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Heiraten & Eheschließung – Schritt-für-Schritt Anleitung

Standesamt, Dokumente, Namensänderung

✅ 36 Schritte📋 6 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
36
Schritte
6
Checklisten
2026
Aktualisiert

Standesamt, Dokumente, Namensänderung – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

HeiratHochzeitStandesamtEheschließungTrauung

Das Familienleben in Deutschland ist von behördlichen Meilensteinen begleitet. Für Heiraten & Eheschließung – Standesamt, Dokumente, Namensänderung – führt diese Seite mit 6 Checklisten mit insgesamt 36 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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Haken setzen, Unterlagen fotografieren, Fortschritt speichern, Bericht herunterladen – auch offline. Keine Anmeldung nötig.

📋 Eheschließung beim Standesamt anmelden

1

Standesamt wählen (Wohnort oder Wunsch-Trauort)

Sie können an
jedem Standesamt in Deutschland heiraten. (1)
Wohnort-Standesamt: Einfachster, günstiger, kürzere Wartezeiten. (2)
Wunsch-Standesamt (Schloss, Strand, Berggipfel): Aufpreis 100-500 EUR, längere Wartezeiten (bis 12 Monate). Anmeldung meist am Wohnort (auch wenn woanders Trauung). Kosten: Anmeldung 40-80 EUR, Trauung 50-100 EUR (Wohnort) oder 150-500 EUR (besonderer Ort). Samstag: +50-100 EUR.
🔍 Länder-Hinweis: Kosten und Wartezeiten unterschiedlich: Große Städte (München, Hamburg, Berlin) oft 3-6 Monate Wartezeit, ländliche Standesämter 4-8 Wochen. Bayern und Hessen erlauben Trauungen an vielen besonderen Orten (Berge, Schlösser), Nordrhein-Westfalen oft nur im Standesamt selbst.
Zuständig: Sie selbst
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2

Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren (6 Monate vorher)

Anmeldung der Eheschließung ist Pflicht, muss persönlich erfolgen. Termin vereinbaren:
Mind. 6 Monate vor Hochzeit (beliebte Standesämter 9-12 Monate), online/telefonisch.
Beide Partner müssen erscheinen! Fristen: Anmeldung max. 6 Monate gültig, Trauung frühestens 4 Wochen nach Anmeldung (Prüfungszeit). Vorab telefonisch klären, welche Unterlagen nötig (variiert je nach Situation).

Optionale Unterlagen

Anmeldeformular zur Eheschließung
Anmeldeformular zur Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt - wird meist beim Anmeldetermin direkt gemeinsam mit dem Standesbeamten ausgefüllt. Kann manchmal auch vorab online heruntergeladen werden.
Kosten: Kostenlos (im Rahmen der Anmeldegebühr 40-80 EUR).
Praxistipp: Das Formular wird normalerweise gemeinsam mit dem Standesbeamten ausgefüllt - Sie müssen es nicht vorab besorgen. Bei manchen Standesämtern kann es aber vorab online ausgefüllt werden, um Zeit zu sparen.
🔍 Länder-Hinweis: Terminvereinbarung Anmeldung: Ländlich 2-4 Wochen Wartezeit, Großstadt 6-16 Wochen Wartezeit. Beliebte Standesämter (München Altes Rathaus, Hamburg Hafen, Schloss Charlottenburg Berlin) oft 9-12 Monate Vorlauf nötig.
Zuständig: Standesamt
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3

Erforderliche Unterlagen zusammenstellen und vorbereiten

Benötigte Unterlagen (beide Partner): (1) Personalausweis/Reisepass (Original), (2)
Erweiterte Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt, <14 Tage, 5-10 EUR), (3)
Beglaubigte Geburtenregister-Abschrift (Standesamt Geburtsort, <6 Monate, 10-12 EUR - NICHT Geburtsurkunde!). Bei
Geschiedenen: (4) Rechtskräftiges Scheidungsurteil. Bei
Verwitwung: (5) Sterbeurkunde. Bei
ausländischem Partner: (6) Ehefähigkeitszeugnis + (7) Übersetzung (vereidigte, 50-150 EUR), ggf. (8) Befreiung (OLG, 2-4 Monate, 50-100 EUR).

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Gültiger deutscher Personalausweis (Original).
Wo bekommen: Immer dabei haben.
Praxistipp: Bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung mitbringen.
Erweiterte Meldebescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung mit Wohnort, Familienstand und Staatsangehörigkeit.
Wo bekommen: Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts.
Gültig: Nicht älter als 14 Tage.
Kosten: 5-10 EUR.
Dauer: Sofort oder 1-2 Werktage.
Praxistipp: Holen Sie diese kurz vor dem Anmeldetermin - sie ist nur 14 Tage gültig!
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Offizielles Dokument vom Standesamt des Geburtsortes - NICHT die einfache Geburtsurkunde!
Wo bekommen: Standesamt Ihres Geburtsortes (per Post oder persönlich).
Gültig: Nicht älter als 6 Monate.
Kosten: 10-12 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen per Post.
Praxistipp: Bestellen Sie die Abschrift frühzeitig - nennen Sie explizit 'für Eheschließung' beim Standesamt.

Optionale Unterlagen

Reisepass
Alternative zum Personalausweis. Gültiger deutscher Reisepass (Original) plus aktuelle Meldebescheinigung.
Praxistipp: Mit Personalausweis ist es einfacher - die Meldebescheinigung ist ein Extra-Schritt.
Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Nur bei Geschiedenen. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vom Familiengericht.
Wo bekommen: Original vom eigenen Familiengericht nach Scheidung.
Wichtig: Muss rechtskräftig sein (mit Stempel).
Praxistipp: Bewahren Sie das Original sicher auf - Sie brauchen es für alle zukünftigen Ehen.
Sterbeurkunde
Nur bei Verwitweten. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Wo bekommen: Standesamt des Sterbeortes.
Kosten: 10-12 EUR pro Exemplar.
Praxistipp: Bestellen Sie mehrere Exemplare - Sie benötigen diese für verschiedene Behördengänge.
Ehefähigkeitszeugnis
Nur bei ausländischem Partner. Bestätigung aus dem Heimatland, dass keine Ehehindernisse bestehen (keine bestehende Ehe, Mindestalter erreicht).
Wo bekommen: Standesamt oder Botschaft des Heimatlandes.
Kosten: 20-100 EUR.
Dauer: 2 Wochen bis 3 Monate.
Wichtig: Übersetzung durch vereidigten Übersetzer erforderlich (50-150 EUR).
Praxistipp: Kontaktieren Sie die Botschaft 6 Monate vorher - die Beschaffung dauert oft lange!
Beglaubigte Übersetzung
Nur bei ausländischen Dokumenten. Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen durch vereidigten Übersetzer.
Wo bekommen: Vereidigter Übersetzer (Liste beim Gericht oder online).
Kosten: 50-150 EUR pro Dokument.
Dauer: 1-2 Wochen.
Praxistipp: Achten Sie auf den Stempel 'beglaubigte Übersetzung' - einfache Übersetzungen werden nicht akzeptiert.
🔍 Länder-Hinweis: Anforderungen variieren leicht: Bayern und Baden-Württemberg verlangen oft zusätzliche Nachweise (z.B. Taufbescheinigung bei kirchlicher Vorehe). NRW und Berlin meist unkomplizierter.
Zuständig: Sie selbst
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4

Bei ausländischem Partner: Ehefähigkeitszeugnis besorgen

Bei
ausländischem Partner:
Ehefähigkeitszeugnis (CNI) meist benötigt. Bestätigt: Keine Ehehindernisse (keine bestehende Ehe, Mindestalter erreicht). Beschaffung: Beim Standesamt/Botschaft des Heimatlandes, Dauer 2 Wochen - 3 Monate, Kosten 20-100 EUR,
Übersetzung (vereidigte, 50-150 EUR), ggf. Apostille (10-50 EUR). Alternative:
Befreiung beim OLG beantragen (wenn Beschaffung unmöglich, 2-4 Monate, 50-100 EUR). Frühzeitig klären (6-9 Monate vorher)!

Benötigte Unterlagen

Ehefähigkeitszeugnis
Certificate of No Impediment (CNI) - Bestätigung aus dem Heimatland, dass keine Ehehindernisse bestehen.
Wo bekommen: Standesamt oder Botschaft des Heimatlandes in Deutschland.
Kosten: 20-100 EUR.
Dauer: 2 Wochen bis 3 Monate (je nach Land).
Wichtig: Übersetzung durch vereidigten Übersetzer erforderlich (50-150 EUR).
Praxistipp: Kontaktieren Sie die Botschaft mindestens 6 Monate vor der Hochzeit - die Beschaffung dauert oft sehr lange!
Beglaubigte Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses
Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses durch vereidigten Übersetzer.
Wo bekommen: Vereidigter Übersetzer (Liste beim Amtsgericht oder online).
Kosten: 50-150 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen.
Praxistipp: Achten Sie auf den Stempel 'beglaubigte Übersetzung' - einfache Übersetzungen werden nicht akzeptiert.

