Antrag, Fristen, Unterlagen – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
Das Familienleben in Deutschland ist von behördlichen Meilensteinen begleitet. Für Elterngeld & Kindergeld – Antrag, Fristen, Unterlagen – führt diese Seite mit 5 Checklisten mit insgesamt 27 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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📋 Geburt vorbereiten
Hebamme suchen und Vorsorge organisieren
Hebamme wegen Hebammenmangel. Die Hebamme betreut Sie während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Besuchen Sie Geburtsvorbereitungskurse (Frauen kostenfrei, Partner ca. 60-150 EUR).
Optionale Unterlagen
Wo finden: Hebammen-Suchportale online (z.B. hebammensuche.de), Geburtskliniken, Frauenarztpraxis.
Wo bekommen: Anruf bei Hebamme zur Betreuungszusage.
Wichtig: Hebammenmangel in vielen Regionen - je früher Sie suchen, desto besser.
Praxistipp: Falls keine Hebamme gefunden, wenden Sie sich an Hebammenberatungsstelle Ihrer Krankenkasse - die helfen bei Vermittlung.
Geburtsklinik oder Geburtshaus auswählen und anmelden
Geburtsklinik (Kreißsaal, Perinatalzentrum bei Risiko),
Geburtshaus (natürliche Geburt) oder
Hausgeburt. Besuchen Sie Kreißsaal-Führungen (ab 25.-30. SSW), vergleichen Sie Ausstattung und Betreuung. Melden Sie sich in der 30.-34. SSW in Ihrer Wunschklinik an.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Online auf Website der Klinik oder vor Ort bei Kreißsaal-Führung.
Wann ausfüllen: Ca. 30.-34. Schwangerschaftswoche.
Benötigt: Mutterpass, Versichertenkarte, voraussichtlicher Geburtstermin.
Praxistipp: Haben Sie Plan B - bei Überfüllung werden Sie ggf. in andere Klinik verlegt. Informieren Sie sich über 2-3 Alternativen.
Arbeitgeber über Schwangerschaft und Mutterschutz informieren
Mutterschutz einhalten: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt Beschäftigungsverbot mit vollem Lohn (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt). Teilen Sie den voraussichtlichen Geburtstermin mit.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Frauenarzt bei Feststellung der Schwangerschaft.
Wofür: Nachweis der Schwangerschaft und voraussichtlicher Geburtstermin für Arbeitgeber.
Inhalt: Schwangerschaftsverlauf, Untersuchungen, errechneter Termin.
Praxistipp: Bewahren Sie den Mutterpass immer bei sich auf - bei allen Arztbesuchen und für Notfälle.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Frauenarzt oder Hausarzt bei gesundheitlichen Problemen während Schwangerschaft.
Wofür: Früherer Start des Beschäftigungsverbots vor regulärem Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt).
Zahlung: Arbeitgeber zahlt weiterhin vollen Lohn.
Praxistipp: Bei Problemen wie Übelkeit, Rückenschmerzen, Stress - sprechen Sie Arzt darauf an.
Mutterschaftsgeld bei Krankenkasse beantragen
Mutterschaftsgeld ca. 7 Wochen vor Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte erhalten max. 13 EUR/Tag von Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss (Differenz zum Nettolohn). Privat Versicherte erhalten einmalig 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Dauer: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Frauenarzt ab 33. Schwangerschaftswoche.
Wofür: Pflicht-Dokument für Mutterschaftsgeld-Antrag bei Krankenkasse.
Inhalt: Errechneter Geburtstermin, Bestätigung der Schwangerschaft.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Ihr Frauenarzt stellt dieses Zeugnis automatisch aus - Sie müssen nur danach fragen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse (online, per Post oder persönlich).
Wann: Ca. 7 Wochen vor errechnetetem Geburtstermin.
Benötigt: Ärztliches Zeugnis § 24i, Bankverbindung, Angaben zum Arbeitsverhältnis.
Zahlung: Max. 13 EUR/Tag von Krankenkasse, Arbeitgeber zahlt Differenz zu 100% Nettolohn.
Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen.
Praxistipp: Rechtzeitig einreichen - keine Zahlungslücke riskieren!
Kliniktasche packen (ab 36. Schwangerschaftswoche)
Kliniktasche ab 36. SSW griffbereit. Für Kreißsaal: Mutterpass, Versichertenkarte, Personalausweis, bequeme Kleidung, Hausschuhe, Lippenpflege, Getränke, Handy + Ladekabel. Für Wochenbett: Still-BHs (2 Größen größer), Nachthemden (vorne öffnend), Binden, Hygieneartikel, Bademantel. Für Baby: Windeln, Bodys Größe 56/62, Strampler, Mützchen, Autoschale für Heimfahrt.
