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Auto kaufen & Zulassung – Schritt-für-Schritt Anleitung

Kauf, TÜV, Zulassung, KFZ-Steuer

✅ 53 Schritte📋 6 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
53
Schritte
6
Checklisten
2026
Aktualisiert

Kauf, TÜV, Zulassung, KFZ-Steuer – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

Auto kaufenFahrzeugkaufZulassungKFZTÜV

Rund um Mobilität in Deutschland gibt es klare amtliche Abläufe und Anforderungen. Für Auto kaufen & Zulassung – Kauf, TÜV, Zulassung, KFZ-Steuer – führt diese Seite mit 6 Checklisten mit insgesamt 53 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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Haken setzen, Unterlagen fotografieren, Fortschritt speichern, Bericht herunterladen – auch offline. Keine Anmeldung nötig.

📋 Fahrzeug zulassen

Neuwagen zulassen (Erstzulassung)Gebrauchtwagen kaufen (Halterwechsel)Umzug in anderen ZulassungsbezirkFahrzeug reaktivieren (Wiederzulassung)
1

Kfz-Versicherung abschließen (online, telefonisch oder persönlich) und eVB-Nummer anfordern

Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab (online, telefonisch oder persönlich) und erhalten Sie die eVB-Nummer. Diese ist der offizielle Versicherungsnachweis für die Zulassungsstelle und wird elektronisch im System hinterlegt. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter online und wählen Sie den passenden Tarif.

Benötigte Unterlagen

eVB-Nummer
Elektronische Versicherungsbestätigung - 7-stelliger Code aus Zahlen und Buchstaben.
Wo bekommen: Von Ihrer Kfz-Versicherung per E-Mail nach Vertragsabschluss (meist innerhalb weniger Minuten).
Gültig: Max. 2 Jahre.
Kosten: Kostenlos (Teil der Versicherung).
Praxistipp: Speichern Sie die E-Mail auf dem Smartphone - Sie brauchen nur den Code, kein Papier.
Zuständig: Kfz-Versicherung (online)
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2

Hauptuntersuchung (HU/TÜV) prüfen bzw. durchführen lassen

Prüfen Sie, ob eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Bei abgelaufener HU müssen Sie vor der Zulassung zu einer Prüfstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen HU-Bericht als Nachweis. Bei Neuwagen entfällt dieser Schritt - die erste HU ist erst nach 3 Jahren fällig.

Optionale Unterlagen

HU-Bericht
Hauptuntersuchungs-Bericht, nicht älter als 2 Monate.
Wo bekommen: TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere Prüforganisation nach bestandener Hauptuntersuchung.
Kosten: 143-169,90 EUR (TÜV Süd/Nord für PKW inkl. AU, Stand 2025/2026).
Dauer: 30-60 Minuten.
Praxistipp: Bei gültiger HU-Plakette am Kennzeichen ist kein neuer Bericht nötig - die Plakette zeigt Monat und Jahr der nächsten fälligen HU.
Gültige HU-Plakette am Kennzeichen
Sechseckige Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.
Was ist das: Zeigt, wann die nächste HU fällig ist (Zahl in der Mitte = Jahr, Zahl oben = Monat).
Wo bekommen: Wird von der Prüfstelle nach bestandener HU aufgeklebt.
Praxistipp: Ist die HU noch gültig, brauchen Sie keinen HU-Bericht für die Zulassung.
Zuständig: TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere Prüforganisation
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3

Alle Unterlagen für die Zulassungsstelle zusammenstellen

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente für die Zulassungsstelle vor. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen griffbereit haben, um Wartezeiten und doppelte Wege zu vermeiden. Nutzen Sie die Checkliste unten, um systematisch vorzugehen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Gültiger deutscher Personalausweis.
Wo: Immer dabei haben.
Praxistipp: Bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung mitbringen (erhältlich beim Bürgeramt, meist kostenlos).
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Offizieller Eigentumsnachweis des Fahrzeugs. Enthält technische Daten und Eigentumshistorie.
Wo bekommen: Vom Verkäufer bei Fahrzeugübergabe. Bei Neuwagen vom Händler.
Wichtig: Prüfen Sie, dass Sie als neuer Eigentümer eingetragen werden.
Praxistipp: Bei Finanzierung/Leasing geht der Fahrzeugbrief an die Bank - Sie erhalten ihn erst nach Kredittilgung.
eVB-Nummer
Elektronische Versicherungsbestätigung - 7-stelliger Code (Zahlen + Buchstaben).
Wo bekommen: Von Ihrer Kfz-Versicherung per E-Mail nach Vertragsabschluss (meist innerhalb von Minuten).
Gültig: Max. 2 Jahre.
Kosten: Kostenlos (Teil der Versicherung).
Praxistipp: Speichern Sie die E-Mail auf dem Smartphone - Sie brauchen nur den Code, kein Papier.
IBAN/Bankverbindung
Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer.
Wo bekommen: EC-Karte oder Online-Banking.
Was passiert: Die Zulassungsstelle zieht die Kfz-Steuer jährlich automatisch ein.
Kosten: Keine.
Praxistipp: Eine normale EC-Karte mit IBAN reicht - Sie müssen kein SEPA-Formular vorab ausfüllen, das macht die Zulassungsstelle vor Ort.

Optionale Unterlagen

Reisepass mit Meldebescheinigung
Alternative zum Personalausweis. Gültiger deutscher Reisepass plus aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
Wo bekommen: Meldebescheinigung beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt.
Kosten: Meist kostenlos bis 10 Euro.
Dauer: Sofort oder innerhalb von 1-2 Tagen.
Praxistipp: Mit Personalausweis ist es einfacher - die Meldebescheinigung ist ein Extra-Schritt.
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Nur bei Gebrauchtwagen mit bestehender Zulassung. Der 'kleine' Fahrzeugschein mit aktuellen Halterdaten.
Wo bekommen: Vom Verkäufer, falls Fahrzeug noch zugelassen ist. Bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht vorhanden.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob die Daten stimmen (Halter, TÜV-Datum). Bei Ummeldung wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt.
HU-Bericht
Nur bei Gebrauchtwagen mit abgelaufener HU. Aktueller Hauptuntersuchungs-Bericht (nicht älter als 2 Monate).
Wo bekommen: TÜV, DEKRA, GTÜ nach bestandener Hauptuntersuchung.
Kosten: 143-169,90 EUR (TÜV Süd/Nord für PKW inkl. AU, Stand 2025/2026).
Dauer: 30-60 Minuten.
Praxistipp: Bei gültiger HU-Plakette am Kennzeichen ist kein Bericht nötig.
Kaufvertrag
Nur bei Gebrauchtwagen. Schriftlicher Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.
Wo bekommen: Vom Verkäufer/Händler bei Fahrzeugübergabe.
Wichtig: Muss Fahrzeugdaten, Kaufpreis und Unterschriften beider Parteien enthalten.
Praxistipp: Nutzen Sie Musterverträge von ADAC oder mobile.de (kostenlos online verfügbar).
Eigentumsnachweis
Nur bei Gebrauchtwagen ohne Kaufvertrag. Alternativer Nachweis, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind (z.B. Schenkungsurkunde, Erbschein).
Wo bekommen: Je nach Situation unterschiedlich.
Praxistipp: Ein ordentlicher Kaufvertrag ist die einfachste Lösung - ersparen Sie sich Probleme bei der Zulassung.
Gewerbeanmeldung
Nur bei Firmenfahrzeugen. Nachweis Ihrer Gewerbeanmeldung.
Wo bekommen: Vom Gewerbeamt (Kopie Ihres Gewerbescheins).
Kosten: Keine (Kopie).
Praxistipp: Eine einfache Kopie reicht - keine Beglaubigung nötig.
Vollmacht
Nur bei Firmenfahrzeugen, falls Sie nicht selbst Geschäftsführer sind. Schriftliche Vollmacht vom Geschäftsführer.
Wo bekommen: Von Ihrer Firma/Geschäftsführer ausstellen lassen.
Inhalt: 'Ich bevollmächtige [Name] zur Zulassung des Fahrzeugs [FIN].'
Praxistipp: Muss Unterschrift und Firmenstempel enthalten. Formlose Vollmacht reicht meist aus.
Zuständig: Sie selbst (Unterlagenvorbereitung)
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4

Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren (empfohlen)

Vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. In den meisten Zulassungsstellen ist ein Termin mittlerweile Pflicht oder zumindest dringend empfohlen. Ohne Termin können die Wartezeiten mehrere Stunden betragen. Planen Sie ca. 30-60 Minuten Aufenthalt ein.

Optionale Unterlagen

Terminbestätigung
Bestätigung Ihres Termins bei der Zulassungsstelle.
Wo bekommen: Per E-Mail oder SMS nach Online-/Telefonbuchung.
Was mitbringen: Ausdruck oder auf Smartphone zeigen.
Praxistipp: Manche Zulassungsstellen akzeptieren nur Personen mit Termin - prüfen Sie die Regeln Ihrer lokalen Behörde vorab online.
🔍 Länder-Hinweis: i-Kfz ist seit Ende 2025 fast flächendeckend in Deutschland eingeführt. Seit November 2025 ist auch der digitale Fahrzeugschein (DFZ) in der i-Kfz-App verfügbar. Prüfen Sie auf der Website Ihrer lokalen Zulassungsstelle, ob i-Kfz angeboten wird.
Zuständig: Zulassungsstelle
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Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden

Gehen Sie mit allen Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Zulassungsstelle. Am Schalter werden Ihre Dokumente geprüft und die Zulassung im System erfasst. Sie unterschreiben das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und zahlen die Zulassungsgebühr. Der Vorgang dauert meist 10-20 Minuten.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen aus Schritt 3
Komplett-Set aller vorbereiteten Dokumente: Personalausweis, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer, IBAN, ggf. Fahrzeugschein, HU-Bericht, Kaufvertrag.
Praxistipp: Legen Sie alle Dokumente in eine Mappe - so haben Sie alles griffbereit und vergessen nichts am Schalter.

Optionale Unterlagen

Bargeld oder EC-Karte für Gebühren
Zahlungsmittel für die Zulassungsgebühr.
Kosten: Ca. 30-50 Euro (je nach Aufwand und Region).
Wo: Am Schalter der Zulassungsstelle.
Praxistipp: Nicht alle Zulassungsstellen akzeptieren Kartenzahlung - nehmen Sie zur Sicherheit Bargeld mit.
🔍 Länder-Hinweis: Gebühren können je nach Zulassungsbezirk leicht variieren (ca. 27-60 EUR je nach Zulassungsbezirk, Stand 2026). i-Kfz Online-Zulassung ist seit Ende 2025 fast flächendeckend verfügbar – bei Verfügbarkeit können Sie den Behördengang komplett online erledigen.
Zuständig: Zulassungsstelle
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Kfz-Kennzeichen besorgen oder vorhandenes prüfen

Besorgen Sie ein Kfz-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug. Bei Neuzulassungen müssen Sie ein neues Kennzeichen bei einem Schildermacher prägen lassen. Bei Gebrauchtwagen können Sie oft das alte Kennzeichen übernehmen. Bei Ummeldung nach Umzug können Sie seit 2015 Ihr bisheriges Kennzeichen deutschlandweit behalten.

Benötigte Unterlagen

Kfz-Kennzeichen (vorne + hinten)
Zwei geprägte Kennzeichen-Schilder aus Metall oder Kunststoff.
Wo bekommen: Bei einem Schildermacher (meist direkt an der Zulassungsstelle oder in der Nähe).
Kosten: Ca. 20-30 Euro für beide Schilder.
Dauer: 10-15 Minuten Prägezeit.
Praxistipp: Viele Zulassungsstellen haben direkt vor Ort einen Schildermacher - Sie können Kennzeichen und Zulassung an einem Termin erledigen.

Optionale Unterlagen

Wunschkennzeichen-Reservierung
Reservierungsbestätigung für Ihr Wunschkennzeichen.
Wo bekommen: Online auf der Website Ihrer Zulassungsstelle reservieren (meist 10-14 Tage im Voraus).
Kosten: Ca. 10-15 Euro extra zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr.
Gültig: Meist 90 Tage ab Reservierung.
Praxistipp: Sie müssen das Wunschkennzeichen VOR der Zulassung reservieren - nachträglich geht das nicht.
Zuständig: Schildermacher (privat)
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7

Kennzeichen am Fahrzeug montieren und Plaketten anbringen

Montieren Sie die Kennzeichen vorne und hinten am Fahrzeug. Bringen Sie die Zulassungsplakette auf dem hinteren Kennzeichen an. Kontrollieren Sie, ob die Kennzeichen fest sitzen und die Plaketten korrekt positioniert sind.