Optionale Unterlagen

Apostille
Falls vom Standesamt verlangt. Internationale Beglaubigung für ausländische Dokumente.
Wo bekommen: Vom ausstellenden Land (meist Außenministerium oder zuständige Behörde).
Kosten: 10-50 EUR.
Dauer: 1-3 Wochen.
Praxistipp: Fragen Sie beim Standesamt, ob eine Apostille nötig ist - nicht alle Länder verlangen sie.
Befreiungsbescheid des Oberlandesgerichts
Alternative zum Ehefähigkeitszeugnis. Befreiung von der Pflicht zur Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses, wenn Beschaffung unmöglich oder unzumutbar ist (z.B. bei Kriegsländern).
Wo bekommen: Oberlandesgericht des Standesamts-Bezirks.
Kosten: 50-100 EUR.
Dauer: 2-4 Monate.
Praxistipp: Beantragen Sie die Befreiung nur, wenn die Beschaffung des Ehefähigkeitszeugnisses wirklich unmöglich ist - das OLG prüft genau!
🔍 Länder-Hinweis: Oberlandesgerichte: Zuständigkeit nach Standesamt-Bezirk (z.B. OLG München für Bayern, OLG Köln für NRW). Bearbeitungszeiten: 2-4 Monate, Kosten 50-100 EUR.
Zuständig: Botschaft des Heimatlandes, vereidigter Übersetzer, OLG
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5

Anmeldetermin wahrnehmen und Unterlagen einreichen

Zum Anmeldetermin
beide Partner persönlich erscheinen. Ablauf (30-60 Min.): (1) Identitätsprüfung, (2) Unterlagen einreichen, (3) Fragebogen ausfüllen, (4)
Ehename wählen: Beide behalten Namen, einer nimmt anderen an, oder Doppelname (nur einer darf Doppelnamen!). (5) Prüfung Ehefähigkeit (2-4 Wochen), (6) Trautermin vereinbaren. Bei fehlenden Unterlagen: Nachreichen. Nach Anmeldung: Bestätigung + Trautermin fest buchen.
Wichtig bei Doppelnamen (§1355 BGB): Nur einer der Ehepartner darf einen echten Doppelnamen als Ehenamen führen. Der andere Partner nimmt dann den Ehenamen an (ohne Doppelname). Häufiges Missverständnis: Beide Partner können NICHT gleichzeitig beide Namen als Ehenamen tragen.

Benötigte Unterlagen

Alle unter Schritt 3 genannten Unterlagen
Personalausweis, erweiterte Meldebescheinigung, beglaubigte Geburtenregister-Abschrift - jeweils für beide Partner.
Wichtig: Bringen Sie alle Originale mit. Bei Scheidung: Rechtskräftiges Scheidungsurteil. Bei ausländischem Partner: Ehefähigkeitszeugnis + Übersetzung.
Praxistipp: Legen Sie alle Unterlagen geordnet in einer Mappe bereit - das spart Zeit beim Termin.
Zuständig: Standesamt
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6

Trautermin vereinbaren (4-6 Wochen nach Anmeldung)

Nach Anmeldung + Prüfung (ländlich 3-4 Wochen, Großstadt 5-8 Wochen)
Trautermin verbindlich vereinbaren. Fristen: Frühestens 4 Wochen nach Anmeldung, spätestens 6 Monate (danach ungültig).
Terminwahl: Mo-Fr 50-100 EUR, Samstag +50-150 EUR, Sonntag/Feiertag +100-300 EUR. Beliebte Termine (Valentinstag, Silvester, Schnapszahlen) 12+ Monate ausgebucht. Dauer: Standard 20-30 Min., mit Rede/Musik 45-60 Min.
🔍 Länder-Hinweis: Samstags-Trauungen: In Bayern und Baden-Württemberg Standard (ca. 50% aller Trauungen), in Berlin/NRW seltener (höherer Aufpreis). Kosten Samstag: +50-150 EUR je nach Standesamt.
Zuständig: Standesamt
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7

Optional: Trauzeugen benennen (in Deutschland nicht mehr Pflicht)

Trauzeugen in Deutschland seit 1998 rechtlich NICHT mehr erforderlich (freiwillig). Mind. 18 Jahre alt, mit Personalausweis, unterschreiben im Trauregister. Anzahl: Meist 2 (einer pro Partner), manche Standesämter bis 6. Wichtig: Beim Standesamt nachfragen, ob erlaubt (manche lehnen ab). Bei
katholischer Trauung: 2 Trauzeugen Pflicht! Bei evangelisch: Freiwillig.

Optionale Unterlagen

Personalausweis der Trauzeugen
Nur wenn Trauzeugen gewünscht. Gültiger Personalausweis oder Reisepass jedes Trauzeugen zur Identitätsprüfung.
Wichtig: Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Praxistipp: Erinnern Sie Ihre Trauzeugen daran, den Ausweis zur Trauung mitzubringen - ohne Ausweis können sie nicht als Trauzeugen unterschreiben.
Zuständig: Sie selbst und Trauzeugen
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8

Gebühren bezahlen (Anmeldung 40-80 EUR, Trauung 50-150 EUR)

Gebühren (bundesweit unterschiedlich):
Anmeldung 40-80 EUR,
Trauung Werktag 50-100 EUR,
Samstag 100-200 EUR (+50-100 EUR),
außerhalb Standesamt (Schloss, Strand) 150-500 EUR,
zusätzliche Leistungen (Rede, Musik) +50-200 EUR. Beispiel: Anmeldung 60 + Samstag 120 = 180 EUR (Minimum) oder Anmeldung 70 + Schloss 350 + Rede 100 = 520 EUR. Bezahlung vor Ort (bar/EC-Karte) oder Vorauszahlung.

Benötigte Unterlagen

Zahlungsbeleg
Quittung über gezahlte Anmeldegebühr und Trauungsgebühr.
Wo bekommen: Vom Standesamt nach Bezahlung ausgestellt.
Kosten: Anmeldung 40-80 EUR, Trauung 50-150 EUR (je nach Standesamt und Tag).
Praxistipp: Bewahren Sie die Quittungen auf - sie können für steuerliche Zwecke relevant sein.
🔍 Länder-Hinweis: Kosten unterschiedlich: Bayern/Baden-Württemberg oft höher (Samstags-Trauung 150-250 EUR), Berlin/Brandenburg günstiger (100-150 EUR). Schloss-Trauungen: Bayern 300-500 EUR, NRW meist nicht möglich (nur im Standesamt).
Zuständig: Standesamt
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📋 Nach der Hochzeit: Namensänderung und Dokumente aktualisieren

1

Heiratsurkunde beim Standesamt abholen und mehrere Exemplare bestellen

Nach Trauung
Heiratsurkunde erhalten (beglaubigte Abschrift aus Eheregister). Benötigt für
alle Namensänderungen und Behördengänge. Abholung meist direkt nach Trauung oder per Post. Erste Urkunde im Preis enthalten, weitere 10-12 EUR/Stück. Bestellen Sie
mind. 5-10 Exemplare (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenkasse, Bank, Versicherungen). Bewahren Sie 2 Exemplare als Reserve auf.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister - offizieller Nachweis Ihrer Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt direkt nach der Trauung oder per Post wenige Tage später.
Kosten: Erste Urkunde im Trauungspreis enthalten, weitere Exemplare je 10-12 EUR.
Praxistipp: Bestellen Sie direkt 8-10 Exemplare - Sie benötigen sie für Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenkasse, Bank, Versicherungen und weitere Behördengänge. Bewahren Sie 2 Exemplare als Reserve auf!
Zuständig: Standesamt
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2

Personalausweis mit neuem Namen beantragen (falls Namensänderung)

Bei
Namensänderung neuen Personalausweis beantragen. Keine gesetzliche Frist, aber empfohlen innerhalb 4 Wochen. Termin beim
Bürgeramt, Heiratsurkunde + alten Ausweis + Passfoto mitbringen. Kosten: 46 EUR (ab 24 J.), 27,60 EUR (unter 24 J.). Bearbeitungszeit 3-6 Wochen. Alter Ausweis wird eingezogen. Bei Reise: Vorläufigen Ausweis beantragen (10 EUR). Nach Flitterwochen beantragen, falls mit altem Namen gebucht!

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Original mitbringen.
Praxistipp: Das Bürgeramt behält die Heiratsurkunde oft ein - bestellen Sie deshalb mehrere Exemplare beim Standesamt.
Alter Personalausweis
Ihr bisheriger Personalausweis mit altem Namen.
Wichtig: Wird eingezogen und entwertet.
Praxistipp: Falls Sie in der Wartezeit verreisen möchten, beantragen Sie einen vorläufigen Personalausweis (10 EUR, sofort ausgestellt).
Passfoto
Biometrisches Passfoto im Format 35x45mm.
Wo bekommen: Fotograf oder Fotoautomat.
Kosten: 5-15 EUR.
Praxistipp: Machen Sie mehrere Passfotos - Sie brauchen sie auch für Reisepass und Führerschein.
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeiten: Großstädte 4-8 Wochen, ländliche Regionen 3-4 Wochen. Kosten bundesweit einheitlich.
Zuständig: Bürgeramt
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3

Reisepass mit neuem Namen beantragen (falls vorhanden und Namensänderung)

Bei
Namensänderung neuen Reisepass beantragen. Wichtig: Bei Flugbuchung mit altem Namen
nach Reise beantragen (Fluggesellschaften akzeptieren nur Namen bei Buchung!). Termin beim
Bürgeramt, Heiratsurkunde + alten Pass + Personalausweis + Passfoto. Kosten:
70 EUR (32 Seiten, ab 24 J.),
92 EUR (48 Seiten, ab 24 J.). Bearbeitungszeit 4-6 Wochen, Express +32 EUR. Alter Pass wird entwertet zurückgegeben. Nach Flitterwochen beantragen!