📋 Elterngeld beantragen
Geburt beim Standesamt anmelden und Geburtsurkunden beantragen
Geburtsurkunden mit verschiedenen Verwendungszwecken (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse, eigene Unterlagen). Kosten: ca. 10-15 EUR pro Urkunde. Ausstellung meist sofort (30-60 Min Wartezeit).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Automatisch von Klinik bei Entlassung.
Wofür: Vorlage beim Standesamt zur Beantragung der Geburtsurkunden.
Inhalt: Name, Geburtsdatum, Geburtszeit, Geburtsort, Geschlecht des Kindes.
Praxistipp: Klinik übermittelt Geburt meist elektronisch ans Standesamt - Sie müssen trotzdem persönlich zum Standesamt für die Urkunden.
Wofür: Identitätsnachweis beim Standesamt.
Praxistipp: Original mitbringen - Kopien reichen nicht.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Ehe für Standesamt - Kind erhält gemeinsamen Familiennamen.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie mitbringen.
Wo bekommen: Beim Jugendamt, Standesamt oder Notar vor oder nach Geburt.
Kosten: Kostenlos beim Jugendamt, ca. 30 EUR beim Notar.
Wofür: Nachweis der Vaterschaft für Standesamt - Vater wird in Geburtsurkunde eingetragen.
Praxistipp: Kann schon während Schwangerschaft gemacht werden - spart Zeit nach Geburt.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Familiengericht.
Wofür: Nachweis bei geschiedenen Müttern - für korrekten Familienstand.
Praxistipp: Falls Sie geschieden sind und wieder geheiratet haben, benötigen Sie Scheidungsurteil UND neue Heiratsurkunde.
Wo bekommen: Selbst ausstellen (formlos mit Unterschrift).
Wofür: Bevollmächtigte Person kann Geburt anmelden und Urkunden abholen.
Praxistipp: Nutzen Sie Vollmacht - Sie können sich im Wochenbett erholen, während Partner die Formalitäten erledigt.
Kind bei Krankenkasse anmelden
familienversichert (kostenlos), wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse schickt die Versichertenkarte (Bearbeitungszeit 1-2 Wochen). Bei privater Versicherung beider Eltern: Kind muss privat versichert werden (ca. 100-200 EUR/Monat).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Standesamt bei Beantragung (siehe Schritt 1).
Wofür: Anmeldung des Kindes bei Krankenkasse für Familienversicherung.
Kosten Familienversicherung: Kostenlos (wenn Elternteil gesetzlich versichert).
Praxistipp: Melden Sie Kind sofort nach Geburt an - ab Tag 1 krankenversichert für U-Untersuchungen und Arztbesuche.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Online auf Website Ihrer Krankenkasse oder per Post anfordern.
Inhalt: Name und Geburtsdatum des Kindes, bei welchem Elternteil versichert, Bankverbindung.
Praxistipp: Viele Krankenkassen bieten Online-Anmeldung - geht schneller als per Post.
Elterngeld-Antrag vorbereiten und Unterlagen sammeln
Geburtsurkunde (Verwendungszweck 'Elterngeld'),
Einkommensnachweise letzte 12 Monate vor Geburt,
Steuer-IDs (Eltern + Kind),
Mutterschaftsgeld-Bescheinigung, Personalausweise, ggf. Geschwister-Geburtsurkunden (für Geschwisterbonus). Nutzen Sie
ElterngeldDigital (Online-Antrag) - Assistent führt durch Fragen, berechnet Höhe und reduziert Fehler.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Standesamt bei Beantragung (siehe Schritt 1).
Kosten: 10-12 EUR.
Wofür: Pflicht-Dokument für Elterngeld-Antrag.
Praxistipp: Bestellen Sie beim Standesamt gleich 3-4 Geburtsurkunden mit verschiedenen Verwendungszwecken (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse, eigene Unterlagen)!
Wo bekommen: Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Für Elterngeld-Berechnung (65-67% Netto).
Für Mütter: 12 Monate VOR Beginn Mutterschutz.
Für Väter: 12 Monate VOR Geburt des Kindes.
Berechnung: 65-67% des Nettos, mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Einkommenssteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres.
Wo bekommen: Auf Lohnabrechnung oder Finanzamt.
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Pflicht-Angabe im Elterngeldantrag.
Praxistipp: Kind erhält Steuer-ID automatisch nach Geburt per Post (innerhalb 2-3 Monate). Falls nicht angekommen: Beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern (www.bzst.de).
Wo bekommen: Immer dabei haben.
Wofür: Identitätsnachweis für Elterngeld-Antrag.
Praxistipp: Kopieren Sie beide Seiten des Ausweises - Vorder- und Rückseite.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse automatisch zugeschickt nach Mutterschutz.
Wofür: Wird vom Elterngeld abgezogen - muss angegeben werden.
Praxistipp: Falls Bescheinigung noch nicht da ist, können Sie Antrag trotzdem stellen - Bescheinigung nachreichen.
