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Elterngeld & Kindergeld – Schritt-für-Schritt Anleitung

Antrag, Fristen, Unterlagen

✅ 27 Schritte📋 5 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
27
Schritte
5
Checklisten
2026
Aktualisiert

Antrag, Fristen, Unterlagen – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

ElterngeldKindergeldElternzeitBAFZAFamilie

Das Familienleben in Deutschland ist von behördlichen Meilensteinen begleitet. Für Elterngeld & Kindergeld – Antrag, Fristen, Unterlagen – führt diese Seite mit 5 Checklisten mit insgesamt 27 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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📋 Geburt vorbereiten

1

Hebamme suchen und Vorsorge organisieren

Suchen Sie bereits in der Frühschwangerschaft (8.-12. Woche) eine
Hebamme wegen Hebammenmangel. Die Hebamme betreut Sie während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Besuchen Sie Geburtsvorbereitungskurse (Frauen kostenfrei, Partner ca. 60-150 EUR).

Optionale Unterlagen

Kontaktdaten der Hebamme
Falls Hebamme gefunden. Name und Telefonnummer Ihrer Hebamme.
Wo finden: Hebammen-Suchportale online (z.B. hebammensuche.de), Geburtskliniken, Frauenarztpraxis.
Wo bekommen: Anruf bei Hebamme zur Betreuungszusage.
Wichtig: Hebammenmangel in vielen Regionen - je früher Sie suchen, desto besser.
Praxistipp: Falls keine Hebamme gefunden, wenden Sie sich an Hebammenberatungsstelle Ihrer Krankenkasse - die helfen bei Vermittlung.
🔍 Länder-Hinweis: Hebammenmangel ist regional unterschiedlich stark. In ländlichen Gebieten und Großstädten oft schwierige Versorgungslage. Einige Bundesländer fördern Hebammen gezielt.
Zuständig: Hebamme / Krankenkasse
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2

Geburtsklinik oder Geburtshaus auswählen und anmelden

Entscheiden Sie, wo Sie entbinden möchten:
Geburtsklinik (Kreißsaal, Perinatalzentrum bei Risiko),
Geburtshaus (natürliche Geburt) oder
Hausgeburt. Besuchen Sie Kreißsaal-Führungen (ab 25.-30. SSW), vergleichen Sie Ausstattung und Betreuung. Melden Sie sich in der 30.-34. SSW in Ihrer Wunschklinik an.

Optionale Unterlagen

Anmeldeformular der Geburtsklinik
Formular zur Anmeldung zur Geburt in Ihrer Wunschklinik.
Wo bekommen: Online auf Website der Klinik oder vor Ort bei Kreißsaal-Führung.
Wann ausfüllen: Ca. 30.-34. Schwangerschaftswoche.
Benötigt: Mutterpass, Versichertenkarte, voraussichtlicher Geburtstermin.
Praxistipp: Haben Sie Plan B - bei Überfüllung werden Sie ggf. in andere Klinik verlegt. Informieren Sie sich über 2-3 Alternativen.
🔍 Länder-Hinweis: Verfügbarkeit von Geburtskliniken variiert stark regional. In ländlichen Gebieten wurden viele Kreißsäle geschlossen, Anfahrtswege bis 50 km möglich. In Großstädten oft mehrere Kliniken zur Auswahl.
Zuständig: Geburtsklinik / Geburtshaus
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3

Arbeitgeber über Schwangerschaft und Mutterschutz informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft, spätestens nach der 12. Woche. Der Arbeitgeber muss
Mutterschutz einhalten: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt Beschäftigungsverbot mit vollem Lohn (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt). Teilen Sie den voraussichtlichen Geburtstermin mit.

Benötigte Unterlagen

Mutterpass
Offizielles Dokument zur Schwangerschaftsvorsorge.
Wo bekommen: Von Ihrem Frauenarzt bei Feststellung der Schwangerschaft.
Wofür: Nachweis der Schwangerschaft und voraussichtlicher Geburtstermin für Arbeitgeber.
Inhalt: Schwangerschaftsverlauf, Untersuchungen, errechneter Termin.
Praxistipp: Bewahren Sie den Mutterpass immer bei sich auf - bei allen Arztbesuchen und für Notfälle.

Optionale Unterlagen

Ärztliches Attest bei individuellem Beschäftigungsverbot
Nur bei Komplikationen. Ärztliche Bescheinigung über individuelles Beschäftigungsverbot.
Wo bekommen: Von Ihrem Frauenarzt oder Hausarzt bei gesundheitlichen Problemen während Schwangerschaft.
Wofür: Früherer Start des Beschäftigungsverbots vor regulärem Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt).
Zahlung: Arbeitgeber zahlt weiterhin vollen Lohn.
Praxistipp: Bei Problemen wie Übelkeit, Rückenschmerzen, Stress - sprechen Sie Arzt darauf an.
Zuständig: Arbeitgeber / Personalabteilung
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4

Mutterschaftsgeld bei Krankenkasse beantragen

Beantragen Sie
Mutterschaftsgeld ca. 7 Wochen vor Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte erhalten max. 13 EUR/Tag von Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss (Differenz zum Nettolohn). Privat Versicherte erhalten einmalig 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Dauer: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt.

Benötigte Unterlagen

Ärztliches Zeugnis nach § 24i SGB V
Ärztliche Bescheinigung mit voraussichtlichem Geburtstermin für Mutterschaftsgeld.
Wo bekommen: Von Ihrem Frauenarzt ab 33. Schwangerschaftswoche.
Wofür: Pflicht-Dokument für Mutterschaftsgeld-Antrag bei Krankenkasse.
Inhalt: Errechneter Geburtstermin, Bestätigung der Schwangerschaft.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Ihr Frauenarzt stellt dieses Zeugnis automatisch aus - Sie müssen nur danach fragen.

Optionale Unterlagen

Antragsformular Mutterschaftsgeld
Formular der Krankenkasse zur Beantragung von Mutterschaftsgeld.
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse (online, per Post oder persönlich).
Wann: Ca. 7 Wochen vor errechnetetem Geburtstermin.
Benötigt: Ärztliches Zeugnis § 24i, Bankverbindung, Angaben zum Arbeitsverhältnis.
Zahlung: Max. 13 EUR/Tag von Krankenkasse, Arbeitgeber zahlt Differenz zu 100% Nettolohn.
Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen.
Praxistipp: Rechtzeitig einreichen - keine Zahlungslücke riskieren!
Zuständig: Krankenkasse / Bundesversicherungsamt
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5

Kliniktasche packen (ab 36. Schwangerschaftswoche)

Packen Sie Ihre
Kliniktasche ab 36. SSW griffbereit. Für Kreißsaal: Mutterpass, Versichertenkarte, Personalausweis, bequeme Kleidung, Hausschuhe, Lippenpflege, Getränke, Handy + Ladekabel. Für Wochenbett: Still-BHs (2 Größen größer), Nachthemden (vorne öffnend), Binden, Hygieneartikel, Bademantel. Für Baby: Windeln, Bodys Größe 56/62, Strampler, Mützchen, Autoschale für Heimfahrt.
Zuständig: Sie selbst
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📋 Elterngeld beantragen

Basiselterngeld (12-14 Monate)Elterngeld Plus (doppelt so lang, halber Betrag)Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus
1

Geburt beim Standesamt anmelden und Geburtsurkunden beantragen

Melden Sie Ihr Kind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt des Geburtsortes an. Die Klinik übermittelt die Geburtsmeldung elektronisch. Beantragen Sie mehrere
Geburtsurkunden mit verschiedenen Verwendungszwecken (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse, eigene Unterlagen). Kosten: ca. 10-15 EUR pro Urkunde. Ausstellung meist sofort (30-60 Min Wartezeit).

