Staatsbürgerschaft beantragen, Dokumente – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
Für Dokumente und Ihren rechtlichen Status in Deutschland gibt es klare Verfahren. Für Einbürgerung – Staatsbürgerschaft beantragen, Dokumente – führt diese Seite mit 3 Checklisten mit insgesamt 18 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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📋 Einbürgerung beantragen
Voraussetzungen für Einbürgerung prüfen
B1-Deutschkenntnisse, bestandener
Einbürgerungstest, keine Vorstrafen, Bekenntnis zur Grundordnung. Seit 27.06.2024: Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt.
Sozialleistungen – was schadet, was nicht: Schädlich (führen zu Ablehnung): Grundsicherungsgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII). Unschädlich (kein Hinderungsgrund): Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld I (ALG I, da beitragsfinanziert), BAföG, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Bei unverschuldetem Sozialhilfebezug (z.B. durch Krankheit) kann die Behörde Ermessen ausüben – individuell prüfen lassen.
10-Jahres-Sperrfrist prüfen
10-jährige Einbürgerungssperre nach §35a StAG für Sie gilt. Diese greift bei
Verfahrensmissbrauch: arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung im Einbürgerungsverfahren bzw. vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen – ebenso nach einer bestandskräftigen Rücknahme der Einbürgerung (§35 StAG).
Wichtig: Verurteilungen wegen Volksverhetzung (§130 StGB) oder antisemitischer Straftaten fallen NICHT unter diese 10-Jahres-Sperre; sie führen über §10/§11 StAG zu einem dauerhaften Ausschluss von der Einbürgerung. Falls nichts davon zutrifft, sind Sie nicht betroffen und können mit dem Verfahren fortfahren.
Deutschkenntnisse nachweisen (B1-Niveau)
B1-Niveau). Anerkannt: B1-Zertifikat, deutsches Schulzeugnis, Berufsausbildung oder Hochschulstudium. Befreiung bei Alter (67+), Krankheit oder deutschem Abschluss. Falls kein Zertifikat: Integrationskurs mit DTZ-Prüfung. Hinweis: Die frühere Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (u. a. C1) ist zum 30.10.2025 entfallen (§10 Abs. 3 StAG a. F.). Es gilt einheitlich die reguläre Frist von 5 Jahren; C1-Niveau bringt keine Fristverkürzung mehr.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: VHS, Goethe-Institut, telc, TestDaF.
Prüfung: Schriftlich und mündlich.
Kosten: 120-180 EUR.
Gültigkeit: Unbegrenzt.
Praxistipp: Deutsche Schulabschlüsse oder Studium in Deutschland können das Zertifikat ersetzen - klären Sie das vorher!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder durch Integrationskurs (DTZ-Prüfung).
Kosten Integrationskurs: 2,29 EUR/Unterrichtsstunde (ca. 600 Stunden à 45 Min), Prüfung ca. 150-200 EUR.
Dauer: Integrationskurs ca. 6-9 Monate.
Wo: VHS, Sprachschulen, Bildungsträger.
Anmeldung: BAMF-Berechtigungsschein (kostenlos bei Ausländerbehörde).
Praxistipp: Wartezeiten oft 3-6 Monate - frühzeitig beantragen! Die frühere 3-Jahres-Verkürzung bei besonderen Integrationsleistungen (§10 Abs. 3 StAG a. F.) ist zum 30.10.2025 entfallen; es gilt einheitlich die reguläre 5-Jahres-Frist.
Wo bekommen: Von Ihrer Schule bei Abschluss.
Wofür: Gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse - B1-Zertifikat nicht erforderlich.
Praxistipp: Auch 4-jähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule ohne Abschluss kann ausreichen - bei Einbürgerungsbehörde nachfragen.
Wo bekommen: Von Ihrer Ausbildungsstätte/Hochschule bei Abschluss.
Wofür: Gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse - B1-Zertifikat nicht erforderlich.