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse.
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Wird nicht immer verlangt, kann aber die Bearbeitung beschleunigen.
Praxistipp: Kopieren Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte von beiden Seiten - zeigt Ihren Versicherungsstatus.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen.
Wofür: Geschwisterbonus - Elterngeld wird um 10% erhöht (mind. 75 EUR mehr).
Praxistipp: Geschwisterbonus lohnt sich - bei 1.200 EUR Elterngeld sind das 120 EUR mehr pro Monat!
Wo bekommen: Vom Finanzamt nach Steuererklärung.
Wofür: Berechnung des Einkommens für Elterngeld (bei Selbstständigen wird Gewinn vor Steuern herangezogen).
Praxistipp: Bei Selbstständigen dauert Bearbeitung oft länger - reichen Sie Antrag trotzdem ein, Bescheid kann nachgereicht werden.
Elterngeld-Variante wählen und Bezugsmonate festlegen
Paralleler Bezug ab April 2024: Ab April 2024 können Eltern Basiselterngeld nur noch max. 1 Monat parallel in den ersten 12 Lebensmonaten beziehen (früher 2 Monate). ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind davon nicht betroffen.
Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende: Seit April 2024 können auch Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus allein nutzen (bis zu 4 Monate) – bisher war dies nur möglich, wenn beide Partner gleichzeitig in Teilzeit arbeiteten. Voraussetzung: 24-32 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit. Entscheiden Sie, welche Variante Sie beantragen:
Basiselterngeld (12-14 Monate, 65-67% Netto, 300-1.800 EUR),
ElterngeldPlus (bis 24-28 Monate, halber Betrag, kombinierbar mit Teilzeit bis 32 Std/Woche) oder
Partnerschaftsbonus (beide arbeiten gleichzeitig 24-32 Std/Woche, je 4 zusätzliche Monate). Legen Sie fest, in welchen Lebensmonaten Sie Elterngeld beziehen. Berechnen Sie Höhe mit Online-Rechner.
Elterngeld-Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen
Elterngeldstelle ein. Einreichung online via
ElterngeldDigital (mit eID), per Post oder persönlich.
Wichtig: Antrag spätestens im 4. Lebensmonat einreichen - Elterngeld wird nur für max. 3 Monate rückwirkend gezahlt! Bearbeitungszeit: ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-14 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Online (www.elterngeld-digital.de) oder Elterngeldstelle.
Kosten: Kostenlos.
Inhalt: Angaben zu Eltern, Kind, Einkommen, gewünschte Variante (Basis/Plus/Partnerschaftsbonus), Bezugsmonate, Bankverbindung, alle Nachweise aus Schritt 3.
Wichtig: Antragsfrist beachten - nur 3 Monate rückwirkend!
Bearbeitungszeit: Ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-14 Wochen.
Praxistipp: Online-Antrag führt durch alle Fragen und berechnet Höhe automatisch. Reichen Sie Antrag 2-3 Monate nach Geburt ein - dann haben Sie alle Gehaltsabrechnungen und Bearbeitung erfolgt vor Ende 4. Monat.
Elterngeld-Bescheid prüfen und Zahlung überwachen
Elterngeld-Bescheid der Elterngeldstelle genau: Stimmt die Höhe? Sind die Bezugsmonate korrekt? Wurde Ihr Einkommen richtig berücksichtigt? Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 1 Monat. Elterngeld wird monatlich im Voraus überwiesen. Überwachen Sie Zahlungen. Änderungen (frühere Rückkehr, neue Schwangerschaft) der Elterngeldstelle melden.
Optionale Unterlagen
Wann: Per Post nach 4-14 Wochen Bearbeitungszeit.
Inhalt: Bewilligte Elterngeldhöhe pro Monat (65-67% Netto, mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR), Bezugszeitraum (von-bis), Auszahlungstermine, Berechnungsgrundlage.
Prüfen: Stimmt Höhe mit Berechnung überein? Bezugsmonate korrekt? Einkommen richtig berücksichtigt?
Widerspruch: Innerhalb 1 Monat schriftlich bei Fehlern.
Praxistipp: Bei Unklarheiten Elterngeldstelle anrufen - oft nur Missverständnisse, die telefonisch geklärt werden können.
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an. Elternzeit: unbezahlte Freistellung bis 3. Geburtstag (mit Zustimmung bis 8. Geburtstag). Angeben: Beginn, Ende, Teilzeit-Wunsch (bis 32 Std/Woche). Während Elternzeit: Kündigungsschutz, Rückkehr auf alten/gleichwertigen Arbeitsplatz. Arbeitgeber muss Elternzeit schriftlich bestätigen.
Benötigte Unterlagen
Form: Formlos oder Formular der Personalabteilung.
Frist: Spätestens 7 Wochen vor Beginn.
