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Einbürgerung – Schritt-für-Schritt Anleitung

Staatsbürgerschaft beantragen, Dokumente

✅ 18 Schritte📋 3 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
18
Schritte
3
Checklisten
2026
Aktualisiert

Staatsbürgerschaft beantragen, Dokumente – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

EinbürgerungStaatsbürgerschaftAntragAusländerbehörde

Für Dokumente und Ihren rechtlichen Status in Deutschland gibt es klare Verfahren. Für Einbürgerung – Staatsbürgerschaft beantragen, Dokumente – führt diese Seite mit 3 Checklisten mit insgesamt 18 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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📋 Einbürgerung beantragen

Regeleinbürgerung (5 Jahre Aufenthalt)Einbürgerung als Ehegatte (3 Jahre Aufenthalt)Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
1

Voraussetzungen für Einbürgerung prüfen

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: Regelfall: mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Ehegatte eines Deutschen: 3 Jahre Aufenthalt + 2 Jahre Ehe. Die frühere 8-Jahres-Regelung als Standardfall wurde durch das StAG-Reformgesetz (27.06.2024) abgeschafft. Weitere Voraussetzungen: unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialleistungen,
B1-Deutschkenntnisse, bestandener
Einbürgerungstest, keine Vorstrafen, Bekenntnis zur Grundordnung. Seit 27.06.2024: Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt.
Sozialleistungen – was schadet, was nicht: Schädlich (führen zu Ablehnung): Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII). Unschädlich (kein Hinderungsgrund): Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld I (ALG I, da beitragsfinanziert), BAföG, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Bei unverschuldetem Sozialhilfebezug (z.B. durch Krankheit) kann die Behörde Ermessen ausüben – individuell prüfen lassen.
🔍 Länder-Hinweis: Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind bundesweit einheitlich geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Seit 27.06.2024 gilt: Regeleinbürgerung nach 5 Jahren als allgemeiner Standard (statt 8 Jahre), Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt. Die Möglichkeit zur Verkürzung auf 3 Jahre (§10 Abs. 3 StAG) wurde am 30.10.2025 aufgehoben (BGBl. 2025 I Nr. 256). Diese Änderungen gelten bundesweit.
Zuständig: Sie selbst
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10-Jahres-Sperrfrist prüfen

Prüfen Sie, ob eine
10-jährige Einbürgerungssperre für Sie gilt. Seit Januar 2026 gelten folgende Ausschlussgründe: (1) Vorlage gefälschter oder erschlichener Dokumente im Einbürgerungsverfahren, (2) rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), (3) rechtskräftige Verurteilung wegen antisemitischer Straftaten. In diesen Fällen ist eine Einbürgerung für 10 Jahre nach der Verurteilung bzw. dem Bekanntwerden der Falschangaben gesperrt. Falls keiner dieser Punkte zutrifft, sind Sie nicht betroffen und können mit dem Verfahren fortfahren.
🔍 Länder-Hinweis: Die 10-Jahres-Sperrfrist gilt seit Januar 2026 bundesweit einheitlich (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Es gibt keine regionalen Unterschiede.
Zuständig: Sie selbst
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3

Deutschkenntnisse nachweisen (B1-Niveau)

Weisen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nach (
B1-Niveau). Anerkannt: B1-Zertifikat, deutsches Schulzeugnis, Berufsausbildung oder Hochschulstudium. Befreiung bei Alter (67+), Krankheit oder deutschem Abschluss. Falls kein Zertifikat: Integrationskurs mit DTZ-Prüfung. Hinweis: C1-Niveau kann als
besondere Integrationsleistung gewertet werden und – zusammen mit weiteren Faktoren wie ehrenamtlichem Engagement – zur verkürzten Aufenthaltsfrist von 5 Jahren führen. C1 allein verkürzt die Frist jedoch NICHT (gilt seit 30.10.2025).

Benötigte Unterlagen

Sprachzertifikat B1
Deutschzertifikat Niveau B1 (GER).
Wo bekommen: VHS, Goethe-Institut, telc, TestDaF.
Prüfung: Schriftlich und mündlich.
Kosten: 120-180 EUR.
Gültigkeit: Unbegrenzt.
Praxistipp: Deutsche Schulabschlüsse oder Studium in Deutschland können das Zertifikat ersetzen - klären Sie das vorher!