Praxistipp: Studium muss in Deutschland absolviert worden sein (nicht nur deutsches Zeugnis aus Ausland).
Einbürgerungstest ablegen (33 Fragen, 17 richtig nötig)
Einbürgerungstest: 33 Multiple-Choice-Fragen (30 allgemeine + 3 länderspezifische = 33 Fragen gesamt) zu Demokratie, Geschichte und Gesellschaft. Mindestens 17 richtige Antworten erforderlich. Vorbereitung: Kostenlose BAMF-App mit allen 310 möglichen Fragen. Befreiung bei deutschem Schul-/Hochschulabschluss, Alter (67+) oder Krankheit.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von VHS, Sprachschulen oder Bildungsträgern nach erfolgreicher Prüfung.
Prüfung: 33 Multiple-Choice-Fragen, 60 Minuten Zeit, 17 richtige Antworten erforderlich.
Kosten: 25 EUR (einmalig).
Termine: Ca. 1x pro Monat.
Anmeldung: Online oder direkt bei VHS/Sprachschule, 4-6 Wochen Vorlaufzeit.
Vorbereitung: Kostenlose BAMF-App 'Einbürgerungstest' (alle 310 Fragen im Fragenkatalog).
Praxistipp: Üben Sie täglich 10-15 Minuten mit der App - nach 2-3 Wochen bestehen Sie problemlos! Die Fragen sind meist einfach.
Unterlagen für Einbürgerungsantrag zusammenstellen
Benötigte Unterlagen
Wo: Immer dabei.
Praxistipp: Bei Ausländerbehörde zwingend erforderlich.
Wo bekommen: Bei Ihrer Botschaft/Konsulat falls abgelaufen.
Wofür: Identitätsnachweis und Staatsangehörigkeitsnachweis.
Wichtig: Muss noch mindestens 6 Monate gültig sein bei Antragstellung.
Praxistipp: Kopien aller Seiten mit Einträgen mitbringen.
Wo bekommen: Von Ihrem Geburtsstandesamt im Heimatland.
Übersetzung: Falls nicht auf Deutsch: beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer erforderlich (Kosten ca. 50-150 EUR).
Wo Übersetzer finden: Liste vereidigter Übersetzer beim Landgericht.
Apostille / Legalisation: Dokumente aus Ländern, die dem Haager Apostille-Abkommen angehören (z.B. EU, USA, Türkei), benötigen eine Apostille des Ausstattungsstaates. Dokumente aus Nicht-Haager-Ländern (z.B. Marokko, Afghanistan, Äthiopien) müssen vollständig legalisiert werden (über deutsche Botschaft und Außenministerium des Heimatlandes – Kosten 50-200 EUR, Dauer mehrere Wochen).
Praxistipp: Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Heimatland dem Haager Abkommen angehört (www.hcch.net). Manche Einbürgerungsbehörden akzeptieren auch ohne Apostille – vorab anfragen!
Wo bekommen: Von der Ausländerbehörde (haben Sie bereits).
Wichtig: Muss unbefristet sein (Niederlassungserlaubnis) oder Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen/humanitären Gründen.
Praxistipp: Kopie aller Seiten mit Einträgen mitbringen.
Wo bekommen: Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
Kosten: Meist kostenlos bis 10 EUR.
Gültig: Nicht älter als 3 Monate.
Dauer: Sofort oder innerhalb 1-2 Tage.
Praxistipp: Kurz vor Termin bei Einbürgerungsbehörde beantragen - so ist sie frisch.
Wofür: Pflicht-Nachweis für Einbürgerung.
Praxistipp: Falls mehrere Nachweise vorhanden (z.B. B1-Zertifikat UND Schulzeugnis), legen Sie alle vor - zeigt besondere Integration.
Falls befreit: Nachweis der Befreiung (z.B. deutsches Schulzeugnis, Hochschulzeugnis, ärztliches Attest bei Krankheit).
Praxistipp: Original mitbringen - Behörde macht meist Kopie.