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Original mitbringen.
Praxistipp: Bestellen Sie mehrere Exemplare beim Standesamt - Sie brauchen sie für verschiedene Behördengänge.
Alter Reisepass
Ihr bisheriger Reisepass mit altem Namen.
Wichtig: Wird entwertet (durchlocht) und Ihnen zurückgegeben.
Praxistipp: Bewahren Sie den alten Pass auf - er enthält wichtige Visa und kann als Nachweis alter Reisen dienen.
Personalausweis
Aktueller Personalausweis zur Identitätsprüfung.
Praxistipp: Falls Sie Personalausweis und Reisepass gleichzeitig beantragen, nutzen Sie denselben Termin beim Bürgeramt - so sparen Sie Zeit.
Passfoto
Biometrisches Passfoto im Format 35x45mm.
Wo bekommen: Fotograf oder Fotoautomat.
Kosten: 5-15 EUR.
Praxistipp: Sie können dasselbe Foto wie für den Personalausweis verwenden.
Zuständig: Bürgeramt / Passbehörde
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4

Führerschein ummelden (falls Namensänderung)

Bei
Namensänderung Führerschein ummelden. Keine Frist, aber empfohlen (falscher Name kann bei Polizeikontrolle/Autovermietung Probleme geben).
Führerscheinstelle/Bürgeramt: Heiratsurkunde + alten Führerschein + Personalausweis + Passfoto mitbringen. Kosten: 25-40 EUR. Bearbeitungszeit 2-4 Wochen. Bei alten Führerscheinen (vor 1999) direkt auf EU-Führerschein umschreiben (Pflicht bis 2033). Bei Personalausweis-Termin gleich miterledigen!

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Original mitbringen.
Praxistipp: Bestellen Sie mehrere Exemplare beim Standesamt.
Alter Führerschein
Ihr bisheriger Führerschein mit altem Namen.
Wichtig: Wird eingezogen oder entwertet.
Praxistipp: Bei alten Führerscheinen (rosa/grauer Lappen vor 1999) nutzen Sie die Gelegenheit und lassen ihn direkt auf den neuen EU-Führerschein umschreiben - das ist bis 2033 ohnehin Pflicht.
Personalausweis
Aktueller Personalausweis zur Identitätsprüfung.
Praxistipp: Viele Bürgerämter bieten alle Ummeldungen an einem Termin an - erledigen Sie Personalausweis und Führerschein gleichzeitig.
Passfoto
Biometrisches Passfoto im Format 35x45mm.
Wo bekommen: Fotograf oder Fotoautomat.
Kosten: 5-15 EUR.
Praxistipp: Sie können dasselbe Foto wie für Personalausweis und Reisepass verwenden.
🔍 Länder-Hinweis: Zuständigkeit unterschiedlich: In manchen Städten Führerscheinstelle, in anderen Bürgeramt. Kosten: 25-40 EUR je nach Stadt.
Zuständig: Führerscheinstelle oder Bürgeramt
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5

Krankenkasse über Heirat informieren (Familienversicherung prüfen)

Krankenkasse über Heirat informieren.
Familienversicherung prüfen: Partner mit geringem Einkommen (max. 565 EUR/Monat (1/7 der Bezugsgröße West 2026 = 3.955 EUR, §10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Bei Minijob (geringfügige Beschäftigung): bis zur Minijobgrenze (603 EUR/Monat) versicherungsfrei.) kann
beitragsfrei mitversichert werden (spart ca. 200 EUR/Monat = 2.400 EUR/Jahr!). Voraussetzung: Ehepartner gesetzlich versichert. Bei privater Versicherung nicht möglich. Heiratsurkunde an Krankenkasse schicken, Antrag auf Familienversicherung stellen. Heirat ändert NICHT automatisch Versicherung – aktiv werden! Riesiger Sparvorteil!

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Kopie genügt meist, manche Krankenkassen verlangen Original.
Praxistipp: Schicken Sie die Heiratsurkunde per E-Mail oder über das Online-Portal Ihrer Krankenkasse - das geht schneller als per Post.

Optionale Unterlagen

Einkommensnachweise
Nur bei Antrag auf Familienversicherung. Nachweise über das Einkommen beider Partner (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Einkommenssteuerbescheid).
Wo bekommen: Arbeitgeber oder Finanzamt.
Praxistipp: Die Familienversicherung ist möglich bei Einkommen unter 565 EUR/Monat (ab 01.01.2026; bei Minijob: 603 EUR/Monat) - prüfen Sie, ob Sie davon profitieren können und sparen Sie bis zu 2.400 EUR/Jahr!
Zuständig: Krankenkasse
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6

Arbeitgeber informieren und Steuerklasse wählen

Arbeitgeber über Heirat informieren: Heiratsurkunde vorlegen, bei Namensänderung schriftlich mitteilen.
Steuerklasse wählen: (1)
IV/IV (Standard): Fair bei ähnlichem Einkommen, (2)
III/V: Maximales Netto bei großem Einkommensunterschied, aber Nachzahlung möglich (1.000-5.000 EUR!), (3)
IV/IV mit Faktor: Genaueste Berechnung. Nutzen Sie
Steuerklassen-Rechner (bmf-steuerrechner.de)! Bei Kinderwunsch: III/V erhöht Elterngeld (6-12 Monate vor Schwangerschaft wechseln).

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Kopie genügt meist.
Praxistipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schnell - die Steuerklasse wird automatisch über das Finanzamt angepasst, aber bei Namensänderung müssen Sie aktiv werden.

Optionale Unterlagen

Schriftliche Mitteilung über Namensänderung
Nur bei Namensänderung. Schriftliche Information an die Personalabteilung über Ihren neuen Namen.
Praxistipp: Legen Sie eine Kopie der Heiratsurkunde bei - so hat Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Nachweis.
Steuerklassenwechsel-Formular
Optional. Formular zum Wechsel der Steuerklasse (z.B. von IV/IV zu III/V).
Wo bekommen: Finanzamt oder online über ELSTER.
Praxistipp: Nutzen Sie UNBEDINGT den Steuerklassen-Rechner des Finanzamts (bmf-steuerrechner.de) BEVOR Sie wechseln - so vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Steuernachzahlung! Wechsel ist jederzeit möglich.
Zuständig: Arbeitgeber, Personalabteilung und Finanzamt
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7

Bank über Namensänderung und Heirat informieren

Bank über Heirat informieren: Namensänderung auf Konten, Kreditkarten, Depots.
Freistellungsauftrag anpassen (als Ehepaar 2.000 EUR statt 1.000 EUR steuerfrei). Heiratsurkunde vorlegen, Namensänderung beantragen, neue Karten erhalten (1-2 Wochen). Optional:
Gemeinschaftskonto eröffnen (ODER-Konto empfohlen). Wichtig: Daueraufträge/Lastschriften NICHT automatisch angepasst – Zahlungspartner informieren! Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben, Einzelkonten für private Ausgaben behalten.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung und ggf. Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Je nach Bank Kopie oder Original erforderlich.
Praxistipp: Viele Banken akzeptieren mittlerweile auch einen Upload über das Online-Banking - fragen Sie nach, um sich den Gang zur Filiale zu sparen.

Optionale Unterlagen

Formular Namensänderung
Nur bei Namensänderung. Antrag auf Änderung des Namens auf Konten, Kreditkarten und Depots.
Wo bekommen: Bei Ihrer Bank in der Filiale oder zum Download im Online-Banking.
Dauer: 1-2 Wochen bis neue Karten eintreffen.
Praxistipp: Prüfen Sie alle Daueraufträge und Lastschriften - diese werden NICHT automatisch angepasst. Informieren Sie Zahlungspartner über den neuen Namen!
Formular Gemeinschaftskonto-Eröffnung
Optional. Antrag auf Eröffnung eines gemeinsamen Kontos für Haushaltskasse.
Wo bekommen: Bei Ihrer Bank oder online.
Praxistipp: Wählen Sie ein ODER-Konto (jeder darf einzeln verfügen) statt UND-Konto (beide müssen gemeinsam unterschreiben) - das ist im Alltag viel praktischer. Überweisen Sie monatlich einen festen Betrag aufs Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben, behalten Sie aber Ihre Einzelkonten für private Ausgaben.
Zuständig: Bank
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8

Versicherungen über Heirat informieren und zusammenlegen (Haftpflicht, Hausrat)

Versicherungen über Heirat informieren, Geld sparen durch Zusammenlegen. (1)
Haftpflicht: Zu Familien-Tarif wechseln (spart 30-60 EUR/Jahr), eine Police kündigen. (2)
Hausrat: Doppelversicherung kündigen, gemeinsame Police abschließen. (3)
Rechtsschutz: Familien-Tarif günstiger. (4)
Lebensversicherung: Begünstigte ändern (Ehepartner eintragen). Heiratsurkunde schicken, Familien-Tarif beantragen, Zweit-Policen kündigen. Spart 50-100 EUR/Jahr! Auch Kfz-Versicherung prüfen (Verheiratete zahlen oft weniger).