Optionale Unterlagen

B1-Zertifikat
Falls Sie kein deutsches Zeugnis/Studium haben. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau.
Wo bekommen: Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder durch Integrationskurs (DTZ-Prüfung).
Kosten Integrationskurs: 2,29 EUR/Unterrichtsstunde (ca. 600 Stunden à 45 Min), Prüfung ca. 150-200 EUR.
Dauer: Integrationskurs ca. 6-9 Monate.
Wo: VHS, Sprachschulen, Bildungsträger.
Anmeldung: BAMF-Berechtigungsschein (kostenlos bei Ausländerbehörde).
Praxistipp: Wartezeiten oft 3-6 Monate - frühzeitig beantragen! C1-Niveau kann als besondere Integrationsleistung zur Verkürzung auf 5 Jahre beitragen, aber nur in Kombination mit weiteren Faktoren (z.B. ehrenamtliches Engagement) – nicht allein.
Deutsches Schulabschlusszeugnis
Alternative zum B1-Zertifikat. Zeugnis eines deutschen Schulabschlusses (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Fachabitur, Abitur).
Wo bekommen: Von Ihrer Schule bei Abschluss.
Wofür: Gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse - B1-Zertifikat nicht erforderlich.
Praxistipp: Auch 4-jähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule ohne Abschluss kann ausreichen - bei Einbürgerungsbehörde nachfragen.
Deutsches Berufsausbildungszeugnis oder Hochschulzeugnis
Alternative zum B1-Zertifikat. Zeugnis einer deutschen Berufsausbildung (IHK, Handwerk) oder Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom).
Wo bekommen: Von Ihrer Ausbildungsstätte/Hochschule bei Abschluss.
Wofür: Gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse - B1-Zertifikat nicht erforderlich.
Praxistipp: Studium muss in Deutschland absolviert worden sein (nicht nur deutsches Zeugnis aus Ausland).
Zuständig: Sie selbst / Sprachschule
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Einbürgerungstest ablegen (33 Fragen, 17 richtig nötig)

Bestehen Sie den
Einbürgerungstest: 33 Multiple-Choice-Fragen (30 allgemeine + 3 länderspezifische = 33 Fragen gesamt) zu Demokratie, Geschichte und Gesellschaft. Mindestens 17 richtige Antworten erforderlich. Vorbereitung: Kostenlose BAMF-App mit allen 310 möglichen Fragen. Befreiung bei deutschem Schul-/Hochschulabschluss, Alter (67+) oder Krankheit.

Optionale Unterlagen

Einbürgerungstest-Zertifikat
Falls Sie keinen deutschen Schul-/Hochschulabschluss haben. Zertifikat über bestandenen Einbürgerungstest.
Wo bekommen: Von VHS, Sprachschulen oder Bildungsträgern nach erfolgreicher Prüfung.
Prüfung: 33 Multiple-Choice-Fragen, 60 Minuten Zeit, 17 richtige Antworten erforderlich.
Kosten: 25 EUR (einmalig).
Termine: Ca. 1x pro Monat.
Anmeldung: Online oder direkt bei VHS/Sprachschule, 4-6 Wochen Vorlaufzeit.
Vorbereitung: Kostenlose BAMF-App 'Einbürgerungstest' (alle 310 Fragen im Fragenkatalog).
Praxistipp: Üben Sie täglich 10-15 Minuten mit der App - nach 2-3 Wochen bestehen Sie problemlos! Die Fragen sind meist einfach.
🔍 Länder-Hinweis: Der Einbürgerungstest enthält 30 allgemeine + 3 länderspezifische = 33 Fragen gesamt. Beispiel: In Bayern werden andere 3 Fragen gestellt als in NRW oder Berlin. Die Vorbereitung ist aber für alle gleich (BAMF-Fragenkatalog mit allen 310 Fragen).
Zuständig: VHS / Sprachschule
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Unterlagen für Einbürgerungsantrag zusammenstellen

Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Einbürgerungsantrag (Formular), Reisepass, Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung), Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, B1-Zertifikat, Einbürgerungstest-Zertifikat, Nachweis Lebensunterhalt (Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid), bei Verheirateten: Heiratsurkunde, bei Kindern: Geburtsurkunden. Jede Stadt hat leicht unterschiedliche Anforderungen - Checkliste bei Einbürgerungsbehörde erfragen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Gültiger Personalausweis.
Wo: Immer dabei.
Praxistipp: Bei Ausländerbehörde zwingend erforderlich.
Reisepass oder Passersatz
Gültiger Reisepass oder Personalausweis Ihres Heimatlandes.
Wo bekommen: Bei Ihrer Botschaft/Konsulat falls abgelaufen.
Wofür: Identitätsnachweis und Staatsangehörigkeitsnachweis.
Wichtig: Muss noch mindestens 6 Monate gültig sein bei Antragstellung.
Praxistipp: Kopien aller Seiten mit Einträgen mitbringen.
Geburtsurkunde
Ihre Geburtsurkunde (Original).
Wo bekommen: Von Ihrem Geburtsstandesamt im Heimatland.
Übersetzung: Falls nicht auf Deutsch: beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer erforderlich (Kosten ca. 50-150 EUR).
Wo Übersetzer finden: Liste vereidigter Übersetzer beim Landgericht.
Apostille / Legalisation: Dokumente aus Ländern, die dem Haager Apostille-Abkommen angehören (z.B. EU, USA, Türkei), benötigen eine Apostille des Ausstattungsstaates. Dokumente aus Nicht-Haager-Ländern (z.B. Marokko, Afghanistan, Äthiopien) müssen vollständig legalisiert werden (über deutsche Botschaft und Außenministerium des Heimatlandes – Kosten 50-200 EUR, Dauer mehrere Wochen).
Praxistipp: Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Heimatland dem Haager Abkommen angehört (www.hcch.net). Manche Einbürgerungsbehörden akzeptieren auch ohne Apostille – vorab anfragen!
Aufenthaltstitel
Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
Wo bekommen: Von der Ausländerbehörde (haben Sie bereits).
Wichtig: Muss unbefristet sein (Niederlassungserlaubnis) oder Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen/humanitären Gründen.
Praxistipp: Kopie aller Seiten mit Einträgen mitbringen.
Meldebescheinigung
Aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
Wo bekommen: Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
Kosten: Meist kostenlos bis 10 EUR.
Gültig: Nicht älter als 3 Monate.
Dauer: Sofort oder innerhalb 1-2 Tage.
Praxistipp: Kurz vor Termin bei Einbürgerungsbehörde beantragen - so ist sie frisch.
Nachweis Deutschkenntnisse (B1-Niveau)
B1-Zertifikat, deutsches Schulzeugnis, Berufsausbildungszeugnis oder Hochschulzeugnis (siehe Schritt 2).
Wofür: Pflicht-Nachweis für Einbürgerung.
Praxistipp: Falls mehrere Nachweise vorhanden (z.B. B1-Zertifikat UND Schulzeugnis), legen Sie alle vor - zeigt besondere Integration.
Einbürgerungstest-Zertifikat
Zertifikat über bestandenen Einbürgerungstest (siehe Schritt 3).
Falls befreit: Nachweis der Befreiung (z.B. deutsches Schulzeugnis, Hochschulzeugnis, ärztliches Attest bei Krankheit).
Praxistipp: Original mitbringen - Behörde macht meist Kopie.
Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis.
Wo bekommen: Online (fuehrungszeugnis.bund.de) oder Bürgeramt.
Kosten: 13 EUR.
Dauer: 2-3 Wochen.
Praxistipp: Einfaches Führungszeugnis reicht, nicht erweitert.
Nachweis Lebensunterhalt (Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnungen)
Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen (3 Monate).
Wo bekommen: Arbeitgeber.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Nachweis Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Einkommenssteuerbescheid.

Optionale Unterlagen

Heiratsurkunde
Nur bei Verheirateten. Heiratsurkunde.
Wo bekommen: Standesamt.
Kosten: 10-15 EUR.
Praxistipp: Bei Einbürgerung als Ehegatte wichtig.
Aufenthaltstitel des Ehepartners
Nur bei Einbürgerung als Ehegatte. Kopie des deutschen Personalausweises oder Aufenthaltstitels Ihres Ehepartners.
Wofür: Nachweis, dass Ehepartner deutsch ist bzw. Aufenthaltsrecht hat.
Praxistipp: Falls Ehepartner bereits eingebürgert: Einbürgerungsurkunde oder neuer Personalausweis mitbringen.
Geburtsurkunden der Kinder
Nur mit Kindern. Geburtsurkunden.
Wo bekommen: Standesamt.
Kosten: 10-15 EUR.
Praxistipp: Kinder können mit eingebürgert werden.
Krankenversicherungsnachweis
Wird von mehreren Behörden explizit verlangt (z.B. München, Frankfurt). Nachweis über bestehende Krankenversicherung (gesetzlich oder privat).
Wo bekommen: Von Ihrer Krankenkasse (Mitgliedsbescheinigung) oder privaten Krankenversicherung (Versicherungsschein).
Kostenlos.
Dauer: Sofort verfügbar oder wenige Tage per Post.
Praxistipp: Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde vorab, ob dieser Nachweis benötigt wird – er ist zwar nicht bundesweit Pflicht, aber regional immer häufiger gefordert.
🔍 Länder-Hinweis: Die erforderlichen Unterlagen sind bundesweit weitgehend einheitlich, aber einzelne Städte/Kommunen können zusätzliche Nachweise verlangen. Beispiel: München verlangt Nachweise über Krankenversicherung und Rentenversicherung, Berlin nicht. Prüfen Sie die Website Ihrer Einbürgerungsbehörde!
Zuständig: Sie selbst
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6

Einbürgerungsantrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Terminvereinbarung erforderlich (Wartezeiten 2-8 Wochen). Ablauf: Persönliches Erscheinen mit allen Unterlagen, Prüfung durch Sachbearbeiter (30-60 Min), Unterschrift, Gebührenzahlung, Fototermin für Einbürgerungsurkunde (ca. 10 EUR). Bei Familien: Alle Personen persönlich erscheinen. Kinder unter 16 werden miteingebürgert.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen aus Schritt 5
Komplett-Set aller vorbereiteten Dokumente (siehe Schritt 5).
Wichtig: Originale UND Kopien mitbringen - manche Behörden behalten Originale ein, andere machen selbst Kopien.
Praxistipp: Rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob Originale + Kopien oder nur Originale erforderlich sind. Legen Sie alle Dokumente in eine Mappe - so haben Sie alles griffbereit.
Einbürgerungsantrag (Hauptformular)
Einbürgerungsantrag (Formular).
Wo bekommen: Einbürgerungsbehörde oder online zum Download.
Umfang: 6-10 Seiten.
Praxistipp: Füllen Sie das Formular sorgfältig aus - Fehler verzögern die Bearbeitung um Monate!
Einkommensnachweise
Einkommensnachweise letzte 3 Monate (Gehaltsabrechnungen) oder Einkommensteuerbescheid.
Wo bekommen: Arbeitgeber oder Finanzamt.
Wichtig: Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können (keine Sozialhilfe).
Praxistipp: Bei Ehepartnern: Gemeinsame Einkommen zählen!

Optionale Unterlagen

Rentenversicherungsverlauf
Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.
Wo bekommen: Deutsche Rentenversicherung (online oder per Post). Kostenlos.
Praxistipp: Zeigt Ihre Erwerbsbiografie und Integration in Deutschland - kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Bargeld oder EC-Karte für Gebühr
Zahlungsmittel für die Einbürgerungsgebühr.
Kosten: 255 EUR pro Person, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind (siehe Schritt 6).
Zahlung: Meist bar oder EC-Karte direkt bei Antragstellung, manche Behörden schicken Rechnung per Post.
Praxistipp: Fragen Sie vorher, welche Zahlungsarten akzeptiert werden.
🔍 Länder-Hinweis: Zuständigkeiten variieren: In Großstädten (Berlin, Hamburg, München, Köln) gibt es eigene Einbürgerungsbehörden. In Landkreisen ist meist das Landratsamt zuständig. In kleineren Gemeinden kann auch die Gemeindeverwaltung zuständig sein. Prüfen Sie die Website Ihrer Gemeinde!
Zuständig: Einbürgerungsbehörde / Ausländerbehörde
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Einbürgerungsgebühr bezahlen (255 EUR pro Person)

Zahlen Sie die Einbürgerungsgebühr: 255 EUR pro Erwachsenen, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind (unter 16). Beispiel Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder): 612 EUR. Zahlung meist bar oder EC-Karte bei Antragstellung oder per Überweisung nach Rechnung. Gebührenbefreiung/-ermäßigung möglich bei Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Härtefällen - Antrag mit Nachweisen stellen. Ratenzahlung oft möglich (3-6 Monate).

Optionale Unterlagen

Zahlungsbeleg
Quittung oder Überweisungsbeleg über Einbürgerungsgebühr.
Wann: Nach Zahlung von der Behörde ausgestellt oder nach Überweisung.
Wofür: Nachweis der Gebührenzahlung für Ihre Unterlagen.
Kosten: 255 EUR pro Person, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind (bundesweit einheitlich).
Praxistipp: Gut aufbewahren - bei Nachfragen haben Sie den Nachweis.
Antrag auf Gebührenbefreiung/-ermäßigung
Nur bei Bedürftigkeit. Formular zur Beantragung der Gebührenbefreiung oder -ermäßigung.
Wo bekommen: Bei Einbürgerungsbehörde (oft online verfügbar).
Voraussetzung: Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder besondere Härtefälle (z.B. Kinderreichtum, geringes Einkommen trotz Arbeit).
Nachweise: Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Bürgergeld-Bescheid.
Praxistipp: Fragen Sie nach Ratenzahlung als Alternative (3-6 Monatsraten) - oft einfacher als Befreiung.
🔍 Länder-Hinweis: Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt (255 EUR pro Person, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind). Es gibt keine regionalen Unterschiede.
Zuständig: Einbürgerungsbehörde
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8

Bearbeitungszeit abwarten (3-24 Monate)

Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags. Typische Dauer: ländlich 3-8 Monate, Großstadt 10-24 Monate. Während der Bearbeitung prüft die Behörde Ihre Unterlagen und fragt bei Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Verfassungsschutz (Sicherheitsprüfung) und Ausländerzentralregister an. Sie erhalten keine Zwischenbescheide.
Aufenthaltstitel aktiv verlängern: Ihr Aufenthaltstitel läuft während der Bearbeitung NICHT automatisch weiter! Sie müssen ihn bei der Ausländerbehörde rechtzeitig verlängern lassen – sonst riskieren Sie Ihren legalen Aufenthaltsstatus und gefährden die Einbürgerung. Beantragen Sie die Verlängerung mindestens 6-8 Wochen vor Ablauf.
Lebensunterhalt sichern: Kein Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe während der Bearbeitung (außer unverschuldet – dann Behörde informieren).
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeiten variieren stark: Ländlich 3-8 Monate, Großstadt 10-24 Monate (Berlin, Hamburg, München, Frankfurt). Grund: Personalmangel in Einbürgerungsbehörden, insbesondere in Großstädten.
Zuständig: Einbürgerungsbehörde
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9

Einbürgerungszusage erhalten und Einbürgerungsurkunde abholen

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie per Post die
Einbürgerungszusage mit Datum und Termin zur Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde (meist 2-6 Wochen später). Teilnahme an Einbürgerungszeremonie verpflichtend - Sie legen den
Loyalitätseid ab. Urkunde ist offizieller Staatsangehörigkeitsnachweis und wird für Personalausweis/Reisepass benötigt. Sorgfältig aufbewahren (Neuausstellung ca. 50 EUR).

