststellen lassen
krankschreiben (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU). Die AU wird seit Oktober 2021 elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt (eAU). Sie erhalten eine Bescheinigung für Ihre Unterlagen. Bei Verlängerung: Rechtzeitig vor Ablauf neue AU beim Arzt holen - lückenlose Krankschreibung ist wichtig.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder Facharzt bei Krankheit ab dem 4. Tag.
Wie: Seit Oktober 2021 elektronisch übermittelt (eAU) an Krankenkasse und Arbeitgeber.
Was Sie bekommen: Bescheinigung für eigene Unterlagen.
Inhalt: Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Wichtig: Bei Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf neue AU holen - keine Lücken!
Praxistipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Krankheitstag zusätzlich telefonisch/per E-Mail - auch wenn die AU elektronisch übermittelt wird.
Arbeitgeber über Arbeitsunfähigkeit informieren (erste 6 Wochen)
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (100% Gehalt). Die AU wird elektronisch übermittelt, trotzdem persönlich Bescheid geben (Telefon, E-Mail). Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung und die Krankenkasse übernimmt ab Tag 43 mit Krankengeld.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss dann die
Entgeltbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse übermitteln – ohne diese kann kein Krankengeld berechnet werden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Ihr
Arbeitgeber übermittelt diese
elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse (DTA EEL-Verfahren, Abgabegrund 01) – Sie müssen nichts selbst einreichen.
Inhalt: Angaben zu Ihrem regelmäßigen Brutto- und Nettoarbeitsentgelt, Arbeitszeit, Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie Sozialversicherungsdaten.
Wofür: Die Krankenkasse benötigt die Entgeltbescheinigung, um die Höhe des Krankengelds zu berechnen (70 % Brutto, max. 90 % Netto).
Wichtig: Ohne diese Bescheinigung kann die Krankenkasse nicht auszahlen – es kommt zu Verzögerungen.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arbeitgeber ausdrücklich, die Entgeltbescheinigung
zeitnah zu übermitteln – erfahrungsgemäß ist eine verspätete Entgeltbescheinigung die häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen beim Krankengeld.
Krankenkasse über bevorstehende Lohnfortzahlungsende informieren (nicht zwingend)
Optionale Unterlagen
Wo: Immer bei Ihnen.
Wofür: Telefonnummer der Krankenkasse steht auf der Rückseite, Versichertennummer für Antrag.
Praxistipp: Halten Sie die Karte beim Anruf bei der Krankenkasse bereit - so haben Sie alle Daten griffbereit.
Wofür: Falls die Krankenkasse nachfragt, können Sie Beginn und voraussichtliches Ende der Krankschreibung nennen.
Praxistipp: Nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich beim Telefonat.
Antragsformular der Krankenkasse ausfüllen und einreichen
Antragsformular für Krankengeld zu. Füllen Sie es sorgfältig aus mit persönlichen Daten, Bankverbindung (IBAN), Angaben zum Arbeitsverhältnis und Nebeneinkünften der letzten 12 Monate (wichtig für Krankengeld-Berechnung). Unterschreiben und fristgerecht zurücksenden (Post, E-Mail-Scan oder Online-Portal). Bearbeitungszeit ca. 1-2 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von der Krankenkasse automatisch zugeschickt (spätestens vor Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung).
Inhalt: Persönliche Daten (Name, Adresse, Versichertennummer), Bankverbindung (IBAN für Überweisung), Angaben zum Arbeitsverhältnis (Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn, Arbeitszeit), Angaben zu Nebeneinkünften oder weiteren Arbeitgebern in den letzten 12 Monaten (wichtig für Berechnung).
Wichtig: Unterschreiben und fristgerecht zurücksenden.
Praxistipp: Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen - bei Rückfragen können Sie schnell antworten.