Inhalt: Beginn und Ende der Elternzeit, Teilzeit-Wunsch (bis 32 Std/Woche möglich), Unterschrift.
Wichtig: Während Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Rückkehr auf alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz.
Praxistipp: Legen Sie sich nicht zu früh fest - Elternzeit kann später verlängert oder verkürzt werden (mit Zustimmung). Starten Sie mit 12 Monaten und entscheiden dann.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber nach Beantragung der Elternzeit.
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Nachweis für Elterngeldstelle, dass Sie in Elternzeit sind und kein Gehalt beziehen.
Frist: Schriftlich beantragen 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Elternzeit schriftlich bestätigen - sichert Ihren Anspruch ab!
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen (siehe Schritt 1).
Wofür: Nachweis der Geburt für Elternzeit-Antrag.
Praxistipp: Meist reicht Kopie - Original nicht hergeben.
Elterngeld in Steuererklärung angeben (Progressionsvorbehalt)
Progressionsvorbehalt – es ist selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ob und wie viel Steuern nachzuzahlen sind, hängt stark vom übrigen Jahreseinkommen ab. Geben Sie bezogenes Elterngeld in Ihrer Steuererklärung an (Anlage N oder Sonstige). Die Elterngeldstelle schickt Bescheinigung im Frühjahr.
Tipp: Der Steuerklassenwechsel zu III/V vor der Geburt (Antragsfrist beachten: spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes) kann das Elterngeld erhöhen, da es auf Basis des Nettolohns der letzten 12 Monate berechnet wird.
Optionale Unterlagen
Wann: Automatisch im Frühjahr für Vorjahr von Elterngeldstelle zugeschickt.
Inhalt: Jahressumme des bezogenen Elterngelds.
Wofür: Eintragen in Einkommensteuererklärung (Anlage N oder Anlage Sonstige).
Was passiert: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt – es ist selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ob und wie viel Steuern nachzuzahlen sind, hängt stark vom übrigen Jahreseinkommen ab.
Praxistipp: Legen Sie während Elterngeld-Bezug monatlich einen Puffer zur Seite, falls Steuernachzahlungen anfallen – wie viel, hängt von Ihrem sonstigen Jahreseinkommen ab.
ElterngeldDigital und BundID-Konto einrichten (Online-Antrag)
ElterngeldDigital (www.elterngeld-digital.de). Voraussetzung ist ein kostenfreies
BundID-Konto (bundesweit einheitliches Bürgerkonto), das Sie unter
id.bund.de einrichten. Für die sichere Identifikation benötigen Sie entweder: 1)
eID – die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises (muss aktiviert sein, Prüfung mit kostenloser AusweisApp2 auf dem Smartphone), oder 2)
ELSTER-Zertifikat (alternativ, wenn bereits vorhanden). Mit dem Online-Antrag entfällt der Behördengang: Alle Dokumente werden digital hochgeladen, das System führt Sie schrittweise durch alle Angaben, berechnet voraussichtlich die Elterngeldhöhe und ermöglicht die Statusverfolgung.
Wichtig: ElterngeldDigital ist aktuell nicht in allen Bundesländern verfügbar – prüfen Sie die Verfügbarkeit auf der Website. Alternativ: Papierantrag bei der Elterngeldstelle des zuständigen Bundeslandes.
Tipp: Richten Sie das BundID-Konto am besten bereits vor der Geburt ein, um nach der Geburt sofort loslegen zu können.
Benötigte Unterlagen
Wo einrichten: Unter id.bund.de (kostenlos, dauert ca. 10-15 Min.).
Anmelde-Optionen: 1) Online-Ausweis (eID) mit AusweisApp2, 2) ELSTER-Zertifikat, 3) Benutzername/Passwort (niedrigste Sicherheitsstufe, für Elterngeld nicht ausreichend).
Für ElterngeldDigital: eID oder ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Praxistipp: Richten Sie das BundID-Konto frühzeitig während der Schwangerschaft ein – nach der Geburt ist Zeit knapp und der Antrag muss spätestens im 4. Lebensmonat eingereicht werden.
Prüfen: Mit der kostenlosen AusweisApp2 (Android/iOS) auf Ihrem Smartphone – die App zeigt, ob eID aktiviert ist.
Aktivieren: Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt (kostenlos, kein Termin nötig in vielen Gemeinden).
Ohne eID: Alternativ ELSTER-Zertifikat nutzen (für Arbeitnehmer oft nicht vorhanden) oder Papierantrag stellen.
Praxistipp: Die eID-Aktivierung dauert wenige Minuten beim Amt – prüfen Sie dies rechtzeitig vor der Geburt, da nach der Geburt wenig Zeit für Behördengänge bleibt.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Unter www.elster.de registrieren (kostenlos, dauert ca. 1 Woche wegen Postbrief-Bestätigung).