Benötigte Unterlagen

Zulassungsplakette
Runde Plakette mit Monats- und Jahresangabe.
Wo bekommen: Von der Zulassungsstelle bei der Anmeldung (im Preis der Zulassungsgebühr enthalten).
Wo anbringen: Auf dem hinteren Kennzeichen rechts aufkleben.
Praxistipp: Reinigen Sie die Stelle am Kennzeichen vor dem Aufkleben mit einem feuchten Tuch - so haftet die Plakette besser.
Kennzeichen
Die beiden geprägten Kennzeichen-Schilder.
Wo anbringen: Vorne und hinten am Fahrzeug.
Wie montieren: Mit Kennzeichenhaltern (meist verschraubt oder geklippt).
Praxistipp: Prüfen Sie, ob die Kennzeichenbeleuchtung hinten funktioniert - sonst droht ein Bußgeld.

Optionale Unterlagen

Umweltplakette
Grüner Aufkleber für Umweltzonen.
Wo bekommen: Direkt bei der Zulassungsstelle für ca. 5-10 Euro oder nachträglich bei TÜV/Werkstatt.
Wo anbringen: Innen an der Windschutzscheibe rechts unten.
Praxistipp: In vielen deutschen Städten brauchen Sie die Umweltplakette, um in die Innenstadt zu fahren - besorgen Sie sie am besten gleich bei der Zulassung.
HU-Plakette
Sechseckige Prüfplakette von der Hauptuntersuchung.
Wo bekommen: Von der Prüfstelle (TÜV, DEKRA) bei bestandener HU.
Wo anbringen: Auf dem hinteren Kennzeichen mittig.
Praxistipp: Bei gebrauchten Kennzeichen klebt die HU-Plakette meist schon drauf - bei neuen Kennzeichen müssen Sie diese von der Prüfstelle erhalten und anbringen.
Zuständig: Sie selbst
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8

Fahrzeugpapiere sicher aufbewahren

Bewahren Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) immer im Fahrzeug auf. Der Fahrzeugbrief (Teil II) sollte NICHT im Auto liegen, sondern sicher zu Hause aufbewahrt werden. Legen Sie eine Fahrzeugmappe mit allen wichtigen Dokumenten an.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeugschein - im Auto aufbewahren
Zulassungsbescheinigung Teil I - der 'kleine' Schein.
Wo aufbewahren: IMMER im Fahrzeug (z.B. im Handschuhfach).
Warum: Sie müssen ihn bei Verkehrskontrollen vorzeigen können.
Strafe bei Fehlen: Verwarngeld ca. 10 Euro.
Praxistipp: Legen Sie den Fahrzeugschein in eine Schutzhülle - so bleibt er länger lesbar.
Fahrzeugbrief - sicher zu Hause aufbewahren
Zulassungsbescheinigung Teil II - der 'große' Schein.
Wo aufbewahren: NIEMALS im Auto, sondern sicher zu Hause (Tresor, verschlossener Schrank).
Warum: Der Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis - bei Verlust oder Diebstahl können Dritte damit Missbrauch betreiben.
Praxistipp: Machen Sie eine Kopie oder speichern Sie ein Foto digital für Notfälle (z.B. bei Verkauf oder Ummeldung).

Optionale Unterlagen

Versicherungsschein
Police Ihrer Kfz-Versicherung.
Wo aufbewahren: Zu Hause in einer Fahrzeugmappe oder digital auf dem Smartphone.
Warum: Brauchen Sie bei Unfällen oder zur Vorlage bei Behörden.
Praxistipp: Speichern Sie die Versicherungspolice als PDF auf Ihrem Smartphone - so haben Sie sie bei Unfällen immer griffbereit.
Kaufvertrag
Schriftlicher Vertrag über den Fahrzeugkauf.
Wo aufbewahren: Zu Hause in einer Fahrzeugmappe.
Wie lange: Mindestens 3 Jahre (wegen möglicher Gewährleistungsansprüche).
Praxistipp: Bewahren Sie auch Rechnungen für Reparaturen und Wartungen auf - das erhöht den Wiederverkaufswert.
Zuständig: Sie selbst
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9

Bei Gebrauchtwagen: Altes Kennzeichen an Vorbesitzer zurückgeben

Falls Sie beim Gebrauchtwagenkauf ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommen haben und der Vorbesitzer sein altes Kennzeichen behalten möchte, geben Sie es ihm zurück. Klären Sie im Kaufvertrag oder bei der Übergabe, wie mit dem Kennzeichen verfahren wird.

Optionale Unterlagen

Altes Kennzeichen
Nur falls nicht übernommen. Das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs.
Was passiert: Der Vorbesitzer kann damit ein anderes Fahrzeug anmelden.
Praxistipp: Machen Sie ein Foto vom alten und neuen Kennzeichen für Ihre Unterlagen - das kann bei späteren Rückfragen hilfreich sein (z.B. bei Bußgeldbescheiden).
Zuständig: Sie selbst / Vorbesitzer
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10

Versicherung über erfolgte Zulassung informieren

Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über die erfolgte Zulassung. In der Regel geschieht das automatisch über die eVB-Nummer im System, aber einige Versicherer fordern eine Bestätigung. Senden Sie ggf. eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per E-Mail.

Optionale Unterlagen

Kopie Fahrzeugschein
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Bestätigung an die Versicherung.
Warum: Einige Versicherer fordern eine Bestätigung mit amtlichem Kennzeichen und Zulassungsdatum.
Wie senden: Per E-Mail oder über das Online-Kundenportal.
Praxistipp: Speichern Sie die Versicherungspolice als PDF auf Ihrem Smartphone - so haben Sie sie bei Unfällen oder Kontrollen immer griffbereit.
Zuständig: Kfz-Versicherung
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11

Bei Ummeldung: Alte Zulassungsstelle über Umzug informieren (entfällt meist automatisch)

Bei Ummeldung nach Umzug wird die alte Zulassung automatisch gelöscht. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Das alte Kennzeichen können Sie seit 2015 behalten (bundesweite Kennzeichenmitnahme). Bei einigen älteren Systemen kann eine Bestätigung verlangt werden - das ist aber sehr selten.

Optionale Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (neu)
Neue Zulassungsbescheinigung als Nachweis der Ummeldung.
Wofür: Falls die alte Zulassungsstelle nachfragt (sehr selten).
Praxistipp: Heben Sie die Bestätigung der neuen Zulassungsstelle auf - so können Sie die Ummeldung nachweisen, falls die alte Behörde Fragen hat.
Zuständig: Alte Zulassungsstelle (automatisch)
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12

Bei Leasing oder Finanzierung: Zulassung auf Leasinggeber/Bank eintragen lassen

Bei Leasing oder Finanzierung wird im Fahrzeugbrief die Leasinggesellschaft oder Bank als Eigentümer bzw. Sicherungsgeber eingetragen. Das erfolgt meist automatisch bei der Zulassung. Der Fahrzeugbrief geht dann an die Leasingfirma/Bank. Bei Barkauf entfällt dieser Schritt.

Optionale Unterlagen

Unterlagen der Leasingfirma/Bank
Sicherungsübereignung und Vollmacht der Leasingfirma oder Bank.
Wo bekommen: Von Ihrer Leasingfirma oder finanzierenden Bank nach Vertragsabschluss.
Wofür: Zur Eintragung als Sicherungsgeber im Fahrzeugbrief.
Praxistipp: Klären Sie vor der Zulassung mit der Leasingfirma, wer Halter und wer Eigentümer sein soll - das hat Auswirkungen auf Versicherung und Haftung.
Zuständig: Leasingfirma / Bank
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📋 Auto kaufen (Neu- oder Gebrauchtwagen)

Neuwagen beim Händler kaufenGebrauchtwagen beim Händler kaufenGebrauchtwagen von privat kaufen
1

Budget festlegen und Finanzierung klären

Legen Sie fest, wie viel Sie maximal für das Auto ausgeben können. Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer, Benzin, Wartung und Reparaturen. Prüfen Sie, ob Sie das Auto bar bezahlen, einen Kredit aufnehmen oder leasen möchten.

Optionale Unterlagen

Budgetplan
Übersicht über Ihre finanzielle Situation und maximales Budget.
Was enthalten: Kaufpreis, laufende Kosten (Versicherung ca. 500-1500 EUR/Jahr, Steuer ca. 100-400 EUR/Jahr, Benzin, Wartung ca. 500-1000 EUR/Jahr).
Praxistipp: Rechnen Sie realistisch und lassen Sie einen Puffer für unerwartete Ausgaben - ein Auto kostet mehr als nur der Kaufpreis.
Kreditbestätigung der Bank
Vorab-Zusage Ihrer Bank für einen Autokredit.
Wo bekommen: Bei Ihrer Hausbank oder Online-Kreditvermittlern nach Bonitätsprüfung.
Vorteil: Beim Händler können Sie als Barzahler auftreten - das verbessert Ihre Verhandlungsposition (oft 5-15% mehr Rabatt möglich).
Praxistipp: Vergleichen Sie Online-Autokredite - oft günstiger als Händlerfinanzierung.
Zuständig: Sie selbst / Bank
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2

Fahrzeugtyp und Ausstattung festlegen

Überlegen Sie, welches Fahrzeug zu Ihren Bedürfnissen passt. Berücksichtigen Sie Faktoren wie Platzbedarf, Fahrleistung, Verbrauch und Umweltaspekte. Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Ausstattungsmerkmale und recherchieren Sie online.

Optionale Unterlagen

Anforderungsliste
Checkliste Ihrer Anforderungen an das Fahrzeug.
Was enthalten: Fahrzeugtyp (Kleinwagen, Kombi, SUV), Antrieb (Benzin, Diesel, Elektro), wichtige Ausstattung (Automatik, Klima, Navi, Assistenzsysteme).
Praxistipp: Priorisieren Sie - trennen Sie 'Must-have' von 'Nice-to-have', sonst wird das Auto zu teuer.
Fahrzeugvergleich
Vergleich verschiedener Modelle.
Wo erstellen: Nutzen Sie Vergleichsportale (mobile.de, autoscout24.de) oder ADAC-Autotests.
Was vergleichen: Kaufpreis, Verbrauch, Versicherungskosten, Steuer, Zuverlässigkeit, Wiederverkaufswert.
Praxistipp: Achten Sie auf Gesamtkosten über 3-5 Jahre - ein günstiger Diesel kann durch höhere Steuer teurer sein.
Zuständig: Sie selbst
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3

Angebote recherchieren und vergleichen

Suchen Sie online nach passenden Fahrzeugen. Bei Neuwagen prüfen Sie auch Jahreswagen und Tageszulassungen - diese sind oft deutlich günstiger. Bei Gebrauchtwagen nutzen Sie Portale wie mobile.de oder autoscout24.de. Vergleichen Sie mehrere Angebote.

Optionale Unterlagen

Liste mit Fahrzeugangeboten
Übersicht interessanter Fahrzeuge mit wichtigen Daten.
Was notieren: Anbieter, Preis, Kilometerstand, Erstzulassung, Ausstattung, Kontaktdaten.
Praxistipp: Erstellen Sie eine Excel-Liste oder nutzen Sie die Merkzettel-Funktion der Portale - so behalten Sie den Überblick.
Preisvergleich
Vergleich der Marktpreise ähnlicher Fahrzeuge.
Wo prüfen: Schwacke-Liste (www.schwacke.de, ca. 8 EUR pro Abfrage) oder DAT-Liste (kostenlos auf einigen Portalen).
Nutzen: Erkennen Sie überteuerte Angebote und haben Sie Argumente beim Verhandeln.
Praxistipp: Bei Gebrauchtwagen auf die Formulierung 'unfallfrei' achten - nur so ist garantiert, dass kein Unfallschaden vorliegt.
Schwacke-Liste
Professionelle Fahrzeugbewertung.
Wo bekommen: www.schwacke.de (ca. 8 EUR pro Abfrage).
Was enthält: Realistischer Marktwert basierend auf Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Region.
Praxistipp: Nutzen Sie die Schwacke-Liste als Verhandlungsbasis - zeigen Sie dem Verkäufer, wenn sein Preis über Marktwert liegt.
Zuständig: Sie selbst
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4

Probefahrt(en) vereinbaren und durchführen

Vereinbaren Sie Probefahrten für Ihre Favoriten. Nehmen Sie sich Zeit - mindestens 30 Minuten mit verschiedenen Fahrsituationen. Testen Sie alle wichtigen Funktionen und achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche oder Warnleuchten.