Wo bekommen: Online (fuehrungszeugnis.bund.de) oder Bürgeramt.
Kosten: 13 EUR.
Dauer: 2-3 Wochen.
Praxistipp: Einfaches Führungszeugnis reicht, nicht erweitert.
Wo bekommen: Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Nachweis Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Einkommenssteuerbescheid.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Standesamt.
Kosten: 10-15 EUR.
Praxistipp: Bei Einbürgerung als Ehegatte wichtig.
Wofür: Nachweis, dass Ehepartner deutsch ist bzw. Aufenthaltsrecht hat.
Praxistipp: Falls Ehepartner bereits eingebürgert: Einbürgerungsurkunde oder neuer Personalausweis mitbringen.
Wo bekommen: Standesamt.
Kosten: 10-15 EUR.
Praxistipp: Kinder können mit eingebürgert werden.
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse (Mitgliedsbescheinigung) oder privaten Krankenversicherung (Versicherungsschein).
Kostenlos.
Dauer: Sofort verfügbar oder wenige Tage per Post.
Praxistipp: Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde vorab, ob dieser Nachweis benötigt wird – er ist zwar nicht bundesweit Pflicht, aber regional immer häufiger gefordert.
Einbürgerungsantrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen
Benötigte Unterlagen
Wichtig: Originale UND Kopien mitbringen - manche Behörden behalten Originale ein, andere machen selbst Kopien.
Praxistipp: Rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob Originale + Kopien oder nur Originale erforderlich sind. Legen Sie alle Dokumente in eine Mappe - so haben Sie alles griffbereit.
Wo bekommen: Einbürgerungsbehörde oder online zum Download.
Umfang: 6-10 Seiten.
Praxistipp: Füllen Sie das Formular sorgfältig aus - Fehler verzögern die Bearbeitung um Monate!
Wo bekommen: Arbeitgeber oder Finanzamt.
Wichtig: Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können (keine Sozialhilfe).
Praxistipp: Bei Ehepartnern: Gemeinsame Einkommen zählen!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Deutsche Rentenversicherung (online oder per Post). Kostenlos.
Praxistipp: Zeigt Ihre Erwerbsbiografie und Integration in Deutschland - kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Kosten: 255 EUR pro Person, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind (siehe Schritt 6).
Zahlung: Meist bar oder EC-Karte direkt bei Antragstellung, manche Behörden schicken Rechnung per Post.
Praxistipp: Fragen Sie vorher, welche Zahlungsarten akzeptiert werden.
Einbürgerungsgebühr bezahlen (255 EUR pro Person)
Optionale Unterlagen
Wann: Nach Zahlung von der Behörde ausgestellt oder nach Überweisung.
Wofür: Nachweis der Gebührenzahlung für Ihre Unterlagen.
Kosten: 255 EUR pro Person, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind (bundesweit einheitlich).
Praxistipp: Gut aufbewahren - bei Nachfragen haben Sie den Nachweis.
Wo bekommen: Bei Einbürgerungsbehörde (oft online verfügbar).
Voraussetzung: Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, BAföG oder besondere Härtefälle (z.B. Kinderreichtum, geringes Einkommen trotz Arbeit).
Nachweise: Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Grundsicherungsgeld-Bescheid.
Praxistipp: Fragen Sie nach Ratenzahlung als Alternative (3-6 Monatsraten) - oft einfacher als Befreiung.
Bearbeitungszeit abwarten (3-24 Monate)
Aufenthaltstitel aktiv verlängern: Ihr Aufenthaltstitel läuft während der Bearbeitung NICHT automatisch weiter! Sie müssen ihn bei der Ausländerbehörde rechtzeitig verlängern lassen – sonst riskieren Sie Ihren legalen Aufenthaltsstatus und gefährden die Einbürgerung. Beantragen Sie die Verlängerung mindestens 6-8 Wochen vor Ablauf.