Benötigte Unterlagen

Geburtsbescheinigung der Klinik
Bescheinigung über Geburt des Kindes von der Geburtsklinik.
Wo bekommen: Automatisch von Klinik bei Entlassung.
Wofür: Vorlage beim Standesamt zur Beantragung der Geburtsurkunden.
Inhalt: Name, Geburtsdatum, Geburtszeit, Geburtsort, Geschlecht des Kindes.
Praxistipp: Klinik übermittelt Geburt meist elektronisch ans Standesamt - Sie müssen trotzdem persönlich zum Standesamt für die Urkunden.
Personalausweise beider Elternteile
Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile.
Wofür: Identitätsnachweis beim Standesamt.
Praxistipp: Original mitbringen - Kopien reichen nicht.

Optionale Unterlagen

Heiratsurkunde
Nur bei verheirateten Paaren. Heiratsurkunde oder Familienstammbuch.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Ehe für Standesamt - Kind erhält gemeinsamen Familiennamen.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie mitbringen.
Vaterschaftsanerkennung
Nur bei unverheirateten Paaren. Urkunde über Vaterschaftsanerkennung.
Wo bekommen: Beim Jugendamt, Standesamt oder Notar vor oder nach Geburt.
Kosten: Kostenlos beim Jugendamt, ca. 30 EUR beim Notar.
Wofür: Nachweis der Vaterschaft für Standesamt - Vater wird in Geburtsurkunde eingetragen.
Praxistipp: Kann schon während Schwangerschaft gemacht werden - spart Zeit nach Geburt.
Scheidungsurteil
Nur bei früherer Ehe. Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Familiengericht.
Wofür: Nachweis bei geschiedenen Müttern - für korrekten Familienstand.
Praxistipp: Falls Sie geschieden sind und wieder geheiratet haben, benötigen Sie Scheidungsurteil UND neue Heiratsurkunde.
Vollmacht
Falls Sie nicht selbst zum Standesamt gehen. Schriftliche Vollmacht für Partner oder Angehörige zur Anmeldung.
Wo bekommen: Selbst ausstellen (formlos mit Unterschrift).
Wofür: Bevollmächtigte Person kann Geburt anmelden und Urkunden abholen.
Praxistipp: Nutzen Sie Vollmacht - Sie können sich im Wochenbett erholen, während Partner die Formalitäten erledigt.
Zuständig: Standesamt (Geburtsort)
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2

Kind bei Krankenkasse anmelden

Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von 2 Monaten bei Ihrer Krankenkasse an. Das Kind ist automatisch
familienversichert (kostenlos), wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse schickt die Versichertenkarte (Bearbeitungszeit 1-2 Wochen). Bei privater Versicherung beider Eltern: Kind muss privat versichert werden (ca. 100-200 EUR/Monat).

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde für Krankenkasse
Geburtsurkunde mit Verwendungszweck 'Krankenkasse'.
Wo bekommen: Beim Standesamt bei Beantragung (siehe Schritt 1).
Wofür: Anmeldung des Kindes bei Krankenkasse für Familienversicherung.
Kosten Familienversicherung: Kostenlos (wenn Elternteil gesetzlich versichert).
Praxistipp: Melden Sie Kind sofort nach Geburt an - ab Tag 1 krankenversichert für U-Untersuchungen und Arztbesuche.

Optionale Unterlagen

Anmeldeformular der Krankenkasse
Formular zur Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse.
Wo bekommen: Online auf Website Ihrer Krankenkasse oder per Post anfordern.
Inhalt: Name und Geburtsdatum des Kindes, bei welchem Elternteil versichert, Bankverbindung.
Praxistipp: Viele Krankenkassen bieten Online-Anmeldung - geht schneller als per Post.
Zuständig: Krankenkasse
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3

Elterngeld-Antrag vorbereiten und Unterlagen sammeln

Sammeln Sie alle für den Elterngeldantrag benötigten Unterlagen:
Geburtsurkunde (Verwendungszweck 'Elterngeld'),
Einkommensnachweise letzte 12 Monate vor Geburt,
Steuer-IDs (Eltern + Kind),
Mutterschaftsgeld-Bescheinigung, Personalausweise, ggf. Geschwister-Geburtsurkunden (für Geschwisterbonus). Nutzen Sie
ElterngeldDigital (Online-Antrag) - Assistent führt durch Fragen, berechnet Höhe und reduziert Fehler.

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde für Elterngeld
Geburtsurkunde mit Verwendungszweck 'Elterngeld'.
Wo bekommen: Beim Standesamt bei Beantragung (siehe Schritt 1).
Kosten: 10-12 EUR.
Wofür: Pflicht-Dokument für Elterngeld-Antrag.
Praxistipp: Bestellen Sie beim Standesamt gleich 3-4 Geburtsurkunden mit verschiedenen Verwendungszwecken (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse, eigene Unterlagen)!
Einkommensnachweise 12 Monate vor Geburt
Gehaltsabrechnungen 12 Monate vor Geburt.
Wo bekommen: Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Für Elterngeld-Berechnung (65-67% Netto).
Für Mütter: 12 Monate VOR Beginn Mutterschutz.
Für Väter: 12 Monate VOR Geburt des Kindes.
Berechnung: 65-67% des Nettos, mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Einkommenssteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres.
Steueridentifikationsnummer
Steuer-ID des Kindes und Eltern.
Wo bekommen: Auf Lohnabrechnung oder Finanzamt.
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Pflicht-Angabe im Elterngeldantrag.
Praxistipp: Kind erhält Steuer-ID automatisch nach Geburt per Post (innerhalb 2-3 Monate). Falls nicht angekommen: Beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern (www.bzst.de).
Personalausweis oder Reisepass
Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile (Kopie).
Wo bekommen: Immer dabei haben.
Wofür: Identitätsnachweis für Elterngeld-Antrag.
Praxistipp: Kopieren Sie beide Seiten des Ausweises - Vorder- und Rückseite.