Benötigte Unterlagen

Führerschein
Gültiger Führerschein für die Probefahrt.
Wichtig: Händler/Verkäufer dürfen Probefahrt nur mit gültigem Führerschein erlauben.
Praxistipp: Prüfen Sie vorab, ob Ihr Führerschein noch gültig ist (besonders ältere Führerscheine müssen umgetauscht werden).
Zuständig: Händler / Privatverkäufer
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5

Bei Gebrauchtwagen: Fahrzeughistorie prüfen (HU, Scheckheft, Unfallfreiheit)

Lassen Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf alle relevanten Dokumente zeigen. Prüfen Sie Fahrzeugbrief, Scheckheft und HU-Bericht. Fragen Sie nach Vorschäden und lassen Sie sich Unfallfreiheit schriftlich bestätigen. Bei Unsicherheit machen Sie eine professionelle Gebrauchtwagenuntersuchung.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil II.
Was prüfen: Stimmt die Fahrgestellnummer (VIN) mit dem Fahrzeug überein? Wie viele Vorbesitzer (je weniger, desto besser)?
VIN/FIN (Fahrgestellnummer/Vehicle Identification Number): Prüfen Sie, ob die Nummer im Fahrzeugschein mit der am Fahrzeug eingestanzten Nummer übereinstimmt (Fundstelle: A-Säule Fahrerseite, Motorraum, Papiere). Übereinstimmung ist Pflicht – Abweichungen deuten auf Manipulation hin.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist - sonst brauchen Sie eine Vollmacht.
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was prüfen: Stimmen alle Daten (Kennzeichen, Halter)? Wann läuft die HU ab?
Praxistipp: Ist die HU bald fällig, können Sie das als Preisargument nutzen (143-169,90 EUR für neue HU inkl. AU, Stand 2025/2026).
Serviceheft/Scheckheft
Nachweis regelmäßiger Wartung.
Was prüfen: Lückenlose Einträge? Wartungen in Markenwerkstatt? Stimmen Kilometerangaben?
Wichtig: Scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist mehr wert (oft 500-2000 EUR Aufpreis gerechtfertigt).
Praxistipp: Fragen Sie nach der letzten Inspektion und Zahnriemenwechsel - teure Reparaturen könnten sonst bald anstehen.

Optionale Unterlagen

HU-Bericht
Aktueller TÜV-Bericht.
Was prüfen: Gab es Mängel bei letzter HU? Wann ist nächste HU fällig?
Wo bekommen: Vom Verkäufer.
Praxistipp: Lassen Sie sich auch ältere HU-Berichte zeigen - so sehen Sie, ob das Auto dauerhaft gut gepflegt wurde.
Reparaturrechnungen
Belege für Reparaturen und Wartungen.
Was zeigen: Wurde das Auto gut gepflegt? Gab es teure Reparaturen (Motorschaden, Getriebe)?
Praxistipp: Viele Rechnungen sind ein gutes Zeichen - zeigt, dass der Besitzer sich um das Auto gekümmert hat.
Zuständig: Verkäufer
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Preis verhandeln und Rabatte aushandeln

Verhandeln Sie den Kaufpreis. Bei Neuwagen sind oft 10-20% Rabatt möglich, bei Gebrauchtwagen argumentieren Sie mit Mängeln oder anstehendem TÜV. Vergleichen Sie mit ähnlichen Angeboten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Optionale Unterlagen

Preisvergleiche
Übersicht ähnlicher Fahrzeuge mit niedrigeren Preisen.
Nutzen: Zeigen Sie dem Verkäufer günstigere Alternativen - das erhöht Ihre Verhandlungsposition.
Praxistipp: Drucken Sie vergleichbare Angebote aus oder zeigen Sie sie auf dem Smartphone.
Schwacke-Liste
Professionelle Fahrzeugbewertung.
Nutzen: Objektiver Marktwert als Verhandlungsbasis.
Praxistipp: Bei deutlicher Abweichung können Sie 5-15% Rabatt fordern. Seien Sie bereit zu gehen - oft kommt der Verkäufer dann noch entgegen.
Zuständig: Händler / Privatverkäufer
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7

Kaufvertrag prüfen und unterschreiben

Lassen Sie sich einen schriftlichen Kaufvertrag vorlegen und prüfen Sie alle Details genau. Klären Sie Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung und Unfallfreiheit. Lesen Sie das Kleingedruckte und klären Sie alle Fragen vor der Unterschrift.
Online-Kauf (Händler): Beim Online-Autokauf über eine Händlerwebsite gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nach §312 BGB (Fernabsatz). Dieses gilt NUR beim Kauf vom gewerblichen Händler, NICHT bei Privatkäufen.

Benötigte Unterlagen

Kaufvertrag
Schriftlicher Vertrag in doppelter Ausfertigung (eine für Käufer, eine für Verkäufer).
Was muss enthalten sein: Fahrzeugdaten (Marke, Modell, FIN, Kilometerstand), Kaufpreis, Datum, Unterschriften beider Parteien.
Wichtig: Bei Privatverkauf kann Gewährleistung ausgeschlossen werden ('gekauft wie besehen') - bei Händlerkauf 2 Jahre gesetzlich (§438 BGB seit EU-Warenkaufrichtlinie 01.01.2022). Händler darf bei Gebrauchtwagen vertraglich auf 1 Jahr kürzen (§476 Abs. 2 BGB) – im Kaufvertrag prüfen.
Online-Kauf beim Händler: 14-tägiges Widerrufsrecht nach §312 BGB (Fernabsatz) – gilt NICHT bei Privatkäufen!
Praxistipp: Nutzen Sie Musterverträge von ADAC oder mobile.de - kostenlos und rechtssicher.
Zuständig: Händler / Privatverkäufer
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Kaufpreis bezahlen und Zahlungsbestätigung erhalten

Bezahlen Sie den vereinbarten Kaufpreis. Bei Händlerkauf meist per Überweisung oder Finanzierung. Bei Privatkauf am sichersten Barzahlung bei Übergabe. Lassen Sie sich immer eine Quittung bzw. Zahlungsbestätigung ausstellen.

Benötigte Unterlagen

Zahlungsbestätigung
Schriftliche Bestätigung über Zahlungseingang.
Was enthalten: Betrag, Datum, Fahrzeugdaten, Unterschrift Verkäufer.
Wichtig: Ohne Quittung kein Nachweis - zahlen Sie nie ohne schriftliche Bestätigung.
Praxistipp: Bei Überweisung ist der Überweisungsbeleg Ihre Quittung.
Quittung
Handschriftliche oder gedruckte Quittung bei Barzahlung.
Was enthalten: 'Erhalten von [Name] den Betrag von [Summe in Zahlen und Worten] für Fahrzeug [Marke/Modell/FIN]', Datum, Unterschrift.
Praxistipp: Formulieren Sie eindeutig - 'Anzahlung' oder 'Restzahlung' oder 'vollständiger Kaufpreis'.

Optionale Unterlagen

Überweisungsbeleg
Bankbeleg über Überweisung des Kaufpreises.
Wann: Bei bargeldloser Zahlung.
Praxistipp: Schreiben Sie ins Verwendungszweck-Feld: 'Kaufpreis Fahrzeug [FIN]' - so ist klar dokumentiert, wofür gezahlt wurde.
Anzahlungsbestätigung
Quittung für Anzahlung.
Wann: Wenn Sie vor Übergabe bereits einen Teilbetrag zahlen.
Was enthalten: 'Anzahlung von [Betrag] auf Kaufpreis [Gesamtbetrag] für Fahrzeug [Daten]'.
Praxistipp: Lassen Sie im Kaufvertrag festhalten, dass bei Rücktritt die Anzahlung zurückgezahlt wird.
Zuständig: Händler / Privatverkäufer
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Fahrzeug und alle Unterlagen übernehmen

Nehmen Sie das Fahrzeug in Empfang und prüfen Sie es nochmals auf Vollständigkeit. Der Verkäufer muss Ihnen alle wichtigen Unterlagen übergeben. Machen Sie bei Übergabe Fotos vom Fahrzeug als Nachweis zum Übergabezeitpunkt.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Der 'große' Fahrzeugschein - Eigentumsnachweis.
Wichtig: Muss im Original übergeben werden.
Praxistipp: Prüfen Sie, dass die Fahrgestellnummer (FIN) mit dem Fahrzeug übereinstimmt - vergleichen Sie mit VIN-Plakette im Fahrzeug.
Beide Fahrzeugschlüssel
Mindestens 2 Schlüssel (oft Hauptschlüssel + Ersatzschlüssel).
Wichtig: Fragen Sie, ob alle Schlüssel vorhanden sind - Ersatzschlüssel kosten oft 200-500 EUR.
Praxistipp: Testen Sie beide Schlüssel - manchmal funktioniert der Ersatzschlüssel nicht (leere Batterie).
Serviceheft/Scheckheft
Nachweis der Wartungshistorie.
Wichtig: Lückenlose Dokumentation erhöht Wiederverkaufswert.
Praxistipp: Führen Sie das Scheckheft weiter - lassen Sie jede Inspektion eintragen.
Betriebsanleitung
Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.
Wichtig: Erklärt alle Funktionen und Wartungsintervalle.
Praxistipp: Fehlt die Anleitung, können Sie diese meist beim Hersteller nachkaufen (ca. 30-80 EUR) oder als PDF herunterladen.
Kaufvertrag (Ihre Ausfertigung)
Ihre Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags.
Wichtig: Bewahren Sie mindestens 3 Jahre auf (Gewährleistung).
Praxistipp: Machen Sie ein Foto oder scannen Sie den Vertrag - digitale Sicherung für Notfälle.

Optionale Unterlagen

Fahrzeugschein (Teil I)
Nur falls Fahrzeug noch zugelassen ist. Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wichtig: Wird bei Ummeldung eingezogen und neu ausgestellt.
Praxistipp: Ist das Fahrzeug abgemeldet, bekommen Sie nur den Fahrzeugbrief - der Fahrzeugschein wurde bei Abmeldung eingezogen.
Codekarte
Karte mit Codes für Radio/Navigationssystem und Schlüsselprogrammierung.
Wichtig: Ohne Codekarte können Sie bei Batterie-Tausch das Radio nicht entsperren.
Praxistipp: Bewahren Sie die Codekarte NICHT im Auto auf - bei Diebstahl können Täter damit neue Schlüssel programmieren.
COC-Papiere
Nur bei Neuwagen wichtig. Certificate of Conformity - EU-Übereinstimmungsbescheinigung.
Wofür: Wird bei Erstzulassung benötigt (Nachweis, dass Fahrzeug EU-Normen erfüllt).
Wo bekommen: Vom Händler bei Neuwagenkauf.
Praxistipp: Bei Gebrauchtwagen meist nicht mehr vorhanden - nicht schlimm, da Fahrzeug bereits zugelassen war.
Winterreifen/Sommerreifen
Zweiter Reifensatz (falls im Kaufpreis enthalten).
Praxistipp: Klären Sie im Kaufvertrag, ob Winterreifen dabei sind - ein zweiter Satz spart 300-800 EUR.
Zuständig: Verkäufer
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10

Fahrzeug zulassen (siehe Checkliste 'Fahrzeug zulassen')

Nach dem Kauf müssen Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen. Folgen Sie der separaten Checkliste 'Fahrzeug zulassen' in dieser App. Bei Neuwagen bieten Händler oft einen Zulassungsservice an. Für die Überführungsfahrt können Sie Kurzzeitkennzeichen nutzen.