Wofür: Alternative Identifikation im BundID-Konto, wenn kein Personalausweis mit eID vorhanden.
Praxistipp: ELSTER-Zertifikat eignet sich besonders für Selbstständige, die ohnehin ELSTER für ihre Steuererklärung nutzen.
Elternzeit mit Teilzeitarbeit beantragen (§ 15 BEEG)
32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein – beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber. Gegenüber Ihrem eigenen Arbeitgeber haben Sie (ab 15 Beschäftigten im Betrieb) einen
Rechtsanspruch auf Teilzeit nach § 15 BEEG. Den Antrag müssen Sie mindestens
7 Wochen vor Beginn der Teilzeit schriftlich (seit 1. Mai 2025 auch per E-Mail in Textform ausreichend) beim Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus
dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss die Ablehnung innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitteilen.
ElterngeldPlus lohnt sich bei Teilzeit: Statt Basiselterngeld über 12 Monate erhalten Sie bei Teilzeitarbeit das halbe Elterngeld über bis zu 24 Monate – in der Summe oft günstiger, weil Sie gleichzeitig Teilzeiteinkommen beziehen. Für einen anderen Arbeitgeber (Nebenjob während Elternzeit) ist die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Form: Schriftlich oder in Textform (E-Mail seit 01.05.2025 ausreichend).
Frist: Mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Teilzeit.
Inhalt: Gewünschte Wochenstundenzahl (max. 32 Std/Woche im monatlichen Durchschnitt), Verteilung der Arbeitszeit (Tage, Stunden pro Tag), gewünschtes Startdatum, Hinweis auf § 15 BEEG.
Arbeitgeber: Muss innerhalb von 4 Wochen antworten. Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich.
Praxistipp: Senden Sie den Antrag per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben – so haben Sie einen Nachweis über die Einhaltung der 7-Wochen-Frist!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber nach Genehmigung des Antrags.
Wofür: Nachweis der Teilzeitvereinbarung – relevant für Berechnung von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Teilzeitvereinbarung immer schriftlich bestätigen – mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer nachzuweisen.
📋 Elternzeit anpassen oder verkürzen
Elternzeit-Änderung beim Arbeitgeber beantragen
nur mit Zustimmung des Arbeitgebers – der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zuzustimmen. Ausnahme: Besondere Härtefälle (z.B. Tod des Kindes, schwere Erkrankung des Kindes) – hier besteht Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Eine Verlängerung der Elternzeit ist einmalig möglich, wenn die ursprünglich beantragte Elternzeit nicht vollständig in Anspruch genommen wurde (4 Wochen Ankündigungsfrist gegenüber Arbeitgeber). Stellen Sie den Antrag schriftlich mit ausreichend Vorlauf.
Praxistipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig an – viele Arbeitgeber stimmen einer einvernehmlichen Lösung zu, wenn Sie rechtzeitig informieren. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Änderung geben.
Benötigte Unterlagen
Form: Schriftlich (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung).
Inhalt: Gewünschtes neues Enddatum der Elternzeit, Begründung (z.B. Rückkehr zur Arbeit, Härtefall), Bitte um schriftliche Zustimmung.
Frist Verlängerung: 4 Wochen Ankündigungsfrist.
Praxistipp: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers – mündliche Zusagen reichen nicht.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom behandelnden Arzt oder zuständiger Behörde.
Wofür: Bei Härtefall besteht nach § 16 Abs. 3 BEEG ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Praxistipp: Sprechen Sie im Härtefall zusätzlich Ihre Elterngeldstelle und ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit beantragen
bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – beim selben oder einem anderen Arbeitgeber. Gegenüber dem eigenen Arbeitgeber besteht ein
Rechtsanspruch auf Teilzeit (ab 15 Beschäftigten im Betrieb) mit einer Ankündigungsfrist von
7 Wochen vor geplantem Beginn. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus
dringenden betrieblichen Gründen ablehnen; eine Ablehnung muss schriftlich begründet und innerhalb von 4 Wochen mitgeteilt werden. Bei Arbeiten für einen anderen Arbeitgeber ist die Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers erforderlich.
Praxistipp: Formulieren Sie den Antrag präzise mit gewünschter Stundenzahl, Verteilung der Arbeitszeit und Startdatum – das erleichtert die Bearbeitung und sichert Ihren Anspruch.
Benötigte Unterlagen
Form: Schriftlich (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung).
Frist: Mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Teilzeit.
Inhalt: Gewünschte Wochenstundenzahl (max. 32 Std/Woche), Verteilung der Arbeitszeit (Tage, Stunden), gewünschtes Startdatum, Hinweis auf § 15 BEEG.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen antworten.
Praxistipp: Senden Sie den Antrag per Einschreiben oder bitten Sie um schriftliche Eingangsbestätigung – so haben Sie einen Nachweis über die Einhaltung der Frist.