Optionale Unterlagen

Bescheinigung über Mutterschaftsgeld
Nur für Mütter. Bescheinigung der Krankenkasse über bezogenes Mutterschaftsgeld.
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse automatisch zugeschickt nach Mutterschutz.
Wofür: Wird vom Elterngeld abgezogen - muss angegeben werden.
Praxistipp: Falls Bescheinigung noch nicht da ist, können Sie Antrag trotzdem stellen - Bescheinigung nachreichen.
Krankenversicherungsnachweis
Krankenversicherungsnachweis (Kopie Versichertenkarte).
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse.
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Wird nicht immer verlangt, kann aber die Bearbeitung beschleunigen.
Praxistipp: Kopieren Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte von beiden Seiten - zeigt Ihren Versicherungsstatus.
Geburtsurkunden älterer Geschwisterkinder
Falls vorhanden. Geburtsurkunden aller älteren Geschwister unter 3 Jahren bzw. unter 6 Jahren bei Mehrlingsgeburten.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen.
Wofür: Geschwisterbonus - Elterngeld wird um 10% erhöht (mind. 75 EUR mehr).
Praxistipp: Geschwisterbonus lohnt sich - bei 1.200 EUR Elterngeld sind das 120 EUR mehr pro Monat!
Steuerbescheid bei Selbstständigen
Nur bei Selbstständigen. Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vor Geburt.
Wo bekommen: Vom Finanzamt nach Steuererklärung.
Wofür: Berechnung des Einkommens für Elterngeld (bei Selbstständigen wird Gewinn vor Steuern herangezogen).
Praxistipp: Bei Selbstständigen dauert Bearbeitung oft länger - reichen Sie Antrag trotzdem ein, Bescheid kann nachgereicht werden.
Zuständig: Sie selbst / Arbeitgeber / Krankenkasse
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4

Elterngeld-Variante wählen und Bezugsmonate festlegen

Einkommensgrenze: Für Geburten ab 01.04.2025 gilt einheitlich 175.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare UND Alleinerziehende. Über dieser Grenze besteht KEIN Anspruch auf Elterngeld.
Paralleler Bezug ab April 2024: Ab April 2024 können Eltern Basiselterngeld nur noch max. 1 Monat parallel in den ersten 12 Lebensmonaten beziehen (früher 2 Monate). ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind davon nicht betroffen.
Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende: Seit April 2024 können auch Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus allein nutzen (bis zu 4 Monate) – bisher war dies nur möglich, wenn beide Partner gleichzeitig in Teilzeit arbeiteten. Voraussetzung: 24-32 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit. Entscheiden Sie, welche Variante Sie beantragen:
Basiselterngeld (12-14 Monate, 65-67% Netto, 300-1.800 EUR),
ElterngeldPlus (bis 24-28 Monate, halber Betrag, kombinierbar mit Teilzeit bis 32 Std/Woche) oder
Partnerschaftsbonus (beide arbeiten gleichzeitig 24-32 Std/Woche, je 4 zusätzliche Monate). Legen Sie fest, in welchen Lebensmonaten Sie Elterngeld beziehen. Berechnen Sie Höhe mit Online-Rechner.
🔍 Länder-Hinweis: Bayern und Sachsen bieten zusätzlich Landeserziehungsgeld an (ab 13. Lebensmonat, kombinierbar mit ElterngeldPlus). In anderen Bundesländern gibt es kein Landeserziehungsgeld.
Zuständig: Sie selbst
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5

Elterngeld-Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen

Reichen Sie den vollständigen Elterngeldantrag bei Ihrer
Elterngeldstelle ein. Einreichung online via
ElterngeldDigital (mit eID), per Post oder persönlich.
Wichtig: Antrag spätestens im 4. Lebensmonat einreichen - Elterngeld wird nur für max. 3 Monate rückwirkend gezahlt! Bearbeitungszeit: ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-14 Wochen.

Benötigte Unterlagen

Elterngeldantrag-Formular
Offizieller Antrag bei Elterngeldstelle.
Wo bekommen: Online (www.elterngeld-digital.de) oder Elterngeldstelle.
Kosten: Kostenlos.
Inhalt: Angaben zu Eltern, Kind, Einkommen, gewünschte Variante (Basis/Plus/Partnerschaftsbonus), Bezugsmonate, Bankverbindung, alle Nachweise aus Schritt 3.
Wichtig: Antragsfrist beachten - nur 3 Monate rückwirkend!
Bearbeitungszeit: Ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-14 Wochen.
Praxistipp: Online-Antrag führt durch alle Fragen und berechnet Höhe automatisch. Reichen Sie Antrag 2-3 Monate nach Geburt ein - dann haben Sie alle Gehaltsabrechnungen und Bearbeitung erfolgt vor Ende 4. Monat.
🔍 Länder-Hinweis: Elterngeldstellen sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert (Landkreise, kreisfreie Städte, Landesbehörden). Bearbeitungszeiten: Ländlich 4-6 Wochen (Bayern/BW), Großstadt 8-14 Wochen (Berlin/NRW).
Zuständig: Elterngeldstelle (Landkreis/Stadt)
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6

Elterngeld-Bescheid prüfen und Zahlung überwachen

Prüfen Sie den
Elterngeld-Bescheid der Elterngeldstelle genau: Stimmt die Höhe? Sind die Bezugsmonate korrekt? Wurde Ihr Einkommen richtig berücksichtigt? Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 1 Monat. Elterngeld wird monatlich im Voraus überwiesen. Überwachen Sie Zahlungen. Änderungen (frühere Rückkehr, neue Schwangerschaft) der Elterngeldstelle melden.

Optionale Unterlagen

Elterngeld-Bescheid
Offizieller Bescheid der Elterngeldstelle über Bewilligung.
Wann: Per Post nach 4-14 Wochen Bearbeitungszeit.
Inhalt: Bewilligte Elterngeldhöhe pro Monat (65-67% Netto, mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR), Bezugszeitraum (von-bis), Auszahlungstermine, Berechnungsgrundlage.
Prüfen: Stimmt Höhe mit Berechnung überein? Bezugsmonate korrekt? Einkommen richtig berücksichtigt?
Widerspruch: Innerhalb 1 Monat schriftlich bei Fehlern.
Praxistipp: Bei Unklarheiten Elterngeldstelle anrufen - oft nur Missverständnisse, die telefonisch geklärt werden können.
Zuständig: Elterngeldstelle
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7

Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden

Melden Sie
Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an. Elternzeit: unbezahlte Freistellung bis 3. Geburtstag (mit Zustimmung bis 8. Geburtstag). Angeben: Beginn, Ende, Teilzeit-Wunsch (bis 32 Std/Woche). Während Elternzeit: Kündigungsschutz, Rückkehr auf alten/gleichwertigen Arbeitsplatz. Arbeitgeber muss Elternzeit schriftlich bestätigen.