Optionale Unterlagen

Kurzzeitkennzeichen
Gelbes Kennzeichen für Überführungsfahrt, gültig 5 Tage.
Wo bekommen: Bei der Zulassungsstelle (ca. 30-50 EUR).
Wofür: Fahrt zur Zulassungsstelle, TÜV, Werkstatt.
Wichtig: Versicherung muss für Kurzzeitkennzeichen abgeschlossen werden.
Praxistipp: Viele Versicherer bieten Tages-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen (ca. 10-20 EUR für 5 Tage).
Rote Kennzeichen
Nur vom Händler nutzbar. Händlerkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten.
Vorteil: Händler kann Ihnen das Auto mit roten Kennzeichen übergeben - Sie können direkt losfahren.
Praxistipp: Klären Sie mit dem Händler, ob er das Auto mit roten Kennzeichen ausliefert - spart Ihnen Kurzzeitkennzeichen.
Zuständig: Zulassungsstelle
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11

Bei Finanzierung: Darlehensvertrag abschließen und Sicherheiten übergeben

Falls Sie das Fahrzeug finanzieren, schließen Sie den Darlehensvertrag ab. Die Bank wird im Fahrzeugbrief als Sicherungsgeber eingetragen. Prüfen Sie den Kreditvertrag genau auf Zinsen, Laufzeit und versteckte Kosten. Bei Barkauf entfällt dieser Schritt.

Optionale Unterlagen

Kreditvertrag
Darlehensvertrag mit Bank oder Autobank.
Was prüfen: Effektiver Jahreszins (Vergleichswert!), Laufzeit, monatliche Rate, Gesamtkosten, Sondertilgungsoptionen.
Wichtig: Bearbeitungsgebühren sind oft unzulässig - prüfen Sie das.
Praxistipp: Vergleichen Sie Online-Autokredite - oft günstiger als Händlerfinanzierung (Zinsunterschied 1-3% kann 500-2000 EUR Ersparnis bedeuten).
Fahrzeugbrief
Wird für Sicherungsübereignung an die Bank gegeben.
Was passiert: Bank wird im Fahrzeugbrief als Sicherungsgeber eingetragen. Fahrzeugbrief geht an Bank.
Wichtig: Sie erhalten den Fahrzeugbrief erst nach vollständiger Kredittilgung zurück.
Praxistipp: Lassen Sie sich bestätigen, wann Sie den Fahrzeugbrief zurückbekommen - meist 2-4 Wochen nach letzter Rate.
Zuständig: Bank / Kreditgeber
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12

Altes Fahrzeug abmelden und verkaufen oder verschrotten

Falls Sie vor dem Neukauf ein altes Fahrzeug besitzen, müssen Sie es abmelden, verkaufen oder verschrotten. Für die Abmeldung gehen Sie zur Zulassungsstelle oder nutzen i-Kfz online. Kündigen Sie die Kfz-Versicherung des alten Fahrzeugs.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I des alten Fahrzeugs.
Wofür: Zur Abmeldung bei der Zulassungsstelle.
Wichtig: Wird bei Abmeldung eingezogen.
Praxistipp: Machen Sie vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Kennzeichen (beide)
Beide Kennzeichen des alten Fahrzeugs.
Wofür: Müssen bei Abmeldung abgegeben werden (werden entstempelt).
Wichtig: Ohne Kennzeichen keine Abmeldung möglich.
Praxistipp: Schrauben Sie die Kennzeichen vorher ab - so können Sie direkt zur Zulassungsstelle fahren (mit altem Auto) und es dort abmelden.
Personalausweis
Gültiger Ausweis zur Identifikation.
Wofür: Nachweis, dass Sie der Halter sind.
Praxistipp: Bei Online-Abmeldung (i-Kfz) brauchen Sie den Personalausweis mit eID-Funktion.

Optionale Unterlagen

Kaufvertrag
Bei Verkauf des alten Autos. Schriftlicher Vertrag mit neuem Käufer.
Wichtig: 'Gekauft wie besehen, Gewährleistung ausgeschlossen' schützt vor späteren Reklamationen.
Praxistipp: ADAC-Mustervertrag nutzen (kostenlos online).
Verwertungsnachweis
Bei Verschrottung. Amtliches Formular vom zertifizierten Autoverwerter.
Wo bekommen: Vom Verwerter nach Fahrzeugübergabe.
Wichtig: Gesetzlich vorgeschrieben als Nachweis fachgerechter Entsorgung.
Praxistipp: Nur zertifizierte Betriebe (Liste auf entsorgungsfachbetrieb.de) dürfen Verwertungsnachweise ausstellen.
Zuständig: Zulassungsstelle
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13

Fahrzeughistorie digital prüfen (CARFAX / AutoDNA)

Beim Gebrauchtwagenkauf ergänzt ein
digitaler Fahrzeughistorienbericht (CARFAX Europe oder AutoDNA) die klassische Dokumentenprüfung. Der Bericht prüft anhand der
FIN/VIN (Fahrgestellnummer, 17-stellig) Daten aus über 26 europäischen Ländern:
Unfallhistorie, gemeldete Kilometerstände, TÜV-/HU-Einträge, Vorbesitzeranzahl, Diebstahlmeldungen, Totalschadenseinträge, Leasingstatus.

FIN/VIN finden: A-Säule Fahrerseite (sichtbar durch Windschutzscheibe), Motorraum, Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

Kosten 2026: - CARFAX: ca. 39,99 EUR (Einzelbericht), 3 Berichte ca. 49,99 EUR - AutoDNA: ca. 24,99 EUR (Einzelbericht), günstiger im Paket

Besonders wichtig bei Fahrzeugen
aus dem Ausland (häufig manipulierte Tachos) oder mit
lückenhaftem Serviceheft.

Praxistipp: Fordern Sie den Bericht BEVOR Sie den Kaufvertrag unterschreiben – bei entdeckten Unfallschäden oder Kilometermanipulation haben Sie ein starkes Argument für Preisverhandlung oder Rücktritt vom Kauf.

Benötigte Unterlagen

CARFAX- oder AutoDNA-Fahrzeughistorienbericht
Digitaler Bericht über Fahrzeughistorie aus europäischen Datenbanken.
Wo bestellen: CARFAX unter www.carfax.eu/de (ca. 39,99 EUR), AutoDNA unter www.autodna.de (ca. 24,99 EUR).
Benötigt: FIN/VIN (17-stellige Fahrgestellnummer – auf A-Säule, im Motorraum oder in den Fahrzeugpapieren).
Inhalt: Unfallhistorie, gemeldete Kilometerstände, TÜV/HU-Einträge, Vorbesitzeranzahl, Diebstahlmeldungen, Leasingstatus.
Kosten: CARFAX ca. 39,99 EUR, AutoDNA ca. 24,99 EUR (günstiger im Paket).
Praxistipp: Bei Autos aus dem EU-Ausland (Österreich, Polen, Niederlande etc.) ist der Bericht besonders wichtig – Tachomanipulation bei importierten Fahrzeugen ist weit verbreitet.
FIN/VIN-Übereinstimmung (Fahrzeugcheck vor Ort)
Prüfung, ob die im Bericht genannte FIN/VIN mit der am Fahrzeug eingestanzten Nummer übereinstimmt.
Wo prüfen: A-Säule Fahrerseite (durch Windschutzscheibe sichtbar), Motorraum (auf Typenschild), Prägung am Fahrzeugboden.
Was prüfen: 17 Zeichen identisch mit Fahrzeugschein und Historienbericht? Keine Anzeichen von Manipulation (z.B. nachgravierte Zeichen, Farbspuren)?
Kosten: Kostenlos (selbst prüfen).
Praxistipp: Stimmt die FIN nicht überein, kaufen Sie NICHT – das ist ein klares Zeichen für Fahrzeugmanipulation oder Identitätsbetrug.
Zuständig: Sie selbst
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14

Kfz-Steuer für das neue Fahrzeug berechnen

Die
Kfz-Steuer hängt von Motorart, Hubraum und CO2-Emissionen ab und sollte vor dem Kauf bekannt sein:

Verbrennungsmotor: Berechnung aus Hubraum (je angefangene 100 cm³) × Hubraumfaktor (Benzin: 2,00 EUR, Diesel: 9,50 EUR)
plus CO2-Zuschlag (ab 95 g/km, pro g/km bis zu 4,00 EUR – maßgeblich ist der WLTP-Wert bei Fahrzeugen ab 01.01.2021).

Elektrofahrzeuge (Erstzulassung bis 31.12.2030): Vollständige
Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre ab Erstzulassung, maximal bis 31.12.2035 (Verlängerung Dezember 2025 beschlossen). Bei Halterwechsel wird die Befreiung weitergegeben.

Plug-in-Hybride: Keine Steuerbefreiung – nur der Verbrennungsanteil (Hubraum + CO2) wird besteuert.

Online berechnen: kostenfrei auf www.zoll.de (offiziell) oder ADAC-Kfz-Steuerrechner.

Anmeldung: Erfolgt automatisch durch die Zulassungsstelle. Sie erhalten den Steuerbescheid vom
Hauptzollamt per Post. Zahlung per Lastschrift (SEPA-Mandat bei Zulassung eingerichtet).

Praxistipp: Hoher CO2-Ausstoß kann die Kfz-Steuer deutlich erhöhen – ein SUV mit 200 g/km CO2 zahlt ein Vielfaches im Vergleich zu einem sparsamen Benziner. Berechnen Sie die Steuer vor dem Kauf, um die Gesamtkosten korrekt einzuschätzen.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeugdaten für Kfz-Steuerberechnung
Technische Daten des Fahrzeugs für die Steuerberechnung.
Was benötigt: Motorart (Benzin/Diesel/Elektro/Hybrid), Hubraum in cm³, CO2-Emissionen in g/km (WLTP für Fahrzeuge ab 2021, NEFZ für ältere).
Wo finden: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Exposé des Händlers, Fahrzeugtechnikkarte.
Praxistipp: Nutzen Sie den kostenlosen Kfz-Steuerrechner unter www.zoll.de – dort erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Kalkulationswert.
🔍 Länder-Hinweis: Die Kfz-Steuer ist bundesweit einheitlich geregelt (Kraftfahrzeugsteuergesetz KraftStG), es gibt keine regionalen Unterschiede. Bescheide kommen vom zuständigen Hauptzollamt. Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung 10 Jahre ab Erstzulassung, max. bis 31.12.2035 (Beschluss Dezember 2025).
Zuständig: Hauptzollamt (Bescheid automatisch)
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📋 Auto leasen

1

Leasingmodell und Konditionen festlegen

Entscheiden Sie, welches Leasingmodell für Sie passt und legen Sie die wichtigsten Parameter fest. Wählen Sie zwischen Privatleasing und Gewerbeleasing, bestimmen Sie Laufzeit, Kilometerleistung und Anzahlung. Kilometerleasing ist für Privatpersonen meist die bessere Wahl.

Optionale Unterlagen

Übersicht Leasingangebote
Vergleichstabelle verschiedener Leasingangebote.
Was enthalten: Anbieter, monatliche Rate, Laufzeit, Kilometerleistung, Anzahlung, Gesamtkosten.
Praxistipp: Achten Sie auf Gesamtkosten über die Laufzeit, nicht nur auf die monatliche Rate - günstige Raten sind oft durch hohe Anzahlung erkauft.
Kalkulation
Kostenrechnung für verschiedene Leasingoptionen.
Was berechnen: Rate x Monate + Anzahlung + Überführung = Gesamtkosten.
Praxistipp: Vergleichen Sie mit Finanzierung/Barkauf - Leasing ist nicht immer günstiger, bietet aber Flexibilität.
Zuständig: Sie selbst
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2

Leasingangebote vergleichen und bestes Angebot auswählen

Vergleichen Sie Leasingangebote von verschiedenen Anbietern. Achten Sie auf monatliche Rate, Gesamtkosten, enthaltene Leistungen und versteckte Kosten. Lesen Sie das Kleingedruckte bezüglich Mehrkilometer und Rückgabebedingungen.