ElterngeldDigital – Online-Antrag vorbereiten
ElterngeldDigital (elterngeld.digital). Voraussetzung ist ein
BundID-Konto mit eID-Verifizierung (aktivierter Online-Ausweis im Personalausweis). Das BundID-Konto können Sie kostenlos unter id.bund.de einrichten. Alle erforderlichen Dokumente werden als Upload eingereicht – ein persönlicher Behördengang entfällt. Der Online-Assistent führt durch alle Antragsfragen, berechnet automatisch die voraussichtliche Elterngeldhöhe und ermöglicht die Statusverfolgung des Antrags.
Praxistipp: Stellen Sie sicher, dass Ihr Personalausweis die Online-Ausweis-Funktion (eID) aktiviert hat – prüfen Sie dies mit der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone. Falls nicht aktiviert, können Sie die Funktion bei Ihrer Gemeinde freischalten lassen.
Benötigte Unterlagen
Wo einrichten: Unter id.bund.de (kostenlos).
Voraussetzung: Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion (eID) und AusweisApp2 auf Smartphone oder NFC-fähiges Kartenlesegerät.
Wofür: Pflicht für Online-Antrag über ElterngeldDigital.
Praxistipp: Richten Sie das BundID-Konto schon vor der Geburt ein – das spart Zeit, wenn Sie nach der Geburt den Antrag stellen möchten.
Wo prüfen/aktivieren: AusweisApp2 (kostenlos im App Store/Google Play) oder beim Bürgeramt.
Wichtig: Ohne aktivierte eID ist der Online-Antrag nicht möglich.
Praxistipp: Die Aktivierung ist beim Bürgeramt kostenlos und dauert wenige Minuten – rufen Sie vorher an, ob die Gemeinde die Aktivierung ohne Termin anbietet.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Standesamt (siehe Checkliste 'Elterngeld beantragen', Schritt 1).
Dateiformat: PDF oder JPG, gut lesbar.
Praxistipp: Scannen Sie alle Unterlagen vor dem Antrag ein und benennen Sie die Dateien übersichtlich (z.B. 'Geburtsurkunde_Elterngeld.pdf').
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber.
Dateiformat: PDF oder JPG, gut lesbar.
Praxistipp: Viele Arbeitgeber stellen Abrechnungen im Personalportal als PDF bereit – kein Scannen erforderlich.
📋 Kindergeld beantragen
Steuer-ID des Kindes beantragen (wird automatisch vergeben)
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vom Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von 2-3 Monaten nach Geburt per Post. Sie benötigen die Steuer-ID des Kindes und Ihre eigene für den Kindergeldantrag. Falls nicht innerhalb 3 Monate: Anfrage beim Bundeszentralamt (online bzst.de oder telefonisch).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern innerhalb 2-3 Monate nach Geburt.
Wofür: Benötigt für Kindergeldantrag, später für Steuererklärungen und Freistellungsaufträge.
Falls nicht angekommen: Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de oder telefonisch).
Praxistipp: Steuer-ID kommt automatisch - Sie müssen nichts beantragen. Tragen Sie die Nummer in Unterlagen ein, sobald sie ankommt.
Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse stellen
Kindergeld ab Geburt bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit). Kindergeld 2026: 259 EUR/Monat (ab 01.01.2026) pro Kind. Antrag online auf arbeitsagentur.de oder Formular KG 1 herunterladen. Benötigt: Steuer-ID Elternteil + Kind, Geburtsdatum, Name, Bankverbindung. Seit 2019 meist keine Geburtsurkunde erforderlich (elektronische Übermittlung vom Standesamt). Nur bei Auslandsgeburt: Kopie ausländische Geburtsurkunde. Rückwirkend nur 6 Monate.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Online auf www.arbeitsagentur.de oder bei Familienkasse.
Inhalt: Steuer-ID des antragstellenden Elternteils, Steuer-ID des Kindes, Geburtsdatum und Name des Kindes, Bankverbindung (IBAN) für Überweisung.
Höhe 2026: 259 EUR/Monat pro Kind (einheitlich, unabhängig von Anzahl).
Wichtig: Rückwirkend nur max. 6 Monate - zeitnah beantragen!
Praxistipp: Seit 2019 meist keine Geburtsurkunde erforderlich - Daten werden elektronisch vom Standesamt übermittelt.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom ausländischen Standesamt.
Wofür: Nachweis der Geburt für Kindergeldantrag.
Übersetzung: Meist beglaubigte Übersetzung erforderlich durch vereidigten Übersetzer (ca. 50-150 EUR).
Praxistipp: Bei in Deutschland geborenen Kindern KEINE Geburtsurkunde erforderlich - elektronische Übermittlung.