Benötigte Unterlagen

Elternzeit-Antrag
Schriftlicher Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber.
Form: Formlos oder Formular der Personalabteilung.
Frist: Spätestens 7 Wochen vor Beginn.
Inhalt: Beginn und Ende der Elternzeit, Teilzeit-Wunsch (bis 32 Std/Woche möglich), Unterschrift.
Wichtig: Während Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Rückkehr auf alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz.
Praxistipp: Legen Sie sich nicht zu früh fest - Elternzeit kann später verlängert oder verkürzt werden (mit Zustimmung). Starten Sie mit 12 Monaten und entscheiden dann.

Optionale Unterlagen

Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit
Bestätigung des Arbeitgebers über geplante oder bereits genehmigte Elternzeit.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber nach Beantragung der Elternzeit.
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Nachweis für Elterngeldstelle, dass Sie in Elternzeit sind und kein Gehalt beziehen.
Frist: Schriftlich beantragen 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Elternzeit schriftlich bestätigen - sichert Ihren Anspruch ab!
Geburtsurkunde des Kindes
Falls verlangt. Geburtsurkunde zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen (siehe Schritt 1).
Wofür: Nachweis der Geburt für Elternzeit-Antrag.
Praxistipp: Meist reicht Kopie - Original nicht hergeben.
Zuständig: Arbeitgeber / Personalabteilung
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8

Elterngeld in Steuererklärung angeben (Progressionsvorbehalt)

Elterngeld unterliegt dem
Progressionsvorbehalt – es ist selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ob und wie viel Steuern nachzuzahlen sind, hängt stark vom übrigen Jahreseinkommen ab. Geben Sie bezogenes Elterngeld in Ihrer Steuererklärung an (Anlage N oder Sonstige). Die Elterngeldstelle schickt Bescheinigung im Frühjahr.
Tipp: Der Steuerklassenwechsel zu III/V vor der Geburt (Antragsfrist beachten: spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes) kann das Elterngeld erhöhen, da es auf Basis des Nettolohns der letzten 12 Monate berechnet wird.

Optionale Unterlagen

Elterngeld-Bescheinigung für Steuererklärung
Bescheinigung der Elterngeldstelle über bezogenes Elterngeld im Kalenderjahr.
Wann: Automatisch im Frühjahr für Vorjahr von Elterngeldstelle zugeschickt.
Inhalt: Jahressumme des bezogenen Elterngelds.
Wofür: Eintragen in Einkommensteuererklärung (Anlage N oder Anlage Sonstige).
Was passiert: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt – es ist selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ob und wie viel Steuern nachzuzahlen sind, hängt stark vom übrigen Jahreseinkommen ab.
Praxistipp: Legen Sie während Elterngeld-Bezug monatlich einen Puffer zur Seite, falls Steuernachzahlungen anfallen – wie viel, hängt von Ihrem sonstigen Jahreseinkommen ab.
Zuständig: Elterngeldstelle / Finanzamt
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9

ElterngeldDigital und BundID-Konto einrichten (Online-Antrag)

Den Elterngeldantrag können Sie vollständig digital stellen über
ElterngeldDigital (www.elterngeld-digital.de). Voraussetzung ist ein kostenfreies
BundID-Konto (bundesweit einheitliches Bürgerkonto), das Sie unter
id.bund.de einrichten. Für die sichere Identifikation benötigen Sie entweder: 1)
eID – die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises (muss aktiviert sein, Prüfung mit kostenloser AusweisApp2 auf dem Smartphone), oder 2)
ELSTER-Zertifikat (alternativ, wenn bereits vorhanden). Mit dem Online-Antrag entfällt der Behördengang: Alle Dokumente werden digital hochgeladen, das System führt Sie schrittweise durch alle Angaben, berechnet voraussichtlich die Elterngeldhöhe und ermöglicht die Statusverfolgung.
Wichtig: ElterngeldDigital ist aktuell nicht in allen Bundesländern verfügbar – prüfen Sie die Verfügbarkeit auf der Website. Alternativ: Papierantrag bei der Elterngeldstelle des zuständigen Bundeslandes.
Tipp: Richten Sie das BundID-Konto am besten bereits vor der Geburt ein, um nach der Geburt sofort loslegen zu können.

Benötigte Unterlagen

BundID-Konto (eingerichtet)
Kostenloses digitales Bürgerkonto zur sicheren Identifikation bei Behörden.
Wo einrichten: Unter id.bund.de (kostenlos, dauert ca. 10-15 Min.).
Anmelde-Optionen: 1) Online-Ausweis (eID) mit AusweisApp2, 2) ELSTER-Zertifikat, 3) Benutzername/Passwort (niedrigste Sicherheitsstufe, für Elterngeld nicht ausreichend).
Für ElterngeldDigital: eID oder ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Praxistipp: Richten Sie das BundID-Konto frühzeitig während der Schwangerschaft ein – nach der Geburt ist Zeit knapp und der Antrag muss spätestens im 4. Lebensmonat eingereicht werden.
Personalausweis mit aktivierter eID
Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion (eID) für die BundID-Anmeldung.
Prüfen: Mit der kostenlosen AusweisApp2 (Android/iOS) auf Ihrem Smartphone – die App zeigt, ob eID aktiviert ist.
Aktivieren: Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt (kostenlos, kein Termin nötig in vielen Gemeinden).
Ohne eID: Alternativ ELSTER-Zertifikat nutzen (für Arbeitnehmer oft nicht vorhanden) oder Papierantrag stellen.
Praxistipp: Die eID-Aktivierung dauert wenige Minuten beim Amt – prüfen Sie dies rechtzeitig vor der Geburt, da nach der Geburt wenig Zeit für Behördengänge bleibt.

Optionale Unterlagen

ELSTER-Zertifikat (Alternative zu eID)
Alternative zur eID. Elektronisches Zertifikat des deutschen Steuerportals ELSTER.
Wo bekommen: Unter www.elster.de registrieren (kostenlos, dauert ca. 1 Woche wegen Postbrief-Bestätigung).
Wofür: Alternative Identifikation im BundID-Konto, wenn kein Personalausweis mit eID vorhanden.
Praxistipp: ELSTER-Zertifikat eignet sich besonders für Selbstständige, die ohnehin ELSTER für ihre Steuererklärung nutzen.
🔍 Länder-Hinweis: ElterngeldDigital ist nicht in allen Bundesländern verfügbar (Stand 2026: u.a. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). In anderen Bundesländern (u.a. Bayern, NRW, Baden-Württemberg, Sachsen) eigene Online-Portale oder Papierantrag. Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf elterngeld-digital.de.
Zuständig: Sie selbst
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10

Elternzeit mit Teilzeitarbeit beantragen (§ 15 BEEG)