Regelmäßige Folgebescheinigungen beim Arzt abholen (während Krankengeld-Bezug)
lückenlos krankgeschrieben sein. Gehen Sie rechtzeitig vor Ablauf jeder AU zum Arzt und holen Sie eine
Folgebescheinigung ab. Achten Sie darauf, dass keine Lücken entstehen (alte AU endet Freitag, neue AU startet Montag = Lücke!). Lücken unterbrechen das Krankengeld. Wenn Sie gesund werden: Sofort Krankenkasse informieren.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen AU beim Hausarzt/Facharzt.
Wichtig: Lückenlose Krankschreibung - keine Unterbrechungen!
Was passiert: AU wird elektronisch an Krankenkasse übermittelt.
Beispiel Lücke: Alte AU endet Freitag 20.2., neue AU startet Montag 23.2. = Lücke von 2 Tagen (Samstag, Sonntag) → Krankengeld wird unterbrochen!
Praxistipp: Setzen Sie sich eine Erinnerung im Kalender 2-3 Tage vor Ablauf jeder AU - so vergessen Sie nie, rechtzeitig zum Arzt zu gehen.
Krankengeld-Zahlung prüfen und Bescheid aufbewahren
Krankengeld rückwirkend, meist zum Monatsende. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe. Krankengeld: 70% Brutto-Gehalt, max. 90% Netto-Gehalt, begrenzt auf max. 135,63 EUR/Tag (2026). Abzüge: Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), aber keine Krankenversicherung. Prüfen Sie: Stimmt die Höhe? Pünktliche Überweisung? Bewahren Sie Bescheide für Steuererklärung auf.
Optionale Unterlagen
Wann: Per Post nach Bearbeitung (ca. 1-2 Wochen nach Antrag).
Inhalt: Höhe des Krankengelds (70% Brutto, max. 90% Netto, max. 135,63 EUR/Tag 2026), Zahlungszeitraum, Abzüge (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung).
Zahlung: Meist rückwirkend zum Monatsende.
Wichtig: Bewahren Sie alle Bescheide für Steuererklärung auf (Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber Progressionsvorbehalt).
Praxistipp: Krankengeld ist niedriger als Ihr Gehalt - planen Sie Ihre Finanzen und reduzieren Sie ggf. Ausgaben.
Dauer des Krankengeld-Bezugs beachten (maximal 78 Wochen)
78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Nach 78 Wochen endet der Anspruch. Wenn Sie dann noch arbeitsunfähig sind, beantragen Sie: Arbeitslosengeld (ALG I) bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder Bürgergeld bei Bedürftigkeit. Lassen Sie sich 3-6 Monate vor Ende beraten. Stellen Sie Folgeanträge frühzeitig.
Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) prüfen
stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) beantragen. Dabei arbeiten Sie schrittweise wieder mehr (z.B. erst 2h/Tag, dann 4h, dann 6h bis Vollzeit), bleiben aber offiziell krankgeschrieben und erhalten weiterhin Krankengeld. Ihr Arzt erstellt einen Wiedereingliederungsplan, den Arbeitgeber und Krankenkasse genehmigen. Dauer: meist 6 Wochen bis 6 Monate.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erstellen lassen.
Inhalt: Stufenplan (z.B. Woche 1-2: 2 Stunden/Tag, Woche 3-4: 4 Stunden/Tag, etc.), Gesamtdauer (meist 6 Wochen bis 6 Monate), Ziel: Volle Arbeitsfähigkeit.
Genehmigung: Arbeitgeber und Krankenkasse müssen zustimmen.
Wichtig: Sie bleiben offiziell krankgeschrieben und erhalten weiterhin Krankengeld (KEIN Lohn vom Arbeitgeber während Wiedereingliederung).
Bei Scheitern: Sie bleiben weiter krankgeschrieben.
Praxistipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Arzt und Arbeitgeber - so können Sie langsam zurück ins Arbeitsleben finden ohne Überforderung.