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Kopie genügt meist.
Praxistipp: Informieren Sie alle Versicherungen über Ihre Heirat - oft können Sie durch Zusammenlegung zu Familien-Tarifen 50-100 EUR/Jahr sparen!

Optionale Unterlagen

Kündigungsschreiben für überflüssige Zweit-Policen
Falls zutreffend. Schriftliche Kündigung überflüssiger Versicherungen (z.B. zweite Haftpflicht, zweite Hausrat).
Wo bekommen: Selbst schreiben oder Vorlage online suchen.
Wichtig: Kündigungsfristen beachten (meist 3 Monate zum Jahresende).
Praxistipp: Kündigen Sie erst die Zweit-Police, nachdem die Familien-Police bestätigt wurde - so vermeiden Sie Versicherungslücken.
Zuständig: Versicherungen
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9

Namensänderung für Selbstständige (Handelsregister, IHK, Gewerbeamt)

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen ihre Namensänderung nach der Heirat je nach Rechtsform an verschiedene Stellen melden. Es gibt keine gesetzliche Ausschlussfrist, aber die Meldung wird
unverzüglich empfohlen.

Einzelkaufleute (e.K.) – mit Handelsregistereintrag: Namensänderung muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies erfolgt über einen
Notar (beurkundet die Handelsregisteranmeldung). Kosten: ca. 50–150 EUR. Mitzubringen: Heiratsurkunde (Original), Personalausweis.

Kleingewerbetreibende – ohne Handelsregistereintrag: 1.
Gewerbeummeldung beim Gewerbeamt: Formlose Ummeldung mit neuem Namen, Kosten ca. 20–60 EUR. 2.
Mitteilung an die IHK (Industrie- und Handelskammer): Schriftliche Information über die Namensänderung, Kosten ca. 20 EUR.

GbR-Gesellschafter: Mitteilung an die IHK, interne Gesellschafterliste aktualisieren. Je nach Gesellschaftsvertrag ggf. Nachtrag zum Vertrag nötig.

GmbH-Geschäftsführer: Handelsregisteranmeldung der Namensänderung gemäß
§39 GmbHG ist Pflicht. Über Notar anmelden, Heiratsurkunde erforderlich. Kosten: ca. 100–200 EUR (Notar + Handelsregistergebühr).

Praxistipp: Informieren Sie außerdem Geschäftspartner, Kunden, Kreditinstitute und Ihre Berufshaftpflichtversicherung über die Namensänderung – besonders wenn Ihr Name in Verträgen, auf Rechnungen oder auf der Website erscheint. Neue Briefköpfe, Rechnungsvorlagen und E-Mail-Signaturen zeitnah aktualisieren.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde (für Handelsregister, Gewerbeamt, IHK)
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Kosten: Je 10-12 EUR pro Exemplar.
Wichtig: Für Handelsregisteranmeldung (über Notar) Original erforderlich. Für Gewerbeamt und IHK reicht oft eine beglaubigte Kopie.
Praxistipp: Bestellen Sie beim Standesamt ausreichend Exemplare – Sie brauchen die Urkunde für mehrere Stellen gleichzeitig.
Neuer Personalausweis
Aktueller Personalausweis mit neuem Namen.
Wo bekommen: Bürgeramt nach der Hochzeit (Beantragung, Kosten 46 EUR).
Wofür: Pflicht für die Identitätsprüfung beim Notar, Gewerbeamt und IHK.
Praxistipp: Beantragen Sie den neuen Personalausweis vor den gewerblichen Ummeldungen – die meisten Behörden verlangen einen Ausweis mit aktuellem Namen.

Optionale Unterlagen

Handelsregisterauszug (für e.K. und GmbH)
Nur bei Handelsregistereintrag. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
Wo bekommen: Beim Amtsgericht (zuständiges Handelsregister) oder online über www.handelsregister.de (kostenloser Abruf als PDF).
Kosten: Kostenlos (einfache Abschrift online).
Wofür: Notar benötigt den Auszug für die Handelsregisteranmeldung.
Praxistipp: Laden Sie den Auszug kostenlos unter handelsregister.de herunter – das spart Zeit.
Gewerbeschein (für Kleingewerbetreibende)
Nur für Kleingewerbetreibende ohne HR-Eintrag. Bestehender Gewerbeschein mit altem Namen.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen (wurde bei Gewerbeanmeldung ausgestellt).
Wofür: Beim Gewerbeamt vorlegen für die Ummeldung auf den neuen Namen.
Praxistipp: Das Gewerbeamt stellt nach der Ummeldung einen neuen Gewerbeschein mit dem geänderten Namen aus – legen Sie den alten Schein vor.
🔍 Länder-Hinweis: Zuständige IHK nach Betriebssitz. Gewerbeamtkosten variieren je nach Gemeinde (ca. 20-60 EUR). Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht. Notarkosten nach GNotKG (ca. 50-150 EUR für Handelsregisteranmeldung je nach Stammkapital/Anschaffungswert).
Zuständig: Je nach Rechtsform: Notar + Handelsregister (e.K./GmbH) | Gewerbeamt + IHK (Kleingewerbe) | IHK (GbR)
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10

Optional: Mietvertrag oder Grundbuch ändern (bei gemeinsamer Wohnung)

Bei gemeinsamer Wohnung
Mietvertrag aktualisieren: Partner nachtragen lassen (beide Mieter),
Kündigungsschutz für beide, meist kostenfrei. Bei
Immobilie: Partner ins Grundbuch eintragen (Miteigentum),
Absicherung bei Tod/Scheidung, aber teuer (ca. 1-2% Immobilienwert, z.B. 3.000-6.000 EUR bei 300.000 EUR Haus). Mietvertrag meist sinnvoll, Grundbuch nur bei langfristiger Ehe.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Kopie genügt meist.
Praxistipp: Legen Sie die Heiratsurkunde dem Vermieter oder Notar vor, um den Partner im Mietvertrag oder Grundbuch nachtragen zu lassen.

Optionale Unterlagen

Mietvertrag
Nur bei Mietwohnung. Bestehender Mietvertrag, zu dem ein Nachtrag erstellt wird.
Wo bekommen: Original vom Vermieter bei Einzug erhalten.
Kosten: Meist kostenfrei.
Praxistipp: Beide Partner im Mietvertrag = beide haben Kündigungsschutz. Bei Trennung kann einer in der Wohnung bleiben (mit Zustimmung des Vermieters).
Grundbuchauszug
Nur bei Immobilie. Aktueller Grundbuchauszug der Immobilie.
Wo bekommen: Grundbuchamt (ca. 10-20 EUR).
Dauer: 1-2 Wochen.
Praxistipp: Für die Eintragung des Partners ins Grundbuch ist ein notarieller Übertragungsvertrag nötig (siehe unten).
Notarieller Übertragungsvertrag
Nur bei Grundbuchänderung. Vertrag über die Übertragung von Miteigentum an der Immobilie.
Wo bekommen: Notar erstellt den Vertrag und beurkundet ihn.
Kosten: Ca. 1-2% des Immobilienwerts (z.B. 3.000-6.000 EUR bei 300.000 EUR Haus).
Dauer: 4-8 Wochen bis Eintragung im Grundbuch.
Praxistipp: Grundbuchänderung ist sehr teuer - überlegen Sie gut, ob nötig. Alternative: Testament oder Ehevertrag mit Regelung für die Immobilie (günstiger). Grundbuchänderung nur bei langfristiger Ehe und gemeinsamem Kinderwunsch sinnvoll.
🔍 Länder-Hinweis: Notarkosten bundesweit einheitlich nach GNotKG (ca. 1-2% des Immobilienwerts). Grundbuchamt-Gebühren ebenfalls bundesweit einheitlich (ca. 0,5%).
Zuständig: Vermieter (Mietvertrag) oder Notar + Grundbuchamt (Grundbuch)
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📋 Rechtsfolgen der Ehe verstehen (Güterstand, Erbrecht, Versorgung)

1

Güterstand klären (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung)

Nach Heirat gilt automatisch
Zugewinngemeinschaft (Standard): Vermögen getrennt, bei Scheidung/Tod
Zugewinnausgleich (hälftige Teilung), jeder haftet für eigene Schulden.
Gütertrennung (mit Ehevertrag): Kein Zugewinnausgleich, Schutz vor Schulden, aber unfair bei Kinderbetreuung.
Ehevertrag nur bei großem Vermögen/Selbstständigkeit nötig (Kosten 500-1.500 EUR). Für meiste Paare ist Standard optimal.