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu
32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein – beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber. Gegenüber Ihrem eigenen Arbeitgeber haben Sie (ab 15 Beschäftigten im Betrieb) einen
Rechtsanspruch auf Teilzeit nach § 15 BEEG. Den Antrag müssen Sie mindestens
7 Wochen vor Beginn der Teilzeit schriftlich (seit 1. Mai 2025 auch per E-Mail in Textform ausreichend) beim Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus
dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss die Ablehnung innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitteilen.
ElterngeldPlus lohnt sich bei Teilzeit: Statt Basiselterngeld über 12 Monate erhalten Sie bei Teilzeitarbeit das halbe Elterngeld über bis zu 24 Monate – in der Summe oft günstiger, weil Sie gleichzeitig Teilzeiteinkommen beziehen. Für einen anderen Arbeitgeber (Nebenjob während Elternzeit) ist die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit (§ 15 BEEG)
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gemäß § 15 BEEG.
Form: Schriftlich oder in Textform (E-Mail seit 01.05.2025 ausreichend).
Frist: Mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Teilzeit.
Inhalt: Gewünschte Wochenstundenzahl (max. 32 Std/Woche im monatlichen Durchschnitt), Verteilung der Arbeitszeit (Tage, Stunden pro Tag), gewünschtes Startdatum, Hinweis auf § 15 BEEG.
Arbeitgeber: Muss innerhalb von 4 Wochen antworten. Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich.
Praxistipp: Senden Sie den Antrag per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben – so haben Sie einen Nachweis über die Einhaltung der 7-Wochen-Frist!

Optionale Unterlagen

Bestätigung des Arbeitgebers über Teilzeit
Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die genehmigten Teilzeit-Konditionen (Stundenzahl, Verteilung, Start).
Wo bekommen: Vom Arbeitgeber nach Genehmigung des Antrags.
Wofür: Nachweis der Teilzeitvereinbarung – relevant für Berechnung von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Teilzeitvereinbarung immer schriftlich bestätigen – mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer nachzuweisen.
Zuständig: Arbeitgeber / Personalabteilung
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📋 Elternzeit anpassen oder verkürzen

1

Elternzeit-Änderung beim Arbeitgeber beantragen

Elternzeit kann aus dringenden Gründen vorzeitig beendet werden (§ 16 Abs. 3 BEEG), aber
nur mit Zustimmung des Arbeitgebers – der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zuzustimmen. Ausnahme: Besondere Härtefälle (z.B. Tod des Kindes, schwere Erkrankung des Kindes) – hier besteht Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Eine Verlängerung der Elternzeit ist einmalig möglich, wenn die ursprünglich beantragte Elternzeit nicht vollständig in Anspruch genommen wurde (4 Wochen Ankündigungsfrist gegenüber Arbeitgeber). Stellen Sie den Antrag schriftlich mit ausreichend Vorlauf.
Praxistipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig an – viele Arbeitgeber stimmen einer einvernehmlichen Lösung zu, wenn Sie rechtzeitig informieren. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Änderung geben.

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher Antrag auf Elternzeit-Änderung
Formloser schriftlicher Antrag auf vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit.
Form: Schriftlich (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung).
Inhalt: Gewünschtes neues Enddatum der Elternzeit, Begründung (z.B. Rückkehr zur Arbeit, Härtefall), Bitte um schriftliche Zustimmung.
Frist Verlängerung: 4 Wochen Ankündigungsfrist.
Praxistipp: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers – mündliche Zusagen reichen nicht.

Optionale Unterlagen

Nachweise für Härtefall
Nur bei Härtefall. Ärztliche Bescheinigung oder sonstige Nachweise über den Härtefall (z.B. schwere Erkrankung des Kindes, Tod des Kindes).
Wo bekommen: Vom behandelnden Arzt oder zuständiger Behörde.
Wofür: Bei Härtefall besteht nach § 16 Abs. 3 BEEG ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Praxistipp: Sprechen Sie im Härtefall zusätzlich Ihre Elterngeldstelle und ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an.
Zuständig: Arbeitgeber / Personalabteilung
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2

Teilzeitarbeit während der Elternzeit beantragen

Nach § 15 BEEG darf ein Elternteil während der Elternzeit
bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – beim selben oder einem anderen Arbeitgeber. Gegenüber dem eigenen Arbeitgeber besteht ein
Rechtsanspruch auf Teilzeit (ab 15 Beschäftigten im Betrieb) mit einer Ankündigungsfrist von
7 Wochen vor geplantem Beginn. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus
dringenden betrieblichen Gründen ablehnen; eine Ablehnung muss schriftlich begründet und innerhalb von 4 Wochen mitgeteilt werden. Bei Arbeiten für einen anderen Arbeitgeber ist die Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers erforderlich.
Praxistipp: Formulieren Sie den Antrag präzise mit gewünschter Stundenzahl, Verteilung der Arbeitszeit und Startdatum – das erleichtert die Bearbeitung und sichert Ihren Anspruch.

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit
Schriftlicher Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gemäß § 15 BEEG.
Form: Schriftlich (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung).
Frist: Mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Teilzeit.
Inhalt: Gewünschte Wochenstundenzahl (max. 32 Std/Woche), Verteilung der Arbeitszeit (Tage, Stunden), gewünschtes Startdatum, Hinweis auf § 15 BEEG.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen antworten.
Praxistipp: Senden Sie den Antrag per Einschreiben oder bitten Sie um schriftliche Eingangsbestätigung – so haben Sie einen Nachweis über die Einhaltung der Frist.
Zuständig: Arbeitgeber / Personalabteilung
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3

ElterngeldDigital – Online-Antrag vorbereiten

Seit 2021 kann Elterngeld vollständig digital beantragt werden über
ElterngeldDigital (elterngeld.digital). Voraussetzung ist ein
BundID-Konto mit eID-Verifizierung (aktivierter Online-Ausweis im Personalausweis). Das BundID-Konto können Sie kostenlos unter id.bund.de einrichten. Alle erforderlichen Dokumente werden als Upload eingereicht – ein persönlicher Behördengang entfällt. Der Online-Assistent führt durch alle Antragsfragen, berechnet automatisch die voraussichtliche Elterngeldhöhe und ermöglicht die Statusverfolgung des Antrags.
Praxistipp: Stellen Sie sicher, dass Ihr Personalausweis die Online-Ausweis-Funktion (eID) aktiviert hat – prüfen Sie dies mit der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone. Falls nicht aktiviert, können Sie die Funktion bei Ihrer Gemeinde freischalten lassen.