Optionale Unterlagen

Leasingangebote
Detaillierte Angebote von verschiedenen Leasinggebern.
Wo bekommen: Von Hersteller-Leasinggesellschaften (VW Financial Services, BMW Bank), unabhängigen Vermittlern (leasingmarkt.de, leasingtime.de), Online-Vergleichsportalen.
Was vergleichen: Monatliche Rate, Laufzeit, Freikilometer, Anzahlung, enthaltene Leistungen (Wartung, Verschleiß, GAP-Versicherung).
Praxistipp: Achten Sie auf 'Full-Service-Leasing' - da sind Wartung und Verschleißreparaturen oft inklusive (spart 500-1000 EUR/Jahr).
Zuständig: Leasinganbieter
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3

Bonität prüfen lassen und notwendige Unterlagen einreichen

Leasinggeber prüfen Ihre Bonität vor Vertragsabschluss. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein: Personalausweis, Gehaltsnachweise oder Einkommenssteuerbescheid. Holen Sie vorab eine Schufa-Selbstauskunft ein, um mögliche Probleme zu kennen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis
Gültiger deutscher Personalausweis.
Wofür: Identitätsnachweis für Bonitätsprüfung.
Praxistipp: Kopieren Sie Vorder- und Rückseite - die meisten Leasinggeber akzeptieren digitale Kopien per E-Mail.
Gehaltsnachweise (3 Monate)
Für Angestellte. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate.
Wofür: Nachweis regelmäßiges Einkommen.
Wichtig: Netto-Einkommen sollte mind. 3x höher sein als monatliche Leasingrate.
Praxistipp: Fragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung - die meisten versenden Abrechnungen auch digital.

Optionale Unterlagen

Reisepass
Alternative zum Personalausweis. Gültiger deutscher Reisepass.
Wichtig: Zusätzlich Meldebescheinigung erforderlich.
Praxistipp: Mit Personalausweis ist es einfacher.
Einkommenssteuerbescheid
Für Selbstständige/Freiberufler. Steuerbescheid der letzten 1-2 Jahre.
Wofür: Nachweis Einkommen bei Selbstständigen.
Wichtig: Leasinggeber prüfen Gewinn/Überschuss.
Praxistipp: Bei schwankendem Einkommen werden oft 2 Jahre gefordert.
BWA
Für Selbstständige. Betriebswirtschaftliche Auswertung.
Wofür: Aktuelle Einkommensübersicht (ergänzend zum Steuerbescheid).
Wo bekommen: Von Ihrem Steuerberater.
Praxistipp: BWA der letzten 3-6 Monate mitschicken - zeigt aktuelle wirtschaftliche Lage.
Schufa-Selbstauskunft
Kostenlose Eigenauskunft bei der Schufa.
Wo bekommen: www.meineschufa.de (einmal jährlich kostenlos nach Art. 15 DSGVO).
Wofür: Vorab prüfen, ob negative Einträge vorhanden sind.
Praxistipp: Holen Sie die Auskunft VOR der Leasinganfrage - so können Sie ggf. falsche Einträge löschen lassen (spart Ablehnung).
Zuständig: Leasinggeber / Bank
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4

Leasingvertrag prüfen und unterschreiben

Prüfen Sie den Leasingvertrag genau auf alle Details. Achten Sie auf Fahrzeugdaten, Konditionen, enthaltene Leistungen und Rückgabebedingungen. Bei Unklarheiten lassen Sie den Vertrag von einem Fachmann prüfen. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie alles verstanden haben.

Benötigte Unterlagen

Leasingvertrag
Unterschriebener Leasingvertrag in doppelter Ausfertigung.
Was prüfen: Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Ausstattung), Laufzeit, Kilometerleistung, monatliche Rate (brutto!), Anzahlung, enthaltene Leistungen, Rückgabebedingungen, Mehrkilometer-Abrechnung.
Wichtig: Achten Sie auf 'faire Verschleißregelungen' - viele Leasinggeber akzeptieren kleine Kratzer als normale Gebrauchsspuren.
Praxistipp: Lassen Sie sich Zeit beim Lesen - bei Unklarheiten Verbraucherzentrale oder ADAC fragen (meist kostenlose Erstberatung für Mitglieder).
Zuständig: Leasinggeber
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5

Anzahlung leisten und ersten Monat bezahlen

Leisten Sie die vereinbarte Anzahlung per Überweisung. Richten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die monatlichen Raten ein. Prüfen Sie, ob Überführungskosten anfallen. Planen Sie einen Puffer auf Ihrem Konto ein, damit keine Rate platzt.

Benötigte Unterlagen

Überweisungsbeleg
Nachweis über Anzahlung (Sonderzahlung).
Betrag: Je nach Vertrag 0-5.000 EUR.
Wichtig: Anzahlung ist meist VOR Fahrzeugübergabe fällig.
Praxistipp: Schreiben Sie ins Verwendungszweck-Feld: 'Anzahlung Leasingvertrag [Vertragsnummer]' - so ist klar dokumentiert.
SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung für monatliche Leasingraten.
Wichtig: Achten Sie auf ausreichend Deckung - wenn eine Rate platzt, drohen Mahngebühren (oft 20-40 EUR) und im schlimmsten Fall Kündigung des Leasingvertrags.
Praxistipp: Richten Sie einen Dauerauftrag ein, der ein paar Tage VOR dem Lastschrift-Termin Geld auf Ihr Konto überweist - so haben Sie immer genug Puffer.
Zuständig: Leasinggeber
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6

Fahrzeug beim Händler oder Leasinggeber abholen

Holen Sie das Fahrzeug beim vereinbarten Termin ab. Prüfen Sie bei Übergabe Vollständigkeit, Zustand und Ausstattung. Lassen Sie sich alle Funktionen erklären. Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos. Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll erst, wenn alles in Ordnung ist.

Benötigte Unterlagen

Übergabeprotokoll
Unterschriebenes Protokoll über Fahrzeugübergabe.
Was prüfen: Ist das Fahrzeug unbeschädigt? Stimmen Ausstattung und Farbe? Funktionieren alle Systeme?
Wichtig: Mängel müssen Sie SOFORT reklamieren - nach Unterschrift wird es schwierig.
Praxistipp: Machen Sie eine ausführliche Probefahrt VOR Unterschrift - testen Sie Licht, Radio, Assistenzsysteme, Klimaanlage.
Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wichtig: Geht meist NICHT an Sie, sondern bleibt beim Leasinggeber (Eigentümer). Sie bekommen nur den Fahrzeugschein (Teil I).
Praxistipp: Fragen Sie nach, wer im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist - das ist relevant für Bußgeldbescheide.
Beide Schlüssel
Mindestens 2 Fahrzeugschlüssel.
Wichtig: Testen Sie beide Schlüssel - manchmal hat der Ersatzschlüssel eine leere Batterie.
Praxistipp: Bei Rückgabe müssen Sie ALLE Schlüssel zurückgeben - fehlende Schlüssel kosten oft 200-500 EUR Ersatz.

Optionale Unterlagen

COC-Papiere
Certificate of Conformity - EU-Übereinstimmungsbescheinigung.
Wofür: Bei Neuwagen-Leasing für Zulassung erforderlich.
Wo bekommen: Vom Leasinggeber/Händler bei Übergabe.
Praxistipp: Bewahren Sie die COC-Papiere auf - bei Wiederzulassung (z.B. nach Leasingende und Kauf) brauchen Sie diese evtl. nochmal.
Betriebsanleitung
Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.
Wichtig: Erklärt alle Funktionen und Wartungsintervalle. Lesen Sie zumindest die wichtigsten Kapitel (Warnsymbole, Tanken, Reifendruck).
Praxistipp: Die meisten Hersteller bieten auch digitale Bedienungsanleitungen als App - sehr praktisch zum Nachschlagen unterwegs.
Serviceheft
Scheckheft für Wartungen.
Wichtig: Lassen Sie JEDE Inspektion eintragen - bei Rückgabe müssen Sie lückenloses Scheckheft vorweisen können (sonst drohen Strafgebühren).
Praxistipp: Gehen Sie nur zu Vertragswerkstätten - freie Werkstätten werden von manchen Leasinggebern nicht akzeptiert.
Zuständig: Leasinggeber / Händler
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7

Fahrzeug zulassen (meist erledigt Leasinggeber)

Bei den meisten Leasingverträgen übernimmt der Leasinggeber die Zulassung. Sie erhalten das Fahrzeug bereits mit Kennzeichen. Der Leasinggeber ist im Fahrzeugbrief als Halter und Eigentümer eingetragen. Falls Sie selbst zulassen müssen, folgen Sie der Checkliste 'Fahrzeug zulassen'.

Optionale Unterlagen

Fahrzeugschein
Wird meist vom Leasinggeber gestellt. Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wichtig: Sie sind NICHT Eigentümer, sondern nur Nutzer - der Leasinggeber ist Halter.
Praxistipp: Bewahren Sie den Fahrzeugschein IMMER im Fahrzeug auf - Sie müssen ihn bei Verkehrskontrollen vorzeigen können.
Vollmacht
Falls Sie selbst zulassen müssen. Schriftliche Vollmacht vom Leasinggeber zur Zulassung.
Wo bekommen: Vom Leasinggeber bereitgestellt.
Praxistipp: Selten nötig - die meisten Leasinggeber erledigen die Zulassung komplett.
COC-Papiere
Falls Sie selbst zulassen müssen. EU-Übereinstimmungsbescheinigung.
Wofür: Bei Erstzulassung von Neuwagen erforderlich.
Praxistipp: Leasinggeber stellt alle Unterlagen - Sie müssen sich um nichts kümmern.
eVB-Nummer
Falls Sie selbst zulassen müssen. Elektronische Versicherungsbestätigung.
Wo bekommen: Vom Leasinggeber (die Versicherung läuft auf ihn).
Praxistipp: Klären Sie vorab, wer die Versicherung abschließt - das steht im Leasingvertrag.
Zuständig: Leasinggeber (meist)
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8

Regelmäßige Wartung und Pflege durchführen

Warten und pflegen Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß während der Leasinglaufzeit. Halten Sie sich an die Wartungsintervalle laut Serviceheft. Lassen Sie Inspektionen nur in Vertragswerkstätten durchführen. Dokumentieren Sie alle Wartungen im Scheckheft.

Benötigte Unterlagen

Serviceheft
Scheckheft mit lückenlosen Wartungseinträgen.
Wichtig: Lassen Sie JEDE Inspektion eintragen (meist alle 15.000-30.000 km oder 1x jährlich).
Wo: Nur Vertragswerkstätten (Markenwerkstatt oder vom Leasinggeber freigegebene Werkstatt).
Kosten: Bei Full-Service-Leasing oft inklusive - sonst 200-500 EUR pro Inspektion.
Praxistipp: Legen Sie eine Fahrzeugmappe mit allen Werkstattrechnungen an - bei Rückgabe müssen Sie nachweisen, dass Sie ordentlich gewartet haben.

Optionale Unterlagen

Werkstattrechnungen
Belege für Inspektionen, Reparaturen und Wartungen.
Wichtig: Sammeln Sie ALLE Rechnungen - bei Rückgabe müssen Sie nachweisen können, dass das Fahrzeug ordentlich gepflegt wurde.
Praxistipp: Machen Sie digitale Kopien (Foto oder Scan) - so gehen die Belege nicht verloren.
Zuständig: Sie selbst / Vertragswerkstatt
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9

Kilometerstand überwachen und ggf. Nachjustierung vornehmen

Behalten Sie Ihren Kilometerstand im Auge. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie im Rahmen der vereinbarten Jahreslaufleistung liegen. Bei zu vielen Kilometern drohen hohe Mehrkosten bei Rückgabe. Viele Leasinggeber erlauben eine Anpassung der Kilometerpauschale während der Laufzeit.

Optionale Unterlagen

Kilometerstand-Dokumentation
Regelmäßige Aufzeichnung des Tachostand.
Wie oft: Alle 3-6 Monate notieren.
Warum: So behalten Sie die Kontrolle und können rechtzeitig reagieren.
Beispiel: Bei 15.000 km/Jahr und 3 Jahren Laufzeit sind 45.000 km erlaubt. Nach 1,5 Jahren sollten Sie bei ca. 22.500 km sein.
Kosten bei Überschreitung: Mehrkilometer kosten oft 5-20 Cent/km - bei 5.000 km zu viel sind das 250-1.000 EUR!
Praxistipp: Viele Leasinggeber erlauben während der Laufzeit eine Anpassung - nutzen Sie das rechtzeitig (meist bis 6 Monate vor Vertragsende möglich).
Zuständig: Sie selbst
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10

Vor Rückgabe: Fahrzeug professionell aufbereiten lassen

Lassen Sie das Fahrzeug ca. 2-4 Wochen vor Vertragsende professionell aufbereiten, um Strafgebühren zu vermeiden. Kleine Kratzer ausbessern, Innen- und Außenreinigung durchführen, Reifen prüfen. Investieren Sie lieber in Aufbereitung als später hohe Strafgebühren zu zahlen.