Kindergeld-Bescheid prüfen und Zahlung überwachen
Kindergeld-Bescheid mit Kindergeldnummer und Auszahlungstermin. Kindergeld wird monatlich rückwirkend ab Geburtsmonat ausgezahlt. Auszahlungstermin richtet sich nach Kindergeldnummer (Endziffer 0-9 = verschiedene Tage). Prüfen: Kindergeldnummer korrekt? IBAN richtig? Geburtsdatum stimmt? Überwachen Sie monatliche Zahlungen. Änderungen (Umzug, Trennung, Kind in Ausbildung) Familienkasse informieren.
Optionale Unterlagen
Wann: Per Post nach Bearbeitung (ca. 2-6 Wochen).
Inhalt: Kindergeldnummer (wichtig - für alle Anfragen), Auszahlungstermin (richtet sich nach Endziffer 0-9), monatliche Höhe (259 EUR/Kind ab 01.01.2026), Bankverbindung.
Zahlung: Monatlich rückwirkend ab Geburtsmonat (z.B. für Jan-März Ende März).
Wichtig bei Änderungen: Wohnortwechsel, Trennung, Kind geht in Ausbildung/Studium (bis 25 Jahre möglich) → Familienkasse informieren.
Praxistipp: Kindergeldnummer gut aufbewahren - brauchen Sie bei allen Anfragen und Änderungen.
Kindergeld bei Jobwechsel oder Umzug neu zuordnen (falls erforderlich)
Bei Beamten/öffentlicher Dienst: Kindergeld vom Arbeitgeber (Dienstbezügestelle). Bei Wechsel privat ↔ öffentlich: Kindergeld bei alter Stelle abmelden, bei neuer neu beantragen.
Bei Umzug: Zuständigkeit wechselt automatisch, Familienkasse informiert Sie. Kindergeldnummer bleibt gleich. Änderungen mit Formular KG 45 mitteilen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Online auf www.arbeitsagentur.de oder bei Familienkasse.
Wann: Bei Wohnortwechsel, Jobwechsel (privat ↔ öffentlicher Dienst), Trennung, Änderung Bankverbindung.
Wichtig: Bei öffentlichem Dienst zahlt Arbeitgeber Kindergeld (nicht Familienkasse) - dann umstellen.
Praxistipp: Bei Jobwechsel mit neuem Arbeitgeber klären, ob dieser Kindergeld zahlt - sonst läuft über Familienkasse weiter.
Wo bekommen: Von Personalabteilung des neuen Arbeitgebers.
Wofür: Umstellung von Familienkasse auf Arbeitgeber-Kindergeld.
Praxistipp: Rechtzeitig klären - keine Zahlungslücke riskieren.
📋 Kinderzuschlag beantragen (KiZ) - Optional für Familien mit geringem Einkommen
Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen (Einkommensgrenzen)
Kinderzuschlag-Antrag online oder schriftlich stellen
Kinderzuschlag bei der Familienkasse (die auch Kindergeld zahlt). Online-Antrag (empfohlen): arbeitsagentur.de/eservices, Login mit Benutzerkonto oder BundID, Formulare digital, Nachweise hochladen. Oder schriftlich per Post. Antrag enthält: Angaben zu Kindern, Haushalt, Einkommensnachweise, Wohnkosten. Rückwirkend max. 6 Monate. Bearbeitungszeit online 4-6 Wochen, Papier 8-12 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Online auf www.arbeitsagentur.de/eservices (empfohlen) oder Papierformular herunterladen.
Inhalt: Angaben zu allen Kindern (Name, Geburtsdatum, Kindergeld-Nummer), Angaben zum Haushalt (wer lebt im Haushalt?), Einkommensnachweise (siehe Schritt 3), Wohnkosten (Miete, ggf. Wohngeld-Bescheid).
Höhe 2026: Max. 297 EUR/Monat pro Kind (gestaffelt nach Einkommen).
Rückwirkend: Max. 6 Monate (seit 2022).
Praxistipp: Online-Antrag deutlich schneller (4-6 Wochen) als Papier (8-12 Wochen) - nutzen Sie digitale Variante!
Unterlagen für Kinderzuschlag-Antrag zusammenstellen
Geburtsurkunden aller Kinder,
Kindergeld-Bescheid,
Einkommensnachweise letzte 6 Monate (Lohnabrechnungen aller Elternteile, Rentenbescheide, Unterhalt),
Wohnkosten (Mietvertrag, ggf. Wohngeld-Bescheid), ggf. Kindeseinkommen (Ausbildungsvergütung, BAföG, Unterhalt für Kind), ggf. Unterhaltszahlungen die Sie leisten. Wichtig: Auch Kindeseinkommen über 100 EUR/Monat kürzt KiZ. Beide Elternteile im Haushalt: Nachweise einreichen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Nachweis der Kinder für Kinderzuschlag-Antrag.
Praxistipp: Kopien reichen meist - Originale sicher aufbewahren.