Benötigte Unterlagen

BundID-Konto mit eID-Verifizierung
Kostenloses Online-Konto zur sicheren Identifikation bei Behördengängen.
Wo einrichten: Unter id.bund.de (kostenlos).
Voraussetzung: Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion (eID) und AusweisApp2 auf Smartphone oder NFC-fähiges Kartenlesegerät.
Wofür: Pflicht für Online-Antrag über ElterngeldDigital.
Praxistipp: Richten Sie das BundID-Konto schon vor der Geburt ein – das spart Zeit, wenn Sie nach der Geburt den Antrag stellen möchten.
Aktivierter Personalausweis (eID)
Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion.
Wo prüfen/aktivieren: AusweisApp2 (kostenlos im App Store/Google Play) oder beim Bürgeramt.
Wichtig: Ohne aktivierte eID ist der Online-Antrag nicht möglich.
Praxistipp: Die Aktivierung ist beim Bürgeramt kostenlos und dauert wenige Minuten – rufen Sie vorher an, ob die Gemeinde die Aktivierung ohne Termin anbietet.

Optionale Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes (digital)
Scan oder Foto der Geburtsurkunde (Verwendungszweck 'Elterngeld') für den Upload im Online-Antrag.
Wo bekommen: Vom Standesamt (siehe Checkliste 'Elterngeld beantragen', Schritt 1).
Dateiformat: PDF oder JPG, gut lesbar.
Praxistipp: Scannen Sie alle Unterlagen vor dem Antrag ein und benennen Sie die Dateien übersichtlich (z.B. 'Geburtsurkunde_Elterngeld.pdf').
Einkommensnachweise (digital)
Scans der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber.
Dateiformat: PDF oder JPG, gut lesbar.
Praxistipp: Viele Arbeitgeber stellen Abrechnungen im Personalportal als PDF bereit – kein Scannen erforderlich.
Zuständig: Sie selbst / Elterngeldstelle
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📋 Kindergeld beantragen

1

Steuer-ID des Kindes beantragen (wird automatisch vergeben)

Jedes neugeborene Kind erhält automatisch eine
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vom Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von 2-3 Monaten nach Geburt per Post. Sie benötigen die Steuer-ID des Kindes und Ihre eigene für den Kindergeldantrag. Falls nicht innerhalb 3 Monate: Anfrage beim Bundeszentralamt (online bzst.de oder telefonisch).

Optionale Unterlagen

Steuer-ID des Kindes
11-stellige Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.
Wo bekommen: Automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern innerhalb 2-3 Monate nach Geburt.
Wofür: Benötigt für Kindergeldantrag, später für Steuererklärungen und Freistellungsaufträge.
Falls nicht angekommen: Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de oder telefonisch).
Praxistipp: Steuer-ID kommt automatisch - Sie müssen nichts beantragen. Tragen Sie die Nummer in Unterlagen ein, sobald sie ankommt.
Zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (automatisch)
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2

Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse stellen

Beantragen Sie
Kindergeld ab Geburt bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit). Kindergeld 2026: 259 EUR/Monat (ab 01.01.2026) pro Kind. Antrag online auf arbeitsagentur.de oder Formular KG 1 herunterladen. Benötigt: Steuer-ID Elternteil + Kind, Geburtsdatum, Name, Bankverbindung. Seit 2019 meist keine Geburtsurkunde erforderlich (elektronische Übermittlung vom Standesamt). Nur bei Auslandsgeburt: Kopie ausländische Geburtsurkunde. Rückwirkend nur 6 Monate.

Benötigte Unterlagen

Kindergeld-Antrag (Formular KG 1)
Offizielles Formular zur Beantragung von Kindergeld.
Wo bekommen: Online auf www.arbeitsagentur.de oder bei Familienkasse.
Inhalt: Steuer-ID des antragstellenden Elternteils, Steuer-ID des Kindes, Geburtsdatum und Name des Kindes, Bankverbindung (IBAN) für Überweisung.
Höhe 2026: 259 EUR/Monat pro Kind (einheitlich, unabhängig von Anzahl).
Wichtig: Rückwirkend nur max. 6 Monate - zeitnah beantragen!
Praxistipp: Seit 2019 meist keine Geburtsurkunde erforderlich - Daten werden elektronisch vom Standesamt übermittelt.

Optionale Unterlagen

Ausländische Geburtsurkunde
Nur bei im Ausland geborenen Kindern. Kopie der ausländischen Geburtsurkunde.
Wo bekommen: Vom ausländischen Standesamt.
Wofür: Nachweis der Geburt für Kindergeldantrag.
Übersetzung: Meist beglaubigte Übersetzung erforderlich durch vereidigten Übersetzer (ca. 50-150 EUR).
Praxistipp: Bei in Deutschland geborenen Kindern KEINE Geburtsurkunde erforderlich - elektronische Übermittlung.
Zuständig: Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit)
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3

Kindergeld-Bescheid prüfen und Zahlung überwachen

Prüfen Sie den
Kindergeld-Bescheid mit Kindergeldnummer und Auszahlungstermin. Kindergeld wird monatlich rückwirkend ab Geburtsmonat ausgezahlt. Auszahlungstermin richtet sich nach Kindergeldnummer (Endziffer 0-9 = verschiedene Tage). Prüfen: Kindergeldnummer korrekt? IBAN richtig? Geburtsdatum stimmt? Überwachen Sie monatliche Zahlungen. Änderungen (Umzug, Trennung, Kind in Ausbildung) Familienkasse informieren.

Optionale Unterlagen

Kindergeld-Bescheid
Bewilligungsbescheid der Familienkasse.
Wann: Per Post nach Bearbeitung (ca. 2-6 Wochen).
Inhalt: Kindergeldnummer (wichtig - für alle Anfragen), Auszahlungstermin (richtet sich nach Endziffer 0-9), monatliche Höhe (259 EUR/Kind ab 01.01.2026), Bankverbindung.
Zahlung: Monatlich rückwirkend ab Geburtsmonat (z.B. für Jan-März Ende März).
Wichtig bei Änderungen: Wohnortwechsel, Trennung, Kind geht in Ausbildung/Studium (bis 25 Jahre möglich) → Familienkasse informieren.
Praxistipp: Kindergeldnummer gut aufbewahren - brauchen Sie bei allen Anfragen und Änderungen.
Zuständig: Familienkasse
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4

Kindergeld bei Jobwechsel oder Umzug neu zuordnen (falls erforderlich)

Bei Jobwechsel oder Umzug kann sich Zuständigkeit ändern.
Bei Beamten/öffentlicher Dienst: Kindergeld vom Arbeitgeber (Dienstbezügestelle). Bei Wechsel privat ↔ öffentlich: Kindergeld bei alter Stelle abmelden, bei neuer neu beantragen.
Bei Umzug: Zuständigkeit wechselt automatisch, Familienkasse informiert Sie. Kindergeldnummer bleibt gleich. Änderungen mit Formular KG 45 mitteilen.