Krankengeld in Steuererklärung angeben (Progressionsvorbehalt)
steuerfrei, unterliegt aber dem
Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Krankengeld wird nicht versteuert, erhöht aber Ihren Steuersatz für übriges Einkommen. Sie müssen das Krankengeld in Ihrer Steuererklärung angeben (Anlage N, Zeile 28). Die Krankenkasse schickt Ihnen eine Bescheinigung (automatisch im Frühjahr). Das führt oft zu Steuernachzahlungen (ca. 10-20% des Krankengelds).
Optionale Unterlagen
Wann: Automatisch im Frühjahr für das Vorjahr von der Krankenkasse zugeschickt.
Inhalt: Jahressumme des bezogenen Krankengelds.
Wofür: Eintragen in Einkommensteuererklärung (Anlage N, Zeile 28 oder Anlage Sonstige).
Was passiert: Krankengeld selbst wird nicht versteuert, erhöht aber Ihren persönlichen Steuersatz für übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt).
Folge: Oft Steuernachzahlungen von 10-20% des Krankengelds.
Praxistipp: Legen Sie während Krankengeld-Bezug etwas Geld für eventuelle Steuernachzahlung zurück.
📋 Kinderkrankengeld beantragen (§ 45 SGB V)
Voraussetzungen prüfen
alle erfüllt sind: Sie sind
Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert mit Krankengeldanspruch (Selbstständige nur, wenn sie freiwillig mit Krankengeld versichert sind). Ihr Kind ist ebenfalls
gesetzlich krankenversichert. Das Kind ist
unter 12 Jahre alt (bei Behinderung keine Altersgrenze). Das Kind lebt in Ihrem Haushalt. Im Haushalt ist
keine andere Person, die das Kind beaufsichtigen kann (z. B. nicht erwerbstätiger Partner).
Anzahl der Kinderkrankentage 2026: Je Elternteil 15 Tage/Kind, max. 35 Tage gesamt. Bei Alleinerziehenden: 30 Tage/Kind, max. 70 Tage gesamt. Bei mehreren Kindern gelten die Gesamtobergrenzen. Der Höchstsatz beträgt 135,63 EUR pro Tag.
Ärztliche Bescheinigung beim Kinder- oder Hausarzt einholen
Kinderarzt oder Hausarzt eine
ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ausstellen. Diese ersetzt den früheren 'Kinderkrankenschein'. Der Arzt bestätigt darin die Erkrankung des Kindes und die Notwendigkeit Ihrer Betreuung.
Wichtig: Seit 2022 können Sie die Bescheinigung oft
telefonisch anfordern – Sie müssen nicht mit dem kranken Kind in die Praxis. Fügen Sie auf dem Formular Ihre persönlichen Daten (Name, Versichertennummer, IBAN) ein. Der Arzt füllt den medizinischen Teil aus.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Kinderarzt oder Hausarzt – oft auch telefonisch möglich (kein Praxisbesuch nötig).
Inhalt: Erkrankung des Kindes, voraussichtliche Pflegedauer, Bestätigung der Betreuungsnotwendigkeit.
Elternteil füllt aus: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, IBAN, Adresse.
Praxistipp: Fragen Sie beim Anruf in der Praxis direkt nach, ob eine telefonische Ausstellung möglich ist – spart Zeit und schont das kranke Kind.
Arbeitgeber informieren und der Arbeit fernbleiben
Arbeitgeber unverzüglich (am ersten Fehltag) über die Erkrankung Ihres Kindes und dass Sie zu Hause bleiben müssen. Schicken Sie eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung.
Wichtig: Anders als beim Erwachsenen-Krankengeld gibt es keine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Kinderkrankheit – Sie erhalten direkt Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss dafür die
Entgeltbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse übermitteln – ohne diese kann kein Kinderkrankengeld berechnet werden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Ihr
Arbeitgeber übermittelt diese
elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse (DTA EEL-Verfahren, Abgabegrund 02) – Sie müssen nichts selbst einreichen.