Optionale Unterlagen

Rechnung Fahrzeugaufbereitung
Beleg über professionelle Aufbereitung.
Kosten: Innen- und Außenreinigung ca. 50-150 EUR, Smart Repair (kleine Kratzer) ca. 50-200 EUR pro Stelle.
Wichtig: Lassen Sie Reifen prüfen - Mindestprofiltiefe meist 3-4 mm gefordert (gesetzlich nur 1,6 mm).
Praxistipp: Investieren Sie lieber 200 EUR in Aufbereitung, als später 1.000 EUR Strafgebühren für Kratzer und Schmutz zu zahlen - Leasinggeber bewerten streng!
Fotos vom Zustand
Dokumentation des Fahrzeugzustands vor Rückgabe.
Was fotografieren: Außen (alle Seiten, Dach, Räder), Innen (Sitze, Armaturenbrett, Kofferraum), Tachostand, Reifenprofil.
Warum: Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen nach Rückgabe.
Praxistipp: Machen Sie die Fotos bei Tageslicht - so sind alle Details erkennbar. Datum-Stempel in der Kamera aktivieren!
Zuständig: Aufbereitungsservice / Sie selbst
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11

Rückgabetermin vereinbaren und Fahrzeug zurückgeben

Vereinbaren Sie einen Rückgabetermin mit dem Leasinggeber. Ein Gutachter prüft bei Rückgabe den Zustand des Fahrzeugs. Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll erst, wenn Sie einverstanden sind. Bestehen Sie auf einen neutralen Gutachter.

Benötigte Unterlagen

Rückgabeprotokoll
Unterschriebenes Protokoll über Fahrzeugzustand bei Rückgabe.
Was wird geprüft: Kilometerstand, Schäden an Lack/Innenraum/Reifen, Funktionsfähigkeit aller Systeme, Vollständigkeit Unterlagen/Ausstattung.
Wichtig: Unterschreiben Sie erst, wenn Sie einverstanden sind!
Praxistipp: Bestehen Sie auf einen neutralen Gutachter (TÜV, DEKRA) - Gutachter der Leasingfirma bewerten oft strenger. Kostet zwar extra (ca. 50-100 EUR), kann aber 500-1000 EUR Strafgebühren vermeiden.
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I zur Rückgabe.
Wichtig: Muss im Original zurückgegeben werden.
Praxistipp: Machen Sie vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Beide Schlüssel
ALLE Fahrzeugschlüssel müssen zurückgegeben werden.
Kosten bei Fehlen: Fehlende Schlüssel kosten oft 200-500 EUR Ersatz.
Praxistipp: Suchen Sie rechtzeitig alle Schlüssel zusammen - auch den Ersatzschlüssel, den Sie nie benutzt haben!
Serviceheft
Lückenloses Scheckheft mit allen Wartungseinträgen.
Wichtig: Fehlende Stempel können Strafgebühren auslösen (oft 200-500 EUR).
Praxistipp: Lassen Sie die letzte Inspektion kurz vor Rückgabe machen - zeigt, dass Sie das Auto bis zuletzt gepflegt haben.

Optionale Unterlagen

Warndreieck
Zur Rückgabe erforderlich (war bei Übergabe dabei).
Kosten bei Fehlen: Ca. 10-20 EUR.
Praxistipp: Prüfen Sie rechtzeitig Kofferraum - oft liegt das Warndreieck noch original verpackt drin.
Verbandskasten
Zur Rückgabe erforderlich (war bei Übergabe dabei).
Wichtig: Muss noch haltbar sein (Ablaufdatum prüfen!).
Kosten bei Fehlen: Ca. 10-20 EUR.
Praxistipp: Verbandskästen haben meist 4-5 Jahre Haltbarkeit - bei älteren Fahrzeugen vor Rückgabe erneuern.
Betriebsanleitung
Original-Bedienungsanleitung zur Rückgabe.
Kosten bei Fehlen: Ca. 30-80 EUR Ersatz.
Praxistipp: Bewahren Sie die Anleitung im Handschuhfach auf - so geht sie nicht verloren.
Zuständig: Leasinggeber
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12

Abschlussrechnung prüfen und begleichen

Nach Rückgabe erhalten Sie eine Abschlussrechnung vom Leasinggeber. Prüfen Sie diese genau auf Mehrkilometer, Schadenskosten und andere Positionen. Bei Unstimmigkeiten widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen. Zahlen Sie nur unbestrittene Beträge.

Benötigte Unterlagen

Abschlussrechnung
Detaillierte Rechnung des Leasinggebers nach Fahrzeugrückgabe.
Was kann enthalten sein: Mehrkilometer-Abrechnung (falls mehr gefahren als vereinbart, meist 5-20 Cent/km), Schadenskosten (falls Schäden über normale Gebrauchsspuren), Minderkilometer-Erstattung (falls weniger gefahren, meist 2-10 Cent/km), Aufbereitungskosten (falls Fahrzeug nicht ordentlich gereinigt).
Wichtig: Prüfen Sie JEDE Position genau - stimmen die Preise mit dem Leasingvertrag überein? Sind Schäden gerechtfertigt?
Praxistipp: Dokumentieren Sie den Rückgabezustand mit Fotos und Kilometerstand - so können Sie ungerechtfertigte Forderungen widerlegen. Bei Unstimmigkeiten: Widersprechen Sie schriftlich innerhalb 14 Tagen!

Optionale Unterlagen

Fotos vom Rückgabezustand
Ihre eigene Dokumentation des Fahrzeugzustands.
Wichtig: Vergleichen Sie mit Abschlussrechnung - werden Schäden berechnet, die nicht vorhanden waren?
Praxistipp: Zeitstempel in den Fotos ist wichtig - so können Sie beweisen, dass Schäden NACH Rückgabe entstanden sind.
Rückgabeprotokoll-Kopie
Ihre Kopie des unterschriebenen Rückgabeprotokolls.
Wichtig: Vergleichen Sie mit Abschlussrechnung - sind neue Schäden aufgetaucht, die im Protokoll nicht standen?
Praxistipp: Bewahren Sie das Rückgabeprotokoll mindestens 3 Jahre auf - bei späteren Streitigkeiten ist es Ihr Nachweis.
Zuständig: Leasinggeber
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📋 Fahrzeug abmelden

Fahrzeug stilllegen (vorübergehend)Fahrzeug verkaufen (privat oder Händler)Fahrzeug verschrotten (Totalschaden/Altauto)
1

Grund für Abmeldung klären und Unterlagen vorbereiten

Klären Sie zunächst, warum Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten. Je nach Grund (Stilllegung, Verkauf oder Verschrottung) benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, um doppelte Wege zur Zulassungsstelle zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Der 'kleine' Fahrzeugschein.
Wofür: Wird bei Abmeldung eingezogen (bei Verkauf/Verschrottung) oder abgestempelt (bei Stilllegung).
Wichtig: Ohne Fahrzeugschein keine Abmeldung möglich.
Praxistipp: Machen Sie vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen - bei Stilllegung mit späterer Wiederzulassung brauchen Sie die Daten.
Beide Kennzeichen
Vorderes und hinteres Kennzeichen des Fahrzeugs.
Wofür: Werden bei Abmeldung entstempelt (Lochung macht sie ungültig).
Wichtig: Schrauben Sie die Kennzeichen vorher ab.
Praxistipp: Bei Motorrädern nur ein Kennzeichen. Bei Stilllegung bekommen Sie die Kennzeichen entstempelt zurück - bei Verschrottung/Verkauf werden sie meist eingezogen.
Personalausweis
Gültiger deutscher Personalausweis zur Identifikation.
Wichtig: Sie müssen nachweisen, dass Sie der Halter sind.
Praxistipp: Bei Online-Abmeldung (i-Kfz) brauchen Sie den Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion.

Optionale Unterlagen

Reisepass
Alternative zum Personalausweis. Gültiger deutscher Reisepass.
Wichtig: Zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung erforderlich (nicht älter als 3 Monate, vom Bürgeramt).
Praxistipp: Mit Personalausweis ist es einfacher - spart den Extra-Gang zum Bürgeramt.
HU-Nachweis
Nur bei Stilllegung mit noch gültiger HU. Nachweis über Hauptuntersuchung.
Warum: Wird bei Wiederzulassung anerkannt (erspart neue HU, spart 143-169,90 EUR, Stand 2025/2026).
Praxistipp: Ist die HU noch länger als 6 Monate gültig, lohnt sich Stilllegung statt Abmeldung - bei Wiederzulassung sparen Sie die HU-Kosten.
Kaufvertrag
Nur bei Verkauf. Schriftlicher Kaufvertrag als Nachweis.
Wichtig: Manche Zulassungsstellen verlangen Nachweis, dass Sie das Auto verkauft haben (nicht zwingend, aber manchmal gefordert).
Praxistipp: Nutzen Sie ADAC-Mustervertrag (kostenlos online) - rechtssicher und von Behörden akzeptiert.
Verwertungsnachweis
Nur bei Verschrottung. Amtliches Formular vom zertifizierten Autoverwerter.
Wichtig: Gesetzlich vorgeschrieben als Nachweis fachgerechter Entsorgung.
Wo bekommen: Vom Verwerter nach Fahrzeugübergabe.
Praxistipp: Nur zertifizierte Verwertungsbetriebe (Liste auf entsorgungsfachbetrieb.de) dürfen Verwertungsnachweise ausstellen - sonst keine gültige Abmeldung!
Zuständig: Sie selbst
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2

Kfz-Versicherung über geplante Abmeldung informieren

Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung VORAB über die geplante Abmeldung. Die Versicherung endet automatisch mit dem Abmeldedatum. Klären Sie, ob Sie eine anteilige Beitragsrückerstattung erhalten. Bei Stilllegung fragen Sie, ob die Versicherung ruhen kann.
Zuständig: Kfz-Versicherung
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3

Termin bei Zulassungsstelle vereinbaren (falls erforderlich)

Prüfen Sie, ob Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle benötigen. In Großstädten ist meist ein Termin erforderlich, in ländlichen Regionen oft nicht. Alternativ können Sie in einigen Städten Ihr Fahrzeug komplett online abmelden (i-Kfz).

Optionale Unterlagen

Terminbestätigung
Falls Termin erforderlich. Bestätigung Ihres Termins bei der Zulassungsstelle.
Wo bekommen: Per E-Mail oder SMS nach Online-/Telefonbuchung.
Wartezeit: Großstädte 1-4 Wochen, mittlere Städte 1-2 Wochen, ländlich meist ohne Termin.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob Online-Abmeldung in Ihrer Stadt möglich ist (www.kfz-zulassung-online.de) - spart Zeit und Wege!
🔍 Länder-Hinweis: Online-Abmeldung nicht überall verfügbar: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt bieten i-Kfz an, kleinere Städte oft noch nicht. Terminpflicht variiert stark: Großstädte meist Termin erforderlich, ländliche Regionen ohne Termin möglich.
Zuständig: Zulassungsstelle
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4

Fahrzeug bei Zulassungsstelle abmelden

Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Der Vorgang dauert meist 10-20 Minuten. Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung, die Sie für Versicherung und Finanzamt benötigen. Alternativ können Sie in einigen Städten online abmelden.

Benötigte Unterlagen

Abmeldebescheinigung
Offizielle Bescheinigung über Fahrzeugabmeldung von der Zulassungsstelle.
Wichtig: Brauchen Sie für Versicherung (Beitragsrückerstattung) und Finanzamt (Kfz-Steuer-Erstattung).
Kosten: Meist kostenlos, manche Städte 5-10 EUR.
Dauer: 10-20 Minuten bei persönlicher Abmeldung.
Praxistipp: Bewahren Sie die Abmeldebescheinigung gut auf - ohne Nachweis keine Erstattungen von Versicherung und Finanzamt!