Lebensunterhalt sichern: Kein Bezug von Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe während der Bearbeitung (außer unverschuldet – dann Behörde informieren).
Einbürgerungszusage erhalten und Einbürgerungsurkunde abholen
Einbürgerungszusage mit Datum und Termin zur Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde (meist 2-6 Wochen später). Teilnahme an Einbürgerungszeremonie verpflichtend - Sie legen den
Loyalitätseid ab. Urkunde ist offizieller Staatsangehörigkeitsnachweis und wird für Personalausweis/Reisepass benötigt. Sorgfältig aufbewahren (Neuausstellung ca. 50 EUR).
Optionale Unterlagen
Wann: Ausgehändigt bei Einbürgerungszeremonie (meist im Rathaus).
Loyalitätseid: Verpflichtende Eidesformel seit 27.06.2024: 'Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.'
Wofür: Benötigt für Beantragung von Personalausweis und Reisepass, für viele Behördengänge.
Verlust: Neuausstellung ca. 50 EUR.
Praxistipp: Sorgfältig aufbewahren (z.B. im Dokumenten-Safe mit Geburtsurkunde, Heiratsurkunde). Sie brauchen sie immer wieder!
Deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen
Personalausweis (Pflicht ab 16 Jahren!) und
Reisepass (optional, für Reisen außerhalb EU/EWR/Schweiz). Termin beim Bürgeramt, Kosten: Personalausweis 46 EUR (ab 24) / 27,60 EUR (unter 24), Reisepass 70 EUR (32 Seiten) / 92 EUR (48 Seiten). Bearbeitungszeit 3-6 Wochen. Seit 27.06.2024: Bisheriger Pass des Heimatlandes bleibt gültig (doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt).
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Nachweis für Beantragung von Personalausweis und Reisepass.
Wichtig: Original mitbringen - Behörde macht Kopie.
Praxistipp: Beantragen Sie Personalausweis und Reisepass gleichzeitig - spart einen Behördengang.
Wo bekommen: Beim Fotografen oder Fotoautomaten (z.B. im Bahnhof, Drogerie).
Kosten: Ca. 10-15 EUR beim Fotografen, 5-8 EUR am Automaten.
Wichtig: Biometrisch = neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, Blick direkt in Kamera.
Praxistipp: Lassen Sie gleich 4-6 Fotos machen - brauchen Sie auch für andere Dokumente.
Optionale Unterlagen
Wofür: Als zusätzlicher Identitätsnachweis - erleichtert Bearbeitung.
Wichtig: Seit 27.06.2024 doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt - Sie dürfen beide Pässe behalten und nutzen (außer bei Ländern, die doppelte Staatsbürgerschaft verbieten wie China, Indien, Japan).
Praxistipp: Mit deutschem Pass können Sie in 190+ Länder visumfrei reisen!
Wichtige Stellen über neue Staatsangehörigkeit informieren
Benötigte Unterlagen
Wofür: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit für alle Stellen.
Praxistipp: Machen Sie 5-10 Kopien - jede Stelle verlangt meist eine Kopie. Original sorgfältig aufbewahren.
Wofür: Identitätsnachweis mit neuer Staatsangehörigkeit.
Praxistipp: Kopien für alle Stellen (Bank, Versicherungen, Arbeitgeber) bereithalten.
Prüfen, ob Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde
Abstammungsprinzip (ius sanguinis): Wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist, erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Geburtsortprinzip (ius soli) seit 2000: Kinder ausländischer Eltern erhalten deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt UND unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Optionspflicht abgeschafft - doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Standesamt des Geburtsortes.
Wofür: Prüfung, ob deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde.
Praxistipp: Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat - fragen Sie beim Standesamt oder Einbürgerungsbehörde nach. Manchmal wurde die Staatsangehörigkeit automatisch erworben, aber nie offiziell festgestellt!
Wofür: Nachweis, dass Eltern zum Zeitpunkt der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebten UND unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen (Voraussetzung für ius soli).