Inhalt: Angaben zu Ihrem regelmäßigen Brutto- und Nettoarbeitsentgelt, Arbeitszeit, Beginn der Freistellung sowie Sozialversicherungsdaten.
Wofür: Die Krankenkasse benötigt die Entgeltbescheinigung, um die Höhe des Kinderkrankengelds zu berechnen (90 % des Nettoarbeitsentgelts).
Wichtig: Ohne diese Bescheinigung kann die Krankenkasse nicht auszahlen – es kommt zu Verzögerungen.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arbeitgeber ausdrücklich, die Entgeltbescheinigung
zeitnah zu übermitteln. Fragen Sie nach 1–2 Wochen bei der Krankenkasse nach, ob die Bescheinigung eingegangen ist.
Optionale Unterlagen
Wofür: Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber über die Erkrankung des Kindes.
Praxistipp: Schicken Sie die Kopie per E-Mail oder Foto – das geht schnell und ist ausreichend.
Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse einreichen
ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein – viele Kassen bieten dafür ein
Online-Portal, eine App oder die Möglichkeit zum Hochladen als Foto/Scan. Alternativ per Post oder in einer Filiale.
Hinweis für beide Elternteile: Wenn beide Elternteile abwechselnd das Kind betreuen, reicht jeder separat bei seiner eigenen Krankenkasse ein.
Benötigte Unterlagen
Einreichen: Per Online-Portal/App (Foto oder Scan), per Post oder persönlich.
Praxistipp: Nutzen Sie das Online-Portal Ihrer Krankenkasse – schnellste und einfachste Methode. Die meisten Kassen haben eine App mit Upload-Funktion.
Auszahlung prüfen und verbleibende Anspruchstage im Blick behalten
Höhe 2026: 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 EUR pro Tag. Prüfen Sie die Auszahlung auf Richtigkeit. Halten Sie Ihre verbleibenden Anspruchstage im Blick:
15 Tage pro Kind (Alleinerziehende: 30 Tage),
maximal 35 Tage gesamt (Alleinerziehende: 70 Tage). Sind alle Tage aufgebraucht, können Sie ggf.
unbezahlten Urlaub beim Arbeitgeber beantragen (§ 45 Abs. 5 SGB V).
Optionale Unterlagen
Wann: Nach Bearbeitung durch die Krankenkasse (wenige Tage bis 1 Woche).
Aufbewahren: Ja – für Steuererklärung (Kinderkrankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt).
Praxistipp: Prüfen Sie die Höhe: 90% Netto, max. 135,63 EUR/Tag. Bei Abweichungen sofort die Krankenkasse kontaktieren.
📋 Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme (§ 45 Abs. 1a SGB V)
Voraussetzungen und Besonderheiten kennen
stationärer Mitaufnahme greift, wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten und dort mit aufgenommen werden.
Voraussetzungen: Sie sind gesetzlich krankenversichert mit Krankengeldanspruch. Ihr Kind ist unter 12 Jahre (bei Behinderung keine Altersgrenze). Die Mitaufnahme ist aus
medizinischen Gründen notwendig (bei Kindern unter 9 Jahren gilt dies automatisch als erfüllt). Ihnen fällt dadurch Arbeitsentgelt aus.
Wichtige Besonderheiten: Es gibt
keine Tagesbegrenzung – der Anspruch gilt so lange wie der stationäre Aufenthalt medizinisch notwendig ist. Die Tage werden
nicht auf die regulären 15 Kinderkrankengeld-Tage angerechnet. Die Leistung läuft parallel und unabhängig vom regulären Kinderkrankengeld.
Mitaufnahme im Krankenhaus anmelden und bestätigen lassen
Krankenhausaufnahme als Begleitperson an. Das Krankenhaus nimmt Sie als Begleitperson stationär mit auf und dokumentiert dies.