Optionale Unterlagen

Entstempelte Kennzeichen
Nur bei Stilllegung. Kennzeichen mit Lochung (ungültig gemacht).
Was passiert: Sie bekommen die Kennzeichen entstempelt zurück. Bei Wiederzulassung können Sie diese wieder nutzen (neue Plakette aufkleben).
Praxistipp: Bewahren Sie die Kennzeichen auf - spart bei Wiederzulassung 20-30 EUR für neue Schilder.
Fahrzeugschein mit Vermerk 'Außer Betrieb'
Nur bei Stilllegung. Fahrzeugschein wird abgestempelt und zurückgegeben.
Wichtig: Für spätere Wiederzulassung erforderlich.
Praxistipp: Bewahren Sie zusammen mit Fahrzeugbrief sicher auf (z.B. Dokumentenmappe zuhause) - bei Wiederzulassung brauchen Sie beide Dokumente.
🔍 Länder-Hinweis: Gebühren variieren: Manche Städte kostenlos (z.B. Berlin), andere 5-10 EUR (z.B. Bayern). Online-Abmeldung bundesweit einheitlich kostenlos.
Zuständig: Zulassungsstelle
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5

Kfz-Versicherung Abmeldung mitteilen und Beitragsrückerstattung erhalten

Senden Sie Ihrer Kfz-Versicherung eine Kopie der Abmeldebescheinigung. Die Versicherung erstattet Beiträge für nicht genutzte Monate anteilig. Die Rückerstattung wird meist innerhalb von 2-4 Wochen überwiesen.

Optionale Unterlagen

Kopie der Abmeldebescheinigung
Kopie zur Vorlage bei Kfz-Versicherung.
Wie senden: Per Post, E-Mail oder Online-Portal (meist innerhalb 14 Tagen nach Abmeldung).
Was passiert: Versicherung berechnet anteilige Rückerstattung (Beispiel: Jahresbeitrag 600 EUR, abgemeldet nach 6 Monaten = Rückerstattung 300 EUR).
Wichtig: Bei Schaden-Freiheitsklasse (SF-Klasse): Diese bleibt bei Stilllegung erhalten (bis zu 7 Jahre), bei Verkauf verfällt sie (kann nur auf eigenes neues Fahrzeug übertragen werden).
Praxistipp: Prüfen Sie die Rückerstattung genau - manche Versicherer ziehen Verwaltungsgebühren ab (meist 10-30 EUR). Bei Unstimmigkeiten widersprechen Sie schriftlich!
Zuständig: Kfz-Versicherung
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6

Kfz-Steuer-Erstattung beantragen (erfolgt meist automatisch)

Die Kfz-Steuer-Erstattung erfolgt meist automatisch. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung an das Hauptzollamt, das die anteilige Steuer-Erstattung berechnet und überweist. Falls nach 8 Wochen nichts kommt, fragen Sie beim Hauptzollamt nach.
🔍 Länder-Hinweis: Kfz-Steuer bundesweit einheitlich (Hauptzollamt zuständig). Erstattung erfolgt bundesweit automatisch.
Zuständig: Hauptzollamt / Zoll
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7

Bei Verkauf: Fahrzeug an Käufer übergeben und Kaufvertrag abschließen

Bei Verkauf übergeben Sie das Fahrzeug an den Käufer mit einem schriftlichen Kaufvertrag. Dieser muss Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Gewährleistungsausschluss und Unterschriften beider Parteien enthalten. Bewahren Sie den Kaufvertrag mindestens 3 Jahre auf.

Benötigte Unterlagen

Kaufvertrag
Schriftlicher Vertrag in doppelter Ausfertigung (je eins für Verkäufer und Käufer).
Was muss enthalten sein: Verkäufer-/Käufer-Daten (Name, Adresse, Telefon), Fahrzeugdaten (Marke, Modell, FIN, Kilometerstand), Kaufpreis (in Zahlen und Worten), Gewährleistungsausschluss ('Gekauft wie besichtigt, Gewährleistung ausgeschlossen' - schützt vor späteren Reklamationen), Datum und Unterschriften.
Wo bekommen: ADAC, TÜV, mobile.de (kostenlos online).
Praxistipp: Bewahren Sie den Kaufvertrag mindestens 3 Jahre auf - bei späteren Streitigkeiten brauchen Sie den Nachweis!
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Der 'große' Fahrzeugschein - Eigentumsnachweis.
Wichtig: Muss im Original an Käufer übergeben werden.
Praxistipp: Prüfen Sie, dass Sie als Eigentümer eingetragen sind - sonst braucht der Käufer eine Vollmacht von allen Voreigentümern.

Optionale Unterlagen

Fahrzeugschein
Nur wenn noch vorhanden (Fahrzeug noch zugelassen). Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was passiert: Käufer kann damit das Fahrzeug auf sich ummelden.
Praxistipp: Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, haben Sie nur den Fahrzeugbrief - der Fahrzeugschein wurde bei Abmeldung eingezogen.
Abmeldebescheinigung
Falls Fahrzeug bereits abgemeldet. Nachweis über Abmeldung.
Wichtig: Käufer braucht diese für Neuzulassung/Wiederzulassung.
Praxistipp: Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen, bevor Sie die Abmeldebescheinigung an den Käufer geben.
HU-/AU-Bericht
Falls noch gültig. Hauptuntersuchungs-Bericht.
Wichtig: Zeigt, wann nächste HU fällig ist. Bei gültiger HU ist das Auto mehr wert (oft 100-200 EUR Aufpreis gerechtfertigt).
Praxistipp: Legen Sie auch ältere HU-Berichte bei - zeigt, dass das Auto dauerhaft gut gepflegt wurde.
Serviceheft
Scheckheft mit Wartungshistorie.
Wichtig: Lückenlose Dokumentation erhöht Verkaufspreis deutlich (oft 500-2000 EUR mehr).
Praxistipp: Legen Sie auch Werkstattrechnungen bei - zeigt, dass Sie sich um das Auto gekümmert haben.
Bedienungsanleitung
Original-Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
Wichtig: Fehlt die Anleitung, kann der Käufer Preisnachlass fordern (ca. 30-80 EUR).
Praxistipp: Suchen Sie alle Original-Unterlagen zusammen - erhöht Seriosität und Verkaufspreis.
Ersatzschlüssel
Zweiter Fahrzeugschlüssel.
Wichtig: Fehlt der Ersatzschlüssel, kann der Käufer oft 200-500 EUR Preisnachlass fordern.
Praxistipp: Suchen Sie den Ersatzschlüssel rechtzeitig - manchmal liegt er jahrelang ungenutzt in einer Schublade.
Ausfuhrkennzeichen
Nur bei Verkauf ins Ausland. Rotes Kennzeichen mit Ablaufdatum, gültig max. 1 Jahr.
Wo bekommen: Bei der Zulassungsstelle (ca. 30-50 EUR).
Wofür: Erlaubt Käufer die Überführung ins Ausland.
Praxistipp: Klären Sie vorab, wer das Ausfuhrkennzeichen besorgt - oft übernimmt das der Käufer.
Zuständig: Sie selbst / Käufer
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8

Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis vom Autoverwerter erhalten

Bei Verschrottung müssen Sie einen Verwertungsnachweis von einem zertifizierten Autoverwerter erhalten. Das ist gesetzliche Pflicht. Holen Sie Angebote von mehreren Verwertern ein - manche zahlen sogar kleine Beträge für Altautos.

Benötigte Unterlagen

Verwertungsnachweis
Amtliches Formular vom zertifizierten Autoverwerter.
Wichtig: Gesetzlich vorgeschrieben als Nachweis fachgerechter Entsorgung.
Wo bekommen: Vom Verwerter nach Fahrzeugübergabe (Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen übergeben werden).
Wer darf ausstellen: Nur zertifizierte Verwertungsbetriebe (Liste auf entsorgungsfachbetrieb.de).
Kosten: Meist kostenlos (Verwerter verdient mit Ersatzteilen und Metallverwertung), bei Totalschaden/sehr alten Fahrzeugen evtl. 20-50 EUR.
Praxistipp: Holen Sie Angebote von 2-3 Verwertern ein - manche zahlen sogar 50-200 EUR für Altautos (je nach Zustand und Ersatzteilwert)!
Zuständig: Autoverwerter / Schrottpresse
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9

Fahrzeugbrief bei Zulassungsstelle abgeben (bei endgültiger Abmeldung)

Bei endgültiger Abmeldung (Verkauf oder Verschrottung) müssen Sie den Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle abgeben. Bei Stilllegung behalten Sie ihn für spätere Wiederzulassung. Der Fahrzeugbrief verhindert Missbrauch und wird bei Verschrottung vernichtet.

Optionale Unterlagen

Fahrzeugbrief (Teil II)
Nur bei endgültiger Abmeldung (Verkauf/Verschrottung). Zulassungsbescheinigung Teil II.
Was passiert: Bei persönlicher Abmeldung direkt abgeben. Bei Online-Abmeldung zusammen mit Kennzeichen per Einschreiben zurücksenden (innerhalb 10 Tage). Bei Verkauf geht der Fahrzeugbrief an den Käufer über (wird bei Zulassung neu ausgestellt). Bei Verschrottung wird er von der Zulassungsstelle eingezogen und vernichtet.
Bei Stilllegung: Fahrzeugbrief NICHT abgeben - Sie behalten ihn für spätere Wiederzulassung!
Praxistipp: Bewahren Sie bei Stilllegung den Fahrzeugbrief sicher auf (z.B. Dokumentenmappe zuhause) - Sie brauchen ihn für Wiederzulassung.
Zuständig: Zulassungsstelle
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📋 Elektrofahrzeug kaufen

1

Akkuzustand (State of Health) beim Gebrauchtwagen prüfen

Beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs ist der Akkuzustand (SoH, State of Health) entscheidend für Reichweite und Wertverlust. Ein SoH über 80% gilt als gut. Fordern Sie ein SoH-Zertifikat an – Hersteller wie Renault und VW bieten diese an. TÜV und DEKRA bieten eine spezielle HU-Ergänzung für E-Fahrzeuge mit Akkudiagnose an. Prüfen Sie die Restgarantie auf den Akku: Die meisten Hersteller gewähren 8 Jahre oder 160.000 km.
Praxistipp: Ein SoH unter 70% bedeutet deutlich reduzierte Reichweite und erhöhtes Ersatzrisiko – nutzen Sie das als Verhandlungsargument oder kalkulieren Sie die Akkuersatzkosten (oft 5.000-15.000 EUR) in den Kaufpreis ein.

Benötigte Unterlagen

SoH-Zertifikat (State of Health)
Offizieller Nachweis über den Akkuzustand des Gebrauchtfahrzeugs.
Wo bekommen: Beim Händler anfordern (manche Hersteller wie Renault, VW, Nissan stellen diese aus); alternativ beim TÜV oder DEKRA im Rahmen einer Akkuprüfung.
Kosten: Herstellerzertifikat meist kostenlos, TÜV/DEKRA-Prüfung ca. 50-150 EUR.
Praxistipp: Ohne SoH-Zertifikat kein Kauf eines Gebraucht-E-Autos – der Akkuzustand ist der wichtigste Werttreiber.
Akkugarantie-Nachweis
Nachweis über noch bestehende Herstellergarantie auf den Akkusatz.
Was prüfen: Laufzeit (üblicherweise 8 Jahre ab Erstzulassung) und Kilometergrenze (meist 160.000 km). Ist die Garantie übertragbar auf Folgekäufer?
Wo bekommen: Vom Händler oder Hersteller-Kundenportal.
Praxistipp: Eine noch laufende Akkugarantie erhöht den Fahrzeugwert erheblich – prüfen Sie das Ablaufdatum sorgfältig.
Zuständig: Händler / TÜV / DEKRA
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2

Lademöglichkeit und Wallbox planen

Eine Wallbox zu Hause ist für die tägliche Nutzung eines E-Fahrzeugs empfehlenswert. 11 kW Ladeleistung wird empfohlen und ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Ab 11 kW ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 NAV). Installationskosten für eine Wallbox inkl. Elektroinstallation liegen typischerweise zwischen 1.000 und 2.500 EUR. Förderprogramme: KfW-Programm 442 richtet sich an Unternehmen; für Privatpersonen bieten manche Arbeitgeber steuerfreie Ladevorteile. Mieter haben seit 2020 gemäß § 554 BGB einen Anspruch auf Gestattung einer Wallbox-Installation – der Vermieter darf die Erlaubnis nur aus triftigem Grund verweigern.
Praxistipp: Klären Sie vor dem E-Auto-Kauf, ob Ihr Elektroanschluss ausreichend dimensioniert ist (mindestens 32 A Absicherung empfohlen) – ein Elektriker kann das kostengünstig prüfen.