Optionale Unterlagen

Einbürgerungsurkunde
Offizielles Dokument, das Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bescheinigt.
Wann: Ausgehändigt bei Einbürgerungszeremonie (meist im Rathaus).
Loyalitätseid: Verpflichtende Eidesformel seit 27.06.2024: 'Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.'
Wofür: Benötigt für Beantragung von Personalausweis und Reisepass, für viele Behördengänge.
Verlust: Neuausstellung ca. 50 EUR.
Praxistipp: Sorgfältig aufbewahren (z.B. im Dokumenten-Safe mit Geburtsurkunde, Heiratsurkunde). Sie brauchen sie immer wieder!
🔍 Länder-Hinweis: Einbürgerungszeremonien sind nicht überall üblich: Großstädte (Berlin, Hamburg, München, Frankfurt) haben oft feierliche Zeremonien im Rathaus mit Ansprachen, Musik und Gratulationen. Kleinere Städte händigen die Urkunde oft einfach im Behörden-Büro aus (ohne Zeremonie). Der Loyalitätseid muss aber überall abgelegt werden.
Zuständig: Einbürgerungsbehörde
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10

Deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen

Beantragen Sie nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde Ihren deutschen
Personalausweis (Pflicht ab 16 Jahren!) und
Reisepass (optional, für Reisen außerhalb EU/EWR/Schweiz). Termin beim Bürgeramt, Kosten: Personalausweis 46 EUR (ab 24) / 27,60 EUR (unter 24), Reisepass 70 EUR (32 Seiten) / 92 EUR (48 Seiten). Bearbeitungszeit 3-6 Wochen. Seit 27.06.2024: Bisheriger Pass des Heimatlandes bleibt gültig (doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt).

Benötigte Unterlagen

Einbürgerungsurkunde
Einbürgerungsurkunde aus Schritt 9.
Wofür: Pflicht-Nachweis für Beantragung von Personalausweis und Reisepass.
Wichtig: Original mitbringen - Behörde macht Kopie.
Praxistipp: Beantragen Sie Personalausweis und Reisepass gleichzeitig - spart einen Behördengang.
Biometrisches Passfoto
Aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm).
Wo bekommen: Beim Fotografen oder Fotoautomaten (z.B. im Bahnhof, Drogerie).
Kosten: Ca. 10-15 EUR beim Fotografen, 5-8 EUR am Automaten.
Wichtig: Biometrisch = neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, Blick direkt in Kamera.
Praxistipp: Lassen Sie gleich 4-6 Fotos machen - brauchen Sie auch für andere Dokumente.

Optionale Unterlagen

Bisheriger Ausweis/Pass des Heimatlandes
Falls vorhanden. Ihr bisheriger Personalausweis oder Reisepass.
Wofür: Als zusätzlicher Identitätsnachweis - erleichtert Bearbeitung.
Wichtig: Seit 27.06.2024 doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt - Sie dürfen beide Pässe behalten und nutzen (außer bei Ländern, die doppelte Staatsbürgerschaft verbieten wie China, Indien, Japan).
Praxistipp: Mit deutschem Pass können Sie in 190+ Länder visumfrei reisen!
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeit Personalausweis: Ländlich 3-4 Wochen, Großstadt 5-10 Wochen. Kosten sind bundesweit einheitlich.
Zuständig: Bürgeramt / Passbehörde
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Wichtige Stellen über neue Staatsangehörigkeit informieren

Informieren Sie alle wichtigen Stellen über Ihre neue deutsche Staatsangehörigkeit: Arbeitgeber (Arbeitserlaubnis fällt weg), Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Bank, Versicherungen, Kindergeldkasse (bei Kindern), Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel abgeben - wird eingezogen!), ggf. Botschaft/Konsulat Heimatland (falls Heimatland doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt), Führerscheinstelle (optional). Kopien von Einbürgerungsurkunde und Personalausweis für alle Stellen bereithalten.

Benötigte Unterlagen

Einbürgerungsurkunde
Einbürgerungsurkunde aus Schritt 9.
Wofür: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit für alle Stellen.
Praxistipp: Machen Sie 5-10 Kopien - jede Stelle verlangt meist eine Kopie. Original sorgfältig aufbewahren.
Deutscher Personalausweis
Ihr neuer deutscher Personalausweis (siehe Schritt 10).
Wofür: Identitätsnachweis mit neuer Staatsangehörigkeit.
Praxistipp: Kopien für alle Stellen (Bank, Versicherungen, Arbeitgeber) bereithalten.
Zuständig: Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Behörden
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1

Prüfen, ob Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde

Kinder, die in Deutschland geboren werden, erwerben unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Abstammungsprinzip (ius sanguinis): Wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist, erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Geburtsortprinzip (ius soli) seit 2000: Kinder ausländischer Eltern erhalten deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt UND unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Optionspflicht abgeschafft - doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.