Praxistipp: Ausländerbehörde kann Aufenthaltsverlauf bestätigen - fragen Sie dort nach.
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (Feststellung der Staatsangehörigkeit)
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Dieser bestätigt offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit. Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln online auf www.bundesverwaltungsamt.de. Kosten: 51 EUR (einheitlich, keine Altersdifferenzierung). Bearbeitungszeit: 6-12 Monate. Wichtig: Ausweis ist kein Reisedokument - nur Nachweis der Staatsangehörigkeit. Für Reisen: Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Standesamt des Geburtsortes.
Beglaubigung: Vom Bürgeramt oder Notar (ca. 5-10 EUR).
Wofür: Nachweis der Geburt in Deutschland für Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Mehrere beglaubigte Kopien anfertigen lassen - brauchen Sie für verschiedene Anträge.
Wo bekommen: Vom Standesamt des jeweiligen Geburtsortes der Eltern.
Wofür: Nachweis der Abstammung für Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Falls Eltern im Ausland geboren: ggf. beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Wo bekommen: Von der Ausländerbehörde (Bestätigung über Aufenthaltsverlauf).
Wofür: Nachweis, dass Eltern seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebten UND unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen.
Praxistipp: Ausländerbehörde kann schriftliche Bestätigung ausstellen.
Wo bekommen: Beim Fotografen oder Fotoautomaten (ca. 5-15 EUR).
Wofür: Für den Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Gleiche Anforderungen wie für Personalausweis (neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Standesamt des Heiratsortes.
Wofür: Nachweis der Ehe der Eltern für Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Nicht immer erforderlich - abhängig vom Einzelfall.
📋 Doppelte Staatsbürgerschaft behalten (seit 2024)
Prüfen, ob doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist (seit 27.06.2024 generell erlaubt)
Beide Pässe nutzen und Verpflichtungen beachten
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht bei Ein-/Ausreise Deutschland (§ 7 PassG). Innerhalb EU/EWR/Schweiz bevorzugt nutzen. Für Drittländer mit Visa-Vorteilen.
Praxistipp: Mit deutschem Pass können Sie in 190+ Länder visumfrei reisen!
Wofür: Pflicht bei Einreise ins Heimatland (viele Länder verlangen von eigenen Staatsbürgern Einreise mit Heimatpass, z.B. Türkei, Iran, Brasilien).
Wichtig: Bei doppelter Staatsbürgerschaft bleibt Heimatpass gültig (seit 27.06.2024).
Praxistipp: Bewahren Sie beide Pässe immer bei Reisen auf - so sind Sie auf alle Situationen vorbereitet.
📋 Einbürgerungstest vorbereiten
Einbürgerungstest kennenlernen
Praxistipp: Der Test ist bei guter Vorbereitung gut zu bestehen – die meisten Kandidaten, die regelmäßig mit der BAMF-App üben, schaffen deutlich mehr als die Mindestpunktzahl.
Benötigte Unterlagen
Was akzeptiert wird: Personalausweis, Reisepass oder Ausländerausweis.
Praxistipp: Ohne Ausweis keine Teilnahme – legen Sie das Dokument am Vorabend bereit.
BAMF-Testzentrum anmelden
Praxistipp: Melden Sie sich rechtzeitig an, sobald Sie mit der Vorbereitung beginnen – so haben Sie noch genug Zeit zum Lernen bis zum Termin.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Per E-Mail nach Online-Anmeldung auf bamf.de oder bei der VHS.
Wofür: Nachweis des gebuchten Termins, ggf. für die Einbürgerungsbehörde.
Praxistipp: Bewahren Sie die Bestätigung auf – sie enthält Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung.
Mit BAMF-App und Übungsplattform lernen
Praxistipp: Viele Kandidaten bestehen den Test problemlos nach 2-3 Wochen täglichem Üben (15-20 Minuten). Die Fragen sind klar formuliert und die Antwortoptionen gut strukturiert.