Optionale Unterlagen

Veränderungsmitteilung (Formular KG 45)
Formular zur Meldung von Änderungen bei Kindergeld.
Wo bekommen: Online auf www.arbeitsagentur.de oder bei Familienkasse.
Wann: Bei Wohnortwechsel, Jobwechsel (privat ↔ öffentlicher Dienst), Trennung, Änderung Bankverbindung.
Wichtig: Bei öffentlichem Dienst zahlt Arbeitgeber Kindergeld (nicht Familienkasse) - dann umstellen.
Praxistipp: Bei Jobwechsel mit neuem Arbeitgeber klären, ob dieser Kindergeld zahlt - sonst läuft über Familienkasse weiter.
Arbeitgeberbescheinigung bei öffentlichem Dienst
Nur bei Wechsel in öffentlichen Dienst. Bescheinigung des neuen Arbeitgebers, dass Kindergeld über Dienstbezügestelle gezahlt wird.
Wo bekommen: Von Personalabteilung des neuen Arbeitgebers.
Wofür: Umstellung von Familienkasse auf Arbeitgeber-Kindergeld.
Praxistipp: Rechtzeitig klären - keine Zahlungslücke riskieren.
Zuständig: Familienkasse / Arbeitgeber (öffentlicher Dienst)
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📋 Kinderzuschlag beantragen (KiZ) - Optional für Familien mit geringem Einkommen

Geringes Einkommen, aber über MindestgrenzeErgänzung zu WohngeldAlternative zu Bürgergeld prüfen
1

Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen (Einkommensgrenzen)

Kinderzuschlag (KiZ) ist für Familien mit niedrigem Einkommen, die verdienen, aber nicht genug für Kinder haben. Voraussetzungen: Kind unter 25 unverheiratet im Haushalt, Sie erhalten Kindergeld, Einkommen über Mindestgrenze (900 EUR brutto/Monat Paare, 600 EUR Alleinerziehende), mit Ihrem Einkommen + KiZ + Wohngeld würden Sie Bedarf decken (kein Bürgergeld nötig), Sie beziehen KEIN Bürgergeld. Höhe 2026: max. 297 EUR/Monat pro Kind (gestaffelt). Nutzen Sie KiZ-Lotsen (arbeitsagentur.de).
Zuständig: Sie selbst
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2

Kinderzuschlag-Antrag online oder schriftlich stellen

Beantragen Sie
Kinderzuschlag bei der Familienkasse (die auch Kindergeld zahlt). Online-Antrag (empfohlen): arbeitsagentur.de/eservices, Login mit Benutzerkonto oder BundID, Formulare digital, Nachweise hochladen. Oder schriftlich per Post. Antrag enthält: Angaben zu Kindern, Haushalt, Einkommensnachweise, Wohnkosten. Rückwirkend max. 6 Monate. Bearbeitungszeit online 4-6 Wochen, Papier 8-12 Wochen.

Benötigte Unterlagen

Kinderzuschlag-Antrag
Formular zur Beantragung von Kinderzuschlag.
Wo bekommen: Online auf www.arbeitsagentur.de/eservices (empfohlen) oder Papierformular herunterladen.
Inhalt: Angaben zu allen Kindern (Name, Geburtsdatum, Kindergeld-Nummer), Angaben zum Haushalt (wer lebt im Haushalt?), Einkommensnachweise (siehe Schritt 3), Wohnkosten (Miete, ggf. Wohngeld-Bescheid).
Höhe 2026: Max. 297 EUR/Monat pro Kind (gestaffelt nach Einkommen).
Rückwirkend: Max. 6 Monate (seit 2022).
Praxistipp: Online-Antrag deutlich schneller (4-6 Wochen) als Papier (8-12 Wochen) - nutzen Sie digitale Variante!
Zuständig: Sie selbst
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3

Unterlagen für Kinderzuschlag-Antrag zusammenstellen

Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunden aller Kinder,
Kindergeld-Bescheid,
Einkommensnachweise letzte 6 Monate (Lohnabrechnungen aller Elternteile, Rentenbescheide, Unterhalt),
Wohnkosten (Mietvertrag, ggf. Wohngeld-Bescheid), ggf. Kindeseinkommen (Ausbildungsvergütung, BAföG, Unterhalt für Kind), ggf. Unterhaltszahlungen die Sie leisten. Wichtig: Auch Kindeseinkommen über 100 EUR/Monat kürzt KiZ. Beide Elternteile im Haushalt: Nachweise einreichen.

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunden aller Kinder
Geburtsurkunden aller Kinder im Haushalt unter 25 Jahren.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Nachweis der Kinder für Kinderzuschlag-Antrag.
Praxistipp: Kopien reichen meist - Originale sicher aufbewahren.
Kindergeld-Bescheid
Bescheid der Familienkasse über Kindergeld (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Nachweis, dass Sie Kindergeld für diese Kinder erhalten (Voraussetzung für Kinderzuschlag).
Enthält: Kindergeld-Nummer - tragen Sie diese im Antrag ein.
Praxistipp: Kindergeldnummer reicht oft - Bescheid nur bei Nachfrage.
Einkommensnachweise letzte 6 Monate
Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate ALLER Elternteile im Haushalt.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber.
Auch: Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Einkünfte.
Wofür: Berechnung des Kinderzuschlags (gestaffelt nach Einkommen).
Wichtig: Beide Elternteile müssen Nachweise einreichen.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Unterlagen BEVOR Sie Antrag starten - bei Online-Antrag direkt hochladen und Zeit sparen.
Mietvertrag
Ihr aktueller Mietvertrag.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen.
Wofür: Nachweis der Wohnkosten für Bedarfsberechnung.
Enthält: Kaltmiete, Nebenkosten.
Praxistipp: Bei Eigentum: Nachweise über Belastungen (Grundsteuer, Kreditzinsen).

Optionale Unterlagen

Wohngeld-Bescheid
Falls Sie Wohngeld beziehen. Aktueller Wohngeld-Bescheid.
Wo bekommen: Von Ihrer Wohngeldstelle (siehe separate Checkliste).
Wofür: Nachweis für Kinderzuschlag - KiZ + Wohngeld oft attraktiver als Bürgergeld (mehr Freiheiten, weniger Auflagen).
Praxistipp: KiZ und Wohngeld parallel beantragen - zusammen höherer Gesamtbetrag.
Nachweis Kindeseinkommen
Falls Kind eigenes Einkommen hat. Nachweise über Ausbildungsvergütung, BAföG, Unterhalt für das Kind.
Wo bekommen: Ausbildungsbetrieb, BAföG-Amt, vom zahlenden Elternteil.
Wichtig: Kindeseinkommen über 100 EUR/Monat wird auf Kinderzuschlag angerechnet!
Praxistipp: Ehrlich angeben - bei Nachprüfung droht Rückforderung.
Zuständig: Sie selbst
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4

Bewilligungsbescheid prüfen und Höhe verstehen

Nach 4-8 Wochen erhalten Sie
Bewilligungsbescheid von Familienkasse. Enthält: monatliche Höhe des KiZ pro Kind (bis 297 EUR), Bewilligungszeitraum (6 Monate), Berechnung (Bedarf Kind minus Kindeseinkommen minus Eltern-Überschusseinkommen). Berechnung komplex: Bedarf = anteilige Wohnkosten + Regelsatz Kind, Kindeseinkommen wird abgezogen, Eltern-Einkommen über Mindestgrenze wird teilweise angerechnet (45% Überschuss). Prüfen Sie Bescheid - bei Fehlern innerhalb 1 Monat Widerspruch (§84 SGG). Rechnen Sie mit KiZ-Rechner nach.