Wofür: Nachweis, dass Sie Kindergeld für diese Kinder erhalten (Voraussetzung für Kinderzuschlag).
Enthält: Kindergeld-Nummer - tragen Sie diese im Antrag ein.
Praxistipp: Kindergeldnummer reicht oft - Bescheid nur bei Nachfrage.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber.
Auch: Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Einkünfte.
Wofür: Berechnung des Kinderzuschlags (gestaffelt nach Einkommen).
Wichtig: Beide Elternteile müssen Nachweise einreichen.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Unterlagen BEVOR Sie Antrag starten - bei Online-Antrag direkt hochladen und Zeit sparen.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen.
Wofür: Nachweis der Wohnkosten für Bedarfsberechnung.
Enthält: Kaltmiete, Nebenkosten.
Praxistipp: Bei Eigentum: Nachweise über Belastungen (Grundsteuer, Kreditzinsen).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Wohngeldstelle (siehe separate Checkliste).
Wofür: Nachweis für Kinderzuschlag - KiZ + Wohngeld oft attraktiver als Bürgergeld (mehr Freiheiten, weniger Auflagen).
Praxistipp: KiZ und Wohngeld parallel beantragen - zusammen höherer Gesamtbetrag.
Wo bekommen: Ausbildungsbetrieb, BAföG-Amt, vom zahlenden Elternteil.
Wichtig: Kindeseinkommen über 100 EUR/Monat wird auf Kinderzuschlag angerechnet!
Praxistipp: Ehrlich angeben - bei Nachprüfung droht Rückforderung.
Bewilligungsbescheid prüfen und Höhe verstehen
Bewilligungsbescheid von Familienkasse. Enthält: monatliche Höhe des KiZ pro Kind (bis 297 EUR), Bewilligungszeitraum (6 Monate), Berechnung (Bedarf Kind minus Kindeseinkommen minus Eltern-Überschusseinkommen). Berechnung komplex: Bedarf = anteilige Wohnkosten + Regelsatz Kind, Kindeseinkommen wird abgezogen, Eltern-Einkommen über Mindestgrenze wird teilweise angerechnet (45% Überschuss). Prüfen Sie Bescheid - bei Fehlern innerhalb 1 Monat Widerspruch (§84 SGG). Rechnen Sie mit KiZ-Rechner nach.
Optionale Unterlagen
Wann: Per Post nach 4-8 Wochen Bearbeitungszeit.
Inhält: Monatliche Höhe pro Kind (bis 297 EUR/Kind 2026), Bewilligungszeitraum (6 Monate), Berechnung (Bedarf Kind minus Kindeseinkommen minus Eltern-Überschusseinkommen).
Berechnung komplex: Bedarf Kind = anteilige Wohnkosten + Regelsatz (alterabhängig), Kindeseinkommen (Ausbildung, Unterhalt) wird abgezogen, Eltern-Einkommen über Mindestgrenze zu 45% angerechnet.
Widerspruch: Innerhalb 1 Monat bei Fehlern (§84 SGG).
Praxistipp: Rechnen Sie mit KiZ-Rechner nach (www.arbeitsagentur.de) - so sehen Sie, ob Berechnung stimmt!
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - zusätzlich zu KiZ und Kindergeld! BuT-Leistungen pro Kind: Schulbedarf 195 EUR/Jahr (2026), Mittagessen Schule/Kita (Zuschuss, nur 1 EUR Eigenanteil), Schülerbeförderung (Kostenübernahme), Lernförderung/Nachhilfe (bei Versetzungsgefährdung), Ausflüge/Klassenfahrten (Kostenübernahme), Teilhabe Verein/Musikschule/Sport (15 EUR/Monat = 180 EUR/Jahr). Leistungen NICHT automatisch - gesondert beantragen bei zuständiger Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder Schulamt je nach Kommune).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Bei zuständiger BuT-Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder Schulamt - je nach Kommune unterschiedlich).
Leistungen pro Kind: Schulbedarf 195 EUR/Jahr (130 EUR zum 1. August + 65 EUR zum 1. Februar = 195 EUR/Jahr, Werte 2025/2026), Mittagessen Schule/Kita (Zuschuss, nur 1 EUR Eigenanteil), Schülerbeförderung, Lernförderung/Nachhilfe, Ausflüge/Klassenfahrten (tatsächliche Kosten), Teilhabe Verein/Musikschule/Sport (15 EUR/Monat = 180 EUR/Jahr).
Wichtig: Leistungen werden NICHT automatisch gezahlt - Sie müssen gesondert beantragen!
Nachweise: Vereinsbeitrag, Essenskosten, Klassenfahrt-Info.
Praxistipp: Nutzen Sie alle BuT-Leistungen - bis zu 500 EUR/Jahr pro Kind zusätzlich zum Kinderzuschlag!