Optionale Unterlagen

Ehevertrag
Nur falls Gütertrennung gewünscht. Notariell beurkundeter Vertrag, der den Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) und ggf. Unterhalt bei Scheidung regelt.
Wo bekommen: Notar erstellt und beurkundet den Vertrag.
Kosten: 500-1.000 EUR (bei Vermögen unter 100.000 EUR), 1.000-2.000 EUR (bei Vermögen 100.000-500.000 EUR).
Praxistipp: Für die meisten Paare ist der gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) optimal und fair. Ehevertrag nur bei großem Vermögen, Selbstständigkeit oder hohem Scheidungsrisiko sinnvoll.
🔍 Länder-Hinweis: Notarkosten bundesweit einheitlich nach GNotKG. Ehevertrag-Kosten abhängig vom Vermögen: 500-1.000 EUR (bei Vermögen unter 100.000 EUR), 1.000-2.000 EUR (bei Vermögen 100.000-500.000 EUR).
Zuständig: Sie selbst, ggf. Notar
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2

Erbrecht nach Heirat verstehen (gesetzliche Erbfolge)

Nach Heirat wird
Ehepartner gesetzlicher Erbe: Ohne Testament erbt Ehepartner 1/4-1/2 (Rest Kinder/Eltern).
Ohne Kinder erben auch Eltern/Geschwister mit! Mit
Testament Erbfolge ändern (z.B. Ehepartner Alleinerbe, Berliner Testament).
Pflichtteil bleibt (50% gesetzlicher Erbteil). Überlebender Ehepartner erhält
Witwenrente (55-60%). Wichtig: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung nach Heirat aktualisieren!
Tipp nach Heirat: Auch Ehepartner haben gegenüber Ärzten und Banken kein automatisches Vertretungsrecht. Erstellen Sie nach der Heirat eine Vorsorgevollmacht, damit Ihr Partner Sie im Notfall vertreten kann.

Optionale Unterlagen

Testament
Optional. Handschriftliches oder notarielles Testament zur Regelung der Erbfolge.
Wo bekommen: Selbst handschriftlich verfassen (komplett handgeschrieben + unterschrieben + datiert) oder beim Notar beurkunden lassen (sicherer, ca. 100-300 EUR).
Praxistipp: Ohne Testament erben bei kinderlosen Paaren auch Ihre Eltern oder Geschwister mit - wenn Sie das nicht möchten, erstellen Sie ein Testament zugunsten Ihres Ehepartners! Berliner Testament = Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, Kinder erben erst nach Tod beider Eltern.
Zuständig: Sie selbst
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3

Krankenversicherung prüfen (Familienversicherung möglich)

Nach Heirat
Familienversicherung prüfen: Partner mit geringem Einkommen (max. 565 EUR/Monat (1/7 der Bezugsgröße West 2026 = 3.955 EUR, §10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Bei Minijob (geringfügige Beschäftigung): bis zur Minijobgrenze (603 EUR/Monat) versicherungsfrei.) kann
beitragsfrei mitversichert werden (spart ca. 100-150 EUR/Monat!). Voraussetzung: Ehepartner gesetzlich versichert. Bei
privater Versicherung: Keine Familienversicherung möglich. Vorgehen: Heiratsurkunde vorlegen, Familienversicherung beantragen. Großer Sparvorteil bei Einkommensunterschied!

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Kopie genügt meist.
Praxistipp: Reichen Sie die Heiratsurkunde bei Ihrer Krankenkasse ein und prüfen Sie, ob Familienversicherung möglich ist - Sie können mehrere tausend Euro pro Jahr sparen!

Optionale Unterlagen

Einkommensnachweise beider Partner
Nur bei Antrag auf Familienversicherung. Nachweise über das Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Einkommenssteuerbescheid).
Wo bekommen: Arbeitgeber oder Finanzamt.
Praxistipp: Familienversicherung ist möglich bei Einkommen unter 565 EUR/Monat (ab 01.01.2026; bei Minijob: 603 EUR/Monat) - prüfen Sie, ob Sie davon profitieren können!
Krankenversicherungskarte
Bei Familienversicherung. Neue Krankenversicherungskarte wird von der Krankenkasse ausgestellt.
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse nach Antragstellung per Post.
Dauer: 1-2 Wochen.
Praxistipp: Die alte Karte wird ungültig - warten Sie mit der Vernichtung bis die neue Karte angekommen ist.
Zuständig: Krankenkasse
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4

Steuerliche Zusammenveranlagung verstehen (Ehegattensplitting)

Nach Heirat
Zusammenveranlagung wählen (Ehegattensplitting): Einkommen zusammenrechnen, halbieren, Steuer berechnen.
Vorteil: Bei Einkommensunterschied deutlich niedrigere Steuerlast (bis 10.000+ EUR/Jahr Ersparnis!).
Nachteil: Beide haften gemeinsam für Steuerschulden. Einzelveranlagung meist nur bei speziellen Konstellationen sinnvoll. Finanzamt prüft automatisch günstigere Variante. In 95% Fällen ist Zusammenveranlagung günstiger!
Zuständig: Sie selbst (bei Steuererklärung)
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📋 Kirchliche Trauung organisieren (katholisch oder evangelisch)

Katholische TrauungEvangelische TrauungÖkumenische Trauung (beide Konfessionen)
1

Standesamtliche Trauung durchführen (Pflicht vor kirchlicher Trauung!)

Standesamtliche Trauung ist Pflicht vor kirchlicher Trauung (gesetzlich seit 1875). Viele Paare heiraten Standesamt wenige Tage/Wochen vor Kirche. Wichtig:
Heiratsurkunde des Standesamts für kirchliche Trauung benötigt! Ablauf: Checkliste 'Eheschließung beim Standesamt' durchführen, standesamtlich heiraten, Heiratsurkunde erhalten, dann kirchliche Trauung planen. Planen Sie 1-2 Wochen Abstand zwischen Standesamt und Kirche.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde vom Standesamt als Nachweis der standesamtlichen Ehe.
Wo bekommen: Standesamt direkt nach der Trauung oder per Post.
Wichtig: Original oder beglaubigte Kopie für die kirchliche Trauung erforderlich.
Praxistipp: Planen Sie 1-2 Wochen Abstand zwischen Standesamt und Kirche - so haben Sie Zeit, die Heiratsurkunde zu erhalten und beim Traugespräch vorzulegen.
Zuständig: Standesamt (zuerst)
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2

Kirche und Pfarrer kontaktieren (ca. 6-12 Monate vorher)

Kirche frühzeitig kontaktieren (6-12 Monate vorher): Heimatkirche oder Wunschkirche (mit Dimissoriale).
Pfarrer kontaktieren: Traugespräch vereinbaren, Termin klären (Samstage Mai-September schnell ausgebucht!), Kosten erfragen. Wichtig:
Beide Partner getauft (katholisch: meist beide katholisch, evangelisch: einer evangelisch). Kosten: Katholisch 150-500 EUR, evangelisch 100-300 EUR. Wunschkirche früh buchen (12+ Monate)!

Benötigte Unterlagen

Taufbescheinigung
Bescheinigung über die Taufe beider Partner.
Wo bekommen: Pfarramt des Ortes, wo Sie getauft wurden (per Post oder persönlich).
Gültig: Nicht älter als 6 Monate.
Kosten: Meist 5-10 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen per Post.
Praxistipp: Bestellen Sie die Taufbescheinigung frühzeitig beim Pfarramt Ihres Taufortes - nennen Sie explizit 'für kirchliche Trauung'. Bei katholischer Trauung zusätzlich Firmungsschein erforderlich.
🔍 Länder-Hinweis: Katholische Trauung: Meist beide Partner katholisch, gemischtkonfessionell mit Dispens möglich. Evangelische Trauung: Mindestens ein Partner evangelisch. Ökumenisch: Beide Pfarrer (katholisch + evangelisch) trauen gemeinsam.
Zuständig: Kirche und Pfarrer
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3

Traugespräch beim Pfarrer führen und Unterlagen einreichen

Traugespräch (Pflicht): Pfarrer bereitet auf Ehe vor, klärt Ablauf, Lieder, Bibelstellen, Gebete, Fürbitten, Trauspruch, Eheversprechen.
Unterlagen: Heiratsurkunde (Standesamt), Taufbescheinigung (nicht älter 6 Monate), Firmungsschein (katholisch). Bei katholischer Scheidung: Zusätzliche Gespräche nötig (Annullierung). Anzahl Gespräche: Katholisch 2-3 (inkl. Ehevorbereitungskurs), evangelisch 1-2. Pfarrer möchte Sie kennenlernen, nicht prüfen!