Optionale Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes
Falls vorhanden. Geburtsurkunde des in Deutschland geborenen Kindes.
Wo bekommen: Vom Standesamt des Geburtsortes.
Wofür: Prüfung, ob deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde.
Praxistipp: Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat - fragen Sie beim Standesamt oder Einbürgerungsbehörde nach. Manchmal wurde die Staatsangehörigkeit automatisch erworben, aber nie offiziell festgestellt!
Aufenthaltstitel der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt
Falls vorhanden. Kopie der Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
Wofür: Nachweis, dass Eltern zum Zeitpunkt der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebten UND unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen (Voraussetzung für ius soli).
Praxistipp: Ausländerbehörde kann Aufenthaltsverlauf bestätigen - fragen Sie dort nach.
🔍 Länder-Hinweis: Die Regelungen zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt sind bundesweit einheitlich (Staatsangehörigkeitsgesetz). Es gibt keine regionalen Unterschiede.
Zuständig: Sie selbst / Standesamt
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2

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (Feststellung der Staatsangehörigkeit)

Falls Sie oder Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben, können Sie einen
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Dieser bestätigt offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit. Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln online auf www.bundesverwaltungsamt.de. Kosten: 51 EUR (Kinder unter 18), 102 EUR (Erwachsene). Bearbeitungszeit: 6-12 Monate. Wichtig: Ausweis ist kein Reisedokument - nur Nachweis der Staatsangehörigkeit. Für Reisen: Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
Geburtsurkunde Ihrer Person oder des Kindes (beglaubigte Kopie).
Wo bekommen: Vom Standesamt des Geburtsortes.
Beglaubigung: Vom Bürgeramt oder Notar (ca. 5-10 EUR).
Wofür: Nachweis der Geburt in Deutschland für Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Mehrere beglaubigte Kopien anfertigen lassen - brauchen Sie für verschiedene Anträge.
Geburtsurkunden der Eltern (beglaubigte Kopie)
Geburtsurkunden beider Elternteile (beglaubigte Kopie).
Wo bekommen: Vom Standesamt des jeweiligen Geburtsortes der Eltern.
Wofür: Nachweis der Abstammung für Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Falls Eltern im Ausland geboren: ggf. beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Nachweis über Aufenthaltstitel der Eltern
Falls ius soli (Geburtsortprinzip). Nachweis über Aufenthaltstitel der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt.
Wo bekommen: Von der Ausländerbehörde (Bestätigung über Aufenthaltsverlauf).
Wofür: Nachweis, dass Eltern seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebten UND unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen.
Praxistipp: Ausländerbehörde kann schriftliche Bestätigung ausstellen.
Biometrisches Passfoto
Aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm).
Wo bekommen: Beim Fotografen oder Fotoautomaten (ca. 5-15 EUR).
Wofür: Für den Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Gleiche Anforderungen wie für Personalausweis (neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund).

Optionale Unterlagen

Heiratsurkunde der Eltern
Falls vorhanden. Heiratsurkunde der Eltern (beglaubigte Kopie).
Wo bekommen: Vom Standesamt des Heiratsortes.
Wofür: Nachweis der Ehe der Eltern für Staatsangehörigkeitsausweis.
Praxistipp: Nicht immer erforderlich - abhängig vom Einzelfall.
🔍 Länder-Hinweis: Der Staatsangehörigkeitsausweis wird zentral vom Bundesverwaltungsamt in Köln ausgestellt. Es gibt keine regionalen Zuständigkeiten. Bearbeitungszeiten bundesweit gleich (6-12 Monate).
Zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA)
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📋 Doppelte Staatsbürgerschaft behalten (seit 2024)

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Prüfen, ob doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist (seit 27.06.2024 generell erlaubt)

Seit 27.06.2024 ist doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland generell erlaubt - Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung nicht mehr aufgeben. ABER: Prüfen Sie, ob Ihr Heimatland doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt! Länder, die doppelte Staatsbürgerschaft verbieten: China, Indien, Japan, Singapur, Südkorea, Saudi-Arabien, VAE. In diesen Ländern verlieren Sie automatisch Ihre Staatsbürgerschaft. Länder, die erlauben: EU-Länder, Schweiz, USA, Kanada, Türkei, Iran, Brasilien, Mexiko. Fragen Sie bei Ihrer Botschaft nach!
🔍 Länder-Hinweis: Die Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft ist bundesweit einheitlich (Staatsangehörigkeitsgesetz). Seit 27.06.2024 gilt: Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt. Es gibt keine regionalen Unterschiede.
Zuständig: Sie selbst / Botschaft/Konsulat Heimatland
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Beide Pässe nutzen und Verpflichtungen beachten

Mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen Sie beide Pässe nutzen - müssen aber Regeln beachten. Passwahl: Innerhalb EU/EWR/Schweiz deutschen Pass nutzen. Reisen ins Heimatland: Heimatpass nutzen (viele Länder verlangen dies von eigenen Staatsbürgern). Reisen in Drittländer: Frei wählen - nutzen Sie Pass mit visumfreier Einreise. Wichtig: Bei Ein-/Ausreise Deutschland IMMER deutschen Pass nutzen (gesetzliche Pflicht). Wehrpflicht kann im Heimatland weiterhin gelten (z.B. Türkei, Griechenland). Beide Pässe immer bei Reisen aufbewahren.