Benötigte Unterlagen

Anmeldung Wallbox beim Netzbetreiber
Pflichtanmeldung nach § 19 NAV bei Wallboxen ab 11 kW.
Wo einreichen: Beim lokalen Netzbetreiber (Strom-Verteilnetz, nicht Energieversorger).
Frist: Vor Inbetriebnahme.
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Genehmigung meist innerhalb von 4-8 Wochen.
Praxistipp: Der Elektriker, der die Wallbox installiert, hilft in der Regel bei der Anmeldung – fragen Sie vorab.

Optionale Unterlagen

Erlaubnisantrag an Vermieter (Mietwohnungen)
Nur für Mieter. Schriftlicher Antrag auf Genehmigung der Wallbox-Installation gemäß § 554 BGB.
Inhalt: Geplante Wallbox-Leistung, Installationsort, Rückbauverpflichtung bei Auszug.
Praxistipp: Der Vermieter kann die Genehmigung nicht willkürlich verweigern – bei Ablehnung können Sie rechtliche Schritte einleiten. Mieterrechtsvereine beraten kostenlos.
Zuständig: Netzbetreiber / Elektriker
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3

Steuerliche Vorteile für Dienstwagen prüfen

Wer ein E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, profitiert von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Für E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR (ab 01.01.2024) gilt nur 0,25% der Regelbesteuerung anstelle von 1% beim Verbrenner. Für teurere E-Dienstwagen (über 70.000 EUR Bruttolistenpreis) gilt 0,5%. Plug-in-Hybride: 0,5% Regelbesteuerung, wenn die elektrische Reichweite mindestens 60 km beträgt ODER der CO2-Ausstoß maximal 50 g/km liegt. Als Alternative zur 1%-Regel ist ein Fahrtenbuch möglich, das den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil dokumentiert.
Praxistipp: Der günstige geldwerte Vorteil bei E-Dienstwagen kann im Vergleich zum Verbrenner mehrere hundert Euro pro Monat weniger Steuerlast bedeuten – lassen Sie sich das von Ihrem Steuerberater konkret durchrechnen.

Benötigte Unterlagen

Fahrtenbuch (alternativ zur 1%-Methode)
Lückenlose Dokumentation aller Dienstfahrten und Privatfahrten.
Was erfassen: Datum, Startort, Zielort, gefahrene Kilometer, Zweck der Fahrt, Gesprächspartner.
Anforderung: Muss lückenlos geführt werden – einzelne Lücken können das gesamte Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke entwerten.
Praxistipp: Digitale Fahrtenbücher (Apps, ADAC-Fahrtenbuch) sind vom Finanzamt anerkannt und erleichtern die Führung erheblich.
Zuständig: Arbeitgeber / Steuerberater
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4

Kfz-Steuerbefreiung nutzen

Rein elektrische Fahrzeuge sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt für 10 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31.12.2035 (gilt für Erstzulassungen bis 31.12.2030; 8. Änderungsgesetz KraftStG, in Kraft ab 01.01.2026). Die Befreiung wird automatisch bei der Fahrzeugzulassung gewährt – es ist kein separater Antrag erforderlich. Die zuständige Behörde (Hauptzollamt) erkennt die Steuerbefreiung anhand der Antriebsart in der Zulassungsbescheinigung.
Praxistipp: Bei einem gebrauchten E-Fahrzeug läuft die 10-Jahres-Frist ab dem Datum der Erstzulassung – prüfen Sie dieses Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I, um die verbleibende Steuerbefreiungszeit zu berechnen.

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein enthält die Antriebsart (Schlüsselnummer) und das Erstzulassungsdatum.
Wofür: Das Hauptzollamt erkennt daraus automatisch die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge.
Praxistipp: Bewahren Sie den Fahrzeugschein immer im Fahrzeug auf – er ist das primäre Dokument für alle steuerlichen und zulassungsrechtlichen Nachweise.
Zuständig: Hauptzollamt (automatisch)
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📋 i-Kfz Online-Zulassung nutzen

1

Voraussetzungen für i-Kfz prüfen

Das i-Kfz-System (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ist seit Ende 2025 bundesweit flächendeckend verfügbar. Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss einen Sicherheitscode besitzen (7-stellig, aufgedruckt auf der Zulassungsbescheinigung Teil I). Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) sowie die BundesIdent-App oder eine kompatible AusweisApp. Ihr Hauptwohnsitz muss im Zuständigkeitsbereich des Zulassungsbezirks liegen. Nicht über i-Kfz möglich: Fahrzeuge mit überfälliger Hauptuntersuchung (rote HU-Plakette), bestimmte Sonderzulassungen (z.B. Oldtimer, Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung).
Praxistipp: Prüfen Sie die eID-Aktivierung Ihres Personalausweises vorab in der AusweisApp2 – eine deaktivierte eID lässt sich beim Bürgeramt kostenlos freischalten.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis mit aktivierter eID
Gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID).
Wie prüfen: AusweisApp2 oder BundesIdent-App öffnen, Ausweis auflegen – die App zeigt an, ob die eID aktiv ist.
Wo aktivieren falls inaktiv: Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt (kostenlos, sofort).
Praxistipp: Notieren Sie Ihre 6-stellige eID-PIN – ohne PIN funktioniert der Online-Ausweis nicht. PIN vergessen? Entsperrung beim Bürgeramt mit PUK möglich.
Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Sicherheitscode)
Der Fahrzeugschein mit dem 7-stelligen Sicherheitscode.
Wo finden: Auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aufgedruckt, meist in einem abtrennbaren Abschnitt oder Aufkleber.
Wichtig: Der Sicherheitscode ist nur auf neueren Fahrzeugscheinen (ab ca. 2015) vorhanden – ältere Fahrzeuge haben keinen Code und sind nicht für i-Kfz geeignet.
Praxistipp: Behandeln Sie den Sicherheitscode wie ein Passwort – er ermöglicht die Online-Zulassung und sollte nicht an Dritte weitergegeben werden.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wird für Umschreibung/Neuzulassung benötigt.
Wichtig: Bei Online-Vorgängen müssen Sie den Fahrzeugbrief in bestimmten Fällen nach Abschluss per Post an die Zulassungsstelle einsenden.
Praxistipp: Beachten Sie die Hinweise im i-Kfz-Portal, ob und wie der Fahrzeugbrief einzureichen ist – die Anforderungen variieren je nach Vorgang.
🔍 Länder-Hinweis: i-Kfz ist seit Ende 2025 bundesweit flächendeckend eingeführt. Einzelne Zulassungsstellen können in Ausnahmefällen noch eingeschränkte Funktionsumfänge anbieten – prüfen Sie die Website Ihrer lokalen Zulassungsstelle für den aktuellen Stand.
Zuständig: Sie selbst
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2

Zulassung oder Abmeldung online durchführen

Die Online-Zulassung erfolgt über das bundesweite i-Kfz-Portal (i-kfz.de) oder das jeweilige Bürgerservice-Portal des Zulassungsbezirks. Folgende Vorgänge sind online möglich: Zulassung (Neuzulassung, Wiederzulassung), Umschreibung auf neuen Halter, Abmeldung (Außerbetriebsetzung), Adressänderung. Bei der Neuzulassung: Ein Wunschkennzeichen muss vorab über das Portal oder die Website der Zulassungsstelle reserviert werden. Gebühren werden online per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt. Seit November 2025: Der digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist als ergänzendes digitales Dokument in der i-Kfz-App verfügbar – er ersetzt jedoch nicht den physischen Fahrzeugschein, der weiterhin mitgeführt werden muss.
Praxistipp: Halten Sie alle Dokumente und Informationen vor dem Start des Online-Prozesses bereit – die Sitzung läuft nach einer festgelegten Zeit ab und muss dann neu begonnen werden.

Benötigte Unterlagen

SEPA-Lastschriftmandat / Zahlungsdaten
Für die Online-Zahlung der Zulassungsgebühren.
Was benötigt: IBAN Ihres Girokontos.
Kosten Zulassung: Ca. 27-60 EUR je nach Zulassungsbezirk und Vorgang.
Praxistipp: Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Konto ausreichend Deckung vorhanden ist – bei fehlgeschlagener Zahlung wird der Vorgang abgebrochen.

Optionale Unterlagen

Wunschkennzeichen-Reservierungsbestätigung
Nur bei gewünschtem Wunschkennzeichen. Bestätigung über die Reservierung des Wunschkennzeichens.
Wo reservieren: Auf der Website der zuständigen Zulassungsstelle oder über das i-Kfz-Portal.
Kosten: Ca. 10-15 EUR extra.
Gültig: Meist 10-90 Tage.
Praxistipp: Reservieren Sie das Wunschkennzeichen VOR der Online-Zulassung – nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
🔍 Länder-Hinweis: Seit November 2025 ist der digitale Fahrzeugschein (DFZ) bundesweit in der i-Kfz-App verfügbar. Er ist eine ergänzende digitale Kopie und ersetzt den physischen Fahrzeugschein rechtlich nicht – dieser muss weiterhin im Fahrzeug mitgeführt werden.
Zuständig: i-Kfz-Portal / Zulassungsstelle
📱 In der App: Foto, Notiz & Dokument direkt zu diesem Schritt – offline & ohne Anmeldung.iOS ↗Android ↗

Häufige Fragen zu Auto kaufen & Zulassung

Für Auto kaufen & Zulassung werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: eVB-Nummer, Personalausweis, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), IBAN/Bankverbindung, Alle Unterlagen aus Schritt 3, Kfz-Kennzeichen (vorne + hinten), Zulassungsplakette, Kennzeichen. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab (online, telefonisch oder persönlich) und erhalten Sie die eVB-Nummer. Diese ist der offizielle Versicherungsnachweis für die Zulassungsstelle und wird elektronisch im System hinterlegt. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter online und wählen Sie den passenden Tarif.
Prüfen Sie, ob eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Bei abgelaufener HU müssen Sie vor der Zulassung zu einer Prüfstelle. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen HU-Bericht als Nachweis. Bei Neuwagen entfällt dieser Schritt - die erste HU ist erst nach 3 Jahren fällig.
Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente für die Zulassungsstelle vor. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen griffbereit haben, um Wartezeiten und doppelte Wege zu vermeiden. Nutzen Sie die Checkliste unten, um systematisch vorzugehen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. In den meisten Zulassungsstellen ist ein Termin mittlerweile Pflicht oder zumindest dringend empfohlen. Ohne Termin können die Wartezeiten mehrere Stunden betragen. Planen Sie ca. 30-60 Minuten Aufenthalt ein.
Gehen Sie mit allen Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Zulassungsstelle. Am Schalter werden Ihre Dokumente geprüft und die Zulassung im System erfasst. Sie unterschreiben das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und zahlen die Zulassungsgebühr. Der Vorgang dauert meist 10-20 Minuten.
Besorgen Sie ein Kfz-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug. Bei Neuzulassungen müssen Sie ein neues Kennzeichen bei einem Schildermacher prägen lassen. Bei Gebrauchtwagen können Sie oft das alte Kennzeichen übernehmen. Bei Ummeldung nach Umzug können Sie seit 2015 Ihr bisheriges Kennzeichen deutschlandweit behalten.
Montieren Sie die Kennzeichen vorne und hinten am Fahrzeug. Bringen Sie die Zulassungsplakette auf dem hinteren Kennzeichen an. Kontrollieren Sie, ob die Kennzeichen fest sitzen und die Plaketten korrekt positioniert sind.
Bewahren Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) immer im Fahrzeug auf. Der Fahrzeugbrief (Teil II) sollte NICHT im Auto liegen, sondern sicher zu Hause aufbewahrt werden. Legen Sie eine Fahrzeugmappe mit allen wichtigen Dokumenten an.
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