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Beglaubigte Heiratsurkunde vom Standesamt als Nachweis der standesamtlichen Ehe.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Beglaubigte Kopie genügt meist.
Praxistipp: Bringen Sie die Heiratsurkunde zum Traugespräch mit - ohne sie ist keine kirchliche Trauung möglich.
Taufbescheinigung
Taufbescheinigung beider Partner.
Wo bekommen: Pfarramt des Taufortes.
Gültig: Nicht älter als 6 Monate.
Kosten: 5-10 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen per Post.
Praxistipp: Bestellen Sie die Taufbescheinigung rechtzeitig - sie ist für die kirchliche Trauung Pflicht.

Optionale Unterlagen

Firmungsschein
Nur bei katholischer Trauung. Bescheinigung über die Firmung.
Wo bekommen: Pfarramt des Ortes, wo Sie gefirmt wurden.
Kosten: 5-10 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen per Post.
Praxistipp: Firmung ist bei katholischer Trauung meist Pflicht - klären Sie das im Vorfeld mit dem Pfarrer.
Ehefähigkeitszeugnis
Nur falls erforderlich. Bescheinigung, dass keine kirchenrechtlichen Ehehindernisse bestehen (z.B. bei Kirchenübertritt, Heirat in anderer Diözese).
Wo bekommen: Heimatpfarramt oder Bistum.
Kosten: Meist kostenfrei.
Dauer: 1-2 Wochen.
Praxistipp: Der Pfarrer informiert Sie, falls ein Ehefähigkeitszeugnis nötig ist.
🔍 Länder-Hinweis: Katholische Trauung: Ehevorbereitungskurs oft Pflicht (1 Wochenende, ca. 50-100 EUR). Evangelische Trauung: Kein Kurs nötig, nur Traugespräch. Ökumenisch: Beide Pfarrer führen gemeinsam Gespräche.
Zuständig: Pfarrer
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4

Trauzeremonie planen (Lieder, Texte, Abläufe)

Trauzeremonie persönlich gestalten: (1)
Lieder (3-5 Kirchenlieder, Organist/Band 50-200 EUR), (2)
Bibelstellen (2-3 Lesungen, z.B. 1. Korinther 13), (3)
Trauspruch (Bibelvers, in Trauurkunde), (4)
Fürbitten, (5)
Eheversprechen (Standard oder individuell), (6)
Ringwechsel.
Proben 1-2 Wochen vorher. Dekoration/Fotografieren mit Pfarrer klären. Wählen Sie Lieder/Texte, die Ihnen wichtig sind!

Benötigte Unterlagen

Liedauswahl
Liste mit 3-5 ausgewählten Kirchenliedern für die Trauzeremonie.
Wo bekommen: Gesangbuch oder Liedvorschläge vom Pfarrer.
Kosten: Organist oder Band 50-200 EUR.
Praxistipp: Wählen Sie Lieder, die Ihnen persönlich wichtig sind und die Sie gerne mitsingen möchten - die Zeremonie soll IHRE Hochzeit widerspiegeln, nicht nur Tradition sein!
Trauspruch
Ausgewählter Bibelvers als Leitspruch für Ihre Ehe (z.B. 'Liebe deinen Nächsten wie dich selbst').
Wo bekommen: Mit dem Pfarrer gemeinsam auswählen oder eigenen Vorschlag mitbringen.
Wichtig: Wird in die kirchliche Trauurkunde eingetragen.
Praxistipp: Wählen Sie einen Vers, der für Sie beide Bedeutung hat - er wird Sie durch Ihre Ehe begleiten.

Optionale Unterlagen

Bibelstellen-Auswahl
Optional. Auswahl von 2-3 Bibelstellen für Lesungen während der Zeremonie (z.B. 1. Korinther 13 'Die Liebe ist...', Hohelied der Liebe).
Wo bekommen: Mit dem Pfarrer gemeinsam auswählen oder eigene Vorschläge mitbringen.
Praxistipp: Wählen Sie Texte, die Sie ansprechen und die Ihre Vorstellung von Ehe widerspiegeln.
Fürbitten-Texte
Optional. Selbst verfasste oder vorgegebene Fürbitten (Gebete für Angehörige, Freunde, Verstorbene).
Wo bekommen: Selbst schreiben oder Vorlagen vom Pfarrer.
Praxistipp: Fürbitten werden meist von Familienmitgliedern oder Freunden vorgelesen - fragen Sie nahestehende Personen, ob sie eine Fürbitte vortragen möchten.
Zuständig: Sie selbst und Pfarrer
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5

Kirchliche Trauung durchführen und Trauurkunde erhalten

Kirchliche Trauung (45-60 Min.): 30 Min. vorher da sein. Ablauf: Einzug, Begrüßung, Lieder, Lesungen, Predigt,
Eheversprechen,
Ringwechsel, Trauung, Fürbitten, Segen, Auszug. Nach Zeremonie: Unterschriften im Kirchenbuch,
Trauurkunde (dekorativ, KEINE rechtliche Bedeutung!), Fotos. Kosten begleichen: 150-500 EUR (Spende, Organist, Mesner). Planen Sie Zeit für Fotos ein!

Benötigte Unterlagen

Trauurkunde
Dekorative kirchliche Trauurkunde für zuhause - enthält Trauspruch, Namen und Datum.
Wo bekommen: Vom Pfarrer nach der Zeremonie ausgestellt.
Wichtig: Hat KEINE rechtliche Bedeutung - rechtlich gilt nur die standesamtliche Heiratsurkunde!
Praxistipp: Die kirchliche Trauurkunde ist eine schöne Erinnerung zum Aufhängen - die kirchliche Trauung ist religiös, nicht zivilrechtlich.

Optionale Unterlagen

Eintrag im Kirchenbuch
Automatisch. Eintrag der Trauung ins Kirchenbuch mit Unterschriften der Eheleute und ggf. Trauzeugen.
Wo: Im Kirchenbuch der Kirche archiviert.
Praxistipp: Der Eintrag im Kirchenbuch ist ein historisches Dokument und wird dauerhaft aufbewahrt - Sie können später eine Abschrift anfordern (z.B. für Nachkommen).
🔍 Länder-Hinweis: Katholische Trauung: Meist mit Messe (Eucharistiefeier), ca. 60-75 Minuten. Evangelische Trauung: Meist ohne Abendmahl, ca. 45-60 Minuten. Ökumenisch: Beide Pfarrer trauen gemeinsam, ca. 60 Minuten.
Zuständig: Pfarrer und Kirche
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📋 Namensänderung nach Heirat bei allen Stellen

1

Personalausweis und Reisepass mit neuem Namen beantragen

Nach dem Namenswechsel müssen Personalausweis und Reisepass neu beantragt werden. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zum sofortigen Umtausch, aber es ist dringend empfohlen, da viele Stellen den aktuellen Namen im Ausweis voraussetzen. Termin beim Bürgeramt vereinbaren.
Kosten: 46 EUR (Personalausweis ab 24 J.), ca. 70 EUR (Reisepass 32 Seiten).
Bearbeitungszeit: 3-6 Wochen. Mitbringen: Heiratsurkunde (Original), alter Ausweis, biometrisches Passfoto. Personalausweis und Reisepass können am selben Termin beantragt werden.
Praxistipp: Planen Sie den Termin erst nach der Rückkehr von der Hochzeitsreise, wenn Flüge und Buchungen noch auf den alten Namen laufen. Viele Bürgerämter bieten auch digitale Fotoaufnahme vor Ort an.

Benötigte Unterlagen

Antrag Personalausweis / Antrag Reisepass
Anträge auf neue Ausweisdokumente mit geändertem Namen.
Wo bekommen: Werden beim Termin im Bürgeramt gemeinsam mit dem Sachbearbeiter ausgefüllt – nichts vorab drucken nötig.
Kosten: Personalausweis 46 EUR (ab 24 J.) / 27,60 EUR (unter 24 J.); Reisepass ca. 70 EUR (32 Seiten) / 92 EUR (48 Seiten).
Praxistipp: Personalausweis und Reisepass können am selben Bürgeramt-Termin beantragt werden – spart einen Extra-Weg.
Heiratsurkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt nach der Trauung.
Wichtig: Original mitbringen – das Bürgeramt behält es oft ein. Bestellen Sie daher mehrere Exemplare beim Standesamt (je ca. 10-12 EUR).
Praxistipp: 8-10 Exemplare beim Standesamt bestellen – viele weitere Stellen werden dasselbe Dokument benötigen.
Biometrisches Passfoto
Biometrisches Foto im Format 35x45mm.
Wo bekommen: Fotograf, Fotoautomat oder ggf. direkt beim Bürgeramt (Kamera vor Ort).
Kosten: 5-15 EUR.
Praxistipp: Fragen Sie beim Bürgeramt vorab, ob eine Digitalaufnahme vor Ort möglich ist – das spart den Gang zum Fotografen.
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeiten: Großstädte 4-8 Wochen, ländliche Regionen 3-4 Wochen. Kosten bundesweit einheitlich nach PAuswG und PassG.
Zuständig: Bürgeramt
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2

Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger informieren

Den Arbeitgeber schriftlich über die Namensänderung informieren (Personalakte, Lohnabrechnung, betriebliche E-Mail-Adresse, betriebliche Altersvorsorge).
Krankenkasse: Neue Versicherungskarte mit geändertem Namen beantragen – Heiratsurkunde und Kopie des neuen Ausweises einsenden oder über Online-Portal übermitteln.
Deutsche Rentenversicherung: Wird in der Regel automatisch über den Arbeitgeber informiert; auf Wunsch kann ein aktueller Rentenkonto-Nachweis angefordert werden.
Finanzamt / Steuer-ID: Die Steuer-ID ändert sich nicht. Das Finanzamt wird automatisch über das Melderegister informiert. Bei Selbstständigen und ELSTER-Nutzern: Namensänderung zusätzlich aktiv über ELSTER oder schriftlich beim Finanzamt mitteilen.
Praxistipp: Heiratsurkunde als PDF einscannen und digital an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken – spart Wege und Porto.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde (Kopie)
Kopie der Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt (Original), Kopie selbst anfertigen oder einscannen.
Praxistipp: Eingescannte PDF-Kopie wird von den meisten Arbeitgebern und Krankenkassen akzeptiert.
Neuer Personalausweis (Kopie)
Kopie des neuen Personalausweises als aktueller Identitätsnachweis.
Praxistipp: Erst einsetzen, wenn der neue Ausweis ausgestellt und erhalten wurde.
Zuständig: Arbeitgeber, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt
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3

Banken, Versicherungen und laufende Verträge aktualisieren

Alle Konten, Kreditkarten, Depots und Freistellungsaufträge bei der Bank auf den neuen Namen umstellen lassen. Neue Bankkarten werden ausgestellt (Dauer ca. 1-2 Wochen). Daueraufträge laufen weiter, müssen aber bei Zahlungsempfängern mit dem neuen Namen gemeldet werden.
Versicherungen: Kfz-Versicherung, private Haftpflicht, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutz, Hausrat – Namensänderung schriftlich mitteilen. Die Verträge laufen weiter, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Vermieter informieren (bei Mietwohnung): Schriftliche Mitteilung genügt, der Mietvertrag bleibt gültig.
Strom, Gas, Internet, Abonnements: Formlose schriftliche oder Online-Mitteilung genügt. Hinweis: Manche Anbieter erheben für die Namensänderung eine geringe Gebühr.
Praxistipp: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Verträge und Konten und arbeiten Sie sie systematisch ab.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Original oder beglaubigte Kopie als Nachweis der Namensänderung.
Wo bekommen: Standesamt.
Wichtig: Manche Banken verlangen das Original, andere akzeptieren eine beglaubigte Kopie oder einen eingescannten Nachweis – im Zweifel vorher nachfragen.
Praxistipp: Mehrere beglaubigte Exemplare beim Standesamt bestellen, um parallel mehrere Stellen informieren zu können.
Neuer Personalausweis
Neuer Personalausweis mit geändertem Namen als Identitätsnachweis.
Wichtig: Erst nach Erhalt des neuen Ausweises zu Banken und Versicherungen gehen – diese benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen.
Praxistipp: Viele Banken ermöglichen die Namensänderung auch online über das Banking-Portal.
Zuständig: Sie selbst (Bank, Versicherungen, Vermieter, Vertragspartner)
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4

Online-Konten, Behörden und sonstige Stellen aktualisieren

Folgende Stellen sollten über die Namensänderung informiert werden:
Behörden: Finanzamt (bei Selbstständigen aktiv über ELSTER oder schriftlich), Zulassungsstelle (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief – Pflicht bei Namensänderung, neuen Ausweis mitbringen, ca. 10-30 EUR).
Führerschein: Es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Umtausch bei Namensänderung. Der alte Führerschein bleibt rechtsgültig. Ein freiwilliger Umtausch ist möglich (Führerscheinstelle oder Bürgeramt, ca. 25-40 EUR).
Online-Konten: PayPal, Amazon, eBay, Versandhändler, Streaming-Dienste (Netflix, Spotify u. a.).
Gesundheit: Arztpraxen, Apotheken, Krankenhaus-Stammdaten aktualisieren lassen.
Sonstiges: Vereinsmitgliedschaften, Berufsverbände, Abonnements.
Praxistipp: Mehrere beglaubigte Exemplare der Heiratsurkunde beim Standesamt bestellen – viele Stellen behalten das Original ein.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde (mehrere beglaubigte Exemplare empfohlen)
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Wo bekommen: Standesamt (je ca. 10-12 EUR/Exemplar).
Praxistipp: 8-10 Exemplare bestellen – Behörden, Banken und Versicherungen behalten das Original oft ein, sodass Sie für jede Stelle ein Exemplar zur Verfügung haben.
Zuständig: Sie selbst (Zulassungsstelle, Finanzamt, Online-Dienste, Arztpraxen)
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📋 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nach der Heirat

1

Vertretungsrecht des Ehepartners verstehen

Ein weit verbreiteter Irrtum: Der Ehepartner darf Sie
NICHT automatisch bei Ärzten, Krankenhäusern oder Banken vertreten. Seit Januar 2023 gibt es zwar ein gesetzliches
Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB), aber dieses gilt nur in akuten Gesundheitskrisensituationen, ist auf
6 Monate begrenzt, betrifft ausschließlich Gesundheitsangelegenheiten und setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus. Für alle anderen Bereiche (Bank, Behörden, Vermögen) gibt es kein gesetzliches Vertretungsrecht. Ohne Vollmacht muss bei Handlungsunfähigkeit das
Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen – auch wenn Sie verheiratet sind. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.
Praxistipp: Erstellen Sie unmittelbar nach der Heirat eine Vorsorgevollmacht – das schützt Sie und Ihren Partner in jeder Lebenslage.
Zuständig: Sie selbst
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2

Vorsorgevollmacht erstellen (für Ehepartner)

Die
Vorsorgevollmacht bevollmächtigt Ihren Ehepartner, in allen oder bestimmten Bereichen für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Regelbereiche: Gesundheitssorge (Behandlungen, Operationen, Entlassung), Vermögensverwaltung (Konten, Verträge, Immobilien), Behörden und Ämter, Aufenthaltsbestimmung (Heimunterbringung).
Formen: (1) Privatschriftlich – selbst verfassen und unterschreiben, kostenlos, aber anfällig für Formmängel. (2) Notariell beglaubigt – Notar bestätigt Unterschrift, ca. 30-70 EUR, wird von Banken und Grundbuchämtern akzeptiert. (3) Notariell beurkundet – Notar prüft Inhalt und beurkundet, höhere Kosten, maximale Rechtssicherheit.
Empfehlung: Notarielle Beglaubigung für solide Absicherung.
Praxistipp: Alte Vollmachten für frühere Partner oder Expartner sollten nach der Heirat ausdrücklich widerrufen werden – schriftlich und, falls im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen, auch dort löschen lassen.

Benötigte Unterlagen

Vorsorgevollmacht (ausgefüllt und unterschrieben)
Vollmachtsurkunde, die Ihren Ehepartner zur Vertretung in allen wichtigen Lebensbereichen bevollmächtigt.
Wo bekommen: Muster kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de/vorsorge) oder beim Betreuungsverein Ihrer Stadt. Alternativ: Notar erstellt eine individuelle Vollmacht.
Kosten: Privatschriftlich kostenlos; notarielle Beglaubigung ca. 30-70 EUR; notarielle Beurkundung je nach Vermögen 100-300 EUR.
Praxistipp: Lassen Sie die Vollmacht vom Notar beglaubigen – Banken und Grundbuchämter akzeptieren nur beglaubigte Vollmachten.

Optionale Unterlagen

Betreuungsverfügung
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht. Eine Betreuungsverfügung benennt eine Wunschperson als Betreuer, wenn kein Bevollmächtigter vorhanden ist oder die Vollmacht nicht ausreicht. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht bindet sie nur das Gericht bei der Betreuerauswahl – nicht andere Stellen direkt.
Wo bekommen: Formular beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de) oder Betreuungsbehörde.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Die Betreuungsverfügung ist kein Ersatz für die Vorsorgevollmacht, aber eine sinnvolle Ergänzung für den Fall, dass das Gericht dennoch eingeschaltet wird.
🔍 Länder-Hinweis: Notargebühren bundesweit einheitlich nach GNotKG. Betreuungsvereine (kostengünstige Beratung) in allen Bundesländern vorhanden – in Bayern und Baden-Württemberg oft über Caritas/AWO, in NRW über Lebenshilfe oder Wohlfahrtsverbände.
Zuständig: Sie selbst, ggf. Notar
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3

Patientenverfügung erstellen (§ 1827 BGB n.F.)

Die
Patientenverfügung legt im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind – z. B. bei schwerem Unfall, Koma oder fortgeschrittener Demenz. Sie ist für
Ärzte direkt bindend (§ 1827 BGB n.F.), sofern sie auf die konkrete Situation zutrifft. Wichtige Regelungspunkte: Ablehnung oder Zustimmung zu lebenserhaltenden Maßnahmen (Beatmung, künstliche Ernährung), Regelungen zur Sterbephase und Schmerzlinderung, Organspende (ja/nein), Wünsche zu Sterbeort und -würde.
Form: Schriftlich, eigenhändig unterschrieben, kein Notar erforderlich.
Empfehlung: Ergänzen durch Vorsorgevollmacht (bevollmächtigte Person wacht über Umsetzung). Regelmäßig aktualisieren – undatierte oder sehr alte Verfügungen können hinterfragt werden.
Praxistipp: Sprechen Sie die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt durch – er kann auf medizinisch sinnvolle Formulierungen hinweisen.