Benötigte Unterlagen

Deutscher Reisepass
Ihr deutscher Reisepass (siehe vorherige Schritte).
Wofür: Pflicht bei Ein-/Ausreise Deutschland (§ 7 PassG). Innerhalb EU/EWR/Schweiz bevorzugt nutzen. Für Drittländer mit Visa-Vorteilen.
Praxistipp: Mit deutschem Pass können Sie in 190+ Länder visumfrei reisen!
Pass des Heimatlandes
Ihr Reisepass des Heimatlandes.
Wofür: Pflicht bei Einreise ins Heimatland (viele Länder verlangen von eigenen Staatsbürgern Einreise mit Heimatpass, z.B. Türkei, Iran, Brasilien).
Wichtig: Bei doppelter Staatsbürgerschaft bleibt Heimatpass gültig (seit 27.06.2024).
Praxistipp: Bewahren Sie beide Pässe immer bei Reisen auf - so sind Sie auf alle Situationen vorbereitet.
Zuständig: Sie selbst
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📋 Einbürgerungstest vorbereiten

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Einbürgerungstest kennenlernen

Der Einbürgerungstest des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (30 allgemeine + 3 länderspezifische = 33 Fragen gesamt), die aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen stammen (verfügbar auf bamf.de). Die Themen umfassen Demokratie und Rechtsstaat, Geschichte und Gesellschaft sowie bundeslandspezifische Fragen (3 von 33 Fragen beziehen sich auf das jeweilige Bundesland des Antragstellers). Die Bestehensgrenze liegt bei mindestens 17 von 33 richtigen Antworten. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 EUR, die Prüfungsdauer 60 Minuten. Eine Befreiung vom Test ist möglich bei deutschem Schul- oder Hochschulabschluss, Alter ab 67 Jahren oder bei krankheitsbedingter Unfähigkeit.
Praxistipp: Der Test ist bei guter Vorbereitung gut zu bestehen – die meisten Kandidaten, die regelmäßig mit der BAMF-App üben, schaffen deutlich mehr als die Mindestpunktzahl.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (für den Testtag)
Gültiges Lichtbilddokument zur Identifikation am Prüfungstag.
Was akzeptiert wird: Personalausweis, Reisepass oder Ausländerausweis.
Praxistipp: Ohne Ausweis keine Teilnahme – legen Sie das Dokument am Vorabend bereit.
🔍 Länder-Hinweis: Der Einbürgerungstest enthält 30 allgemeine + 3 länderspezifische = 33 Fragen gesamt. Wer z.B. in Bayern lebt, bekommt andere 3 Länderfragen als jemand in NRW oder Berlin. Der Gesamtfragenkatalog (310 Fragen) ist bundesweit identisch und auf bamf.de abrufbar.
Zuständig: BAMF / VHS
📱 In der App: Foto, Notiz & Dokument direkt zu diesem Schritt – offline & ohne Anmeldung.iOS ↗Android ↗
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BAMF-Testzentrum anmelden

Einbürgerungstests werden bei zertifizierten Testzentren durchgeführt, überwiegend an Volkshochschulen (VHS) und anderen vom BAMF zugelassenen Bildungsträgern. Die Anmeldung erfolgt online über bamf.de oder direkt bei der zuständigen VHS. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein: Wartezeiten von 4-8 Wochen sind in Großstädten üblich, in ländlichen Regionen häufig kürzer. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 EUR und ist auch bei Nichtbestehen fällig – bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.
Praxistipp: Melden Sie sich rechtzeitig an, sobald Sie mit der Vorbereitung beginnen – so haben Sie noch genug Zeit zum Lernen bis zum Termin.