Optionale Unterlagen

Bewilligungsbescheid Kinderzuschlag
Offizieller Bescheid der Familienkasse über Kinderzuschlag.
Wann: Per Post nach 4-8 Wochen Bearbeitungszeit.
Inhält: Monatliche Höhe pro Kind (bis 297 EUR/Kind 2026), Bewilligungszeitraum (6 Monate), Berechnung (Bedarf Kind minus Kindeseinkommen minus Eltern-Überschusseinkommen).
Berechnung komplex: Bedarf Kind = anteilige Wohnkosten + Regelsatz (alterabhängig), Kindeseinkommen (Ausbildung, Unterhalt) wird abgezogen, Eltern-Einkommen über Mindestgrenze zu 45% angerechnet.
Widerspruch: Innerhalb 1 Monat bei Fehlern (§84 SGG).
Praxistipp: Rechnen Sie mit KiZ-Rechner nach (www.arbeitsagentur.de) - so sehen Sie, ob Berechnung stimmt!
Zuständig: Familienkasse
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5

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen

Familien mit Kinderzuschlag haben automatisch Anspruch auf
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - zusätzlich zu KiZ und Kindergeld! BuT-Leistungen pro Kind: Schulbedarf 195 EUR/Jahr (2026), Mittagessen Schule/Kita (Zuschuss, nur 1 EUR Eigenanteil), Schülerbeförderung (Kostenübernahme), Lernförderung/Nachhilfe (bei Versetzungsgefährdung), Ausflüge/Klassenfahrten (Kostenübernahme), Teilhabe Verein/Musikschule/Sport (15 EUR/Monat = 180 EUR/Jahr). Leistungen NICHT automatisch - gesondert beantragen bei zuständiger Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder Schulamt je nach Kommune).

Optionale Unterlagen

BuT-Anträge
Gesonderte Anträge für Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Wo bekommen: Bei zuständiger BuT-Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder Schulamt - je nach Kommune unterschiedlich).
Leistungen pro Kind: Schulbedarf 195 EUR/Jahr (130 EUR zum 1. August + 65 EUR zum 1. Februar = 195 EUR/Jahr, Werte 2025/2026), Mittagessen Schule/Kita (Zuschuss, nur 1 EUR Eigenanteil), Schülerbeförderung, Lernförderung/Nachhilfe, Ausflüge/Klassenfahrten (tatsächliche Kosten), Teilhabe Verein/Musikschule/Sport (15 EUR/Monat = 180 EUR/Jahr).
Wichtig: Leistungen werden NICHT automatisch gezahlt - Sie müssen gesondert beantragen!
Nachweise: Vereinsbeitrag, Essenskosten, Klassenfahrt-Info.
Praxistipp: Nutzen Sie alle BuT-Leistungen - bis zu 500 EUR/Jahr pro Kind zusätzlich zum Kinderzuschlag!
🔍 Länder-Hinweis: BuT-Zuständigkeit regional unterschiedlich: Manche Kommunen über Jobcenter, andere über Sozialamt, wieder andere über Schulamt. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde!
Zuständig: Sie selbst und zuständige BuT-Stelle
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Häufige Fragen zu Elterngeld & Kindergeld

Für Elterngeld & Kindergeld werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Mutterpass, Ärztliches Zeugnis nach § 24i SGB V, Geburtsbescheinigung der Klinik, Personalausweise beider Elternteile, Geburtsurkunde für Krankenkasse, Geburtsurkunde für Elterngeld, Einkommensnachweise 12 Monate vor Geburt, Steueridentifikationsnummer. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Suchen Sie bereits in der Frühschwangerschaft (8.-12. Woche) eine Hebamme wegen Hebammenmangel. Die Hebamme betreut Sie während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Besuchen Sie Geburtsvorbereitungskurse (Frauen kostenfrei, Partner ca. 60-150 EUR).
Entscheiden Sie, wo Sie entbinden möchten: Geburtsklinik (Kreißsaal, Perinatalzentrum bei Risiko), Geburtshaus (natürliche Geburt) oder Hausgeburt. Besuchen Sie Kreißsaal-Führungen (ab 25.-30. SSW), vergleichen Sie Ausstattung und Betreuung. Melden Sie sich in der 30.-34. SSW in Ihrer Wunschklinik an.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft, spätestens nach der 12. Woche. Der Arbeitgeber muss Mutterschutz einhalten: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt Beschäftigungsverbot mit vollem Lohn (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt). Teilen Sie den voraussichtlichen Geburtstermin mit.
Beantragen Sie Mutterschaftsgeld ca. 7 Wochen vor Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte erhalten max. 13 EUR/Tag von Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss (Differenz zum Nettolohn). Privat Versicherte erhalten einmalig 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Dauer: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt.
Packen Sie Ihre Kliniktasche ab 36. SSW griffbereit. Für Kreißsaal: Mutterpass, Versichertenkarte, Personalausweis, bequeme Kleidung, Hausschuhe, Lippenpflege, Getränke, Handy + Ladekabel. Für Wochenbett: Still-BHs (2 Größen größer), Nachthemden (vorne öffnend), Binden, Hygieneartikel, Bademantel. Für Baby: Windeln, Bodys Größe 56/62, Strampler, Mützchen, Autoschale für Heimfahrt.
Melden Sie Ihr Kind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt des Geburtsortes an. Die Klinik übermittelt die Geburtsmeldung elektronisch. Beantragen Sie mehrere Geburtsurkunden mit verschiedenen Verwendungszwecken (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse, eigene Unterlagen). Kosten: ca. 10-15 EUR pro Urkunde. Ausstellung meist sofort (30-60 Min Wartezeit).
Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von 2 Monaten bei Ihrer Krankenkasse an. Das Kind ist automatisch familienversichert (kostenlos), wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse schickt die Versichertenkarte (Bearbeitungszeit 1-2 Wochen). Bei privater Versicherung beider Eltern: Kind muss privat versichert werden (ca. 100-200 EUR/Monat).
Sammeln Sie alle für den Elterngeldantrag benötigten Unterlagen: Geburtsurkunde (Verwendungszweck 'Elterngeld'), Einkommensnachweise letzte 12 Monate vor Geburt, Steuer-IDs (Eltern + Kind), Mutterschaftsgeld-Bescheinigung, Personalausweise, ggf. Geschwister-Geburtsurkunden (für Geschwisterbonus). Nutzen Sie ElterngeldDigital (Online-Antrag) - Assistent führt durch Fragen, berechnet Höhe und reduzi
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