Wichtig: Das Krankenhaus muss die Mitaufnahme als
medizinisch notwendig bestätigen (Ausnahme: bei Kindern unter 9 Jahren gilt dies automatisch). Bitten Sie das Krankenhaus ausdrücklich um eine
schriftliche Bestätigung der stationären Mitaufnahme mit Datum, Dauer und Begründung – Sie brauchen diese für den Antrag bei der Krankenkasse. Das Krankenhaus verständigt in der Regel selbst die Krankenkasse, trotzdem sollten Sie selbst tätig werden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Direkt beim Krankenhaus, Aufnahme-Büro oder Stationsarzt.
Inhalt: Name des Kindes, Name der Begleitperson, Aufnahmedatum, voraussichtliche Dauer, Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit (bei Kind unter 9 Jahren nicht zwingend notwendig).
Praxistipp: Fragen Sie beim Einzug auf die Station sofort nach dieser Bescheinigung – manche Krankenhäuser stellen sie erst nach Entlassung aus, was die Zahlung verzögert.
Arbeitgeber sofort informieren
Arbeitgeber unverzüglich über die stationäre Mitaufnahme und dass Sie deshalb der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitgeber muss die
Entgeltbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse übermitteln – ohne diese kann kein Kinderkrankengeld berechnet werden. Je früher Sie Bescheid geben, desto schneller läuft die Zahlung an.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Ihr
Arbeitgeber übermittelt diese
elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse (DTA EEL-Verfahren, Abgabegrund 02) – Sie müssen nichts selbst einreichen.
Inhalt: Angaben zu Ihrem regelmäßigen Brutto- und Nettoarbeitsentgelt, Arbeitszeit, Beginn der Freistellung sowie Sozialversicherungsdaten.
Wofür: Die Krankenkasse benötigt die Entgeltbescheinigung, um die Höhe des Kinderkrankengelds zu berechnen (90 % des Nettoarbeitsentgelts).
Wichtig: Ohne diese Bescheinigung kann die Krankenkasse nicht auszahlen – es kommt zu Verzögerungen.
Praxistipp: Bitten Sie Ihren Arbeitgeber ausdrücklich, die Entgeltbescheinigung
zeitnah zu übermitteln. Fragen Sie nach 1–2 Wochen bei der Krankenkasse nach, ob die Bescheinigung eingegangen ist – erfahrungsgemäß ist eine verspätete Entgeltbescheinigung die häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen.
Optionale Unterlagen
Praxistipp: Foto per E-Mail oder WhatsApp reicht in der Regel – Arbeitgeber brauchen nur eine Information, kein Original.
Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse stellen
Krankenhausbestätigung bei Ihrer eigenen Krankenkasse ein – möglichst zeitnah, nicht erst nach der Entlassung. Viele Kassen bieten Online-Upload, App oder Fax an.
Höhe: 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 EUR pro Tag (2026). Die Zahlung läuft für die
gesamte Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme – ohne Tageslimit.
Benötigte Unterlagen
Einreichen: Online, per App, per Post oder Fax bei der eigenen Krankenkasse.
Praxistipp: Reichen Sie bereits während des Krankenhausaufenthalts ein – nicht erst nach Entlassung. So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen.
Auszahlung prüfen und Bescheid für Steuererklärung aufbewahren
90 % des Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 EUR/Tag (2026). Das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme ist wie reguläres Kinderkrankengeld
steuerfrei, unterliegt aber dem
Progressionsvorbehalt – es erhöht also Ihren Steuersatz für sonstiges Einkommen. Geben Sie es daher in der Steuererklärung an (Anlage N). Die Krankenkasse schickt Ihnen im Frühjahr eine Bescheinigung. Bewahren Sie alle Bescheide auf.
Optionale Unterlagen
Aufbewahren: Ja – für Steuererklärung.
Praxistipp: Legen Sie etwas Geld für eventuelle Steuernachzahlung zurück (Progressionsvorbehalt kann ca. 10–20% des bezogenen Kinderkrankengelds als Nachzahlung auslösen).