Benötigte Unterlagen

Patientenverfügung (schriftlich, unterschrieben und datiert)
Schriftliche Willensbekundung zu medizinischen Maßnahmen bei Entscheidungsunfähigkeit.
Wo bekommen: Muster kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de/vorsorge), beim Hausarzt, bei Caritas, VdK oder Betreuungsverein.
Form: Handschriftlich oder getippt, mit eigenhändiger Unterschrift und Datum.
Kosten: Kostenlos – kein Notar nötig.
Wichtig: Regelmäßig erneuern und aktuelles Datum ergänzen (zeigt, dass Verfügung noch gilt).
Praxistipp: Bewahren Sie ein Exemplar griffbereit auf (z. B. in der Handtasche / Brieftasche als Hinweiskarte 'Ich habe eine Patientenverfügung') und geben Sie Kopien an Ihren Arzt und den Bevollmächtigten.
Zuständig: Sie selbst, ggf. Hausarzt zur Beratung
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4

Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen

Das
Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer speichert Informationen über vorhandene Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Betreuungsgerichte können direkt abfragen, ob eine Vollmacht besteht – und müssen dann keinen Betreuer bestellen.
Kosten: 20,50 EUR (Lastschrift) oder 26,00 EUR (Überweisung / Post).
Wer trägt ein: Betroffene Person selbst (online unter vorsorgeregister.de oder per Post), oder der Notar nach Beurkundung.
Wichtig: Der Eintrag enthält NICHT den Vollmacht-Text, nur Angaben über Existenz, Bevollmächtigte Person und Aufbewahrungsort.
Praxistipp: Tragen Sie die Vollmacht nach Erstellung ins Zentrale Vorsorgeregister ein – das dauert 10 Minuten online und kostet nur 20,50 EUR. Im Ernstfall kann das Gericht sie sofort finden.

Benötigte Unterlagen

Registrierungsformular Zentrales Vorsorgeregister
Anmeldeformular zur Eintragung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Wo bekommen: Online unter www.vorsorgeregister.de (direkter Eintrag möglich) oder Formular herunterladen und per Post einsenden.
Kosten: 20,50 EUR (Lastschrift) oder 26,00 EUR (per Post/Überweisung).
Dauer: Online sofort, per Post 1-2 Wochen Bearbeitungszeit.
Praxistipp: Online-Eintragung ist schneller, günstiger und einfacher – nutzen Sie das Webformular unter vorsorgeregister.de.
Zuständig: Sie selbst oder Notar
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Alte Vollmachten für frühere Partner widerrufen

Nach der Heirat unbedingt prüfen: Gibt es
ältere Vorsorgevollmachten, die Sie für einen früheren Partner (Ex-Lebensgefährte, Ex-Ehepartner, Eltern) ausgestellt haben? Diese gelten weiterhin, auch nach der Scheidung oder Heirat – eine neue Ehe hebt alte Vollmachten NICHT automatisch auf!
Widerruf: Schriftlich, formlos, an die bevollmächtigte Person senden. Falls im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen: Auch dort widerrufen (online oder schriftlich, kostenlos). Falls notariell beurkundet: Den Notar informieren. Neue Vollmacht zugunsten des Ehepartners erstellen.
Praxistipp: Gehen Sie alle alten Vollmachten systematisch durch – auch Kontovollmachten bei Ihrer Bank, die einem früheren Partner gewährt wurden.

Benötigte Unterlagen

Widerrufserklärung für alte Vollmachten
Formlose schriftliche Erklärung, mit der Sie eine frühere Vollmacht widerrufen.
Wo bekommen: Selbst verfassen: 'Hiermit widerrufe ich die am [Datum] erteilte Vollmacht zugunsten von [Name] mit sofortiger Wirkung.' Unterschreiben und datieren.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Original an den bisherigen Bevollmächtigten schicken und Kopie behalten. Wenn die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen war: Auch dort löschen lassen.
Praxistipp: Versenden Sie den Widerruf per Einschreiben – so haben Sie einen Nachweis über den Zugang.
Zuständig: Sie selbst
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Häufige Fragen zu Heiraten & Eheschließung

Für Heiraten & Eheschließung werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, Erweiterte Meldebescheinigung, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Ehefähigkeitszeugnis, Beglaubigte Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses, Alle unter Schritt 3 genannten Unterlagen, Zahlungsbeleg, Heiratsurkunde. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Sie können an jedem Standesamt in Deutschland heiraten. (1) Wohnort-Standesamt: Einfachster, günstiger, kürzere Wartezeiten. (2) Wunsch-Standesamt (Schloss, Strand, Berggipfel): Aufpreis 100-500 EUR, längere Wartezeiten (bis 12 Monate). Anmeldung meist am Wohnort (auch wenn woanders Trauung). Kosten: Anmeldung 40-80 EUR, Trauung 50-100 EUR (Wohnort) oder 150-500 EUR (besonderer Ort). Samstag: +50-
Anmeldung der Eheschließung ist Pflicht, muss persönlich erfolgen. Termin vereinbaren: Mind. 6 Monate vor Hochzeit (beliebte Standesämter 9-12 Monate), online/telefonisch. Beide Partner müssen erscheinen! Fristen: Anmeldung max. 6 Monate gültig, Trauung frühestens 4 Wochen nach Anmeldung (Prüfungszeit). Vorab telefonisch klären, welche Unterlagen nötig (variiert je nach Situation).
Benötigte Unterlagen (beide Partner): (1) Personalausweis/Reisepass (Original), (2) Erweiterte Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt, <14 Tage, 5-10 EUR), (3) Beglaubigte Geburtenregister-Abschrift (Standesamt Geburtsort, <6 Monate, 10-12 EUR - NICHT Geburtsurkunde!). Bei Geschiedenen: (4) Rechtskräftiges Scheidungsurteil. Bei Verwitwung: (5) Sterbeurkunde. Bei ausländischem Partner: (6) Ehefähigk
Bei ausländischem Partner: Ehefähigkeitszeugnis (CNI) meist benötigt. Bestätigt: Keine Ehehindernisse (keine bestehende Ehe, Mindestalter erreicht). Beschaffung: Beim Standesamt/Botschaft des Heimatlandes, Dauer 2 Wochen - 3 Monate, Kosten 20-100 EUR, Übersetzung (vereidigte, 50-150 EUR), ggf. Apostille (10-50 EUR). Alternative: Befreiung beim OLG beantragen (wenn Beschaffung unmöglich, 2-4 Monate
Zum Anmeldetermin beide Partner persönlich erscheinen. Ablauf (30-60 Min.): (1) Identitätsprüfung, (2) Unterlagen einreichen, (3) Fragebogen ausfüllen, (4) Ehename wählen: Beide behalten Namen, einer nimmt anderen an, oder Doppelname (nur einer darf Doppelnamen!). (5) Prüfung Ehefähigkeit (2-4 Wochen), (6) Trautermin vereinbaren. Bei fehlenden Unterlagen: Nachreichen. Nach Anmeldung: Bestätigung +
Nach Anmeldung + Prüfung (ländlich 3-4 Wochen, Großstadt 5-8 Wochen) Trautermin verbindlich vereinbaren. Fristen: Frühestens 4 Wochen nach Anmeldung, spätestens 6 Monate (danach ungültig). Terminwahl: Mo-Fr 50-100 EUR, Samstag +50-150 EUR, Sonntag/Feiertag +100-300 EUR. Beliebte Termine (Valentinstag, Silvester, Schnapszahlen) 12+ Monate ausgebucht. Dauer: Standard 20-30 Min., mit Rede/Musik 45-60
Trauzeugen in Deutschland seit 1998 rechtlich NICHT mehr erforderlich (freiwillig). Mind. 18 Jahre alt, mit Personalausweis, unterschreiben im Trauregister. Anzahl: Meist 2 (einer pro Partner), manche Standesämter bis 6. Wichtig: Beim Standesamt nachfragen, ob erlaubt (manche lehnen ab). Bei katholischer Trauung: 2 Trauzeugen Pflicht! Bei evangelisch: Freiwillig.
Gebühren (bundesweit unterschiedlich): Anmeldung 40-80 EUR, Trauung Werktag 50-100 EUR, Samstag 100-200 EUR (+50-100 EUR), außerhalb Standesamt (Schloss, Strand) 150-500 EUR, zusätzliche Leistungen (Rede, Musik) +50-200 EUR. Beispiel: Anmeldung 60 + Samstag 120 = 180 EUR (Minimum) oder Anmeldung 70 + Schloss 350 + Rede 100 = 520 EUR. Bezahlung vor Ort (bar/EC-Karte) oder Vorauszahlung.
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