Benötigte Unterlagen

Anmeldebestätigung Einbürgerungstest
Schriftliche Bestätigung Ihrer Prüfungsanmeldung vom Testzentrum.
Wo bekommen: Per E-Mail nach Online-Anmeldung auf bamf.de oder bei der VHS.
Wofür: Nachweis des gebuchten Termins, ggf. für die Einbürgerungsbehörde.
Praxistipp: Bewahren Sie die Bestätigung auf – sie enthält Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung.
Zuständig: VHS / BAMF-Testzentrum
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Mit BAMF-App und Übungsplattform lernen

Das BAMF stellt eine offizielle, kostenlose App namens 'Einbürgerungstest' für iOS und Android bereit, die alle 310 Fragen des Gesamtkatalogs enthält – jeweils mit den richtigen Antworten und kurzen Erklärungen. Zusätzlich bietet bamf.de einen kostenlosen Online-Übungstest an. Empfohlene Lernstrategie: Arbeiten Sie alle 310 Fragen mindestens zweimal durch und legen Sie besonderen Fokus auf die 3 bundeslandspezifischen Fragen Ihres Bundeslandes – diese machen knapp ein Zehntel der Prüfungsfragen aus.
Praxistipp: Viele Kandidaten bestehen den Test problemlos nach 2-3 Wochen täglichem Üben (15-20 Minuten). Die Fragen sind klar formuliert und die Antwortoptionen gut strukturiert.
🔍 Länder-Hinweis: Die 3 bundeslandspezifischen Fragen beziehen sich auf Geschichte, Politik und Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes. Konzentrieren Sie sich beim Lernen gezielt auf die Fragen Ihres Bundeslandes – diese sind im BAMF-Fragenkatalog klar als länderspezifisch gekennzeichnet.
Zuständig: Sie selbst
📱 In der App: Foto, Notiz & Dokument direkt zu diesem Schritt – offline & ohne Anmeldung.iOS ↗Android ↗

Häufige Fragen zu Einbürgerung

Für Einbürgerung werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Sprachzertifikat B1, Personalausweis, Reisepass oder Passersatz, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Nachweis Deutschkenntnisse (B1-Niveau), Einbürgerungstest-Zertifikat. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: Regelfall: mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Ehegatte eines Deutschen: 3 Jahre Aufenthalt + 2 Jahre Ehe. Die frühere 8-Jahres-Regelung als Standardfall wurde durch das StAG-Reformgesetz (27.06.2024) abgeschafft. Weitere Voraussetzungen: unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialleistungen, B1-Deutschkenntnisse
Prüfen Sie, ob eine 10-jährige Einbürgerungssperre für Sie gilt. Seit Januar 2026 gelten folgende Ausschlussgründe: (1) Vorlage gefälschter oder erschlichener Dokumente im Einbürgerungsverfahren, (2) rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), (3) rechtskräftige Verurteilung wegen antisemitischer Straftaten. In diesen Fällen ist eine Einbürgerung für 10 Jahre nach der Verurteil
Weisen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nach (B1-Niveau). Anerkannt: B1-Zertifikat, deutsches Schulzeugnis, Berufsausbildung oder Hochschulstudium. Befreiung bei Alter (67+), Krankheit oder deutschem Abschluss. Falls kein Zertifikat: Integrationskurs mit DTZ-Prüfung. Hinweis: C1-Niveau kann als besondere Integrationsleistung gewertet werden und – zusammen mit weiteren Faktoren wie ehrenamtlichem
Bestehen Sie den Einbürgerungstest: 33 Multiple-Choice-Fragen (30 allgemeine + 3 länderspezifische = 33 Fragen gesamt) zu Demokratie, Geschichte und Gesellschaft. Mindestens 17 richtige Antworten erforderlich. Vorbereitung: Kostenlose BAMF-App mit allen 310 möglichen Fragen. Befreiung bei deutschem Schul-/Hochschulabschluss, Alter (67+) oder Krankheit.
Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Einbürgerungsantrag (Formular), Reisepass, Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung), Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, B1-Zertifikat, Einbürgerungstest-Zertifikat, Nachweis Lebensunterhalt (Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid), bei Verheirateten: Heiratsurkunde, bei Kindern: Geburtsurkunden. Jede Stadt hat leicht unterschie
Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Terminvereinbarung erforderlich (Wartezeiten 2-8 Wochen). Ablauf: Persönliches Erscheinen mit allen Unterlagen, Prüfung durch Sachbearbeiter (30-60 Min), Unterschrift, Gebührenzahlung, Fototermin für Einbürgerungsurkunde (ca. 10 EUR). Bei Familien: Alle Personen persönlich erscheinen. Kinder unter 16 werd
Zahlen Sie die Einbürgerungsgebühr: 255 EUR pro Erwachsenen, 51 EUR pro miteingebürgertes Kind (unter 16). Beispiel Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder): 612 EUR. Zahlung meist bar oder EC-Karte bei Antragstellung oder per Überweisung nach Rechnung. Gebührenbefreiung/-ermäßigung möglich bei Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Härtefällen - Antrag mit Nachweisen stellen. Ratenzahlung oft möglich (3-6
Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags. Typische Dauer: ländlich 3-8 Monate, Großstadt 10-24 Monate. Während der Bearbeitung prüft die Behörde Ihre Unterlagen und fragt bei Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Verfassungsschutz (Sicherheitsprüfung) und Ausländerzentralregister an. Sie erhalten keine Zwischenbescheide. Aufenthaltstitel aktiv verlängern: Ihr Aufenthaltstitel läuft während
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